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Document 22009D0093
Decision of the EEA Joint Committee No 93/2009 of 3 July 2009 amending Protocol 31 to the EEA Agreement, on cooperation in specific fields outside the four freedoms
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2009 vom 3. Juli 2009 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2009 vom 3. Juli 2009 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
ABl. L 277 vom 22.10.2009, p. 49–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
22.10.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 277/49 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 93/2009
vom 3. Juli 2009
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98, in Erwägung nachstehender
Gründe:
(1) |
Das Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 94/2008 vom 4. Juli 2008 (1) geändert. |
(2) |
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens bei der Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarktes fortzusetzen. |
(3) |
Das Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2008 fortgesetzt werden kann — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 7 des Protokolls 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert:
1. |
In Absatz 6 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009“ ersetzt. |
2. |
In Absatz 7 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007 und 2008“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und 2009“ ersetzt. |
3. |
In Absatz 8 werden die Wörter „das Haushaltsjahr 2008“ durch die Wörter „die Haushaltsjahre 2008 und 2009“ ersetzt. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (2).
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2009.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juli 2009.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Die Vorsitzende
Oda Helen SLETNES
(1) ABl. L 280 vom 23.10.2008, S. 36.
(2) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.