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Document 32003D0589
2003/589/EC: Council Decision of 21 July 2003 concerning the conclusion of the Agreement for scientific and technological cooperation between the European Community and the Republic of Chile
2003/589/EG: Beschluss des Rates vom 21. Juli 2003 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile
2003/589/EG: Beschluss des Rates vom 21. Juli 2003 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile
ABl. L 199 vom 7.8.2003, p. 19–19
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/589/oj
2003/589/EG: Beschluss des Rates vom 21. Juli 2003 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile
Amtsblatt Nr. L 199 vom 07/08/2003 S. 0019 - 0019
Beschluss des Rates vom 21. Juli 2003 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile (2003/589/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 170 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1, sowie Absatz 3 Unterabsatz 1, auf Vorschlag der Kommission(1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit der Republik Chile ein Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ausgehandelt. (2) Dieses Abkommen wurde im Namen der Gemeinschaft am 23. September 2002 in Brüssel vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet. (3) Dieses Abkommen sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung gemäß Artikel 11 des Abkommens im Namen der Gemeinschaft vor. Geschehen zu Brüssel am 21. Juli 2003. Im Namen des Rates Der Präsident F. Frattini (1) Vorschlag vom 24. Februar 2003 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2) Stellungnahme vom 3. Juni 2003 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).