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Document 22020X0925(01)

Unterrichtung über das Inkraftreten des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, eigenständig seine Zustimmung zu erklären, durch bestimmte internationale Übereinkünfte gebunden zu sein, die während des Übergangszeitraums im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union angewandt werden

ABl. L 311 vom 25.9.2020, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 311/1


Unterrichtung über das Inkraftreten des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, eigenständig seine Zustimmung zu erklären, durch bestimmte internationale Übereinkünfte gebunden zu sein, die während des Übergangszeitraums im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union angewandt werden

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 18. September 2020 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, eigenständig seine Zustimmung zu erklären, durch bestimmte internationale Übereinkünfte gebunden zu sein, die während des Übergangszeitraums im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union angewandt werden, wurde dem Vereinigten Königreich am Tag seiner Annahme mitgeteilt. Dieser Beschluss trat gemäß Artikel 297 Absatz 2 letzter Satz des AEUV am 18. September 2020 in Kraft.


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