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Document 21985A1231(13)

Abkommen in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich

ABl. L 370 vom 31.12.1985, p. 47–48 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1986

Related Council decision

21985A1231(13)

Abkommen in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich

Amtsblatt Nr. L 370 vom 31/12/1985 S. 0047
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 25 S. 0083
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 25 S. 0083


*****

ABKOMMEN

in Form eines genehmigten Protokolls zur Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich

GENEHMIGTES PROTOKOLL

Nach Abschluß der Konsultationen, die am 24. Juli 1985 zwischen den Delegationen Österreichs und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Verlängerung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse stattgefunden haben, sind die beiden Delegationen vorbehaltlich einer Genehmigung durch ihre jeweiligen Behörden zu folgenden Vereinbarungen gelangt:

1. Die befristete Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin im gegenseitigen Handel mit Käse zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich, die am 21. Oktober 1981 unterzeichnet und zuletzt durch den Schriftwechsel vom 20. März 1984 geändert wurde, wird um ein Jahr verlängert.

2. Es werden frühestmöglich Konsultationen stattfinden, um festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen die Vereinbarung zu ändern oder zu verlängern ist.

3. Die beiden Delegationen haben sich auf den nachstehenden Schriftwechsel geeinigt, um den Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die Vereinbarung über den Handel mit Käse Rechnung zu tragen.

Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 1985.

1.2 // Für die Delegation Österreichs // Für die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Schreiben Nr. 1

Sehr geehrter Herr . . . . . .!

Ich beehre mich, auf die Vereinbarung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über den gegenseitigen Handel mit Käse und auf die Konsultationen Bezug zu nehmen, die am 24. Juli 1985 betreffend die Bedingungen für die Verlängerung der Vereinbarung stattgefunden haben.

Ich bestätige Ihnen, daß die Gemeinschaft im Anschluß an den Beitritt Spaniens und Portugals bereit ist, frühestmöglich Verhandlungen zu führen, um diese Vereinbarung so anzupassen, daß die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen den Beitrittsländern und Österreich berücksichtigt werden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr . . . . . . , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates

der Europäischen Gemeinschaften

Schreiben Nr. 2

Sehr geehrter Herr . . . . . .!

Ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom heutigen Tag zu bestätigen, das wie folgt lautet:

»Ich beehre mich, auf die Vereinbarung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über den gegenseitigen Handel mit Käse und auf die Konsultationen Bezug zu nehmen, die am 24. Juli 1985 betreffend die Bedingungen für die Verlängerung der Vereinbarung stattgefunden haben.

Ich bestätige Ihnen, daß die Gemeinschaft im Anschluß an den Beitritt Spaniens und Portugals bereit ist, frühestmöglich Verhandlungen zu führen, um diese Vereinbarung so anzupassen, daß die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen den Beitrittsländern und Österreich berücksichtigt werden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.".

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr . . . . . . , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung

der Republik Österreich

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