Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32009D0085

    2009/85/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Januar 2009 über den Rechnungsabschluss der Zahlstelle von Estland für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 150)

    ABl. L 33 vom 3.2.2009, p. 31–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/85(1)/oj

    3.2.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 33/31


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 27. Januar 2009

    über den Rechnungsabschluss der Zahlstelle von Estland für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 150)

    (Nur der estnische Text ist verbindlich)

    (2009/85/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf die Artikel 30 und 39,

    nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Entscheidung 2008/395/EG der Kommission (2) wurden für das Haushaltsjahr 2007 die Rechnungen aller Zahlstellen mit Ausnahme der estnischen Zahlstelle „PRIA“ und der maltesischen Zahlstelle „MRAE“ abgeschlossen.

    (2)

    Nach der Vorlage weiterer Informationen und zusätzlichen Prüfungen kann die Kommission nun eine Entscheidung über die Vollständigkeit, Genauigkeit und Richtigkeit der Rechnungen der estnischen Zahlstelle „PRIA“ in Bezug auf die Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums treffen.

    (3)

    Die vorliegende Entscheidung greift in Übereinstimmung mit Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 keinen Entscheidungen vor, die die Kommission später zu treffen hat, um Ausgaben, die nicht in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt worden sind, von der Finanzierung durch die Gemeinschaft auszuschließen —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Rechnungen der estnischen Zahlstelle „PRIA“ für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums werden abgeschlossen.

    Die Beträge, die im Rahmen der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Estland gemäß der vorliegenden Entscheidung vom Mitgliedstaat wieder einzuziehen bzw. ihm zu erstatten sind, sind in den Anhängen I und II ausgewiesen.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Republik Estland gerichtet.

    Brüssel, den 27. Januar 2009

    Für die Kommission

    Mariann FISCHER BOEL

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

    (2)  ABl. L 139 vom 29.5.2008, S. 25.


    ANHANG I

    ABSCHLUSS DER RECHNUNGEN DER ZAHLSTELLEN

    HAUSHALTSJAHR 2007 — AUSGABEN ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS IN DEN NEUEN MITGLIEDSTAATEN

    VOM MITGLIEDSTAAT ZU ERHALTENDER ODER AN DEN MITGLIEDSTAAT ZU ZAHLENDER BETRAG

    MS

     

    2007 — Ausgaben der Zahlstellen, deren Rechnungen

    a + b insgesamt

    Kürzungen

    Insgesamt

    Zwischenzahlungen, die dem Mitgliedstaat für das Haushaltsjahr erstattet wurden

    Vom Mitgliedstaat zu erhaltender (–) oder an ihn zu zahlender (+) Betrag (1)

    abgeschlossen wurden

    abgetrennt wurden

    = in der Jahreserklärung erklärte Ausgaben

    = Gesamtbetrag der dem Mitgliedstaat für das Haushaltsjahr erstatteten Zwischenzahlungen

     

     

    a

    b

    c = a + b

    d

    e = c + d

    f

    g = e – f

    EE

    EUR

    40 720 193,48

    0,00

    40 720 193,48

    0,00

    40 720 193,48

    36 236 291,00

    4 483 902,48


    (1)  Da die Zahlungen 95 % des Finanzierungsplans erreicht haben, wird der Restbetrag für EE bei Abschluss des Programms gezahlt.


    ANHANG II

    ABGESCHLOSSENE AUSGABEN, AUFGESCHLÜSSELT NACH EGFL-MAßNAHMEN ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2007 IN DEN NEUEN MITGLIEDSTAATEN

    ABWEICHUNGEN ZWISCHEN JAHRESRECHNUNGEN UND AUSGABENERKLÄRUNGEN

    MS

    Nr.

    Maßnahmen

    Ausgaben 2007

    Anhang I Spalte „a“

    Kürzungen

    Anhang I Spalte „d“

    Für 2007 abgeschlossener Betrag

    Anhang I Spalte „e“

    EE

    Nr.

    Maßnahmen

    i

    ii

    iii = i + ii

     

    1

    Förderung von. Investitionen für die Entsorgung tierischer Abfälle

    6 551 632,40

    0,00

    6 551 632,40

     

    2

    Förderung der Verbesserung und Entwicklung

    20 321 752,46

    0,00

    20 321 752,46

     

    3

    Förderung der Gründung von Erzeugergemeinschaften

    101 134,83

    0,00

    101 134,83

     

    4

    Förderung der Berufsbildung für Landwirte

    2 566 539,21

    0,00

    2 566 539,21

     

    5

    Technische Dienste und Beratungsdienste für Landwirte

    6 225 307,60

    0,00

    6 225 307,60

     

    6

    Vorruhestand

    4 021 137,22

    0,00

    4 021 137,22

     

    7

    Förderung der Niederlassung von Junglandwirten

    932 689,76

    0,00

    932 689,76

     

    8

    Einhaltung von EU-Normen

    0,00

    0,00

    0,00

     

    9

    Erlass von Agrarumweltmaßnahmen

    0,00

    0,00

    0,00

     

    10

    Agrarumweltmaßnahmen für den Schutz von Naturwerten

    0,00

    0,00

    0,00

     

    11

    Aufforstung

    0,00

    0,00

    0,00

     

    12

    Infrastrukturverbesserungen im Bereich der Nutztierhaltung

    0,00

    0,00

    0,00

     

    13

    Benachteiligte Gebiete

    0,00

    0,00

    0,00

     

    14

    Förderung von Qualitätsregelungen

    0,00

    0,00

    0,00

     

    15

    Förderung von kleinen, traditionellen Verarbeitungsbetrieben

    0,00

    0,00

    0,00

     

    16

    Schutz von Agrar- und traditionellen Landschaften

    0,00

    0,00

    0,00

     

    17

    Schutz vor Waldbränden und anderen Naturkatastrophen

    0,00

    0,00

    0,00

     

    18

    Aufforstung von nichtlandwirtschaftlichen Flächen

    0,00

    0,00

    0,00

     

    19

    Verbesserung der Ernteverfahren

    0,00

    0,00

    0,00

     

    20

    Technische Hilfe für die Durchführung und Begleitung

    0,00

    0,00

    0,00

     

    21

    Technische Hilfe für kollektive Initiativen auf lokaler Ebene

    0,00

    0,00

    0,00

    Insgesamt

    40 720 193,48

    0,00

    40 720 193,48


    Top