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Document 31997R0821

Verordnung (EG) Nr. 821/97 der Kommission vom 6. Mai 1997 über die Freigabe zusätzlicher Mengen von Textilwaren zugunsten der Sozialistischen Republik Vietnam

ABl. L 117 vom 7.5.1997, p. 9–9 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1997/821/oj

31997R0821

Verordnung (EG) Nr. 821/97 der Kommission vom 6. Mai 1997 über die Freigabe zusätzlicher Mengen von Textilwaren zugunsten der Sozialistischen Republik Vietnam

Amtsblatt Nr. L 117 vom 07/05/1997 S. 0009 - 0009


VERORDNUNG (EG) Nr. 821/97 DER KOMMISSION vom 6. Mai 1997 über die Freigabe zusätzlicher Mengen von Textilwaren zugunsten der Sozialistischen Republik Vietnam

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 447/97 der Kommission (2), insbesondere auf Artikel 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Vietnam hat im Jahr 1996 für bestimmte Kategorien von Textilwaren Ausfuhrgenehmigungen erteilt, die die für dieses Jahr festgesetzten Hoechstmengen überschreiten. Vietnam ist bereit, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Überschreitungen bei der Verwaltung seiner Ausfuhren im Jahr 1997 Rechnung zu tragen.

Die den zuständigen Behörden der Gemeinschaft vorgelegten Ausfuhrgenehmigungen für einige dieser Warenkategorien wiesen größere Mengen aus, als von den vietnamesischen Behörden bei der Ausstellung dieser Dokumente tatsächlich genehmigt worden waren, so daß die Hoechstmengen für diese Kategorien überschritten wurden. Die Gemeinschaft und Vietnam arbeiten eng zusammen, um die Ursache dieser Differenzen zu ermitteln, denen möglicherweise betrügerische Praktiken zugrunde liegen.

Bei anderen Warenkategorien wurden die Mengen überschritten, weil die Kommunikation zwischen der zentralen Genehmigungsbehörde Vietnams und ihren Außenstellen gestört war.

Dies hat dazu geführt, daß einige Einführer keine Einfuhrgenehmigung für Waren erhalten, die bereits in die Europäische Gemeinschaft versandt wurden, so daß die Waren in den Ankunftshäfen festliegen.

Vietnam und die Europäische Gemeinschaft bemühen sich zur Zeit um die Einrichtung eines Kontrollsystems, durch das das Risiko einer Wiederholung dieser Situation stark verringert wird.

Da die betreffenden Mengen im Vergleich zu den Gesamteinfuhren der entsprechenden Waren in die Gemeinschaft gering sind, würde die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr nicht zu einer Verzerrung des Marktes führen.

Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 gibt der Kommission die Möglichkeit, aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Einfuhrmöglichkeiten zu eröffnen.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Textilausschusses -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Mengen werden freigegeben, um die Überführung der Waren, für die Vietnam im Jahr 1996 Ausfuhrgenehmigungen erteilt hat, in den zollrechtlich freien Verkehr zu ermöglichen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Mai 1997

Für die Kommission

Leon BRITTAN

Vizepräsident

(1) ABl. Nr. L 275 vom 8. 11. 1993, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 68 vom 8. 3. 1997, S. 16.

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