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Document 32008D0321

2008/321/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. April 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1283)

ABl. L 109 vom 19.4.2008, p. 35–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/321/oj

19.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 109/35


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 8. April 2008

über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1283)

(Nur der spanische, der tschechische, der dänische, der deutsche, der englische, der französische, der italienische, der niederländische und der portugiesische Text sind verbindlich)

(2008/321/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 31,

nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

(2)

Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden.

(3)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 können nur die Agrarausgaben finanziert werden, die in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt wurden.

(4)

Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzung nicht erfüllt und daher nicht zu Lasten des EAGFL, Abteilung Garantie, bzw. des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) übernommen werden kann.

(5)

Die Beträge, die nicht zu Lasten des EAGFL, Abteilung Garantie, und des EGFL anerkannt werden, sind anzugeben. Dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben.

(6)

Für die in dieser Entscheidung berücksichtigten Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die Beträge, die wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften auszuschließen sind, in einem zusammenfassenden Bericht zur Kenntnis gebracht.

(7)

Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs in Rechtssachen ziehen wird, die am 15. Dezember 2007 noch anhängig waren und Rechtsfragen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind, betreffen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zu Lasten des EAGFL, Abteilung Garantie, bzw. des EGFL erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich und die Portugiesische Republik gerichtet.

Brüssel, den 8. April 2008

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

(2)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 (ABl. L 322 vom 7.12.2007, S. 1).


ANHANG

Haushaltsposten 6701

MS

Maßnahme

HHJ

Gründe für die Berichtigung

Art

%

Währung

Betrag

Bereits abgezogene Beträge

Finanzielle Auswirkungen

AT

Finanzaudit — Überschreitung

2004

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–61 104,20

0,00

–61 104,20

AT INSGESAMT

–61 104,20

0,00

–61 104,20

CZ

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

CZK

– 358 046,95

0,00

– 358 046,95

CZ INSGESAMT

– 358 046,95

0,00

– 358 046,95

DE

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2003

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–4 256 495,00

0,00

–4 256 495,00

DE

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–80 851,39

–80 851,39

0,00

DE INSGESAMT

–4 337 346,39

–80 851,39

–4 256 495,00

DK

Milchpulver für Herst. von Kasein

2002

Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen betreffend den Produktionsprozess

punktuell

 

DKK

–8 915,00

0,00

–8 915,00

DK

Milchpulver für Herst. von Kasein

2003

Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen betreffend den Produktionsprozess

punktuell

 

DKK

– 157 528,05

0,00

– 157 528,05

DK

Milchpulver für Herst. von Kasein

2004

Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen betreffend den Produktionsprozess

punktuell

 

DKK

–98 154,15

0,00

–98 154,15

DK INSGESAMT

– 264 597,20

0,00

– 264 597,20

ES

Bescheinigung

2004

Nicht eingezogene Außenstände

punktuell

 

EUR

–1 882 525,15

0,00

–1 882 525,15

ES

Obst und Gemüse — Bananen

2004

Mängel (Häufigkeit, Stichprobe) bei den Qualitätskontrollen der zweiten Ebene

pauschal

2,00

EUR

– 948 158,64

0,00

– 948 158,64

ES

Obst und Gemüse — Bananen

2005

Mängel (Häufigkeit, Stichprobe) bei den Qualitätskontrollen der zweiten Ebene

pauschal

2,00

EUR

–1 394 194,02

0,00

–1 394 194,02

ES

Obst und Gemüse — Bananen

2006

Mängel (Häufigkeit, Stichprobe) bei den Qualitätskontrollen der zweiten Ebene

pauschal

2,00

EUR

– 406 510,05

0,00

– 406 510,05

ES

Destillation von Wein

2003

Mängel bei der Kontrolle des Pflanzungsverbots

pauschal

10,00

EUR

–25 824 435,94

0,00

–25 824 435,94

ES

Destillation von Wein

2004

Mängel bei der Kontrolle des Pflanzungsverbots

pauschal

10,00

EUR

–29 124 759,86

0,00

–29 124 759,86

ES INSGESAMT

–59 580 583,66

0,00

–59 580 583,66

FR

Obst und Gemüse — Bananen

2004

Nichtbeachtung von Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation

pauschal

5,00

EUR

– 780,11

 

– 780,11

FR

Obst und Gemüse — Bananen

2005

Nichtbeachtung von Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation

pauschal

5,00

EUR

–4 958 177,57

0,00

–4 958 177,57

FR

Obst und Gemüse — Bananen

2006

Nichtbeachtung von Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation

pauschal

5,00

EUR

–2 263 498,77

0,00

–2 263 498,77

FR

Obst und Gemüse — Bananen

2007

Nichtbeachtung von Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation

pauschal

5,00

EUR

–3 775 871,38

0,00

–3 775 871,38

FR

Öffentliche Lagerhaltung Zucker

2005

Nicht beihilfefähige Menge angemeldet

punktuell

 

EUR

– 535 626,90

0,00

– 535 626,90

FR

Öffentliche Lagerhaltung Zucker

2006

Nicht beihilfefähige Menge angemeldet

punktuell

 

EUR

475 793,12

0,00

475 793,12

FR

Tabakprämien

2004

Sanktionen nicht angewendet

punktuell

 

EUR

–9 947,35

0,00

–9 947,35

FR

Tabakprämien

2005

Sanktionen nicht angewendet

punktuell

 

EUR

–38 983,31

0,00

–38 983,31

FR

Tabakprämien

2006

Sanktionen nicht angewendet

punktuell

 

EUR

–85 816,53

0,00

–85 816,53

FR INSGESAMT

–11 192 908,80

0,00

–11 192 908,80

IE

Milchpulver für Herst. von Kasein

2003

Mängel bei der Bildung einer Stichprobe der Produktionspartien

pauschal

2,00

EUR

– 209 164,22

0,00

– 209 164,22

IE

Milchpulver für Herst. von Kasein

2004

Mängel bei der Bildung einer Stichprobe der Produktionspartien

pauschal

2,00

EUR

– 423 850,43

0,00

– 423 850,43

IE

Milchpulver für Herst. von Kasein

2005

Mängel bei der Bildung einer Stichprobe der Produktionspartien

pauschal

2,00

EUR

– 131 507,65

0,00

– 131 507,65

IE INSGESAMT

– 764 522,30

0,00

– 764 522,30

IT

Ausfuhrerstattungen

2003

Unzulängliche Informationen über körperliche Kontrollen

pauschal

5,00

EUR

–30 905,27

0,00

–30 905,27

IT

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2004

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 308 289,90

0,00

– 308 289,90

IT

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2003

Verwaltungskontrollen nicht in allen Fällen durchgeführt — Verstoß gegen Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 — Unzulängliche Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5,00

EUR

– 428 284,00

0,00

– 428 284,00

IT

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2003

Verspätet durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen — Verstoß gegen Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002

pauschal

5,00

EUR

–2 985 884,00

0,00

–2 985 884,00

IT

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2004

Verwaltungskontrollen nicht in allen Fällen durchgeführt — Verstoß gegen Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 — Unzulängliche Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5,00

EUR

– 754 180,00

0,00

– 754 180,00

IT

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2004

Verspätet durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen — Verstoß gegen Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002

pauschal

5,00

EUR

–32 396,00

0,00

–32 396,00

IT

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2005

Verspätet durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen — Verstoß gegen Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002

pauschal

5,00

EUR

–54 645,00

0,00

–54 645,00

IT

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2006

Verspätet durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen — Verstoß gegen Artikel 61 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002

pauschal

5,00

EUR

–58 709,00

0,00

–58 709,00

IT INSGESAMT

–4 653 293,17

0,00

–4 653 293,17

LU

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

0,00

–14 516,49

14 516,49

LU

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–1 107 241,81

–1 107 241,81

0,00

LU

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2004

Mängel bei Schlüssel- und Zusatzkontrollen

pauschal

5,00

EUR

– 484 845,00

0,00

– 484 845,00

LU

Ländliche Entwicklung, Garantie — Flankierende Maßnahmen

2005

Mängel bei Schlüssel- und Zusatzkontrollen

pauschal

5,00

EUR

– 479 643,00

0,00

– 479 643,00

LU INSGESAMT

–2 071 729,81

–1 121 758,30

– 949 971,51

NL

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–7 905,99

0,00

–7 905,99

NL INSGESAMT

–7 905,99

0,00

–7 905,99

PT

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

– 271 398,38

0,00

– 271 398,38

PT INSGESAMT

– 271 398,38

0,00

– 271 398,38


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