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Document 32007D0714

    Entscheidung Nr. 714/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zur Aufhebung der Richtlinie 68/89/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz

    ABl. L 163 vom 23.6.2007, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/714(1)/oj

    23.6.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 163/16


    ENTSCHEIDUNG Nr. 714/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 20. Juni 2007

    zur Aufhebung der Richtlinie 68/89/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

    gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    In den Gemeinschaftsmaßnahmen für eine bessere Rechtsetzung wird die Bedeutung der Vereinfachung der nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften als Schlüsselelement für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Erreichung der Lissabon-Ziele hervorgehoben.

    (2)

    Die Mess- und Sortierverfahren der Richtlinie 68/89/EWG des Rates (3) weichen von den derzeit bei Transaktionen zwischen Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft allgemein angewandten Verfahren ab und entsprechen offensichtlich nicht den Markterfordernissen.

    (3)

    Die mit der Richtlinie 68/89/EWG eingeführten Mess- und Sortierverfahren sind für das Funktionieren des Binnenmarktes nicht mehr erforderlich.

    (4)

    Die Richtlinie 68/89/EWG sollte daher aufgehoben werden.

    (5)

    Die Aufhebung der Richtlinie 68/89/EWG führt dazu, dass ab dem 31. Dezember 2008 die Bezeichnung „EWG-sortiert“ nicht mehr zu Vermarktungszwecken verwendet werden kann und dass die entsprechenden nationalen Umsetzungsmaßnahmen ebenfalls bis zum 31. Dezember 2008 aufzuheben sind —

    HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Richtlinie 68/89/EWG wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 aufgehoben.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Artikel 3

    Diese Entscheidung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Straßburg am 20. Juni 2007.

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    H.-G. PÖTTERING

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G. GLOSER


    (1)  Stellungnahme vom 14. März 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

    (2)  Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 21. Mai 2007.

    (3)  ABl. L 32 vom 6.2.1968, S. 12.


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