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Document 32009D0540

2009/540/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2009 zur Änderung der Entscheidung 2002/253/EG bezüglich der Falldefinition für die Meldung der Influenza A(H1N1) an das Gemeinschaftsnetz (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 5465) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 180 vom 11.7.2009, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 25/07/2018; Stillschweigend aufgehoben durch 32018D0945

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/540/oj

11.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 180/24


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 10. Juli 2009

zur Änderung der Entscheidung 2002/253/EG bezüglich der Falldefinition für die Meldung der Influenza A(H1N1) an das Gemeinschaftsnetz

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 5465)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/540/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 3 Buchstabe c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 2 der Entscheidung 2002/253/EG der Kommission vom 19. März 2002 zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) sind die im Anhang der genannten Entscheidung festgelegten Falldefinitionen, soweit erforderlich, den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen.

(2)

Die Entscheidung 2009/363/EG der Kommission vom 30. April 2009 zur Änderung der Entscheidung 2002/253/EG zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) führte angesichts des jüngsten Ausbruchs eines neuartigen Influenza-Virus in Nordamerika und des Auftretens von Fällen in mehreren Mitgliedstaaten eine neue Falldefinition ein.

(3)

Die Weltgesundheitsorganisation hat die betreffende Krankheit inzwischen offiziell als „Influenza A(H1N1)“ definiert. Die Entscheidung 2002/253/EG muss deshalb auf den neuesten Stand gebracht werden, um die für den Virus in der Entscheidung 2009/363/EG verwendete Bezeichnung nunmehr durch diese Bezeichnung zu ersetzen.

(4)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 7 der Entscheidung Nr. 2119/98/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Im Anhang der Entscheidung 2002/253/EG wird die Überschrift „NEUARTIGES INFLUENZA-VIRUS DES TYPS A(H1N1) (DAS SO GENANNTE SCHWEINEGRIPPE-VIRUS A(H1N1) BZW. MEXIKANISCHE INFLUENZA-VIRUS) (1)“ durch die Überschrift „INFLUENZA A(H1N1)“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. Juli 2009

Für die Kommission

Androulla VASSILIOU

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 268 vom 3.10.1998, S. 1.

(2)   ABl. L 86 vom 3.4.2002, S. 44.

(3)   ABl. L 110 vom 1.5.2009, S. 58.


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