Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 22005A0413(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Thunfischfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Republik Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006

ABl. L 94 vom 13.4.2005, p. 3–4 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 159M vom 13.6.2006, p. 330–331 (MT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

Related Council regulation

22005A0413(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Thunfischfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Republik Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006

Amtsblatt Nr. L 094 vom 13/04/2005 S. 0003 - 0004


Abkommen

in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Thunfischfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Republik Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006

A. Schreiben der Regierung Madagaskars

Herr/Frau …,

ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 8. September 2003 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Thunfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 mitzuteilen, dass die Regierung Madagaskars bereit ist, dieses Protokoll ab 1. Januar 2004 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

Vereinbarungsgemäß muss in diesem Fall die Zahlung der ersten Jahrestranche des finanziellen Ausgleichs gemäß Artikel 2 des Protokolls vor dem 30. September 2004 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr/Frau, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Madagaskar

B. Schreiben der Gemeinschaft

Herr/Frau …,

ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:

"Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 8. September 2003 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Thunfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 mitzuteilen, dass die Regierung Madagaskars bereit ist, dieses Protokoll ab 1. Januar 2004 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

Vereinbarungsgemäß muss in diesem Fall die Zahlung der ersten Jahrestranche des finanziellen Ausgleichs gemäß Artikel 2 des Protokolls vor dem 30. September 2004 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden."

Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr/Frau, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Union

--------------------------------------------------

Top