EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.6.2023
COM(2023) 308 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union
1.
Einleitung
Nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (im Folgenden „Verordnung über das ESVG 2010“ oder „Verordnung“) hat die Kommission dem Europäischem Parlament und dem Rat alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorzulegen.
Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) ist der international kompatible Rechnungslegungsrahmen der Europäischen Union (EU) zur systematischen und detaillierten Beschreibung einer Volkswirtschaft. Es liefert Daten zu einer Vielzahl zentraler Wirtschaftsindikatoren für die Politikgestaltung und wirtschaftliche Analyse durch Regierungen, internationale Institutionen und Hochschulen, zu denen auch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gehört.
Mit diesem Bericht soll die Anforderung erfüllt werden, wonach im Jahr 2023 über die Anwendung der Verordnung über das ESVG 2010 Bericht zu erstatten ist.
2.
Umsetzung der Verordnung
a)
Qualität der Daten nach dem ESVG 2010 auf nationaler und regionaler Ebene
Die Kommission (Eurostat) prüft regelmäßig, ob die Qualität der Daten der Mitgliedstaaten den Anforderungen des ESVG 2010 entspricht.
In diesem Abschnitt wird die Bewertung der Qualität der von den EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und der Schweiz im Jahr 2021 übermittelten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene durch Eurostat dargestellt.
Die Qualitätsbewertung wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung über das ESVG 2010 durchgeführt, wonach die Qualität der an Eurostat übermittelten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene im Einklang mit den in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken festgelegten Qualitätskriterien bewertet werden muss. In der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2304 der Kommission sind die Modalitäten, der Aufbau, die Periodizität und die Indikatoren für die Bewertung festgelegt.
Die 2021 übermittelten Daten entsprachen weitgehend den Qualitätsstandards des Europäischen Statistischen Systems und der Verordnung über das ESVG 2010. Die Mitgliedstaaten waren im Allgemeinen in der Lage, die Datenanforderungen und die Methodik einzuhalten. Die Gesamtergebnisse für die verschiedenen Qualitätskriterien sind nachstehend aufgeführt.
Relevanz und Verfügbarkeit der Daten nach dem ESVG 2010
Im Jahr 2021 wurden sowohl die vierteljährlichen als auch die jährlichen obligatorischen Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen mit hoher Vollständigkeit gemeldet. Für die einzelnen Bereiche der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen lag die Vollständigkeitsquote durchschnittlich zwischen 96 % und 100 %.
Der Prozentsatz der vollständigen Tabellen stieg von 86 % im Jahr 2018 auf 92 % im Jahr 2021. Durch das Auslaufen der verbleibenden Ausnahmeregelung und den Abschluss der Runde der Benchmark-Revisionen im Jahr 2019 wurde die allgemeine Datenverfügbarkeit insgesamt verbessert. Es wurden auch weniger Tabellen mit Mängeln übermittelt.
In der ständigen Bemühung, dem sich ändernden Nutzerbedarf gerecht zu werden, begann Eurostat 2018 mit der Halbzeitüberprüfung der Verordnung über das ESVG 2010. Ein Hauptschwerpunkt des Projekts war die Verbesserung der bereichsübergreifenden Kohärenz der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler Ebene (auf der Grundlage der Arbeiten in einer speziellen Taskforce), um die Inkohärenzen in verschiedenen Teilen der Gesamtrechnungen oder abgeleiteten Verwaltungsdaten so gering wie möglich zu halten. Neue politikbezogene Anforderungen, vor allem im Zusammenhang mit Interaktionen (der Regierungen) mit den Organen und Einrichtungen der EU, wurden ebenfalls berücksichtigt, um eine solide Rechtsgrundlage für die vierteljährlichen Daten zu den Einnahmen und Ausgaben sowie zum Defizit der öffentlichen Haushalte, eine verbesserte Aktualität der Daten zur Klassifikation der Staatsausgaben nach dem Verwendungszweck (COFOG) und der jährlichen finanziellen Sektorkonten sowie die Überarbeitung der Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs (COICOP) sicherzustellen.
Genauigkeit
Die Genauigkeit der Daten nach dem ESVG 2010 wird bei der regelmäßigen Datenvalidierung durch a) die Analyse von Ausreißern, b) die Analyse von Revisionen und c) die Überprüfung im Hinblick auf die Einhaltung der Methodik gewährleistet. Wie die Analyse der Revisionsraten der wichtigsten europäischen Aggregate ergab, liefern die Mitgliedstaaten Daten von guter Qualität, die es Eurostat ermöglichen, frühzeitige und zuverlässige BIP- und Beschäftigungsschätzungen sowohl für die Aggregate der EU als auch des Euro-Währungsgebiets zu veröffentlichen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und die Schweiz veröffentlichen online Informationen über ihre nationale Revisionspolitik. Der Erfassungsbereich der Informationen zu Revisionen hat sich im Laufe der Jahre kontinuierlich verbessert, auch für die Finanzierungskonten, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf regionaler Ebene und die Aufkommens-, Verwendungs- und Input-Output-Tabellen.
Aktualität und Pünktlichkeit
Im Jahr 2021 erfolgte die Übermittlung äußerst pünktlich, und die vierteljährlichen obligatorischen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der meisten Länder trafen kurz vor oder mit Ablauf der amtlichen Übermittlungsfrist ein. Was die jährlich übermittelten Tabellen nach dem ESVG 2010 betrifft, so haben elf Mitgliedstaaten alle erforderlichen jährlichen Tabellen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene fristgerecht übermittelt.
Zugänglichkeit und Klarheit
Alle EU-Mitgliedstaaten sowie die EFTA-Länder veröffentlichen online Unterlagen über die Methodik für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und über die Erstellungsmethoden. Für die meisten EU-Mitgliedstaaten ist online eine umfassende Sammlung von Unterlagen verfügbar. Der Inhalt der verfügbaren Informationen ist je nach Land unterschiedlich und wurde eventuell für einige Bereiche weiterentwickelt und um relevante Details ergänzt.
Kohärenz
Im Jahr 2021 war die interne Kohärenz innerhalb von und zwischen den Tabellen für alle Länder insgesamt sehr hoch. Was die bereichsübergreifende Kohärenz betrifft, so ist es den meisten Ländern gelungen, die bereichsübergreifenden Unterschiede unter 0,3 % des BIP zu halten. Die absoluten vertikalen Abweichungen zwischen den jährlichen finanziellen und nichtfinanziellen Sektorkonten für die Sektoren nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und private Haushalte beliefen sich auf 1,5 % bzw. 2 % des BIP und für den Sektor Staat auf unter 0,1 % des BIP.
Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität
Die Mitgliedstaaten haben erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Datenqualität gemäß den Anforderungen des ESVG 2010 unternommen. Die Kommission (Eurostat) unterstützt diese Anstrengungen durch Sitzungen, Workshops, Kurse sowie einschlägige Handbücher und Dokumente. Die technische Zusammenarbeit erfolgt über die Arbeitsgruppen „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen“ und „Verfahren bei einem übermäßigen Defizit“ unter der Federführung der Direktoren für makroökonomische Statistiken der nationalen statistischen Ämter.
Die finanzielle Unterstützung der Kommission an die Mitgliedstaaten ist ein wichtiges Instrument, um die Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Kohärenz der Daten nach dem ESVG 2010 weiter zu verbessern. Zwischen 2018 und 2022 erhielten die Mitgliedstaaten Finanzhilfen, um die Daten nach dem ESVG 2010 in bestimmten Bereichen zu verbessern und auch freiwillige Daten wie Schnellschätzungen und weiterhin (bis 2020) unter Ausnahmeregelungen fallende Daten zu entwickeln.
Schlussfolgerung
Die Datenqualität hat sich zwischen Januar 2019 und Februar 2022 erheblich verbessert. Dies ist auf Folgendes zurückzuführen: a) das Auslaufen aller befristeten Ausnahmeregelungen am 1. Januar 2020, und b) die Benchmark-Revision, die für viele Länder koordiniert im Jahr 2019 durchgeführt wurde, während einige wenige Länder in den Jahren 2020 und 2021 folgten.
Die COVID-19-Krise führte zu neuen Herausforderungen in Bezug auf die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Eurostat unterstützte die nationalen statistischen Ämter (NSÄ) bei der Bewältigung dieser Herausforderungen durch Orientierungshilfen in vielen Bereichen und durch die Förderung eines regelmäßigen Erfahrungsaustauschs, den die Mitgliedstaaten in verschiedenen Foren pflegen.
b)
Wirksamkeit der Verordnung und des Prozesses der Überwachung
Wirksamkeit der Verordnung
Im Anschluss an die im Jahr 2018 erfolgte Veröffentlichung des ersten Qualitätsberichts und der beiden dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen wurden mehrere Initiativen zur Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen eingeleitet, vorangetrieben und/oder abgeschlossen.
Zu den wichtigsten Initiativen im Bereich der Globalisierung zählen die Einführung des Frühwarnsystems (FWS), die Entwicklung integrierter weltweiter Gesamtrechnungen (IGA), die Konsolidierung des EuroGroups-Registers (EGR), das Pilotprojekt GNI MNE (Bruttonationaleinkommen generiert von multinationalen Unternehmen), das europäische Profiling großer multinationaler Unternehmensgruppen (MNE), die Einrichtung von Referaten für große und komplexe Unternehmen (large cases units) in den meisten EU-Mitgliedstaaten und die Schaffung eines MNE-Netzes, das nun auch das Frühwarnsystem umfasst. Im Nachgang zur Konferenz der Generaldirektoren der nationalen statistischen Ämter (DGINS‑Konferenz) im Jahr 2019 und zum dabei erarbeiteten „Bratislava-Memorandum“ wurden alle Initiativen des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zur Globalisierung in einem systematischen Ansatz zur Bewältigung der statistischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung zusammengefasst.
Darüber hinaus hat Eurostat im Jahr 2021 mit der regelmäßigen Produktion einer neuen Reihe von länderübergreifenden Aufkommens-, Verwendungs- und Input-Output-Tabellen der EU (FIGARO-Tabellen) begonnen. Das Hauptziel der FIGARO-Tabellen besteht darin, die EU‑Volkswirtschaften untereinander und mit Nicht-EU-Partnern zu verknüpfen und für die nationalen und internationalen Organisationen einen Bezugspunkt für die Analyse von handels- und globalisierungsbezogenen sowie sozioökonomischen, makroökonomischen und umweltpolitischen Maßnahmen für die EU-Länder zu schaffen.
Im selben Zeitraum hat Eurostat auch einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung eines international vereinbarten Rahmens in Form digitaler Aufkommens- und Verwendungstabellen geleistet, um die digitale Wirtschaft zu messen und zu analysieren, und fördert derzeit deren Umsetzung durch die nationalen statistischen Ämter im ESS. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, die Datenquellen zur Produktion und Nutzung digitaler Dienste, einschließlich des elektronischen Handels, des Cloud-Computing und der künstlichen Intelligenz, zu verbessern.
In Bezug auf das Eurostat-Projekt der Wachstums- und Produktivitätskonten (GPA) veröffentlichte Eurostat am 15. Dezember 2021 eine Reihe zusätzlicher Produktivitätsindikatoren. Die spezifischen Ziele bestanden darin, die Veröffentlichung von Indikatoren für Arbeitsproduktivität (LPI) durch Eurostat auszuweiten und Indikatoren für Kapitalproduktivität (CAPI) auszuarbeiten und zu veröffentlichen, um den politischen Erfordernissen des Europäischen Semesters und der Digitalen Agenda der EU besser gerecht zu werden. Der Indikator der Multifaktorproduktivität (MFP), der auf Daten über die geleisteten Arbeitsstunden und die Kapitalbestände in den nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen basiert, wurde ebenfalls veröffentlicht. Seit 2018 wird ein qualitätsbereinigter Arbeitsindex (QALI) veröffentlicht. Damit wird der Arbeitseinsatz für die Wirtschaftsproduktion gemessen, wobei sowohl die Zusammensetzung der Belegschaft als auch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt werden. Darüber hinaus hat die Taskforce „Anlagevermögen und Schätzung der Abschreibungen“ im Rahmen des ESVG 2010 (TF FIXCAP) eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet, um die Zusammenstellung von Sachanlagenbeständen und Abschreibungen in den einzelnen Ländern stärker zu harmonisieren.
Eurostat hat auch Fortschritte bei der Entwicklung von Schätzungen für die Haushaltsverteilungskonten (HDA) erzielt, indem die Variablen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anhand von aus Mikrodaten abgeleiteten Indikatoren aufgegliedert wurden. Im Dezember 2020 veröffentlichten Eurostatund die OECDerstmals experimentelle Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsverteilung der privaten Haushalte in Abstimmung mit den makroökonomischen Gesamtwerten. Im Jahr 2022 hat Eurostat eine neue Taskforce für Haushaltsverteilungskonten (TF HDA) ins Leben gerufen, die als Forum für den Erfahrungs- und Wissensaustausch den Ländern dabei hilft, ihre eigenen Verteilungskonten zu schätzen oder die Qualität der bisher erzielten Ergebnisse zu verbessern.
Wirksamkeit des Prozesses der Überwachung im Hinblick auf das ESVG 2010
Die Umsetzung des ESVG 2010 in den Mitgliedstaaten wird auf unterschiedliche Weise überwacht.
Zusammen mit den nationalen Datenerstellern arbeitet Eurostat laufend daran, die Datenverfügbarkeit für seine Nutzer zu verbessern. Die Datenverfügbarkeit wird während der Zeiträume der Datenproduktion regelmäßig überwacht. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Fällen, in denen Länder es versäumen, Daten gemäß den Verpflichtungen nach dem ESVG 2010 bereitzustellen, was zur Folge hat, dass die Datenverfügbarkeit beeinträchtigt wird. In diesen Fällen erinnert Eurostat die betroffenen Mitgliedstaaten an die Übermittlungsanforderungen und überprüft regelmäßig, ob die Verordnung über das ESVG 2010 von den Ländern eingehalten wird.
Die Qualität der von den Mitgliedstaaten nach dem ESVG 2010 übermittelten Daten wird in jedem Schritt des Validierungsverfahrens für jeden Bereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie im Rahmen der jährlichen Qualitätsberichterstattung systematisch überwacht. Für die Qualitätsberichterstattung füllt Eurostat die Länderqualitätsberichte mit den quantitativen Indikatoren für jedes der Qualitätskriterien aus, die in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken festgelegt sind. Die Länder überprüfen anschließend die Richtigkeit der Indikatoren und ergänzen und kommentieren ihren Länderbericht. Eurostat erstellt eine Gesamtbewertung und individuelle Empfehlungen für die Länderberichte, die schließlich mit den Ländern abgestimmt und von Eurostat validiert werden. Die Ergebnisse der nationalen Qualitätsberichterstattung werden im Qualitätsbericht über die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene zusammengefasst, der jedes Jahr im Dezember auf der Eurostat-Website veröffentlicht wird.
Die für das Bruttonationaleinkommen (BNE) gemeldeten Daten werden in einem speziellen Prozess im Rahmen der Eigenmittel überwacht, der durch die Verordnung (EU) 2019/516 (im Folgenden „BNE-Verordnung“) geregelt wird. Es gibt einen Übergangsmechanismus, nach dem die auf dem ESVG 2010 basierenden Schätzungen des BNE für die Jahre 2010 bis 2013 nach einer vereinbarten Methode in Zahlen des ESVG 95 umgerechnet werden. Ab dem Berichtsjahr 2014 basieren die BNE-Eigenmittel auf den Daten des ESVG 2010.
Gemäß der BNE-Verordnung überprüft die Kommission (Eurostat) die von den Mitgliedstaaten zur Berechnung des BNE genutzten Quellen und Verfahren. Dies geschieht mithilfe jährlicher und mehrjähriger Überprüfungsmechanismen.
Die jährliche Überprüfung beruht auf den im Wege der BNE-Fragebogen und der zugehörigen Qualitätsberichte, die jedes Jahr vor dem 1. Oktober versandt werden, übermittelten Daten.
Im Mittelpunkt der mehrjährigen Überprüfung steht vor allem das zur Erstellung der BNE‑Aggregate und ihrer Bestandteile verwendete Inventar zu Quellen und Methoden (BNE‑Inventar), das von jedem Mitgliedstaat vorgelegt und bei Besuchen von Eurostat in den Ländern erörtert wird. Wenn die Kommission der Ansicht ist, dass die den BNE-Zahlen zugrunde liegende Methodik geändert werden sollte, kann sie Aktionspunkte festlegen und Vorbehalte geltend machen, die zu verbesserten Zahlen führen, wo dies erforderlich ist. Im Bericht der Kommission über die Anwendung der BNE-Verordnung ab 2022 werden die Fortschritte zusammengefasst, die von der Kommission und der Expertengruppe „Bruttonationaleinkommen“ bei der Harmonisierung des BNE erzielt wurden.
Die Überwachung von Daten für das Defizit und den Schuldenstand des Staates erfolgt im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD). Dazu gehört auch die Validierung der zugrunde liegenden Daten der Statistik der Staatsfinanzen (government finance statistics – GFS) in Bezug auf das VÜD. Die Rechtsgrundlage für die Überwachung von Daten des Sektors Staat bildet die Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates. In der Verordnung (EU) Nr. 220/2014 der Kommission ist festgelegt, dass das ESVG 2010 ab dem 1. September 2014 für das VÜD und die GFS genutzt werden.
Die Bewertung von Eurostat konzentriert sich auf die Faktoren, mit den der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo und der Bruttoschuldenstand (in Prozent des BIP) sowie die Veränderungen des Verhältnisses des gesamtstaatlichen Schuldenstands zum BIP erklärt werden. Die Mitgliedstaaten übermitteln diese Informationen zweimal jährlich in den VÜD-Datenübermittlungstabellen, dem Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen, anderen damit zusammenhängenden Fragebögen und bilateralen Klarstellungen an Eurostat.
Die Rechtsgrundlage des VÜD sieht eine regelmäßige eingehende Berichterstattung an den Rat und das Europäische Parlament vor, auch über Aspekte der GFS. Eurostat berichtet zudem regelmäßig über die Kohärenz der zugrunde liegenden GFS-Daten mit dem VÜD sowie über Aspekte im Zusammenhang mit der Vergleichbarkeit, Genauigkeit, Verfügbarkeit/Aktualität und Verbreitung (und über eine Reihe weiterer Qualitätsindikatoren).
Detaillierte Quellen und Methoden zur Erstellung der gesamtstaatlichen Konten werden in den VÜD-Aufstellungen veröffentlicht.
Die fortlaufenden Bemühungen zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit und Harmonisierung mit den Regeln des ESVG 2010 spiegeln sich in der Veröffentlichung aktualisierter Fassungen des Handbuchs zu Defizit und Schuldenstand des Staates in den Jahren 2019 und 2022 wider, mit denen unter anderem der Zweck verfolgt wird, die harmonisierten Benchmark-Revisionen zu erleichtern.
Insgesamt hat sich die Qualität der Berichterstattung über Haushaltsdaten weiter verbessert. Im Allgemeinen stellten die Mitgliedstaaten Daten von höherer Qualität, vollständigere Informationen in den VÜD-Datenübermittlungstabellen und andere relevante statistische Angaben bereit.
Indikatoren für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) werden auf der Grundlage der zugrunde liegenden Statistiken der nationalen statistischen Ämter und Zentralbanken berechnet, die aus verschiedenen Bereichen wie Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Zahlungsbilanz stammen. Eurostat überwacht aktiv die Qualität dieser zugrunde liegenden Statistiken und insbesondere die Kohärenz zwischen der Zahlungsbilanz und den Statistiken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, wobei der Schwerpunkt auf nichtfinanziellen Konten liegt. Bei der Überwachung der Finanzierungskonten und der Zahlungsbilanz arbeitet Eurostat mit der Europäischen Zentralbank zusammen.
Die VMU-Indikatoren, die aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stammen, haben seit dem Beginn der VMU-Berichterstattung die einschlägigen Anforderungen in Bezug auf Erfassungsbereich und Aktualität erfüllt. Die Qualität wird kontinuierlich überwacht.
Mit der Einführung des ESVG 2010 wurde die Übereinstimmung der BIP-Erfassung mit den internationalen Standards für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen sichergestellt. Dies trägt zu einer besseren Vergleichbarkeit nicht nur zwischen den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch weltweit bei.
Eine gemeinsame harmonisierte europäische Revisionspolitik für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Zahlungsbilanzstatistiken wurde entwickelt, die Benchmark- und Routine-Revisionen umfasst, und bei der freiwilligen Umsetzung dieser Politik durch die Mitgliedstaaten wurden Fortschritte erzielt. Die Politik zielt darauf ab, die Einhaltung des doppelten Prinzips der Angleichung auf nationaler Ebene zwischen den statistischen Bereichen und der koordinierten Angleichung auf EU-Ebene zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Eurostat überwacht die Einhaltung der gemeinsamen harmonisierten europäischen Revisionspolitik durch die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Länder. Im Jahr 2019 wurde das Handbuch mit praktischen Leitlinien für die Überarbeitung der Daten nach dem ESVG 2010 veröffentlicht. Darin werden bewährte Verfahren für Routine- und Benchmark-Revisionen sowie für nicht geplante Revisionen erläutert.
Mit dem 2020 veröffentlichten Handbuch zur Kohärenz der auf dem ESVG 2010 basierenden Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sollen die Bemühungen der Ersteller zur Verbesserung der Kohärenz der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen unterstützt werden. Es enthält Begriffsbestimmungen, Erläuterungen, Empfehlungen und Beispiele bewährter Verfahren im Rahmen der Verordnung über das ESVG 2010, mit denen sichergestellt werden soll, dass die jeweils erstellten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in sich konsistent sind.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass die Verordnung über das ESVG 2010 in Verbindung mit verschiedenen Überwachungsmaßnahmen auf der Grundlage anderer Rechtsrahmen (wie oben beschrieben) die Bereitstellung vergleichbarer, aktueller und zuverlässiger Daten von hoher Qualität durch die Mitgliedstaaten zur Gestaltung der EU-Politik und zu anderen Zwecken wirksam gewährleistet.
c)
Fortschritte bei Eventualverbindlichkeiten
Daten zu Eventualverbindlichkeiten werden von Eurostat im Rahmen der Richtlinie 2011/85/EU des Rates erhoben. In Artikel 14 Absatz 3 dieser Richtlinie sind neue statistische Anforderungen an die Mitgliedstaaten dargelegt.
In der Verordnung über das ESVG 2010 wird dies anerkannt (vgl. Erwägungsgründe 19, 20 und 22), und die Kommission wird verpflichtet, dem Parlament und dem Rat in bestimmten Zeitabständen über die Verfügbarkeit der entsprechenden Informationen Bericht zu erstatten (siehe Artikel 11 und 12). Daher veröffentlichte die Kommission im Februar 2019 den zweiten „Bericht über implizite Verbindlichkeiten mit möglichen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“.
Die im Zusammenhang mit der genannten Richtlinie von Eurostat erhobenen Daten sind die wichtigste Quelle von Informationen über Eventualverbindlichkeiten des Staatssektors in den Mitgliedstaaten. Die Dokumentenvorlagen für die Datenerhebung und die dazugehörigen Anleitungen zur Umsetzung wurden in der Eurostat-Entscheidung vom 22. Juli 2013 über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand – Zusatz zum VÜD-Fragebogen über Eventualverbindlichkeiten und potenzielle Verpflichtungen – bereitgestellt.
In dieser Entscheidung ist festgelegt, dass Eurostat ausgewählte Indikatoren im Zusammenhang mit den folgenden Eventualverbindlichkeiten erhebt und veröffentlicht: Garantien des Staatssektors, nicht in der Bilanz des Staatssektors enthaltene öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), Verbindlichkeiten von Einheiten, die nicht im Sektor Staat klassifiziert sind, aber vom Staatssektor kontrolliert werden (öffentlich kontrollierte Kapitalgesellschaften) und notleidende Kredite (Vermögenswerte des Staates).
Ende Dezember 2014 veröffentlichten die Mitgliedstaaten erstmals Daten auf nationaler Ebene und übermittelten diese an Eurostat. Seitdem findet eine jährliche Datenerhebung statt, gefolgt von der Veröffentlichung durch Eurostat Ende Januar (T+13 Monate) jedes Jahres. Eurostat veröffentlicht die Zahlen in Millionen Einheiten Landeswährung und als Anteil am BIP zusammen mit den dazugehörigen Metadaten und landesspezifischen Fußnoten in seiner Datenbank. Außerdem werden eine entsprechende Pressemitteilung sowie ein Statistics-Explained-Artikel veröffentlicht.
Die Mitgliedstaaten haben weiterhin erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Vollständigkeit (in Bezug auf die Einbeziehung aller Verbindlichkeiten) und den Erfassungsbereich der Daten (in Bezug auf die Gesamtheit des Sektors Staat) erzielt. Alle Mitgliedstaaten haben die vorgeschriebenen Daten übermittelt und eine Reihe von Mitgliedstaaten hat ihre Zahlen überprüft und überarbeitet, um sie besser an die vereinbarten Leitlinien anzupassen.
Die Vollständigkeit und der Umfang der Daten variieren je nach Indikator und Mitgliedstaat. In der Datenerhebung von Eurostat sind für die meisten Mitgliedstaaten vollständige und gute Daten für alle Indikatoren verfügbar. Bei einigen Mitgliedstaaten sind die Daten jedoch noch nicht vollständig, insbesondere was lokale Gebietskörperschaften anbetrifft. Weitere Verbesserungen bei den Daten über notleidende Kredite sind notwendig. In mehreren Mitgliedstaaten sind bei der zeitnahen Verfügbarkeit von Daten über Verbindlichkeiten staatlich kontrollierter Einrichtungen, die nicht im Sektor Staat klassifiziert sind, noch Fortschritte erforderlich.
4.
Schlussfolgerungen
In dem vorliegenden Bericht werden die Qualität der Daten nach dem ESVG 2010, die Wirksamkeit der Verordnung über das ESVG 2010 und die Überwachungsverfahren sowie die Fortschritte in Bezug auf Eventualverbindlichkeiten nach Maßgabe von Artikel 12 der Verordnung analysiert.
Das ESVG 2010 wurde erstmalig im September 2014 in den Mitgliedstaaten umgesetzt. Seitdem wurde die Umsetzung fortgesetzt, etwa haben sich Ausnahmeregelungen, die einzelnen Mitgliedstaaten gewährt wurden, erledigt. Seit seiner Einführung hat sich die Vollständigkeit der Daten erheblich verbessert. Auch die Verfügbarkeit von Daten zu Eventualverbindlichkeiten, die teilweise nach gesonderten Rechtsvorschriften bereitgestellt werden, hat sich verbessert.
Die BNE-Überprüfung hat zu Verbesserungen bei der Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der BNE-Daten geführt, da die Mitgliedstaaten eine Reihe von Überarbeitungen vorgenommen haben, um den ermittelten Aktionspunkten und BNE-Vorbehalten Rechnung zu tragen.
Nach den ersten Benchmark-Revisionen der ESVG 2010-Daten, die von den meisten Ländern im Jahr 2019 oder um diesen Zeitraum herum eingeführt wurden, wurde als Zeitpunkt für die nächste koordinierte Benchmark-Überprüfung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Zahlungsbilanz das Jahr 2024 vereinbart. Seit dem Jahr 2014 haben die Mitgliedstaaten bei den Benchmark-Revisionen und anderen wichtigen Ad-hoc-Revisionen die Datenquellen und harmonisierten Methoden verbessert. Eurostat hat Schritte unternommen, um die Benchmark-Revision im Jahr 2024 vorzubereiten und diesbezüglich effizient zu kommunizieren. Zu diesem Zweck werden bewährte Verfahren im Einklang mit der harmonisierten europäischen Revisionspolitik und der vereinbarten amtlichen Kommunikation in den Fokus gerückt.
Mit der Halbzeitüberprüfung des Übermittlungsprogramms nach dem ESVG 2010 wurde 2018 begonnen. Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 wurde 2022 vom Rat und vom Europäischen Parlament erörtert. Die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen den drei Organen fanden im Oktober 2022 statt. Nach der Annahme durch das Europäische Parlament am 2. Februar 2023 wurde die vereinbarte Verordnung am 15. März 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und wird ab September 2024 für Datenübermittlungen gelten.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Verordnung über das ESVG 2010 in Verbindung mit verschiedenen Überwachungsmaßnahmen auf der Grundlage anderer Rechtsrahmen auf effiziente Weise sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten vergleichbare, aktuelle und zuverlässige Daten von hoher Qualität für die Gestaltung der EU-Politik und andere Zwecke bereitgestellt werden.