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Document 31992D0580

92/580/EWG: Beschluß des Rates vom 13. November 1992 über die Unterzeichnung und den Abschluß des Internationalen Zucker- Übereinkommens von 1992

ABl. L 379 vom 23.12.1992, p. 15–15 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV, BG, RO)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2007

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1992/580/oj

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31992D0580

92/580/EWG: Beschluß des Rates vom 13. November 1992 über die Unterzeichnung und den Abschluß des Internationalen Zucker- Übereinkommens von 1992

Amtsblatt Nr. L 379 vom 23/12/1992 S. 0015 - 0015
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 47 S. 0010
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 47 S. 0010


BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 1992 über die Unterzeichnung und den Abschluß des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 (92/580/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wird die internationale Zusammenarbeit im Zuckersektor fördern. In Anbetracht ihrer Bedeutung als Zuckererzeuger, -ausführer und -einführer sollte die Gemeinschaft Mitglied dieses Übereinkommens sein -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das in Artikel 1 genannte Übereinkommen zu unterzeichnen und die Genehmigungsurkunde der Gemeinschaft zu hinterlegen.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 13. November 1992.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. BOTTOMLEY

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