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Document 31993D0195R(01)
CORRIGENDUM TO:# 93/195/EEC: Commission Decision of 2 February 1993 on animal health conditions and veterinary certification for the re-entry of registered horses for racing, competition and cultural events after temporary export
BERICHTIGUNG FÜR :
93/195/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr
BERICHTIGUNG FÜR :
93/195/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr
ABl. L 69 vom 29.3.1995, p. 48–48
(ES, DA, DE, EN, IT, NL)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1993/195/corrigendum/1995-03-29/oj
BERICHTIGUNG FÜR : - 93/195/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr
Amtsblatt Nr. L 069 vom 29/03/1995 S. 0048
Berichtigung der Entscheidung 93/195/EWG der Kommission vom 2. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 86 vom 6. April 1993) Seite 2, Artikel 1 erster Absatz vierte Zeile: anstatt: ". . . nach vorübergehender Ausfuhr von nicht mehr als 30 Tagen, wenn die Pferde . . .", muß es heißen: ". . . nach vorübergehender Ausfuhr, wenn die Pferde . . .".