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Document 32001D0547

    2001/547/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2001 zur sechsten Änderung der Entscheidung 2001/356/EG mit Maßnahmen zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2225)

    ABl. L 195 vom 19.7.2001, p. 61–61 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/09/2001

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/547/oj

    32001D0547

    2001/547/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2001 zur sechsten Änderung der Entscheidung 2001/356/EG mit Maßnahmen zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2225)

    Amtsblatt Nr. L 195 vom 19/07/2001 S. 0061 - 0061


    Entscheidung der Kommission

    vom 18. Juli 2001

    zur sechsten Änderung der Entscheidung 2001/356/EG mit Maßnahmen zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2225)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2001/547/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 92/118/EWG(2), insbesondere auf Artikel 10,

    gestützt auf die Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt(3), zuletzt geändert durch die Richtlinie 92/118/EWG, insbesondere auf Artikel 9,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Nach den Berichten über Fälle von Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich hat die Kommission die Entscheidung 2001/356/EG vom 4. Mai 2001 mit Maßnahmen zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich(4), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/518/EG(5), erlassen.

    (2) In Anbetracht der Entwicklung der Seuchenlage erscheint es angemessen, die Maßnahmen zu verlängern.

    (3) Anlässlich der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 11.-12. September 2001 wird die Lage geprüft und werden die Maßnahmen erforderlichenfalls angepasst.

    (4) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Datum in Artikel 15 der Entscheidung 2001/356/EG wird durch das Datum "30. September 2001" ersetzt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 18. Juli 2001

    Für die Kommission

    David Byrne

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 29.

    (2) ABl. L 62 vom 15.3.1993, S. 49.

    (3) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 13.

    (4) ABl. L 125 vom 5.5.2001, S. 46.

    (5) ABl. L 186 vom 6.7.2001, S. 58.

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