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Document 32006D0145

    2006/145/EG: Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/648/EG

    ABl. L 55 vom 25.2.2006, p. 30–43 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 270M vom 29.9.2006, p. 268–281 (MT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 18/02/2008; Aufgehoben durch 32008D0119

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/145(1)/oj

    25.2.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 55/30


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 20. Februar 2006

    über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/648/EG

    (2006/145/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1), insbesondere auf Artikel 1a und Artikel 2,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses gebilligt.

    (2)

    In der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 ist vorgesehen, dass der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen beschließt.

    (3)

    Der Rat hat am 13. September 2004 eine Europäische Partnerschaft mit Kroatien (2) beschlossen.

    (4)

    Die Mitgliedstaaten haben am 3. Oktober 2005 Verhandlungen mit Kroatien über den Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen. Der Fortgang der Verhandlungen wird von den Fortschritten Kroatiens bei den Vorbereitungen auf den Beitritt abhängen; diese Fortschritte werden unter anderem an der Umsetzung der Partnerschaft gemessen, die regelmäßig überarbeitet wird.

    (5)

    Es sollte daher eine Beitrittspartnerschaft beschlossen werden, mit der die derzeitige Partnerschaft nach den Erkenntnissen aus den Fortschrittsberichten 2005 über die Vorbereitungen Kroatiens auf die weitere Integration in die Europäische Union aktualisiert wird, damit neue Prioritäten für künftige Tätigkeiten erkannt werden können.

    (6)

    Die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 sieht vor, dass die Begleitung zu den Beitrittspartnerschaften im Rahmen der für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingerichteten Mechanismen erfolgt.

    (7)

    Um sich auf die weitere Integration in die Europäische Union vorzubereiten, sollte Kroatien einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ausarbeiten.

    (8)

    Der Beschluss 2004/648/EG sollte deshalb aufgehoben werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien gemäß Artikel 1a der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 sind im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

    Artikel 2

    Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte überprüft.

    Artikel 3

    Der Beschluss 2004/648/EG wird aufgehoben.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2006.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. PRÖLL


    (1)  ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7).

    (2)  Beschluss 2004/648/EG vom 13. September 2004 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Kroatien (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 19).


    ANHANG

    Kroatien: Beitrittspartnerschaft 2005

    1.   EINLEITUNG

    Der Europäische Rat von Thessaloniki hat die Einführung von Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses gebilligt.

    Eine Europäische Partnerschaft mit Kroatien wurde vom Rat am 13. September 2004 beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben am 3. Oktober 2005 Verhandlungen mit Kroatien über den Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen. Es empfiehlt sich, eine Europäische Beitrittspartnerschaft zu beschließen, mit der die frühere Partnerschaft nach den Erkenntnissen aus den Fortschrittsberichten 2005 über Kroatien aktualisiert wird. In der neuen Beitrittspartnerschaft werden neue Prioritäten für künftige Tätigkeiten gesetzt. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand Kroatiens abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Die Beitrittspartnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung Kroatiens.

    Von Kroatien wird erwartet, dass es einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft ausarbeitet.

    2.   GRUNDSÄTZE

    Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs.

    Die Hauptprioritäten, die für Kroatien ermittelt wurden, betreffen seine Fähigkeit, bei den Vorbereitungen auf den Beitritt Fortschritte zu erzielen und insbesondere die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden, sowie die Anforderungen des am 3. Oktober 2005 vom Rat beschlossenen Verhandlungsrahmens zu erfüllen.

    3.   PRIORITÄTEN

    Die in dieser Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Kroatien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Sie betreffen sowohl die Rechtsvorschriften als auch deren Durchführung. Da Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands mit erheblichen Kosten verbunden und die EU-Anforderungen in einigen Bereichen sehr komplex sind, bezieht diese Partnerschaft vorerst nicht alle wichtigen Aufgaben ein. Künftige Partnerschaften werden je nach den Fortschritten des Landes weitere Prioritäten umfassen.

    Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Schlüsselprioritäten ermittelt; diese sind am Beginn des Abschnitts 3.1 aufgeführt. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider.

    3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

    Schlüsselprioritäten

    Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans für die Justizreform in Abstimmung mit den betroffenen Stellen, einschließlich der Verabschiedung der erforderlichen neuen Rechtsvorschriften.

    Verabschiedung und Einleitung einer nationalen Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und Sicherung der nötigen Koordinierung zwischen den zuständigen Ministerien und sonstigen beteiligten Stellen, einschließlich Herstellung der uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des Amts für die Bekämpfung der Korruption und des Organisierten Verbrechens.

    Raschere Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten. Insbesondere umgehende Maßnahmen zur Gewährleistung einer proportionalen Vertretung der Minderheiten in der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung, den Regierungs- und Justizorganen und in der öffentlichen Verwaltung.

    Abschluss des Prozesses der Rückführung von Flüchtlingen, einschließlich sämtlicher Rückübertragungen, Wiederaufbau und alternativer Unterbringung der Inhaber von Wohn-/Eigentumsrechten, und weitere Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit, um die Rückkehr von Flüchtlingen und ihre Eingliederung in die Gemeinden vor Ort zu beschleunigen, insbesondere durch einen Beitrag zur Umsetzung der Erklärung von Sarajewo.

    Fortsetzung der Bemühungen um die Aussöhnung der Bürger in der Region.

    Weiterhin uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).

    Bemühung um endgültige Lösungen für noch offene bilaterale Fragen, insbesondere Grenzfragen mit Slowenien, Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina.

    Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung sämtlicher mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) eingegangener Verpflichtungen, zum Beispiel in den Bereichen Wettbewerbspolitik, insbesondere durch Verabschiedung und Umsetzung eines Umstrukturierungsplans für die Stahlindustrie, und Erwerb von Grundeigentum. Abschluss der laufenden und der anstehenden Verhandlungen über handelspolitische Aspekte des SAA, beispielsweise über ein Protokoll zur Einführung eines Zollkontingents für Zucker, das Erweiterungsprotokoll und weitere Zugeständnisse beim Handel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen, und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Verhandlungsergebnisse.

    Politische Kriterien

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

    Schritte zur Verabschiedung kohärenter und dauerhafter Wahlgesetze, die Fragen wie Wählerverzeichnisse, Wahlteilnahme außerhalb des Landes und Wahlkampffinanzierung transparent regeln.

    Öffentliche Verwaltung

    Vollständige Umsetzung der Maßnahmen zur Reform der Einstellungs-, Beförderungs- und Ausbildungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung und Verbesserung der Personalverwaltung in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, um Rechenschaftspflicht, Effizienz, Offenheit, Transparenz, Entpolitisierung und hohe Professionalität im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

    Gewährleistung einer effektiven Behebung festgestellter Mängel bei der zivilen Kontrolle der Geheimdienste.

    Justizsystem

    Abbau des Rückstaus der vor Gericht anhängigen Verfahren.

    Straffung der Gerichtsorganisation, unter anderem durch Entwicklung moderner IT-Systeme.

    Einführung offener, fairer und transparenter Einstellungs-, Beurteilungs- und Beförderungsverfahren sowie Verbesserung der Professionalität der Justiz durch Bereitstellung ausreichender staatlicher Mittel zur Finanzierung eines hochqualitativen Ausbildungsangebots für Richter, Staatsanwälte und Verwaltungspersonal.

    Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen vollständigen Vollstreckung von Gerichtsurteilen.

    Gewährleistung des Zugangs zu Gerichten und Rechtsbeistand sowie Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel; Ausbau der Ausbildung in EU-Recht.

    Korruptionsbekämpfung

    Fortführung der Arbeiten an Verhaltenskodizes für Beamte und Abgeordnete sowie an Aktionsplänen zur Korruptionsbekämpfung in den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Grenzschutz, Polizei, Zoll, Justiz).

    Maßnahmen, die gewährleisten, dass der Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung angeglichen und einheitlich um- und durchgesetzt wird, sowie größere Anstrengungen, um Korruption insbesondere auf hoher Ebene aktiv zu verhindern, aufzudecken und zu verfolgen.

    Konkrete Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Schwere von Korruption als Straftat.

    Menschenrechte und Minderheitenschutz

    Förderung der Achtung und des Schutzes von Minderheiten gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten und den bewährten Verfahren der EU-Mitgliedstaaten.

    Gewährleistung der Aufklärung und gerichtlichen Verfolgung aller ethnisch motivierten Straftaten.

    Weitere Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zum Schutz und zur Integration der Roma sowie Bereitstellung der erforderlichen Mittel.

    Ausarbeitung und Einleitung einer umfassenden Antidiskriminierungsstrategie.

    Anpassung der Rechtsvorschriften im Bereich audiovisuelle Medien an die Empfehlungen der gemeinsamen Expertengruppe des Europarats, der Kommission und der OSZE vom Februar 2004. Insbesondere Überarbeitung des Gesetzes über elektronische Medien, um einen transparenten, verlässlichen und wirkungsvollen Regulierungsrahmen zu schaffen und die politische Unabhängigkeit des Rates für elektronische Medien sicherzustellen; Überarbeitung des kroatischen Rundfunkgesetzes unter Gewährleistung einer unabhängigen und stabilen Tätigkeit des kroatischen Rundfunks und seines Programmrats. Weitere Maßnahmen zur Entkriminalisierung von Verleumdung.

    Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

    Wesentliche Verbesserung der Gerichtsverfahren bei Kriegsverbrechen, insbesondere durch Gewährleistung, dass die ethnische Voreingenommenheit gegenüber serbischen Angeklagten ein Ende nimmt und Anwendung eines einheitlichen Maßstabs für die strafrechtliche Verantwortung ungeachtet der nationalen Herkunft.

    Bei der Flüchtlingsrückkehr unverzügliche Bearbeitung aller gestellten Wiederaufbauanträge; Wiederaufbau sämtlicher Häuser, für die ein positiver Entscheid vorliegt, bis Ende 2005 und sämtlicher Häuser, für die ein positiver Entscheid bevorsteht, bis Ende 2006. Unverzüglicher Abschluss der Rückübertragung von Häusern.

    Rasche Einleitung und vollständige Umsetzung des Unterbringungsprogramms für Flüchtlinge, die außerhalb der besonderen Problemzonen Wohn- oder Eigentumsrechte verloren haben, und Beschleunigung des Unterbringungsprogramms für Flüchtlinge, die in die besonderen Problemzonen zurückkehren. Durchführung einer entsprechenden Aufklärungs-/Informationskampagne.

    Sicherung einer angemessenen Koordination und Kooperation zwischen allen betroffenen Behörden auf zentraler und lokaler Ebene bei der Flüchtlingsrückkehr.

    Schaffung der nötigen sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, um das Klima für die Wiedereingliederung von Rückkehrern und ihre Akzeptanz durch die Aufnahmegemeinschaften, unter anderem durch Regionalentwicklungsprogramme für die betroffenen Gebiete, zu verbessern. Wiederzulassung von Konvalidierungsanträgen und erneute Prüfung sämtlicher Anträge, die seit Ablauf der alten Frist eingegangen sind.

    Vollständige Umsetzung der Übereinkommen mit den Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen Handel, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Grenzsicherung und Rückübernahme, grenzübergreifende Zusammenarbeit, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, insbesondere bei Kriegsverbrechen, sowie Unterzeichnung der noch ausstehenden Übereinkommen.

    Wirtschaftliche Kriterien

    Umsetzung einer umsichtigen und stabilitätsorientierten makroökonomischen Politik, insbesondere auch Entwicklung marktgestützter geldpolitischer Instrumente, um die Wirksamkeit der Geldpolitik zu erhöhen.

    Weitere Konsolidierung der Staatsfinanzen durch dauerhafte Maßnahmen struktureller Art, insbesondere im Bereich staatlicher Beihilfen und Sozialausgaben, und Regelung der Rückzahlung geschuldeter Rentenbeiträge, ohne die Finanzkonsolidierung zu gefährden. Einleitung weiterer Schritte zur umfassenden Reform des Gesundheitssektors zur Verbesserung der Finanzlage.

    Weitere Strukturreformen der öffentlichen Finanzen, insbesondere bei der Ausgabenverwaltung. Aufbau einer transparenten und effizienten Schuldenverwaltung.

    Raschere Privatisierung von Unternehmen im Rahmen des Privatisierungsfonds. Zügigere Umstrukturierung und Privatisierung bzw. Abwicklung staatlicher Großbetriebe, insbesondere in der Landwirtschaft, der Stahlindustrie und dem Schiffbau. Weitere Schritte zur Umstrukturierung und/oder Privatisierung öffentlicher Versorgungsbetriebe (Telekommunikation, Energie, Öl usw.). Erhöhte Transparenz im Rahmen des Privatisierungsprozesses.

    Weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vereinfachung der Marktzutritts- und -austrittsregelungen. Insbesondere Verkürzung der Anmeldeverfahren und bessere Umsetzung des Konkursrechts sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung privater Unternehmen und für ausländische Direktinvestitionen, auch durch Verbesserung der Verwaltungseffizienz.

    Beschleunigung der Bodenreform, insbesondere der Registrierung und Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen durch Einrichtung eines modernen und effizienten Katasters und Grundbuchs, um die derzeitigen Hemmnisse für die Grundstücks- und Wohnungsmarktentwicklung zu beseitigen.

    Aufbau einer Wirtschaftsstatistik.

    Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

    Freier Warenverkehr

    Abschluss der Neuordnung des gesetzlichen und institutionellen Rahmens, um die erforderliche Abgrenzung zwischen Regulierung, Akkreditierung, Normung und Produktzertifizierung zu gewährleisten und Marktaufsichtsstrukturen einzurichten, die im Einklang mit dem EU-Besitzstand stehen. Raschere Einführung europäischer Normen. Fortsetzung der Arbeiten zur Übernahme der Richtlinien nach dem alten und nach dem neuen Konzept.

    Beginn mit der Durchsicht der nationalen Rechtsvorschriften, um diejenigen Bestimmungen zu ermitteln, die mit den Artikeln 28, 29 und 30 des EG-Vertrags unvereinbar sind, ihre Aufhebung vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass keine neuen Hindernisse entstehen.

    Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

    Beginn mit der Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, einschließlich des Aufbaus der erforderlichen Verwaltungskapazitäten.

    Beginn mit der Durchsicht der nationalen Rechtsvorschriften, um etwaige Beschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu ermitteln, ihre Beseitigung vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass keine neuen Hindernisse entstehen.

    Stärkung der Kapazitäten der nationalen Postregulierungsbehörde und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit.

    Freier Kapitalverkehr

    Verbesserung der Geldwäschegesetzgebung und Beginn der Gewährleistung ihrer wirksamen Umsetzung. Ausbau der Verwaltungskapazitäten der Finanzfahndung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Finanzfahndung und anderen an der Geldwäschebekämpfung beteiligten Stellen.

    Straffung der Genehmigungsverfahren für den Immobilienerwerb durch Angehörige von EU-Staaten nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und deutlicher Abbau des erheblichen Antragsrückstaus.

    Öffentliches Auftragswesen

    Vollständige Angleichung der kroatischen Rechtsvorschriften und Durchführungsbestimmungen für das öffentliche Auftragswesen an den EU-Besitzstand, unter anderem im Bereich öffentliche Aufträge, Konzessionen und Überprüfungsverfahren.

    Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Amts für das öffentliche Auftragswesen, damit es seine Aufgaben gemäß dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen erfüllen kann.

    Gesetz geistigen Eigentums

    Bessere Durchsetzung von Rechten geistigen, gewerblichen und kommerziellen Eigentums, namentlich durch Ausbau der Verwaltungskapazitäten unter anderem bei den Vollzugsorganen und der Justiz.

    Wettbewerb

    Weitere Angleichung der Gesetze und Durchführungsbestimmungen an den EU-Besitzstand, um eine wirksame Fusions- und Beihilfenkontrolle mit verbindlichen Entscheidungen für sämtliche Wirtschaftssektoren und Gültigkeit sowohl für allgemeine Beihilferegelungen als auch für Einzelbeihilfen zu ermöglichen.

    Stärkung der Verwaltungskapazitäten und Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörde, sowohl bei staatlichen Beihilfen als auch der Fusionskontrolle. Aufbau einer wettbewerbsrechtlich kompetenten Justiz durch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen.

    Bessere Durchsetzung des Kartellrechts, namentlich durch stärkere Konzentration auf die Verhinderung ernsthafter Wettbewerbsverzerrungen und Einführung abschreckender Geldbußen. Bessere Durchsetzung des Beihilferechts, namentlich indem die Einhaltung der Meldepflichten sichergestellt und sämtliche Beihilfemaßnahmen vorausschauend bewertet werden.

    Gewährleistung der Anpassung bestehender Beihilferegelungen und sämtlicher Steuervorschriften an das EU-Beihilferecht.

    Verabschiedung und Einleitung eines den EU-Anforderungen entsprechenden tragfähigen Umstrukturierungsprogramms für die Stahl- und Schiffbauindustrie, mit dem unter anderem sicherzustellen ist, dass alle Beihilfen mit dem Besitzstand vereinbar sind.

    Gewährleistung der Transparenz staatlicher Beihilfen durch Aufstellung eines umfassenden Verzeichnisses und Meldung sämtlicher Beihilferegelungen auf den verschiedenen Verwaltungsebenen sowie Sensibilisierung für den Wettbewerbsgedanken.

    Finanzdienstleistungen

    Stärkung des regulatorischen und administrativen Rahmens für die Finanzdienstleistungsaufsicht und insbesondere Vorbereitung auf den Übergang zur geplanten integrierten Aufsichtsbehörde für Nichtbanken-Finanzdienstleistungen.

    Vorbereitung auf die Einführung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen.

    Informationsgesellschaft und Medien

    Weiterer Ausbau der Kapazitäten der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit.

    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    Gewährleistung einer uneingeschränkt funktionsfähigen Sapard/IPARD-Stelle.

    Beschleunigung der Arbeiten zur Einrichtung eines ordnungsgemäß funktionierenden Flächenidentifizierungssystems und eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren.

    Verbesserung der Erhebung und Verarbeitung von Daten für die Agrarstatistik nach Maßgabe der EU-Standards und -Methoden.

    Ausarbeitung einer Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Instrumente zur Aufstellung, Umsetzung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung von Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums.

    Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik

    Weitere Angleichung an den EU-Besitzstand im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich, Ausbau der Kontrollen und Modernisierung der Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe zwecks Erfüllung der Hygieneanforderungen der EU.

    Ausarbeitung einer umfassenden Strategie in den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik. Ausbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und bessere Koordinierung zwischen ihnen, um einen ganzheitlichen Ansatz bei der Erhöhung der Lebensmittelsicherheit über die gesamte Lebensmittelherstellungskette hinweg sicherzustellen.

    Fischerei

    Stärkung der Verwaltungs- und insbesondere der Kontrollstrukturen für die Fischereipolitik.

    Beginn mit dem Aufbau eines computergestützten Fischereifahrzeugregisters.

    Im Hinblick auf die durch einseitige Erklärung Kroatiens eingerichtete geschützte Umweltschutz- und Fischereizone weitere Umsetzung der im Juni 2004 erzielten Dreiparteienvereinbarung.

    Verkehrspolitik

    Weitere Einführung von EU-Standards im Bereich der sozialrechtlichen und technischen Vorschriften für den Straßenverkehr sowie von Sicherheitsstandards für den Seeverkehr.

    Ausbau der Verwaltungskapazitäten im Eisenbahnsektor.

    Gewährleistung der Einrichtung einer unabhängigen Unfalluntersuchungsstelle und Stärkung der nationalen Luftfahrtregulierungsbehörden.

    Abschluss eines Übereinkommens über die Teilnahme am Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum (ECAA) mit einem Protokoll über Übergangsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Luftfahrtrechts.

    Energie

    Weitere Einführung des EU-Besitzstands im Bereich Gas und Elektrizität.

    Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und unabhängigen Tätigkeit der staatlichen Regulierungsbehörde.

    Beginn der Umsetzung der im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen.

    Ausbau der Verwaltungskapazitäten und bessere Angleichung an den EU-Besitzstand in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger und Kernenergie, sowie Sicherstellung eines hohen Sicherheitsstandards im Nuklear- und im Strahlenschutzbereich.

    Steuern

    Raschere Angleichung des Steuerrechts an den EU-Besitzstand und insbesondere Einbeziehung der Freizonen in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuer sowie Abschaffung der geltenden Mehrwertsteuernullsätze.

    Beginn mit der Rechtsangleichung im Bereich der direkten Besteuerung, inklusive Regelungen für den Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten, damit Maßnahmen gegen Steuerumgehung und Steuerflucht leichter durchgesetzt werden können.

    Verpflichtung auf den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Gewährleistung der Übereinstimmung neuer Steuerregelungen mit diesem Kodex.

    Erheblicher Ausbau der Kapazitäten der Steuer- und Zollverwaltung, insbesondere im Hinblick auf Steuererhebung und -prüfung; Weiterarbeit am Aufbau einer funktionierenden und personell ausreichend besetzten Verbrauchsteuerverwaltung; Vereinfachung der Verfahren für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerbetrug.

    Weiteraufbau der erforderlichen IT-Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit der EU und den Mitgliedstaaten.

    Statistik

    Ausbau der Verwaltungskapazitäten des kroatischen Statistikamts, Reform seiner regionalen Niederlassungen und bessere Koordinierung mit anderen Anbietern amtlicher Statistiken.

    Aufbau von Unternehmens- und Sozialstatistiken.

    Beschäftigung und Soziales

    Weitere Angleichung an den EU-Besitzstand in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesundheit und Sicherheit, Gleichstellung von Mann und Frau und Schutz vor Diskriminierung.

    Verstärkung der entsprechenden Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen sowie der Koordinierung zwischen den Ministerien.

    Unternehmens- und Industriepolitik

    Weitere Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren für die Eintragung von Unternehmen in das Handelsregister; Online-Zugang für KMU zu bestimmten Ämtern; weiterer Ausbau von Folgenabschätzungen bei der Planung von Regulierungsmaßnahmen.

    Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

    Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente

    Entwicklung einer umfassenden und konsequenten Regionalentwicklungsstrategie.

    Bestimmung der zuständigen Behörden und Stellen für die Verwaltung der strukturpolitischen Instrumente und Aufbau ihrer Kapazitäten.

    Recht, Freiheit und Sicherheit

    Ausbau der Grenzsicherung, insbesondere durch verstärkte Überwachung der Seegrenzen; Umsetzung der integrierten Grenzsicherungsstrategie (einschließlich Rückübernahme); mehr Investitionen in technische Ausrüstung und Infrastruktur; Aufstockung des Personalbestands und Schaffung einer angemessenen Ausbildungsinfrastruktur.

    Verbesserung der Ausrüstung für die Fälschungserkennung und Schulung der Mitarbeiter von diplomatischen Vertretungen und Konsulaten.

    Weitere Angleichung des Asylrechts an den EU-Besitzstand. Dauerhafte Einrichtung eines nationalen Auffanglagers für Asylbewerber.

    Bessere Koordinierung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Justiz, insbesondere bei Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität, Betrug, Geldwäsche und Korruption; stärkere Bekämpfung des Drogenhandels und Ausbau der Drogenprävention sowie der Maßnahmen zur Reduzierung der Drogennachfrage. Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der grenzüberschreitenden Schleusung mit besonderem Augenmerk auf die Verhütung dieser Straftaten und den Schutz und die soziale Wiedereingliederung der Opfer. Gewährleistung der nötigen Sonderausbildung für die Strafvollzugsbehörden.

    Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus und uneingeschränkte Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen; Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten innerhalb des Landes bzw. mit den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten anderer Länder; Verstärkung der Maßnahmen zur Verhinderung der Finanzierung und Vorbereitung von Terroranschlägen.

    Umwelt

    Weiterer Aufbau der horizontalen Rechtsvorschriften, unter anderem über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Teilhabe der Öffentlichkeit.

    Klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und Ausbau der administrativen und operativen Kapazitäten auf nationaler und regionaler Ebene, um die Planung, einschließlich der Ausarbeitung von Finanzierungsstrategien, zu gewährleisten.

    Weiterer Ausbau der Kapazitäten der nationalen und regionalen Umweltkontrollbehörden und Ermöglichung einer effektiven Durchsetzung der Umweltgesetzgebung durch diese Behörden.

    Unverzügliche Annahme und Umsetzung eines landesweiten Abfallbewirtschaftungsplans.

    Zollunion

    Weiterer Ausbau der administrativen und operativen Kapazitäten der Zollverwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung von Präferenzursprungsregeln, und raschere Angleichung an den EU-Besitzstand. Herstellung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Zollausbildungszentrums.

    Weiteraufbau der erforderlichen IT-Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit der EU und den Mitgliedstaaten.

    Einführung und Anwendung eines Verhaltenskodex für die Zollverwaltung.

    Außenbeziehungen

    Fortführung der Handelsliberalisierung durch Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, der WTO-Verpflichtungen und der bilateralen Freihandelsabkommen. Anstrengungen im Hinblick auf das künftige regionale Freihandelsabkommen für Südosteuropa.

    Gewährleistung der Übereinstimmung handelspolitischer Schutzmaßnahmen mit den im Rahmen des SAA und der WTO eingegangenen Verpflichtungen.

    Abschluss der Verhandlungen und vollständige Anwendung des Protokolls zur Aufnahme eines Zollkontingents für Zucker in das SAA, damit sich der Zuckersektor Kroatiens auf die notwendigen Anpassungen für eine Tätigkeit unter realistischen und wirtschaftlich nachhaltigen Rahmenbedingungen einstellen kann. Die Ergebnisse der Verhandlungen über das Protokoll greifen nicht dem Ergebnis der Beitrittsverhandlungen vor.

    Finanzkontrolle

    Einführung kohärenter Rahmenvorschriften für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen auf der Grundlage des Strategiepapiers.

    Weiteraufbau und Stärkung der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen durch Gewährleistung einer angemessenen Personalausstattung, Ausbildung und Ausrüstung.

    Einrichtung effizienter Verfahren für die Aufdeckung, Bearbeitung und Verfolgung gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft gerichteter Unregelmäßigkeiten und mutmaßlicher Betrugsfälle sowie deren Meldung an die Kommission und Einrichtung der nötigen Verwaltungsstrukturen für den wirksamen und gleichwertigen Schutz dieser Interessen sowie die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung.

    3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

    Politische Kriterien

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

    Öffentliche Verwaltung

    Fortsetzung des für den EU-Besitzstand unmittelbar relevanten Verwaltungsaufbaus und Durchführung von Reformen zur allgemeinen Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung.

    Justizsystem

    Fortsetzung der Reform der Justiz, einschließlich der entsprechenden Ausbildung, und Maßnahmen zum weiteren Abbau des Rückstaus der anhängigen Verfahren bei allen Gerichten.

    Weitere Straffung der Gerichtsorganisation einschließlich Entwicklung moderner IT-Systeme.

    Gewährleistung der ordnungsgemäßen und effektiven Durchsetzung von Gerichtsurteilen.

    Korruptionsbekämpfung

    Förderung weiterer Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung und Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften. Insbesondere Einrichtung von Sondereinheiten für die Korruptionsbekämpfung innerhalb der einschlägigen Dienststellen unter Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung und Mittelausstattung.

    Erlass entsprechender Gesetze und Verwaltungsvorschriften, um die Einhaltung internationaler Standards zu gewährleisten.

    Menschenrechte und Minderheitenschutz

    Uneingeschränkte Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten, vor allem in Bezug auf die proportionale Vertretung der Minderheiten.

    Weitere Umsetzung einer umfassenden Antidiskriminierungspolitik.

    Weitere Verbesserung der Lage der Roma durch energischere Umsetzung der entsprechenden Strategie, einschließlich Bereitstellung der nötigen Finanzmittel auf nationaler und lokaler Ebene, durch Antidiskriminierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten, besseren Zugang zu Bildung und Verbesserung der Wohnverhältnisse.

    Weitere Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, um das Klima für die Wiedereingliederung von Rückkehrern und deren Akzeptanz bei den Aufnahmegemeinschaften zu verbessern.

    Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

    Gewährleistung der reibungslosen Umsetzung endgültiger Vereinbarungen über derzeit noch offene bilaterale Fragen, insbesondere Grenzangelegenheiten.

    Weitere Umsetzung der bestehenden bilateralen Abkommen.

    Wirtschaftliche Kriterien

    Schaffung eines nachhaltigen mittelfristigen Rahmens für die öffentlichen Finanzen durch stetige Rückführung der gesamtstaatlichen Ausgaben, Defizite und Schulden im Verhältnis zum BIP. Festlegung von Prioritäten für die öffentlichen Ausgaben, um Mittel für die Rechtsangleichung verfügbar zu machen. Durchführung einer umfassenden Gesundheits- und Rentenreform. Weitere Kürzung der Beihilfen für unrentable Großunternehmen.

    Vollständiger Verkauf der Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen des Staates an den Unternehmen im Privatisierungsfonds.

    Weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Gründung und Entwicklung privater Unternehmen sowie für ausländische Direktinvestitionen.

    Erhebliche Fortschritte bei der Stärkung der Finanzdisziplin in Großunternehmen, insbesondere in der Stahlindustrie, im Schiffbau und im Eisenbahnsektor.

    Abschluss der Landreform, mit besonderem Augenmerk auf der Registrierung und Privatisierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen.

    Fortsetzung der Arbeitsmarkt- und Bildungsreform zur Hebung von Erwerbsbeteiligung und Beschäftigtenquoten.

    Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

    Freier Warenverkehr

    Erhebliche Fortschritte bei der Übernahme der Richtlinien nach dem alten Konzept (beispielsweise in den Bereichen Arzneimittel und Chemikalien) und nach dem neuen Konzept sowie bei der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in den europäischen Normungsorganisationen CEN, Cenelec und ETSI.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    Abschaffung sämtlicher Maßnahmen, die Arbeitnehmer und Bürger aus der EU diskriminieren.

    Ausbau der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme.

    Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

    Abschaffung sämtlicher Regelungen, die die Niederlassungsfreiheit von natürlichen und juristischen Personen aus der EU sowie die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen noch einschränken.

    Erhebliche Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und Ausbildungsregelungen sowie Ausbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen.

    Freier Kapitalverkehr

    Erhebliche Fortschritte bei der Beseitigung der noch verbleibenden Kapitalverkehrsbeschränkungen, insbesondere in Bezug auf den Immobilienerwerb, im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem SAA.

    Fertigstellung eines wirkungsvollen Geldwäschebekämpfungssystems, insbesondere indem sichergestellt wird, dass die zuständigen Stellen uneingeschränkt funktionsfähig und angemessen ausgestattet sind und eine gute Koordinierung mit den einschlägigen nationalen und internationalen Stellen stattfindet.

    Öffentliches Auftragswesen

    Einführung eines öffentlichen Auftragswesens mit allen dazugehörigen Verwaltungsstrukturen und operativen Instrumenten sowie erhebliche Fortschritte bei der vollständigen Angleichung an den EU-Besitzstand, wobei sicherzustellen ist, dass die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen von sämtlichen Vergabestellen auf allen Ebenen eingehalten werden. Förderung des Einsatzes elektronischer Medien bei den Vergabeverfahren.

    Gesetz geistigen Eigentums

    Vollständige Rechtsangleichung in Bezug auf Rechte geistigen und gewerblichen Eigentums sowie verschärfte Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

    Weiterverbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums und Rückführung der Produkt- und Markenpiraterie.

    Wettbewerb

    Weitere Stärkung der Kartellrechts- und Beihilfebehörde und glaubhafte Durchsetzung der geltenden Vorschriften. Deutlich mehr Transparenz bei staatlichen Beihilfen.

    Ausbau des Ausbildungsangebots für Wettbewerbsrecht und Wettbewerbspolitik auf allen Ebenen der Justiz und der öffentlichen Verwaltung.

    Finanzdienstleistungen

    Vollständige Angleichung an die Aufsichtsvorschriften der EU und weitere Verbesserung der Aufsichtspraxis.

    Vollständige Einführung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen.

    Informationsgesellschaft und Medien

    Vervollständigung des regulatorischen Rahmens durch Erlass der erforderlichen Gesetze und Durchführungsbestimmungen sowie Öffnung aller Sparten für den Wettbewerb.

    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    Ausbau der nötigen Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten für die Umsetzung der Agrarmarktpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

    Erstellung einer den EU-Normen entsprechenden Weinbaukartei.

    Weitere Vorbereitungen zur Einrichtung effizienter und solider Zahl- und Kontrollstellen zur Verwaltung der Agrarfonds in Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen und internationalen Prüfungsstandards.

    Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik

    Erhebliche Verbesserung bei der Angleichung des kroatischen Lebensmittelrechts und Ausbau der erforderlichen Durchführungsstrukturen.

    Erhebliche Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich, inklusive Tierkennzeichnungssystem, Tierabfallverwertung, Modernisierung von Nahrungsmittel verarbeitenden Betrieben, Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen, Pflanzenschutz und Qualität von Saat- und Pflanzgut; deutliche Verbesserung der Kontrollstrukturen.

    Fischerei

    Erhebliche Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und Ausrüstung, damit die gemeinsame Fischereipolitik auch tatsächlich umgesetzt wird, insbesondere Bewirtschaftung der Fischbestände, Überwachung und Kontrolle der Fangtätigkeit, Marktpolitik, Strukturprogramme und Plan für die Verwaltung der Flottenkapazität entsprechend den vorhandenen Fischbeständen.

    Fertigstellung eines computergestützten Fischereifahrzeugregisters und eines satellitengestützten Schiffsüberwachungssystems.

    Verkehrspolitik

    Fortsetzung der Arbeiten zur vollständigen Angleichung an den EU-Besitzstand im Straßenverkehr.

    Erlass von Durchführungsbestimmungen für den Schienenverkehr, insbesondere zur Interoperabilität und zur unabhängigen Zuweisung von Fahrwegkapazitäten.

    Hinarbeit auf die Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der Binnenschifffahrt, vor allem im Hinblick auf die Sicherheit von Navigations- und Binnenschifffahrtsinformationssystemen.

    Weitere Rechtsangleichung im Bereich Seeverkehr und Gewährleistung einer adäquaten Flaggenstaatkontrolle.

    Vollständige Angleichung an den EU-Besitzstand im Luftfahrtbereich.

    Weitere Umsetzung der Absichtserklärung über die Entwicklung des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes.

    Energie

    Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten und Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Energiebinnenmarkt (Elektrizität und Gas) sowie Kernenergie.

    Haltung von Ölvorräten, die eine ausreichende Versorgung sichern.

    Vorschriftsmäßige Inangriffnahme des Problems der Entsorgung radioaktiver Abfälle.

    Steuern

    Erhebliche Beschleunigung der Arbeiten zur vollständigen Angleichung an den steuerrechtlichen EU-Besitzstand in Bezug auf Mehrwertsteuern, Verbrauchsteuern und direkte Besteuerung, einschließlich des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung.

    Weiterer Ausbau der Steuerverwaltung — auch in Bezug auf die IT — und Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Tätigkeit, damit die EU-Standards erreicht und die IT-Systeme zusammengeschaltet werden können. Ausarbeitung und Anwendung eines Verhaltenskodex.

    Wirtschafts- und Währungspolitik

    Verbesserung der Geldpolitik zwecks stärkerer und wirkungsvollerer Nutzung marktorientierter geldmarktpolitischer Instrumente.

    Statistik

    Weiterer Aufbau von Wirtschafts-, Unternehmens- und Sozialstatistiken.

    Beschäftigung und Soziales

    Weitere Angleichung an den EU-Besitzstand und Stärkung der entsprechenden Verwaltungs- und Durchsetzungsstrukturen, einschließlich Arbeitsaufsicht.

    Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau ihrer Kapazitäten, namentlich durch autonomen Dialog zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

    Ausarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Beschäftigungsstrategie unter Einbeziehung sämtlicher maßgeblicher Akteure im Hinblick auf eine Beteiligung an der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gewährleistung ausreichender Kapazitäten für Analyse, Umsetzung und Bewertung.

    Ausarbeitung und Umsetzung einer der EU-Praxis entsprechenden nationalen Strategie der sozialen Eingliederung, einschließlich Datenerfassung, im Hinblick auf eine künftige Beteiligung an der Europäischen Strategie der sozialen Eingliederung.

    Ermittlung des Personalentwicklungsbedarfs zur Vorbereitung auf den Europäischen Sozialfonds.

    Unternehmens- und Industriepolitik

    Aktualisierung und klarere Formulierung des Politikansatzes für die Mittelstandsförderung, damit der Staat von Direktdarlehen auf „weichere“ Finanzierungsformen umstellen kann.

    Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente

    Gewährleistung einer klaren Zuständigkeitsverteilung und stärkere Koordinierung sowohl zwischen Ministerien als auch zwischen nationalen und regionalen Behörden.

    Weiterer Ausbau der Kapazitäten der mittelbewirtschaftenden Stellen und Zahlstellen, einschließlich auf lokaler Ebene.

    Verbesserung der Regionalentwicklungspläne und ihrer Umsetzung.

    Einrichtung geeigneter Überwachungs- und Bewertungssysteme und Verbesserung der Finanzverwaltungs- und Kontrollverfahren.

    Einführung einer entsprechenden Regionalstatistik.

    Recht, Freiheit und Sicherheit

    Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften an die Vorschriften und bewährten Verfahren der EU und weiterer Ausbau der Grenzkontrollen; Entwicklung landesweiter Datenbanken und Register sowie Sicherung der Koordinierung zwischen den zuständigen Diensten.

    Aufbau einer landesweiten Datenbank zur Überprüfung der Personalien von Asylbewerbern, einschließlich Fingerabdruck, zur Vorbereitung auf die Teilnahme an Eurodac.

    Verstärkte Bemühungen um die Eingliederung von Flüchtlingen.

    Weiterverbesserung der Polizeiausrüstung und -infrastruktur, unter anderem durch Einrichtung eines computergestützten Ermittlungssystems; Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden; verstärkte Bekämpfung von Drogenhandel, organisierter Kriminalität, Wirtschaftsverbrechen (einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung), Betrug und Korruption; stärkere Angleichung der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand.

    Vorbereitung auf die Anwendung der diversen Rechtsinstrumente im Bereich der Zusammenarbeit der Justizbehörden im Straf- und Zivilrecht durch ein entsprechendes Ausbildungsangebot zum Thema Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und zu anderen Themen.

    Wissenschaft und Forschung

    Beginn mit der Formulierung und Umsetzung einer integrierten Forschungspolitik.

    Bildung und Kultur

    Verstärkte Anstrengungen zur Einrichtung eines modernen Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung und Sicherung der Anwendung der Bologna-Kriterien im Hochschulwesen.

    Umwelt

    Gewährleistung der Einbeziehung von Umweltschutzbelangen bei der Politikformulierung und -umsetzung in anderen Sektoren. Ausarbeitung einer Umweltinvestitionsstrategie auf Basis der geschätzten Rechtsangleichungskosten. Weitere Umsetzung der horizontalen Rechtsvorschriften.

    Fortsetzung der Arbeiten zur Übernahme des EU-Besitzstands, mit besonderem Augenmerk auf Abfallbewirtschaftung, Wasserqualität, Luftqualität, Naturschutz sowie integrierter Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Mehr Investitionen in Umweltschutzinfrastruktur, mit besonderem Schwerpunkt auf Abwasserkanalisation und -behandlung, Trinkwasserversorgung und Abfallentsorgung.

    Ratifizierung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

    Gesundheits- und Verbraucherschutz

    Vollständige Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der sicherheitsbezogenen Maßnahmen und Ausbau der für eine wirksame Marktüberwachung nötigen Verwaltungskapazitäten.

    Weitere Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der nichtsicherheitsbezogenen Maßnahmen.

    Zollunion

    Ausbau und Konsolidierung der administrativen und operativen Kapazitäten der Zollbehörden. Verstärkung des Ausbildungsangebots für sämtliche Mitarbeiter und vermehrter Einsatz EU-kompatibler IT sowie Fortsetzung der Vorbereitungen für die Zusammenschaltung mit den EU-Systemen. Ausbau der Prüfungstätigkeit und Nutzung von Risikoanalysen und Stichproben.

    Erhebliche Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand, insbesondere in Bezug auf Freihandelszonen, Durchfuhr, Gebühren, Zollkontingente sowie Überwachung von Wareneinfuhren und -ausfuhren.

    Finanzkontrolle

    Aufbau der Kapazitäten und Angleichung des internen Systems für die Kontrolle der öffentlichen Finanzen, unter anderem durch Einführung einer dezentralen Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen und einer unabhängigen Innenrevision sowie einer zentralen Koordinierung und Harmonisierung.

    Reform und Ausbau der externen Prüfung gemäß international und EU-weit bewährter Praxis.

    4.   PROGRAMMIERUNG

    Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die vorhandenen Finanzierungsinstrumente, insbesondere über die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (1) (CARDS-Verordnung) sowie die Heranführungsinstrumente Phare (2), Sapard (3) und ISPA (4), bereitgestellt. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Kroatien kommt für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

    5.   KONDITIONALITÄT

    Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer ist von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und bei der Umsetzung der in der Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen könnte der Rat auf der Grundlage von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 geeignete Maßnahmen beschließen. Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999 festgelegt hat, vor allem die Verpflichtung der Empfängerländer, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen.

    Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten über die drei Heranführungsinstrumente Phare, ISPA und Sapard außerdem davon abhängig, dass Kroatien seinen Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser Beitrittspartnerschaft genannten spezifischen Prioritäten erzielt.

    Bei Nichterfüllung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat auf der Grundlage von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften (5) die Aussetzung der Finanzhilfe beschließen.

    6.   MONITORING

    Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses eingerichteten Mechanismen, insbesondere der Jahresberichte der Kommission, überprüft.


    (1)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).

    (2)  Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 des Rates (ABl. L 375 vom 23.12.1989, S. 11). Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2257/2004 (ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 1).

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 1268/99 des Rates (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87). Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005.

    (4)  Verordnung (EG) Nr. 1267/99 des Rates (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005.

    (5)  ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.


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