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Document 22016X1229(02)

    Mitteilung über die vorläufige Anwendung — zwischen der Europäischen Union und der Republik Ecuador — des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

    ABl. L 358 vom 29.12.2016, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.12.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 358/1


    Mitteilung über die vorläufige Anwendung — zwischen der Europäischen Union und der Republik Ecuador — des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

    Die Europäische Union und die Republik Ecuador haben den Abschluss der notwendigen Verfahren für die vorläufige Anwendung des am 11. November 2016 in Brüssel unterzeichneten Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (1) notifiziert. Folgerichtig wird das Protokoll gemäß seinem Artikel 27 Absatz 4 ab 1. Januar 2017 zwischen der Europäischen Union und der Republik Ecuador vorläufig angewandt. Daher werden die Bestimmungen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (2) mit Ausnahme des Artikels 2, des Artikels 202 Absatz 1 und der Artikel 291 und 292 auch aufgrund des Artikels 3 des Beschlusses (EU) 2016/2369 des Rates (3) über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls von der Europäischen Union gemäß Artikel 330 Absatz 3 des Übereinkommens bis zum Abschluss der für den Abschluss des Protokolls notwendigen Verfahren vorläufig angewandt.


    (1)  ABl. L 356 vom 24.12.2016, S. 3.

    (2)  ABl. L 354 vom 21.12.2012, S. 3.

    (3)  ABl. L 356 vom 24.12.2016, S. 1.


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