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Document 32004D0681

    2004/681/EG: Beschluss des Rates vom 24. September 2004 zur Änderung des Beschlusses 2001/131/EG über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Haiti im Rahmen des Artikels 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

    ABl. L 311 vom 8.10.2004, p. 30–31 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 352M vom 31.12.2008, p. 36–37 (MT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2005

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/681/oj

    8.10.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 311/30


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 24. September 2004

    zur Änderung des Beschlusses 2001/131/EG über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Haiti im Rahmen des Artikels 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

    (2004/681/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou (1) (nachstehend „AKP-EG-Partnerschaftsabkommen“ genannt), insbesondere auf Artikel 96,

    gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (2), insbesondere auf Artikel 3,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Auf der Grundlage des Beschlusses 2001/131/EG (3) ist die Gewährung von finanzieller Unterstützung für Haiti im Anschluss an die Ergreifung „geeigneter Maßnahmen“ gemäß Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens teilweise ausgesetzt.

    (2)

    Der Beschluss 2003/916/EG gilt bis zum 31. Dezember 2004 und sieht die Überprüfung der Maßnahmen innerhalb von sechs Monaten vor.

    (3)

    Am 12. Mai 2004 fanden zwischen der Kommission und dem Premierminister der Übergangsregierung Haitis Gespräche statt, die die politische Agenda der Interimsregierung für die Wiederherstellung einer uneingeschränkt demokratischen und verfassungsmäßigen Ordnung, in der die Menschenrechte und die Grundfreiheiten gebührend gewahrt werden, einschließlich des Zeitplans für die Abhaltung von Wahlen, zum Gegenstand hatten.

    (4)

    Mit Schreiben vom 25. Mai 2004 bestätigte der Premierminister der Übergangsregierung von Haiti, dass sich die Übergangsregierung von Haiti ausdrücklich dazu verpflichtet, die wesentlichen Elemente des Artikels 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, insbesondere hinsichtlich der Menschenrechtslage, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit im Hinblick auf die Rückkehr des Landes zu einer uneingeschränkt verfassungsmäßigen und demokratischen Ordnung, einzuhalten —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Der Beschluss 2001/131/EG wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 3 Absätze 2 und 3 wird das Datum „31. Dezember 2004“ durch das Datum „31. Dezember 2005“ ersetzt.

    2.

    Der Anhang wird durch den Wortlaut des Anhangs dieses Beschlusses ersetzt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 24. September 2004.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. J. BRINKHORST


    (1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. Geändert durch den Beschluss Nr. 1/2003 (ABl. L 141 vom 7.6.2003, S. 25).

    (2)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376.

    (3)  ABl. L 48 vom 17.2.2001, S. 31. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2003/916/EG (ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 156).


    ANHANG

    „ANHANG

    Sehr geehrter Herr

    die Europäische Union misst den Bestimmungen des Artikels 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens große Bedeutung bei. Die AKP-EG-Partnerschaft gründet auf der Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Dies sind wesentliche Elemente des genannten Abkommens und somit die Grundlage unserer Beziehungen.

    In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union den vor kurzem in Haiti vollzogenen Machtwechsel genau verfolgt, insbesondere hinsichtlich der Ernennung der neuen Übergangsregierung von Haiti, die am 17. März 2004 im Anschluss an einen umfassenden Konsultationsprozess auf der Grundlage des CARICOM/OAS-Plans vereidigt wurde.

    Am 12. Mai 2004 fanden zwischen Ihnen und der Europäischen Kommission in Brüssel Gespräche statt, bei denen die politische Agenda der Übergangsregierung für die Wiederherstellung der demokratischen und verfassungsmäßigen Ordnung erörtert wurde. Die Europäische Union nahm die von Ihnen insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Menschenrechtslage, der Einführung demokratischer Grundsätze, einschließlich der Abhaltung freier und fairer Wahlen, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung eingegangenen Verpflichtungen zur Kenntnis, die in Ihrem Schreiben vom 25. Mai 2004 an die Europäische Kommission dargelegt sind. Diese Zusagen dürften zu einer größeren politischen Stabilität in Haiti führen. Die Europäische Union ruft die Übergangsregierung nachdrücklich dazu auf, diese Zusagen rasch in konkrete Maßnahmen umzusetzen, um zu gewährleisten, dass der Demokratisierungsprozess fester Bestandteil des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens von Haiti wird und damit auch die Einhaltung von Artikel 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sicherzustellen.

    Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Europäischen Union seinen Beschluss vom 22. Dezember 2003 überprüft und beschlossen, die geeigneten Maßnahmen gemäß Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wie folgt fortzusetzen:

    1.

    Die Neuzuweisung der Restmittel aus dem 8. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für Programme, die der haitianischen Bevölkerung unmittelbar zugute kommen, zur Stärkung der Zivilgesellschaft und des Privatsektors, der Unterstützung des Demokratisierungsprozesses, der Förderung des Rechtsstaates und des Wahlprozesses, wird fortgesetzt und kann auch Maßnahmen, insbesondere institutionelle Unterstützung, umfassen, die als kurz- und mittelfristige Prioritäten im Interimsrahmenkonzept für die Zusammenarbeit (Interim Co-operation Framework, ICF) aufgeführt sind, das in enger Abstimmung zwischen der Übergangsregierung, der Zivilgesellschaft und den wichtigsten Gebern festgelegt wurde.

    2.

    Mit der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union wird die Zuweisung der Mittel aus dem 9. EEF notifiziert.

    3.

    Im Hinblick auf die Vorbereitung des Länderstrategiepapiers und des Nationalen Richtprogramms (NRP) wird sofort die Erörterung der Programmierung der Mittel aus dem 9. EEF mit dem Nationalen Anweisungsbefugten aufgenommen. Bei der Strategie werden die Ergebnisse des Interimsrahmenkonzepts für die Zusammenarbeit berücksichtigt.

    4.

    B-Mittel könnten im Rahmen des tatsächlichen Bedarfs vor Unterzeichnung des 9. EEF-Länderstrategiepapiers/NRP verwendet werden.

    5.

    Die Unterzeichnung des NRP erfolgt durch die neue demokratisch gewählte Regierung nach der Abhaltung allgemeiner Wahlen, die die Voraussetzungen der OAS-Entschließung 822 erfüllen und von den zuständigen haitianischen Einrichtungen und der internationalen Gemeinschaft als frei und fair beurteilt werden. Diese allgemeinen Wahlen sollten bis spätestens Mitte 2005 stattfinden.

    6.

    Die Unterstützung regionaler, humanitärer und handelspolitischer Projekte ist nicht betroffen.

    Alle diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft, mindestens innerhalb von sechs Monaten.

    Um den Erfolg der Zusammenarbeit zu gewährleisten, muss die derzeit unzureichende Absorptionskapazität durch eine verantwortungsvolle Staatsführung und den Aufbau der Strukturen für die Verwaltung der Hilfe gestärkt werden. Die Durchführungsmodalitäten werden an die Verwaltungskapazität des Landes im Bereich der öffentlichen Finanzen angepasst.

    Die Europäische Union wird den Fortgang des Demokratisierungsprozesses und insbesondere die Umsetzung der von der Übergangsregierung eingegangenen Verpflichtungen sowie die Fortschritte hinsichtlich der Abhaltung von Kommunal-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen genau verfolgen. Die Union bekräftigt ihre Bereitschaft zu einem verstärkten politischen Dialog mit der haitianischen Übergangsregierung gemäß Artikel 8 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens.

    Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

    Für die Kommission

    Im Namen des Rates

    Der Präsident


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