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Document 31995D0224

    95/224/EG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 5. April 1995 über die Entlastung des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993

    ABl. L 141 vom 24.6.1995, p. 77–78 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 05/04/1995

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1995/224/oj

    31995D0224

    95/224/EG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 5. April 1995 über die Entlastung des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993

    Amtsblatt Nr. L 141 vom 24/06/1995 S. 0077 - 0078


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 5. April 1995 über die Entlastung des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993 (95/224/EG)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    - gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 206,

    - in Kenntnis des Jahresabschlusses der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie des diesbezüglichen Berichts des Rechnungshofes (1),

    - in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 20. März 1995 (C4-0096/95),

    - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0050/95),

    1. nimmt die folgenden, in der Haushaltsrechnung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ausgewiesenen Zahlen zur Kenntnis:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    2. empfiehlt die Ernennung eines auf Teilzeitbasis tätigen Finanzkontrolleurs für das Zentrum, der dem Finanzkontrolleur der Kommission unterstellt ist, um die übermäßige Inanspruchnahme des Zahlstellensystems zu verringern;

    3. fordert den Verwaltungsrat auf, das Kostenrechnungs- und Kontrollsystem soweit irgendmöglich weiter zu verbessern, wozu u. a. die Kosten für Personal, Dienstreisen und Veröffentlichungen bei den einzelnen Vorhaben gehören;

    4. ersucht den Verwaltungsrat ferner, die Verfahren zur Bewertung der Vorhaben entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofes zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf das Kosten/Nutzen-Verhältnis bei jedem Projekt;

    5. hält es für wesentlich, eine Überschneidung der Tätigkeiten der Stiftung mit denjenigen der Kommission und anderer Gemeinschaftseinrichtungen mit ähnlichen Aufgaben zu vermeiden; fordert daher die Kommission auf, ihm bis spätestens 31. August 1995 einen Bericht über die Integration und Organisation der Tätigkeiten der Union in den betreffenden Bereichen vorzulegen und darin auch die geeigneten Vorschläge zu unterbreiten, um eine größere Komplementarität und ein besseres Kosten/Nutzen-Verhältnis zu erreichen;

    6. ersucht die Kommission, ihm bis spätestens 12. Mai 1995 darüber Bericht zu erstatten, welche Ergebnisse die Prüfung des Vorschlags der irischen Regierung bezüglich der Eigentumsrechte an dem Grundstück, auf dem das neue Gebäude der Stiftung steht, erbracht hat;

    7. erteilt dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993;

    8. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

    Der Generalsekretär

    Enrico VINCI

    Der Präsident

    Klaus HÄNSCH

    (1) ABl. Nr. C 387 vom 31. 12. 1994, S. 1.

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