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Document 32005E0586
Council Joint Action 2005/586/CFSP of 28 July 2005 extending and amending the mandate of the European Union Special Representative for the African Great Lakes Region
Gemeinsame Aktion 2005/586/GASP des Rates vom 28. Juli 2005 zur Verlängerung und Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen
Gemeinsame Aktion 2005/586/GASP des Rates vom 28. Juli 2005 zur Verlängerung und Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen
ABl. L 199 vom 29.7.2005, p. 97–98
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 164M vom 16.6.2006, p. 357–358
(MT)
No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2006
29.7.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 199/97 |
GEMEINSAME AKTION 2005/586/GASP DES RATES
vom 28. Juli 2005
zur Verlängerung und Änderung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14, Artikel 18 Absatz 5 und Artikel 23 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 8. Dezember 2003 die Gemeinsame Aktion 2003/869/GASP (1) zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen angenommen. |
(2) |
Der Rat hat am 28. Juni 2004 die Gemeinsame Aktion 2004/530/GASP (2) zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen und zur Äderung der Gemeinsamen Aktion 2003/869/GASP angenommen, mit der das Mandat des EU-Sonderbeauftragten geändert wurde. |
(3) |
Der Rat hat am 2. Februar 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/96/GASP (3) angenommen, mit der das Mandat des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die afrikanische Region der Großen Seen geändert und bis zum 31. August 2005 verlängert wurde. |
(4) |
Der Rat hat am 2. Mai 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/355/GASP (4) betreffend die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) angenommen, mit der dem Sonderbeauftragten eine besondere Rolle zugewiesen wird. |
(5) |
Das Mandat des EUSR sollte ausgehend von einer Überprüfung der Gemeinsamen Aktion 2003/869/GASP geändert und um weitere sechs Monate verlängert werden. |
(6) |
Der EUSR wird sein Mandat in einer Situation erfüllen, die sich verschlechtern kann und den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 11 des Vertrags schaden könnte — |
HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:
Artikel 1
Das Mandat von Herrn Aldo AJELLO als Sonderbeauftragter der Europäischen Union (EUSR) für die afrikanische Region der Großen Seen wird bis zum 28. Februar 2006 verlängert.
Artikel 2
Die Gemeinsame Aktion 2003/869/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Zur Erreichung dieser politischen Ziele hat der EUSR im Rahmen seines Mandats die Aufgabe,
|
2. |
Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR beläuft sich auf 460 000 EUR.“ |
Artikel 3
Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
Sie gilt ab 1. September 2005.
Artikel 4
Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. STRAW
(1) ABl. L 326 vom 13.12.2003, S. 37.
(2) ABl. L 234 vom 3.7.2004, S. 13.
(3) ABl. L 31 vom 4.2.2005, S. 70.
(4) ABl. L 112 vom 3.5.2005, S. 20.