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Document 31994D0350

    94/350/EGKS: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 21. April 1994 über die Entlastung der Kommission für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für das Haushaltsjahr 1992

    ABl. L 156 vom 23.6.1994, p. 34–39 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/04/1994

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1994/350/oj

    31994D0350

    94/350/EGKS: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 21. April 1994 über die Entlastung der Kommission für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für das Haushaltsjahr 1992

    Amtsblatt Nr. L 156 vom 23/06/1994 S. 0034 - 0041


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 21. April 1994 über die Entlastung der Kommission für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für das Haushaltsjahr 1992 (94/350/EGKS)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    - in Kenntnis der nachstehenden Zahlen (1), die dem Jahresabschluß der EGKS zum 31. Dezember 1992 entnommen sind, und des Berichts des Rechnungshofes vom 30. Juni 1993, wonach der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Finanzlage der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 31. Dezember 1992 und vom Ergebnis ihrer Tätigkeit in dem an diesem Datum endenden Haushaltsjahr vermittelt,

    1. erteilt der Kommission Entlastung für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für das Haushaltsjahr 1992 (zur Information werden auch die Zahlen betreffend die Ausführung des Funktionshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 beigefügt);

    2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß und die Entschließung mit seinen Bemerkungen der Kommission, dem Rat, dem Rechnungshof und dem Beratenden Ausschuß der EGKS zu übermitteln und sie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

    Geschehen zu Straßburg am 21. April 1994.

    Der Generalsekretär

    Enrico VINCI Der Präsident

    Egon KLEPSCH

    (1) Die entsprechenden Aufstellungen sind im Anschluß an diesen Beschluß beigefügt. (Quelle: ABl. Nr. C 220 vom 14. 8. 1993, S. 3.)

    Bilanzen zum 31. Dezember 1992 und zum 31. Dezember 1991

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    Gewinn- und Verlustrechnungen für die am 31. Dezember 1992 und am 31. Dezember 1991 endenden Jahre

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    Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

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    ENTSCHLIESSUNG zum Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 31. Dezember 1992 und zum Bericht des Rechnungshofs (Anhang zum EGKS-Jahresbericht 1992) über die Rechnungsführung und das Finanzgebaren der EGKS

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    - in Kenntnis des von der Kommission vorgelegten Finanzberichts der EGKS für das Haushaltsjahr 1992, insbesondere der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der EGKS zum 31. Dezember 1992,

    - in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluß der EGKS zum 31. Dezember 1992 und des den Anhang dazu bildenden Berichts über die Rechnungsführung und das Finanzgebaren der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (C3-0153/94),

    - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A3-0178/94),

    A. in der Erwägung, daß der Rechnungshof festgestellt hat, daß der Jahresabschluß der EGKS zum 31. Dezember 1992 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vom Ergebnis ihrer Tätigkeit in dem an diesem Datum endenden Haushaltsjahr vermittelt,

    Allgemeine Fragen

    1. begrüsst die neue positive Einstellung der Kommission bezueglich der Bereitstellung von Informationen für den für den EGKS-Entlastungsbericht zuständigen Berichterstatter;

    Sicherheit der Darlehen

    2. nimmt mit Besorgnis die "Wertberichtigungen" in Höhe von insgesamt rund 90 Millionen ECU im Jahresabschluß der EGKS für 1992 zur Kenntnis, die mit uneinbringlichen Forderungen im Stahlsektor in Zusammenhang stehen;

    3. stellt fest, daß sich die finanziellen Verhältniszahlen für die Rücklagen der EGKS infolge von Wertberichtigungen auf uneinbringliche Forderungen Ende 1992 der unteren Grenze der empfohlenen Marge genähert haben; ist jedoch der Ansicht, daß die EGKS auf der Grundlage ihres Jahresabschlusses vorerst noch als finanziell gesund angesehen werden kann;

    4. fordert die Kommission auf, sofortige Maßnahmen einzuleiten, um ihre finanziellen Verhältniszahlen zumindest wieder auf den derzeitigen Stand zu bringen, falls sie weitere Forderungsverluste auffangen muß;

    5. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der erneuten Bildung einer nichtspezifischen Wertberichtigung auf uneinbringliche Forderungen in ihrer Bilanz entsprechend den vom Rechnungshof vorgeschlagenen Grundsätzen zu prüfen und das Parlament bis zum 30. Juni 1994 über ihre Überlegungen zu informieren;

    6. ist der Ansicht, daß sich das Problem, daß Darlehen nicht zurückgezahlt werden, in einer Zeit der Krise, wie wir sie gegenwärtig erleben, vermutlich nicht vermeiden lässt; steht aber auf dem Standpunkt, daß das Risikomanagement der Kommission in bezug auf die EGKS bisher im grossen und ganzen zufriedenstellend war;

    7. unterstreicht, daß in Fällen, in denen politische Erwägungen die Entscheidung über die Eintreibung von Forderungen beeinflussen, eine offene politische Diskussion über diese Frage geführt und die endgültige Entscheidung von einem demokratisch legitimierten Organ getroffen werden sollte;

    Forschungspolitik

    8. stellt einen umfassenden und unmittelbaren Widerspruch zwischen den Standpunkten des Rechnungshofs und der Kommission in der Frage der EGKS-Forschungspolitik fest; fordert beide Organe auf, den Standpunkt des anderen vorurteilsfrei zu prüfen;

    9. hält die Verbreitung der technischen Ergebnisse der EGKS-Forschungsprojekte durch die Kommission für zufriedenstellend;

    10. fordert die Kommission auf, ihm bis zum 30. September 1994 über die Wirksamkeit der Politik der EGKS bei der Verwirklichung der ihr im EGKS-Vertrag zugewiesenen Ziele zu berichten und eine auch für den Laien verständliche Bewertung ihrer Erfolge und Misserfolge vorzunehmen;

    11. äussert seine Besorgnis über die Feststellung des Rechnungshofs, daß die EGKS eine übertrieben und unnötig hohe Anzahl kleiner, aber ähnlicher Forschungsprojekte finanziert hat; erinnert die Kommission an ihre Aufgabe, für eine optimale Verwendung der europäischen Steuergelder Sorge zu tragen, und die sich daraus für sie ergebende Verpflichtung, die Forschungsprogramme soweit wie möglich zu straffen und zu rationalisieren;

    12. nimmt mit Besorgnis die Ansicht des Rechnungshofs zur Kenntnis, daß bei der Vergabe der Forschungsbeihilfen eher dem Erfordernis, "jedem seinen gerechten Anteil" zukommen zu lassen, als einem objektiven Forschungsbedarf Rechnung getragen wird, ein Standpunkt, der durch eine deutliche Korrelation zwischen den jeweiligen Anteilen der einzelnen Mitgliedstaaten am Umlageaufkommen und an der Forschungsförderung erhärtet wird; fordert die Kommission auf, kategorisch zu bestätigen, daß die Projektauswahl in keiner Weise von derartigen Erwägungen bestimmt wird;

    13. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf das bevorstehende Auslaufen des EGKS-Vertrags seinen zuständigen Ausschüssen über die Zukunft der EGKS-Forschung Bericht zu erstatten;

    Investitionen in Gebäude

    14. hält es für angemessen, daß die EGKS einen kleinen Prozentsatz ihrer Rücklagen in Immobilien investiert, sofern die Rentabilität dieser Investitionen der vergleichbarer Finanzinvestitionen entspricht und die EGKS nicht in bezug auf den Kapitalwert der Immobilie das Risiko eines Verlusts eingeht, wobei jedoch die geltenden Beschränkungen einzuhalten sind, die die Kommission für derartige Investitionen vorsieht;

    15. ist beunruhigt über den Mangel an Haushaltstransparenz, der sich aus der gegenwärtigen Vorgehensweise ergibt, Immobilieninvestitionen der EGKS gegen Mietzahlungen aus dem EG-Gesamthaushaltsplan an den EGKS-Haushaltsplan an die EG weiterzuverkaufen; ist der Ansicht, daß die Art der Transaktion bei der gegenwärtigen Darstellung des Haushaltsplans der EG-Haushaltsbehörde und dem Steuerzahler nicht sofort klar wird; fordert die Kommission auf, entsprechende Änderungen vorzunehmen;

    Bagnoli

    16. bedauert, daß die Kommission noch keinen der Zinszuschüsse wiedereingezogen hat, die zu Unrecht für das Bagnoli-Projekt gezahlt wurden; dringt erneut darauf, daß die Kommission unverzueglich Maßnahmen ergreift, um die geschuldeten Mittel so schnell wie möglich wiedereinzuziehen; fordert die Kommission auf, seinem Ausschuß für Haushaltskontrolle bis zum 30. Juni 1994 über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten.

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