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Document 52021BP1576

    Entschließung (EU) 2021/1576 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2019 sind

    ABl. L 340 vom 24.9.2021, p. 223–226 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2021/1576/oj

    24.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 340/223


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1576 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 29. April 2021

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2019 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2019,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0080/2021),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Umweltagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2019 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 75 663 812 EUR belief, was gegenüber 2018 einen Anstieg um 14,99 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt (86,85 %) und den Beiträgen im Rahmen spezifischer Übereinkünfte, nämlich dem Programm Copernicus (13,15 %) stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof (im Folgenden „Rechnungshof“) in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2019 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 99,99 % geführt haben, was einem Anstieg um 0,04 % gegenüber 2018 entspricht; stellt mit Besorgnis fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen 89,83 % betrug, was einem Rückgang um 1,23 % gegenüber dem Vorjahr entspricht;

    Leistung

    2.

    stellt fest, dass die Agentur bestimmte Messgrößen als wesentliche Leistungsindikatoren nutzt, um den zusätzlichen Nutzen ihrer Tätigkeiten zu bewerten, und andere Messgrößen, um ihre Haushaltsführung zu verbessern, beispielsweise realisierte Personalressourcen im jährlichen Stellenplan, Quote der jährlichen Mittelbindungen und Anzahl der auf der Website der Agentur registrierten Sitzungen;

    3.

    stellt fest, dass die Rubrik „Daten und Karten“ das dritte Jahr in Folge die meisten Besuche auf der Website der Agentur verzeichnete, nämlich mehr als 2,75 Millionen Seitenaufrufe, und bei den Web-Map-Servern der Agentur 375 Millionen Anfragen zur Ansicht von durch die Agentur erstellten Karten eingingen (was einem Anstieg von 25 % gegenüber 2018 entspricht); ist der Ansicht, dass der Verbreitung von Umweltinformationen vor allem in Anbetracht des europäischen Grünen Deals große Bedeutung zukommt;

    4.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Agentur solide, unabhängige Umweltinformationen bereitstellt; würdigt die Qualität ihrer im Jahr 2019 veröffentlichten Ergebnisse, wie etwa die Berichte über die Nachhaltigkeitswende in Europa, die Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft, die Vermeidung von Kunststoffabfällen, die Treibhausgasintensität von Verkehrskraftstoffen und den Bericht über den Zustand der Umwelt;

    5.

    stellt fest, dass eine interne Überprüfung der Funktionsweise des Verwaltungsrats und des Vorstands zu einer Stärkung der Rolle des Vorstands, einer stärkeren Nutzung von Videokonferenzen und einer Verringerung der Anzahl der Reisen der Vorstandsmitglieder nach Kopenhagen geführt hat;

    6.

    stellt fest, dass die Agentur nach eigenen Angaben mit der Kommission kontinuierlich zusammenarbeitet, um mit den jeweiligen Kommissionsdienststellen die Aufgabenverteilung festzulegen und zu vereinbaren und so Überlappungen bei den Aufgaben zu vermeiden; weist darauf hin, dass die Agentur bei anderen Agenturen des Netzwerks der EU-Agenturen keine sich überschneidenden Aufgaben ermittelt hat;

    7.

    stellt fest, dass die Agentur die in ihrem Jahresarbeitsprogramm festgelegten Ziele für 2019 verwirklicht hat, den Entscheidungsträgern und Bürgern in der EU aktuelle und sachdienliche Informationen und entsprechendes Fachwissen zur Verfügung zu stellen und eine solide Grundlage für die Umweltpolitik zu bieten;

    8.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2019 die Entwicklung einer Strategie der Agentur und des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (Eionet) für den Zeitraum 2021-2030 eingeleitet hat und dass diese Strategie im Dezember 2020 angenommen wurde;

    9.

    weist darauf hin, dass die Agentur im Jahr 2019 neue Datenströme für die Überwachung der CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge eingeführt, die Umsetzung des Governance-Systems der Energieunion unterstützt und ihre Arbeit zur Optimierung der Umweltberichterstattung fortgesetzt hat;

    10.

    stellt fest, dass die Agentur ihr 25-jähriges Bestehen mit mehreren Veranstaltungen und Veröffentlichungen begangen hat, mit denen die von ihr geleistete Arbeit gewürdigt und ein Ausblick auf die Ziele der Agentur in der Zukunft gegeben wurde;

    11.

    ersucht die Agentur, mit den anderen einschlägigen Agenturen der Union zusammenzuarbeiten, damit die Umweltauswirkungen des menschlichen Handelns besser abgeschätzt werden können; verweist auf die Beispiele gemeinsamer Aktivitäten der Agentur mit anderen Agenturen, wie etwa die Herausgabe des Europäischen Luftfahrt-Umweltberichts 2019 gemeinsam mit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit und die Planung einer innovativen virtuellen EU-Beobachtungsstelle zu Klimawandel und Gesundheit gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Kommission; fordert die Agentur auf, ihre Zusammenarbeit mit anderen Agenturen weiter auszubauen;

    12.

    hebt hervor, dass die Agentur europaweite Ziele verfolgt, weshalb sie eng mit europäischen Drittstaaten zusammenarbeiten muss; nimmt die Anmerkung der Agentur zur Kenntnis, wonach in der neuen EUA-Eionet-Strategie 2021-2030 die politischen Prioritäten der Kommission im Hinblick auf das Programm des europäischen Grünen Deals für ganz Europa sowie die neuen Finanzierungsinstrumente der Union, die im Jahr 2019 ausgestaltet wurden, damit sie Anfang 2021 zur Verfügung stehen, aufgeführt werden;

    13.

    bedauert, dass 2019 einige Aufgaben aufgrund verschiedener Faktoren nicht vollständig wahrgenommen werden konnten; stellt mit Besorgnis fest, dass der Verwaltungsrat betont hat, dass die Fähigkeit der Agentur, weiter in angemessener Weise auf politische Entwicklungen zu reagieren, von einer Aufstockung der zugewiesenen Kernressourcen oder der weiteren Priorisierung und/oder Einstellung einiger derzeitiger Kernaufgaben abhängen wird; stellt fest, dass die Agentur untersucht, wo die zugewiesenen Ressourcen den größten Nutzen erbringen, und im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplanentwurfs für 2021 entsprechend den neuen Aufgaben im Einklang mit den politischen Entwicklungen zusätzliche Ressourcen aufgenommen hat;

    14.

    fordert die Agentur auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln und die Zusammenarbeit mit anderen Agenturen der EU sowie den Austausch über bewährte Verfahren zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern (Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit);

    15.

    betont, dass es wichtig ist, im Hinblick auf die internen Abläufe und Managementverfahren die Digitalisierung der Agentur voranzutreiben; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin vorausschauend vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen um jeden Preis zu verhindern; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

    16.

    zollt der Agentur Lob für ihre rege Zusammenarbeit mit den Medien, um in den Medien, im Internet sowie in den sozialen Medien mehr Aufmerksamkeit zu erlangen und ihre Arbeit bekannt zu machen;

    Personalpolitik

    17.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2019 96,77 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren und von 124 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen (gegenüber 124 bewilligten Stellen im Jahr 2018) drei Stellen mit Beamten und 117 Stellen mit Bediensteten auf Zeit besetzt waren; stellt fest, dass die Agentur 2019 außerdem 61 Vertragsbedienstete und 19 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

    18.

    nimmt zur Kenntnis, dass 2019 weder unter den Führungskräften (sieben Männer und zwei Frauen) noch im Verwaltungsrat (18 Männer und 14 Frauen) ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern gegeben war; ersucht die Agentur, auf Führungsebene künftig für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu sorgen;

    19.

    stellt fest, dass die Agentur eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und Belästigung angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2019 ein mutmaßlicher Fall von Belästigung gemeldet wurde, woraufhin eine Verwaltungsuntersuchung und ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurden;

    20.

    stellt fest, dass von der EUA erwartet wird, dass sie eine Schlüsselrolle (Überwachung, Berichterstattung und Validierung) bei der Unterstützung der Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und des achten allgemeinen Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union (2) übernimmt; besteht daher darauf, dass das Personalbudget für die Agentur aufgestockt werden sollte, damit sie diesen Verpflichtungen nachkommen kann; weist darauf hin, dass sich künftige Kürzungen negativ auf die Funktionstüchtigkeit der Agentur und die Umsetzung des europäischen Grünen Deals auswirken werden;

    21.

    stellt im Zuge der Weiterverfolgung der Empfehlungen des Rechnungshofs aus früheren Jahren mit Besorgnis fest, dass die Agentur über keine aktuelle Strategie für sensible Positionen verfügt; entnimmt der Antwort der Agentur, dass diese seit 2009 eine Bestandsaufnahme ihrer sensiblen Positionen vornimmt und dass ihre Leitlinien für die Ermittlung und Durchführung sicherheitsempfindlicher Aufgaben vor dem Hintergrund der erfolgten Umstrukturierung überarbeitet wurden und nunmehr endgültig vorliegen; fordert die Agentur auf, unverzüglich die Strategie für sensible Positionen anzunehmen und anzuwenden;

    22.

    stellt fest, dass die Agentur gemäß dem Sonderbericht des Rechnungshofs über die Zukunft der EU-Agenturen Risiken ausgesetzt ist, die durch begrenzte Ressourcen entstehen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit der Agentur einen nachhaltigen Plan aufzustellen, damit der Agentur die für ihre Bedürfnisse und Aufgaben erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden; fordert die Kommission und die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    23.

    ist besorgt über die Größe des Verwaltungsrats der Agentur, aufgrund derer die Beschlussfassung erschwert wird und beträchtliche Verwaltungskosten verursacht werden;

    24.

    fordert die Agentur auf, die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;

    25.

    betont, dass Interessenkonflikte, die sich bei einer Beschäftigung nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst und durch Drehtüreffekte ergeben, ein Problem darstellen, das vielen Einrichtungen und Agenturen in der gesamten Union gemein ist;

    Vergabe öffentlicher Aufträge

    26.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs bei den Empfehlungen für das Jahr 2019 und der Weiterverfolgung von Ergebnissen früherer Jahre, dass die Agentur einen Dienstleistungsvertrag in Höhe eines Betrags abschloss, der die Obergrenze des geltenden Rahmenvertrags überschritt, dies aber nicht durch einen Vertragszusatz offiziell machte und die kumulative Ausschöpfung des Vertrags nicht korrekt überwachte, bevor sie neue Aufträge vergab; entnimmt der Antwort der Agentur, dass diese für die Zukunft sichergestellt hat, dass jede Änderung eines Vertrags, auch seiner Obergrenze, durch einen Vertragszusatz offiziell gemacht wird und dass die für Finanzen und Haushaltsmittel zuständigen Bediensteten sowie die Anweisungsbefugten daran erinnert werden, dass sie vor jeder Vergabe von Einzelverträgen prüfen, inwiefern die für den Rahmenvertrag verfügbaren Mittel innerhalb der festgelegten Obergrenzen liegen, und dass sie eine rechtzeitige Aktualisierung des Kontroll-Tools sicherstellen; fordert die Agentur dessen ungeachtet auf, Vertragsänderungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu formalisieren;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    27.

    erkennt die ergriffenen Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur an, mit denen für Transparenz gesorgt werden soll sowie Interessenkonflikte verhindert bzw. bewältigt und Hinweisgeber geschützt werden sollen;

    28.

    weist darauf hin, dass die Veröffentlichung der Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats zwingend vorgeschrieben sein sollte, da derzeit nicht alle Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Website der Agentur veröffentlicht sind; fordert die Agentur auf, die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;

    29.

    gibt erneut zu bedenken, dass die Agentur bei internen Sachverständigen keine Erklärungen zu Interessenkonflikten verlangt;

    30.

    betont, dass der derzeitige Rahmen für ethisches Verhalten, der für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt, aufgrund seiner Fragmentierung und der mangelnden Einheitlichkeit der bestehenden Bestimmungen erhebliche Unzulänglichkeiten aufweist; hebt hervor, dass diese Probleme durch die Schaffung einer gemeinsamen Regelung für ethisches Verhalten angegangen werden sollten, mit der die Anwendung hoher ethischer Standards für alle Organe und Agenturen der EU sichergestellt wird;

    31.

    betont, dass bestimmte Beamte Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten ausfüllen und Bewertungen ihres eigenen Verhaltens im Hinblick auf die Einhaltung ethischer Standards vornehmen; betont jedoch, dass solche Eigenerklärungen und Selbstbewertungen nicht ausreichen und daher zusätzliche Kontrollen erforderlich sind;

    Interne Kontrollen

    32.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission im Jahr 2019 einen Prüfbericht zur Auftragsvergabe herausgegeben hat, in dem eine gravierende Schwachstelle bei der Überwachung von Vergabeverfahren und Vertragsverwaltung ausgemacht wurde; nimmt zur Kenntnis, dass als Reaktion auf diese Feststellungen ein Aktionsplan erarbeitet und vom IAS akzeptiert wurde;

    Nachhaltigkeit

    33.

    begrüßt die Bemühungen der Agentur, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen, sowie alle von der Agentur ergriffenen Maßnahmen, um ihren CO2-Fußabdruck und Energieverbrauch zu verringern und papierlose Arbeitsabläufe zu entwickeln, sowie die Bemühungen um eine — nach Möglichkeit — Verringerung und Kompensation ihrer an ihrem Standort und auf Reisen verursachten CO2-Emissionen; bedauert jedoch die geringe Energieeffizienz des Hauptsitzes der Agentur;

    Sonstige Bemerkungen

    34.

    stellt fest, dass die Agentur am Prozess der Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union, insbesondere der damit verbundenen Vorbereitung der entsprechenden IT-Systeme im Verlauf des Jahres 2019, beteiligt war;

    35.

    begrüßt die Bemühungen der Agentur, im Arbeitsumfeld und bei der Arbeitskultur für mehr Diversität und Inklusivität zu sorgen, indem Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen ergriffen werden; fordert die Agentur auf, die Möglichkeit einer weiteren Stärkung und Einbeziehung des Grundsatzes der Chancengleichheit in den Bereichen Einstellung, Schulung, Laufbahnentwicklung und Arbeitsbedingungen zu bewerten, unter den Bediensteten das Bewusstsein für diese Aspekte zu schärfen und mögliche sinnvolle Verbesserungen und Veränderungen der Gebäude der Agentur (Zugang, angemessene Büroausstattung) für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder sonstigen Behinderungen zu prüfen;

    36.

    weist darauf hin, dass ein komplexer Ansatz erforderlich ist, um die Websites der Agenturen der Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 (3) für Menschen mit Behinderungen aller Art zugänglich zu machen und dabei auch für die Verfügbarkeit von Inhalten in den nationalen Gebärdensprachen zu sorgen; schlägt vor, dass Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, in diesen Prozess einbezogen werden;

    37.

    fordert die Agentur auf, weitere Initiativen zu ergreifen, die auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit ausgerichtet sind, und sich über die sozialen Medien und andere Medienkanäle an die Öffentlichkeit zu wenden;

    38.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  ABl. C 165 vom 13.5.2020, S. 1.

    (2)  Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union für die Zeit bis 2030 (COM(2020)0652).

    (3)  Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.


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