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Document 52020JC0008

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 – Fakten statt Fiktion

JOIN/2020/8 final

Brüssel, den 10.6.2020

JOIN(2020) 8 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 – Fakten statt Fiktion


EINLEITUNG

Die COVID-19-Pandemie geht mit einer beispiellosen „Infodemie“ 1 einher. Eine Flut von oftmals falschen oder ungenauen Informationen über das Coronavirus 2 , die sich rasch über die sozialen Medien verbreiten, kann – wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt – Verwirrung und Misstrauen hervorrufen und wirksame gesundheitspolitische Maßnahmen untergraben.

Diese „Infodemie“ nährt sich aus den elementarsten Ängsten der Menschen. Aufgrund der sozialen Kontaktbeschränkungen müssen Millionen von Menschen zu Hause bleiben. Die sozialen Medien werden verstärkt genutzt, u. a. um Informationen abzurufen, während gleichzeitig Online-Plattformen, Faktenprüfer und Nutzer sozialer Medien Millionen falscher oder irreführender Posts melden. 3 Angesichts der Neuartigkeit des Virus haben sich Wissenslücken als idealer Nährboden für die Verbreitung falscher oder irreführender Narrative erwiesen.

Basierend auf dem Aktionsplan gegen Desinformation 4 sind daher – im Einklang mit unseren demokratischen Werten – stärker koordinierte Maßnahmen erforderlich, um die Risiken für offene Gesellschaften anzugehen. Unsere gemeinsamen Werte und demokratischen Institutionen wie Meinungsfreiheit und freie und pluralistische Medien sind entscheidend für die Resilienz unserer Gesellschaften gegenüber den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie.

Diese Gemeinsame Mitteilung trägt der Forderung der Mitglieder des Europäischen Rates 5 und der EU-Außenminister 6 sowie den Bedenken des Europäischen Parlaments Rechnung und konzentriert sich darauf, wie auf Desinformationen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie unmittelbar reagiert werden kann. Dabei geht es sowohl um bereits ergriffene Maßnahmen als auch um weitere konkrete Maßnahmen, die basierend auf den vorhandenen Ressourcen rasch in die Wege geleitet werden können.

Ferner werden Bereiche aufgezeigt, in denen durch die Krise grundlegendere Probleme sichtbar geworden sind. Sie sind im Laufe der weiteren Entwicklung der Krise näher zu bewerten und werden in ein umfassenderes Konzept zur Stärkung der Demokratie einfließen, das – wie in den politischen Leitlinien 7 von Präsidentin von der Leyen angekündigt – im Europäischen Aktionsplan für Demokratie dargelegt werden wird. Ziel ist es, die Maßnahmen der EU zu verstärken, um Desinformation entgegenzuwirken, auf sich verändernde Bedrohungen und Manipulationen zu reagieren sowie freie und unabhängige Medien zu unterstützen. Das geplante Gesetz über digitale Dienste 8 , das digitale Dienste regeln soll, ist Teil dieses umfassenden Ansatzes.

Bisherige Maßnahmen der EU gegen Desinformation

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin haben 2018 ihren Ansatz zur Bekämpfung von Desinformation dargelegt. 9 Der Aktionsplan gegen Desinformation basiert auf den europäischen Werten und Grundrechten, insbesondere auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Er zeigt ein gesamtgesellschaftliches Konzept auf, das die Zusammenarbeit zwischen wichtigen Akteuren wie Behörden, Journalisten, Forschern, Faktenprüfern, Online-Plattformen und der Zivilgesellschaft verstärkt. Er baut auf den Erfahrungen der East StratCom Task Force auf, die 2015 im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen mit Ursprung in Russland eingerichtet wurde. 10  Als wichtige Maßnahme des Aktionsplans von 2018 wurden die Plattformen dringend ersucht, den von ihnen im Nachgang zu der Mitteilung der Kommission vom April 2018 11 vereinbarten Verhaltenskodex für die Selbstregulierung im Bereich Desinformation umzusetzen. Im März 2019 wurde ein Schnellwarnsystem eingerichtet, um Sachverständige auf dem Gebiet der Desinformation aus den EU-Organen und den Mitgliedstaaten miteinander zu vernetzen und den zwischenstaatlichen Austausch von Analysen und bewährten Verfahren (wie proaktive Kommunikation und wirksame Reaktion) zu erleichtern. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Aktionsplans war die verstärkte internationale Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der G7 und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO). Darüber hinaus haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament eine aktive Kommunikationspolitik sowie Strategien zur Widerlegung von Mythen entwickelt und u. a. Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene ins Leben gerufen.

1.Die wichtigsten Herausforderungen der COVID-19-Infodemie und nächste Schritte

Die „COVID-19-Infodemie“ erfordert eine rasche Reaktion der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Desinformation kann schwerwiegende Folgen haben: Sie kann dazu führen, dass die Menschen Gesundheitshinweise offizieller Stellen ignorieren und durch ihr Verhalten Risiken eingehen, und sie kann sich negativ auf unsere demokratischen Institutionen, die Gesellschaft und die wirtschaftliche und finanzielle Lage auswirken. Die Krise bringt neue Risiken mit sich: So gibt es nicht nur gezielte Desinformationskampagnen aus- und inländischer Akteure, die unsere Demokratien und die Glaubwürdigkeit der EU und der nationalen oder regionalen Behörden zu untergraben versuchen, sondern es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger ausgebeutet werden und kriminellen Praktiken zum Opfer fallen. Um Des- und Falschinformationen sowie ausländische Einflussnahme u. a. durch proaktive und positive Kommunikation zu bekämpfen, müssen die bestehenden Instrumente der EU zum Einsatz kommen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, mit der Zivilgesellschaft, den Social-Media-Plattformen und internationalen Partnern gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um die Resilienz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 12 Dabei müssen das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Grundrechte und demokratischen Werte stets umfassend gewahrt werden.

Die folgende nicht erschöpfende Liste von Beispielen veranschaulicht die Komplexität der Situation während der COVID-19-Krise:

·Es zirkulieren u. a. gefährliche Falschmeldungen sowie irreführende Gesundheitsinformationen mit falschen Behauptungen (z. B. „Händewaschen hilft nicht“ oder „Das Coronavirus ist nur für ältere Menschen gefährlich“). Solche Inhalte sind nicht zwangsläufig illegal, können aber unmittelbar Menschenleben gefährden und die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie erheblich beeinträchtigen. Wichtige Akteure wie Behörden, Medien, Journalisten, Online-Plattformen, Faktenprüfer und die Zivilgesellschaft können dagegen vorgehen, indem sie beispielsweise verlässliche und leicht zugängliche Inhalte zu Gesundheitsthemen zur Verfügung stellen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, solche Desinformationen leichter zu erkennen und besser darauf zu reagieren. Wenn solche Verhaltensweisen rechtswidrig sind, sollten die zuständigen Behörden im Einklang mit den geltenden Rechtsnormen dagegen vorgehen.

·Es gibt Verschwörungstheorien, die die menschliche Gesundheit gefährden, dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft schaden und öffentliche Gewalt sowie soziale Unruhen auslösen können (z. B. Verschwörungstheorien und Mythen über die Verbreitung von COVID-19 durch 5G-Anlagen, was zu Anschlägen auf Mobilfunkmasten führt, oder über eine bestimmte ethnische oder religiöse Gruppe als Ursprung für die Verbreitung von COVID-19, wie die besorgniserregende Zunahme antisemitischer Inhalte im Zusammenhang mit COVID-19 verdeutlicht). Dies erfordert ein stärkeres Engagement der gesamten Gesellschaft, einschließlich der zuständigen Behörden, der Medien, Journalisten, Faktenprüfer, Zivilgesellschaft und Online-Plattformen, u. a. um solche Theorien und Mythen umgehend zu widerlegen und zu entkräften und gegebenenfalls die betreffenden Konten zu löschen und gegen die Inhaber vorzugehen.

·Im Einklang mit der Empfehlung der Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten 13 unterliegen illegale Hassreden (beispielsweise infolge von Desinformation über die Verbreitung von COVID-19 durch eine bestimmte ethnische oder religiöse Gruppe, wie die besorgniserregende Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Inhalte im Zusammenhang mit COVID-19 verdeutlicht) den Vorschriften über die Entfernung illegaler Inhalte durch Plattformen und Behörden sowie nationalen strafrechtlichen Maßnahmen der zuständigen Behörden. 

·Verbraucherbetrug (z. B. der Verkauf von „Wundermitteln“ mit unbelegten Gesundheitsversprechen) ist illegal und muss von Verbraucherschutzbehörden und Online-Plattformen bekämpft werden.

·Cyberkriminalität (z. B. Hacking/Phishing unter Verwendung von Links im Zusammenhang mit COVID-19 zur Verbreitung von Schadsoftware) erfordert unmittelbare Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden sowie Kampagnen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger 14 .

·Ausländische Akteure und bestimmte Drittländer, insbesondere Russland 15 und China 16 , versuchen gezielt, Einfluss zu nehmen und führen im Zusammenhang mit COVID-19 in der EU, ihren Nachbarländern sowie weltweit Desinformationskampagnen durch, um die demokratische Debatte zu untergraben, die soziale Polarisierung zu verschärfen und ihr eigenes Image im COVID-19-Kontext aufzupolieren.

Vor diesem Hintergrund ist eine der Lehren aus dieser Krise, dass klar zwischen verschiedenen Formen falscher oder irreführender Inhalte‚ die durch die „Infodemie“ verbreitet werden, zu unterscheiden ist und genau bemessen darauf reagiert werden muss. Dazu muss erstens unterschieden werden zwischen Inhalten, die laut Gesetz illegal sind, und Inhalten, die zwar schädlich, aber nicht illegal sind. Zweitens muss festgestellt werden, ob die Absicht besteht, die Öffentlichkeit zu täuschen oder zu schädigen oder einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Besteht eine solche Absicht nicht, z. B. wenn Bürgerinnen und Bürger in gutem Glauben und unwissentlich falsche Informationen mit Freunden und Angehörigen teilen, kann der betreffende Inhalt als Falschinformation betrachtet werden. Liegt eine solche Absicht hingegen vor, so ist der Inhalt – wie in der Mitteilung der Kommission vom April 2018 17 dargelegt – als Desinformation einzustufen.

Einflussnahmen von Akteuren aus Drittländern können durch eine Reihe von Maßnahmen geschehen, u. a. durch die oben genannten Techniken, die auf verschiedene Art und Weise miteinander kombiniert werden. Somit kann Desinformation Teil einer solchen Einflussnahme sein. Häufig werden andere Maßnahmen und Manipulationstaktiken 18 genutzt, beispielsweise die Verstärkung durch manipulatives Verhalten, die koordinierte Nutzung falscher oder gefälschter Konten, automatisierte Bots und andere Möglichkeiten, um die Popularität von Inhalten künstlich zu steigern. Eine solche Koordinierung lässt die Absicht erkennen, falsche oder irreführende Informationen gezielt zu nutzen, um Schaden zu verursachen.

Es bedarf einer genau bemessenen Reaktion aus allen Teilen der Gesellschaft – je nach Ausmaß des Schadens, der Absicht‚ der Form der Verbreitung‚ den beteiligten Akteuren und ihrer Herkunft. Gegen Falschinformationen kann man durch gezielte Gegendarstellungen, die Widerlegung von Mythen sowie Medienkompetenzinitiativen vorgehen. Desinformationen hingegen müssen mit anderen Mitteln bekämpft werden, beispielsweise durch Maßnahmen der Regierungen, wie sie u. a. im Aktionsplan gegen Desinformation aufgezeigt werden. Plattformen müssen koordiniertem manipulativem Verhalten Einhalt gebieten und die Transparenz im Zusammenhang mit böswilliger Einflussnahme erhöhen.

Alle oben genannten Abhilfemaßnahmen sollten unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung, umgesetzt werden.

Die Erfahrungen mit der COVID-19-Krise haben gezeigt, dass die EU-Politik von einer besser koordinierten und schnelleren Reaktion profitieren könnte. Ein solider und wirksamer Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert ein gründliches Verständnis des Problems und nachweisliche Wirkungen. Im weiteren Verlauf der COVID-19-Krise muss die EU ihre Maßnahmen weiterentwickeln, um die festgestellten Mängel zu beheben und künftige Herausforderungen besser zu verstehen und zu antizipieren. So florieren beispielsweise weiterhin Des- und Falschinformationen über einen möglichen COVID-19-Impfstoff, was den Einsatz von Impfstoffen, wenn diese einmal verfügbar sind, erschweren dürfte. Die Koordinierung und Zusammenarbeit mit Akteuren sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit, darunter mit der WHO und Online-Plattformen, werden von entscheidender Bedeutung sein, um diese Herausforderungen im Blick zu behalten und wirksam darauf zu reagieren.

Basierend auf den bisherigen Erfahrungen mit der Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 kann die EU weitere konkrete und kurzfristige Maßnahmen ergreifen, um die Handlungskompetenz der Bürger zu stärken und die Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Partnern weltweit zu verbessern. Alle EU-Organe müssen gemeinsame Anstrengungen unternehmen und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen, damit ein Mehrwert entsteht, z. B. in Bezug auf ihre Analysekapazitäten und ihren Zugang zu Plattformen.

Diese Maßnahmen sollten auch in die künftige Arbeit der EU zum Thema Desinformation einfließen, insbesondere in die bevorstehende Bewertung des Verhaltenskodexes und des Europäischen Aktionsplans für Demokratie. Dem Sicherheitsaspekt dieses Problems sollte auch in der neuen Strategie für die Sicherheitsunion Rechnung getragen werden.

2.Ausbau der strategischen Kommunikation innerhalb und außerhalb der EU

Seit Beginn der COVID-19-Krise sind eine klare und leicht verständliche Kommunikation sowie präzise Informationen für den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Neben den nationalen Informationskanälen hat die EU dabei über ihre Institutionen, Multiplikatoren und Netzwerke in den Mitgliedstaaten, Nachbarländern und darüber hinaus einen Beitrag geleistet. Unter anderem hat die EU wirksame Kommunikationsmaßnahmen gestartet, um überprüfbare zuverlässige Gesundheitsinformationen 19 zu fördern, Partner aus Drittländern und Bürgerinnen und Bürger über die Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise 20 zu informieren und das Bewusstsein für die Risiken von Desinformation zu schärfen. Im März 2020 hat die Kommission eine spezielle Website eingerichtet, die sich mit falschen Behauptungen im Zusammenhang mit COVID-19 befasst‚ verlässliche Inhalte fördert und dazu beiträgt, Fakten von Fiktion zu unterscheiden, beispielsweise um Narrativen über die mangelnde Solidarität in der EU entgegenzuwirken. 21

Wie die Pandemie selbst ist auch die COVID-19-Infodemie eine globale Herausforderung. Seit Beginn der Krise arbeiten die Kommission und der Hohe Vertreter sowie die Mitgliedstaaten eng in internationalen Foren wie der G7 (insbesondere im Rahmen ihres Krisenreaktionsmechanismus) und der NATO zusammen. Darüber hinaus geht der EAD verstärkt gegen ausländische Einflussnahme vor und veröffentlicht regelmäßige Berichte, in denen er das Informationsumfeld diesbezüglich analysiert und der Zivilgesellschaft, den Medien und Fachkreisen seine Erkenntnisse zur Verfügung stellt. 22 Das EU-Schnellwarnsystem wird für den Austausch von Informationen und Analysen genutzt, um ein umfassendes Bild des Informationsumfelds rund um COVID-19 zu erlangen. Europol hat einen einschlägigen Bericht herausgegeben 23 und überwacht systematisch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Cyberkriminalität, indem es aktuelle Lagebilder zu Bedrohungen bereitstellt und mögliche weitere Entwicklungen in diesem Kriminalitätsbereich bewertet. Ferner geht die EU allgemein mit gezielten weltweiten Kommunikationskampagnen gegen irreführende Narrative wie die angebliche mangelhafte Unterstützung der EU für ihre Partner vor. In diesem Zusammenhang stimmt sie sich auch eng mit der WHO ab. Angesichts der Risiken und Bedrohungen, die – selbst wenn von Beginn der Krise an Maßnahmen ergriffen wurden – von ausländischer Einflussnahme ausgehen, muss die EU besser in der Lage sein, mit aktuellen, einheitlichen, kohärenten und sichtbaren Botschaften ein externes Publikum weltweit – und insbesondere die unmittelbare Nachbarschaft der EU, Afrika, Asien und Lateinamerika – zu erreichen.

Maßnahmen

·Die Kommission und der Hohe Vertreter werden

oihre Fähigkeiten auf dem Gebiet der strategischen Kommunikation im Einklang mit dem Aktionsplan gegen Desinformation ausbauen und die Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Mitgliedstaaten intensivieren;

obestehende Mechanismen verstärkt nutzen, um die konkrete Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern im Bereich der strategischen Kommunikation zu erleichtern, unter anderem durch die Kanäle der Kommission für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und die Taskforces für strategische Kommunikation des EAD;

oim Schnellwarnsystem einen speziellen Bereich einrichten, um den Austausch von einschlägigem COVID-19-Kommunikationsmaterial zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den einschlägigen EU-Organen zu erleichtern;

odie Kapazitäten der EU-Delegationen im Bereich der strategischen Kommunikation und der öffentlichen Diplomatie weiter ausbauen und dazu eng mit dem diplomatischen Netz der EU-Mitgliedstaaten sowie der Zivilgesellschaft und Regierungen von Drittländern zusammenarbeiten.

·Die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten werden sich mit faktengestützten und auf die Situation vor Ort zugeschnittenen Informationen aktiver in die nationalen Debatten einbringen, insbesondere durch die Nutzung sozialer Medien.

3.Bessere Zusammenarbeit innerhalb der EU

Die Bekämpfung von Des- und Falschinformationen sowie ausländischer Einflussnahme in der COVID-19-Krise hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung ist, um für eine einheitliche Botschaft und kohärente Anstrengungen zu sorgen. Es sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Kapazitäten zu straffen und zu stärken 24   25 , die Risikoanalyse zu verbessern und die regelmäßige Berichterstattung weiterzuentwickeln. Bei der Zusammenarbeit innerhalb der EU müssen auch die Plattformen und andere wichtige Interessenträger wie z. B. die zuständigen nationalen Behörden, Wissenschaftler und Faktenprüfer einbezogen werden.

Ein wichtiger Schritt‚ um sicherzustellen, dass alle Initiativen einander ergänzen, ist die Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für die verfügbaren Instrumente. Die Krise hat gezeigt, dass diese nicht immer gegeben ist. Es wurden Versuche unternommen, die verschiedenen Akteure besser zu koordinieren, beispielsweise durch Querverweise zwischen den verschiedenen Webseiten zu Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19, doch bleiben diese Versuche hinter dem Bedarf zurück.

Maßnahmen

·Die Kommission wird den anderen Organen die Einrichtung und Erprobung von Mechanismen 26 vorschlagen, um die Koordinierung in Bezug auf Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 innerhalb der bestehenden Strukturen zu verbessern und Bewertungen und Analysen auszutauschen.

·Die Mitgliedstaaten sollten das Schnellwarnsystem und andere geeignete Mittel stärker nutzen‚ um die Zusammenarbeit mit den EU-Organen und untereinander zu verstärken, insbesondere bei der Beurteilung des Informationsumfelds und bei der Lageerfassung.

·Ausgehend von den Erfahrungen des europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen wird die Kommission den Austausch bewährter Verfahren zu spezifischen Themen im Zusammenhang mit Desinformation, z. B. Mikrotargeting, erleichtern.

4.Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Partnern

Desinformation und ausländische Einflussnahme im Zusammenhang mit COVID-19 konzentrieren sich nicht allein auf die EU oder einzelne Mitgliedstaaten. Auch Drittländer, internationale Gremien für die Zusammenarbeit und Multilateralismus im weiteren Sinne wurden ins Visier genommen. 27  

Angesichts der von Desinformationskampagnen ausgehenden Risiken und Bedrohungen hat die EU damit begonnen, zeitnahe, einheitliche, kohärente und sichtbare Botschaften an Zielgruppen weltweit, insbesondere aber in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU, in den westlichen Balkanstaaten und in Afrika, zu richten. So wurden beispielsweise, um Narrativen über die mangelnde Unterstützung der EU für Drittländer entgegenzuwirken, in mehreren Ländern, unter anderem in der europäischen Nachbarschaft, Kommunikationskampagnen durchgeführt. Die Kommission und der EAD stimmen sich zudem eng mit der WHO und anderen internationalen Partnern ab, um dafür zu sorgen, dass die Bereitstellung der COVID-19-Hilfe durch die EU und die positive Wirkung dieser Hilfe vor Ort möglichst gut sichtbar sind, unter anderem durch „Team Europe“.

Darüber hinaus wurden im Rahmen bestehender außenpolitischer Instrumente bereits Mittel umgeschichtet, um Regionalregierungen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen, und Maßnahmen ergriffen, um Desinformationen zu widerlegen, die in Konflikt- und Krisengebieten wie der Sahelzone, der Region der Großen Seen in Afrika, dem Horn von Afrika, dem Nahen Osten und Lateinamerika zu weiteren Spannungen und Konflikten führen können. Zudem werden aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte Projekte zur Unterstützung von Journalisten finanziert sowie Faktenprüfungen und die Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 gefördert.

Die Zusammenarbeit mit dem Krisenreaktionsmechanismus der G7, der NATO und anderen Organisationen hat zu einem verstärkten Austausch von Informationen, Aktivitäten und bewährten Verfahren geführt. Sie hat einen schnelleren Informationsaustausch ermöglicht und den Weg für weitere gemeinsame Aktivitäten in der Zukunft geebnet.

Maßnahmen

·Die Kommission und der Hohe Vertreter werden innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche

opartnerschaftlich mit der WHO zusammenzuarbeiten, um ihre epidemiologische Überwachung durch eine wirksame Beobachtung der Medien zu verbessern und die Aufdeckung irreführender und schädlicher Narrative sowie die Reaktion auf diese zu unterstützen;

odie Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren bei der weltweiten Bekämpfung von Desinformation und ausländischer Einflussnahme durch konkrete Kooperationsmaßnahmen und Unterstützungsprogramme 28 fördern und dabei auf bestehenden Programmen zur Förderung der öffentlichen Diplomatie 29 und Sensibilisierungsmaßnahmen aufbauen;

oden Informationsaustausch mit einschlägigen Partnern aus der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor in Drittländern über Lageerfassung und Bedrohungsentwicklung intensivieren, unter anderem durch die Organisation von Konsultationen, Konferenzen und öffentlichen Veranstaltungen; 30  

obestehende Partnerschaften – unter anderem mit der G7 und der NATO – intensivieren und die Zusammenarbeit auf die Vereinten Nationen und regionale Organisationen, einschließlich der OSZE, des Europarats und der Afrikanischen Union, ausweiten.

·Im Rahmen des „Team Europe“-Maßnahmenpakets zur Unterstützung der Partner bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie werden sie den Zugang zu verlässlichen Informationen fördern, Desinformation bekämpfen, mit Journalisten und Medien zusammenarbeiten und Initiativen unterstützen, um Des- und Falschinformationen in Drittländern durch die EU-Delegationen und die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten vor Ort zu bekämpfen. 31   32  

5.Größere Transparenz von Online-Plattformen in Bezug auf Desinformation und Einflussnahme

Die Zusammenarbeit mit Social-Media-Plattformen ist ein wesentliches Element sowohl für die Erstellung einer umfassenden Bewertung der Herausforderung als auch für eine wirksame Reaktion auf die „Infodemie“. Seit Beginn der Krise hat die Kommission betont, dass Online-Plattformen ihre im Rahmen des Verhaltenskodex eingegangenen Verpflichtungen vollständig erfüllen müssen. Die Reaktionen der Plattformen auf diese Herausforderung wurden genau beobachtet, auch wenn es schwierig ist, die Aktualität, Vollständigkeit und Wirkung ihrer Maßnahmen zuverlässig zu bewerten. 33  

Einige Online-Plattformen 34 haben gemeldet, dass sie ihre Regeln angepasst haben, um der Bedrohung durch Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 entgegenzuwirken. Sie haben die Verbreitung richtiger und verlässlicher Informationen über COVID-19 von der WHO, nationalen Gesundheitsbehörden und professionellen Medien gefördert. 35 Ferner haben sie Inhalte, die nach einer Faktenprüfung als falsch oder irreführend eingestuft wurden, herabgestuft und Werbung für falsche Produkte und Dienstleistungen eingeschränkt. Entsprechend ihren Gemeinschaftsstandards haben sie Inhalte entfernt, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger oder die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen könnten. 36  

Faktenprüfern, Wissenschaftlern und Organisationen der Zivilgesellschaft kommt eine entscheidende Rolle zu, doch haben Plattformen sie in der derzeitigen Gesundheitskrise nicht ausreichend unterstützt. So hätten die Plattformen beispielsweise mehr Daten zur Verfügung stellen oder in ihren jeweiligen Diensten in allen Mitgliedstaaten stärker auf die Faktenprüfungen dieser Akteure aufmerksam machen sollen. Daher sind zusätzliche Anstrengungen und eine stärkere Verbreitung von Informationen durch die Social-Media-Plattformen sowie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht erforderlich. 37 Dies macht deutlich, dass die Regeln, zu deren Einhaltung sich die Plattformen im Rahmen des Verhaltenskodex verpflichtet haben, durchgesetzt und gestärkt werden müssen.

5.1.Eine größere Verantwortung der Online-Plattformen in der Krise

Die Plattformen sollten intensiver daran arbeiten, die durch die Krise hervorgerufenen Risiken zu bekämpfen. Ausgehend von den Erfahrungen mit der Überwachung des Verhaltenskodex im Vorfeld der Europawahlen im Jahr 2019 beabsichtigt die Kommission, ein flexibles Überwachungs- und Berichterstattungsprogramm im Rahmen des Kodex einzurichten, dessen Schwerpunkt auf Des- und Falschinformationen im Zusammenhang mit COVID-19 liegt. Dieses Programm sollte auf Plattformen ausgeweitet werden, die den Verhaltenskodex nicht unterzeichnet haben. 38 Dann könnte die Kommission mit der Hilfe der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) 39 beurteilen, wie sich die Regeln der Plattformen auf die Verbreitung von Des- und Falschinformationen über COVID-19 auswirken. Außerdem würde dies sachdienliche Informationen liefern, um die Bemühungen zur Schadensbegrenzung zu unterstützen. Dies wird auch in die künftige Arbeit der EU einfließen, insbesondere in den Europäischen Aktionsplan für Demokratie und das Gesetz über digitale Dienste.

Maßnahmen

Die Plattformen werden aufgefordert, monatliche Berichte über ihre Regeln und Maßnahmen bezüglich Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 zur Verfügung zu stellen, in denen auf folgende Aspekte eingegangen wird:

·Initiativen zur Förderung verlässlicher Inhalte auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten. 40 Die Plattformen sollten Daten über die Maßnahmen übermitteln, die ergriffen wurden, um Informationen von nationalen und internationalen Gesundheitsämtern, nationalen und EU-Behörden sowie professionellen Medien zu verbreiten.

·Initiativen und Instrumente zur Sensibilisierung der Nutzer. Die Plattformen sollten konkretisieren, wie sie Nutzer in Fällen von Desinformation informieren.

·Manipulatives Verhalten. Die Plattformen sollten alle Fälle von Manipulation in sozialen Medien und böswilliger Einflussnahme oder von abgestimmten unauthentischen Verhaltensweisen, die in ihren Diensten festgestellt wurden, melden. Zudem sollten die Plattformen mit den EU-Mitgliedstaaten und -Organen zusammenarbeiten, um die Beurteilung und Zuordnung von Desinformationskampagnen und Einflussnahme zu erleichtern.

·Daten zu Werbeströmen im Zusammenhang mit Desinformationen über COVID-19. 41 Die Unterzeichner des Kodex sollten – möglichst nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte – Daten über Maßnahmen zur Begrenzung der Platzierung von Werbung im Zusammenhang mit Desinformationen über COVID-19 in ihren eigenen Diensten bereitstellen. Ferner sollten Plattformen und Werbenetzbetreiber entsprechende Daten übermitteln über Maßnahmen zur Begrenzung der Platzierung von Werbung auf Websites Dritter, die Desinformationen rund um COVID-19 nutzen, um höhere Werbeeinnahmen zu erzielen. 42  

Die Kommission wird andere relevante Akteure, die den Kodex noch nicht unterzeichnet haben, nachdrücklich auffordern, sich auf freiwilliger Basis an dem vorstehend genannten Überwachungsprogramm zu beteiligen.

5.2.Unterstützung für Faktenprüfer und Forscher

Die Faktenprüfung ist für uns alle von grundlegender Bedeutung, um Zugang zu verlässlichen Informationen und unterschiedlichen Meinungen zu erhalten. Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, dass Online-Plattformen mehr Daten über die Art, den Umfang und die Auswirkungen von Desinformation bereitstellen und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen vergleichen und bewerten müssen. Die europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) wurde kürzlich ins Leben gerufen, um die Schaffung einer grenzübergreifenden und multidisziplinären Gemeinschaft unabhängiger Faktenprüfer und Wissenschaftler zu unterstützen, die mit den einschlägigen Akteuren zusammenarbeiten wird, um potenzielle Bedrohungen durch Desinformation, auch im Bereich COVID-19, zu erkennen, zu analysieren und aufzudecken. Vor diesem Hintergrund ist ein besserer Zugang zu aggregierten Datensätzen von Plattformen im Zusammenhang mit COVID-19 für Forschungszwecke und für ein besseres Verständnis von Bedrohungen und Trends im Bereich der Desinformation von wesentlicher Bedeutung. Ferner bedarf es einer speziellen Forschungsinfrastruktur, um Desinformation und ausländische Einflussnahme im gesamten Gebiet der EU zu erkennen, zu analysieren und aufzudecken. All dies sollte im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen, einschließlich der Datenschutzvorschriften, geschehen.

Maßnahmen

·Die Kommission fordert die Plattformen auf, ihre Zusammenarbeit mit Faktenprüfern auszuweiten und zu intensivieren und Organisationen in allen EU-Mitgliedstaaten – sowie in der Nachbarschaft der EU – aktiv Zugang zu ihren Faktenprüfungsprogrammen in allen Sprachen zu gewähren.

·Die Kommission wird Faktenprüfungs- und Forschungstätigkeiten 43 unterstützen, unter anderem durch die neu eingerichtete europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) 44 . 45 Auf diese Weise wird eine unabhängige multidisziplinäre Gemeinschaft zur Bekämpfung von Desinformationen über COVID-19 mit einer technologischen Infrastruktur mit Instrumenten und Diensten gefördert. 46 Die EDMO könnte zudem Behörden bei der Forschung unterstützen und geeignete Verbindungen zum Schnellwarnsystem herstellen.

·Die Kommission fordert die Plattformen auf, sich mit der EDMO auf einen Rahmen zu einigen, der Wissenschaftlern einen datenschutzkonformen Zugang zu den einschlägigen Daten der Plattformen bietet, um die Erkennung und Analyse von Desinformation zu verbessern.

·Die Kommission wird in Erwägung ziehen, einige der Instrumente, die sie entwickelt hat, um irreführende Narrative und unzuverlässige Online-Quellen aufzudecken, frei zugänglich zu machen und sie der Gemeinschaft der Faktenprüfer zur Verfügung zu stellen.

6.Gewährleistung der Meinungsfreiheit und einer pluralistischen demokratischen Debatte

Die aktuelle COVID-19-Krise hat gezeigt, dass das Risiko besteht, dass bestimmte Maßnahmen, die zur Bekämpfung der „Infodemie“ gedacht sind, als Vorwand dafür dienen können, die Grundrechte und -freiheiten zu untergraben, oder für politische Zwecke innerhalb und außerhalb der Europäischen Union missbraucht werden können. Daher ist es notwendig, wachsam zu sein und unsere Grundrechte und gemeinsamen Werte zu wahren, die für unsere Reaktion auf COVID‑19 von zentraler Bedeutung sein sollten. Dabei sind freie und pluralistische Medien von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung von Desinformation und für die faktenbasierte Information der Bürgerinnen und Bürger.

Die Meinungsfreiheit und das Recht der Medien und der Zivilgesellschaft, das Handeln des Staates zu hinterfragen, sind in dieser Krise so wichtig wie eh und je: Dass die Behörden zurzeit mit Notstandsbefugnissen agieren, darf nicht mit einer Minderung ihrer Rechenschaftspflicht einhergehen. Die Behörden müssen transparent arbeiten, denn dies schafft Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern und ermöglicht die Kontrolle der Entscheidungsfindung. Ein freier Informationsfluss trägt zum Schutz von Leben und Gesundheit bei und ermöglicht und fördert soziale, wirtschaftliche, politische und sonstige Grundsatzdiskussionen und Entscheidungen 47 . Letztlich zeigt die Demokratie in Krisenzeiten ihre wahre Stärke und ihren Wert.

Im bisherigen Verlauf der Krise sind bestimmte Probleme im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit signalisiert worden. 48 Beispielsweise ist berichtet worden, dass der Zugang von Journalisten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Akademikern zu Informationen eingeschränkt oder unnötig verzögert wurde, dass Journalisten erhöhten Risiken für ihre Sicherheit ausgesetzt waren (darunter Drohungen und Einschüchterungen), oder dass sie zu Unrecht beschuldigt wurden, Desinformation zu verbreiten.

Seit Beginn der Krise hat die Kommission die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Notfallmaßnahmen und ihre Vereinbarkeit mit dem Vertrag und dem EU-Recht im Allgemeinen sowie mit der Charta der Grundrechte im Besonderen eng im Blick. Mehrere Mitgliedstaaten hatten bereits Vorschriften ‑ auch strafrechtlicher Art ‑ erlassen, die sich auf die Verbreitung von Desinformation beziehen, und ein Mitgliedstaat hat in der von ihm ausgerufenen „nationalen Gefahrenlage“ einen spezifischen neuen Straftatbestand der Verbreitung von Desinformation eingeführt. 49 Rechtsvorschriften, die derartige Delikte zu allgemein umschreiben und unangemessene Strafen vorsehen, können die Bereitschaft von Quellen, mit Journalisten zu sprechen, einschränken und zu Selbstzensur führen 50 , was mit Blick auf die Meinungsfreiheit besonders besorgniserregend ist.

Die Kommission hat mit Unterstützung vonseiten des Europäischen Parlaments eine Reihe von Projekten kofinanziert, die dazu dienen, Bedrohungen und Risiken für die Freiheit und den Pluralismus der Medien zu ermitteln, investigativen Journalismus zu unterstützen und Journalisten in Not zu helfen 51 . 

Die COVID-19-Krise hat gezeigt, welche zentrale Rolle freie und unabhängige Medien als wesentlicher Dienst spielen, der den Bürgerinnen und Bürgern verlässliche, faktengeprüfte Informationen liefert und dazu beiträgt, Leben zu retten. Zugleich hat die Krise aber auch die ohnehin schwierige wirtschaftliche Lage in diesem Sektor, die trotz des gewachsenen Publikums durch den dramatischen Rückgang der Werbeeinnahmen entstanden ist, weiter verschärft 52 . Besonders schwierig ist die Lage für finanzschwache kleinere Akteure und lokale oder regionale Medien. In der Folge hat dies zu einer Schwächung der gesamten Medienlandschaft der EU und ihrer Vielfalt geführt. Das Aufbaupaket der Kommission soll dazu beitragen, den unmittelbaren Liquiditätsbedarf mit Solvenzhilfen und Kohäsionsmitteln zu decken und gleichzeitig die digitalen Investitionen und die Widerstandsfähigkeit des Sektors durch die Programme „InvestEU“, „Kreatives Europa“ und „Horizont Europa“ zu stärken.

Die COVID-19-Krise hat ähnliche Herausforderungen auf der ganzen Welt erheblich verschärft, insbesondere die Probleme, denen sich unabhängige Medien als Bollwerke für Demokratie und Menschenrechte gegenüber sehen. Die EU wird die Entwicklungen im Einklang mit dem Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) beobachten 53 . Die EU wird diesbezüglich der Lage in den Ländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU sowie des westlichen Balkans besondere Beachtung schenken.

All dies wirft die Frage auf, inwieweit die Medien und die Zivilgesellschaft in der Lage sind, ihrer eigenen Rolle bei der Bekämpfung von Desinformation und Fehlinformation in vollem Umfang gerecht zu werden.

Die EU muss sowohl die politische als auch die praktische Unterstützung für unabhängige Medien und Journalisten in der EU und in der ganzen Welt intensivieren als auch die Organisationen der Zivilgesellschaft bei ihren Bemühungen unterstützen, etwaige Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des zivilgesellschaftlichen Raums zu überwachen und darüber zu berichten.

Maßnahmen

·Die Kommission wird die Auswirkungen von Notfallmaßnahmen auf das Recht und die Werte der EU weiterhin eng im Blick behalten, bis alle Maßnahmen beendet sind, und weiterhin gemeinsam mit den Mitgliedstaaten gegen etwaige ermittelte Probleme vorgehen. Die Monitoringergebnisse werden in den nächsten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit einfließen, der im dritten Quartal 2020 veröffentlicht wird 54 , sowie in die künftige Strategie für die wirksame Anwendung der Charta der Grundrechte in der Europäischen Union und in den Europäischen Aktionsplan für Demokratie.

·Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, sich in diesen Krisenzeiten verstärkt darum zu bemühen, dass Journalisten sicher und unter den richtigen Bedingungen arbeiten können 55 , und die Medien als wesentlichen Dienst anzuerkennen.

·Die Kommission ersucht das Parlament und den Rat, umgehend das umfassende Aufbaupaket zu verabschieden, das dazu beitragen soll, die Widerstandsfähigkeit des Mediensektors gegen COVID-bezogene Desinformation wiederherzustellen und zu verstärken. Die Mitgliedstaaten sollten das Paket und die wirtschaftlichen Maßnahmen der EU gegen die COVID-19-Krise 56 nach Kräften dafür nutzen, die schwer von der Krise getroffenen Medien unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit zu unterstützen. Alle EU-Akteure sollten sich bemühen, die Medien im Zuge der Maßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung zu unterstützen.

·Um diese Anstrengungen zu begleiten, wird die Kommission weiterhin unabhängige Projekte in den Bereichen Journalismus, Medienfreiheit und Medienpluralismus mitfinanzieren und dem Mediensektor den Zugang zu Finanzmitteln und Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern 57 .

·Die Kommission wird noch in diesem Jahr im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie Maßnahmen zur Stärkung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus in der Europäischen Union vorschlagen und einen Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor unterbreiten, durch den der digitale Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Sektoren weiter unterstützt und der Zugang zu Inhalten und der Medienpluralismus gefördert werden sollen.

·Die Kommission und der Hohe Vertreter werden

oim Rahmen der Programme zur Förderung der öffentlichen Diplomatie in Ländern in aller Welt gezielte Maßnahmen ins Leben rufen, durch die Akteure der Zivilgesellschaft dabei unterstützt werden sollen, verlässliche Informationen 58 bereitzustellen, 

odie Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, mit Journalisten und mit unabhängigen Medien in Drittländern durch regionale Hilfe und bilaterale Unterstützung bei der Bekämpfung von Desinformation sowie durch die Unterstützung von Faktenprüfungen weiter ausbauen.

oDie Unterstützung wird verstärkt bei der Überwachung von Verletzungen der Pressefreiheit, bei der Unterstützung des Eintretens für ein sichereres Medienumfeld und beim Schutz von Journalisten, unter anderem über den EU-Mechanismus zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und durch eine engere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Demokratiefonds.

7.Befähigung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger

59 Seit der Ausrufung der globalen Pandemie ist die Expertise von Forschern, Wissenschaftlern und Experten für Fragen der öffentlichen Gesundheit stärker gefragt denn je. Die aus der COVID-19-Krise gezogenen Lehren zeigen, dass es wichtig ist, aus seriösen Quellen stammende Informationen zu fördern, Entscheidungen auf den Rat von Wissenschaftlern und Gesundheitsexperten zu gründen und die demokratische Debatte aufrechtzuerhalten. Sie zeigen zudem, welche Herausforderungen sich beim Umgang mit einer sich verändernden Online-Umgebung stellen. Die Befähigung der Bürgerinnen und Bürger zur kritischen Analyse von Online-Informationen ist der Schlüssel zur Bekämpfung von Desinformation.

Diesen Herausforderungen kann besser begegnet werden, wenn die Gesellschaft sich der Gefahren von Desinformation und Falschinformationen bewusst ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte schutzbedürftigen Gruppen (z. B. Jugendliche und Kinder) geschenkt werden, die einem höheren Risiko ausgesetzt sind, in die Irre geführt zu werden und dadurch in gefährlichere Situationen zu geraten. Dafür ist es insbesondere erforderlich, die Medien- und Informationskompetenz der Bürgerinnen und Bürger einschließlich des kritischen Denkens sowie die Fähigkeit, Desinformation und digitale Fähigkeiten zu erkennen, zu fördern und auch generell die Befähigung der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen 60 . Diesbezüglich wird bereits viel unternommen, doch es bedarf weiterer Maßnahmen zur Ermittlung von möglichen Synergien und von Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und für den Informationsaustausch über etwaige Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit, durch die sich die Auswirkungen von Desinformation begrenzen lassen. Wichtig ist zudem, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Ressourcen in ihrer eigenen Sprache haben. 

Maßnahmen

·Die Kommission, der Rat, der Hohe Vertreter und das Europäische Parlament werden sich über bewährte Praktiken bei Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit austauschen, insbesondere mit Blick auf die Lehren, die aus der COVID-19-Krise gezogen wurden.

·Im aktualisierten Aktionsplan für digitale Bildung, der im weiteren Verlauf des Jahres 2020 angenommen werden soll, werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation vorgeschlagen, und im Rahmen des Programms „Erasmus+“ und des Programms für das Europäische Solidaritätskorps bestehen Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte zur Bekämpfung von Desinformation. Die Kommission wird die Entwicklung des kritischen Denkens der Nutzer sozialer Medien durch geeignete Projekte im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme „Medienkompetenz für alle“ 61 und über das europäische Netz der Safer-Internet-Zentren unterstützen.

·Die Kommission plant, unter anderem im anstehenden Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor Maßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins und des kritischen Denkens unterschiedlicher Gruppen und insbesondere junger Menschen vorzuschlagen und dabei auf die Möglichkeiten von sozialen Medien und Influencern zurückzugreifen. Diese Maßnahmen werden an die geänderte Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste anschließen, die vorsieht, dass Video-Sharing-Plattformen wirksame Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz ergreifen und entsprechende Instrumente bereitstellen müssen.

·Die EU-Organe sollten in koordinierter Weise Informationsmaterial zur Aufklärung über das Wesen von Desinformation, über die von dieser ausgehenden Gefahren für den demokratischen Charakter der Gesellschaft und über die verfügbaren Instrumente zur Aufdeckung und Bekämpfung von Desinformation erstellen. Dieses Material sollte über die einschlägigen Netze und mittels der bestehenden Instrumente zur Förderung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger gezielt an die unterschiedlichen Gruppen in den Mitgliedstaaten und in den Partnerländern verbreitet werden.

8.Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucherrechte

Eine besondere Begleiterscheinung der COVID-19-Krise ist die versuchte Ausbeutung der Verbraucher. Dabei werden mittels Manipulationen, irreführender Verkaufspraktiken sowie kleinerer und größerer Betrugsdelikte bestehende Ängste der Verbraucher ausgenutzt, um unnötige, unwirksame oder potenziell gefährliche Produkte unter falschen Angaben bezüglich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen zu verkaufen oder die Verbraucher zum Kauf von Produkten zu überhöhten Preisen zu verleiten. Bei derartigen Inhalten kann es sich um Desinformation halten, und falls diese Inhalte gegen den gemeinschaftlichen Besitzstand auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes verstoßen, sind sie illegal und erfordern ein anderes Vorgehen nach Maßgabe der Verbraucherschutzvorschriften durch die zuständigen Behörden 62 . 

Dem diesbezüglichen Aufruf der Kommission sind bereits zahlreiche Plattformen 63 nachgekommen und haben Millionen irreführender Werbeanzeigen für illegale oder unsichere Produkte entfernt. 64 Die Kommission hat eine Durchforstung („Sweep“) von Websites koordiniert, um herauszufinden, wo Verbraucher in der EU im Zusammenhang mit COVID-19 mit Inhalten konfrontiert werden, die falsche Behauptungen propagieren oder betrügerische Produkte anpreisen. Die Durchforstung wurde vom Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) durchgeführt und bestand aus einem eingehenden Screening von Online-Plattformen und einer gründlichen Analyse einzelner Werbeanzeigen und Websites im Zusammenhang mit Produkten, die aufgrund der COVID-19-Krise stark nachgefragt werden. Dabei zeigte sich, dass auf die Aufforderung der Kommission hin Millionen irreführende Werbeanzeigen oder Produktlisten von Plattformen entfernt oder blockiert wurden.

Das CPC-Netz hat mit der Kommission zusammengearbeitet, um in koordinierter Weise gegen derartige Praktiken vorzugehen. Die Kommission hat die großen Plattformen 65 aufgefordert, mit den Verbraucherbehörden zusammenzuarbeiten und proaktive Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug zu ergreifen 66 . Dieser Austausch zwischen der Kommission und den großen Online-Plattformen trägt Früchte, 67 doch die einschlägigen Arbeiten müssen insbesondere im Rahmen des geplanten Rechtsakts über digitale Dienste fortgesetzt werden.

Unseriöse Händler finden jedoch immer neue Wege, um von den Plattformen unbemerkt Schwächen der Verbraucher auszunutzen, algorithmische Kontrollen zu umgehen und neue Websites einzurichten. Derartige Praktiken finden sich auch auf unabhängigen Websites, die Verbraucher beispielsweise durch Werbung in sozialen Medien, auf Webmail-Portalen oder in gesponserten Suchmaschinenrankings anziehen. Die nationalen Verbraucherbehörden bleiben daher höchst wachsam und werden weiterhin mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Verbraucher auch online zu schützen 68 . 

Die Kommission intensiviert bereits die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit Plattformen und mit Selbstregulierungsgremien der Werbebranche, um automatische Instrumente zur Aufdeckung irreführender Werbung zu entwickeln. Die Plattformen sollten bis zum Ende der Krise regelmäßig über die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen und über neue Trends berichten.

Es gibt zahlreiche betrügerische Websites mit Domänennamen, die einschlägige Schlüsselwörter wie „Corona“, „Maske“ oder „Impfstoff“ enthalten 69 . Ihr betrügerisches Potenzial ist umso größer, wenn sie sich als vermeintlich legale oder staatliche Websites tarnen. Die Kommission und die Domänennamenbranche haben vereinbart, bewährte Praktiken auszutauschen und zu fördern, um die spekulative und missbräuchliche Verwendung von Domänennamen zu verhindern 70 . Mit dem Betreiber der „.eu“-Domäne (EURid) wurden ähnliche Maßnahmen vereinbart 71 .

Maßnahmen

·Die im Rahmen des CPC-Netzes geleistete Unterstützung für die nationalen Verbraucherschutzbehörden wird Finanzmittel zur Stärkung ihrer Fähigkeit zur gezielten Überwachung der Märkte einschließen. Längerfristig wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, ein gemeinsames Instrumentarium zur Verfügung zu stellen – beispielsweise eine forensische Beobachtungsstelle für digitale Märkte mit einschlägigen Tools für Online-Nachforschungen und die Untersuchung zweifelhafter Praktiken im Zusammenhang mit COVID-19 72 .

·Die internationale Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch werden intensiviert (z. B. über das Internationale Netz für die Durchsetzung des Verbraucherrechts), um das EU-eigene Konzept für das Vorgehen gegen die Irreführung der Verbraucher im Zusammenhang mit COVID-19 zu fördern 73 .

FAZIT

Die EU hat bereits wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation, Falschinformationen und ausländischer Einflussnahme in der COVID-19-Krise ergriffen. Das Ausmaß der potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wie auch auf die Stabilität unserer Gesellschaften sowie die in dieser Krise zutage getretenen Mängel machen jedoch weitere Anstrengungen zur Intensivierung dieser Arbeiten erforderlich. Die COVID-19-Krise hat sich zu einem Prüffall entwickelt, bei dem sich zeigt, wie die EU und ihre demokratischen Gesellschaften mit dieser Herausforderung umgehen. Auf der Grundlage der erkannten Herausforderungen, der bisher gesammelten Erfahrungen und der vorgeschlagenen kurzfristigen Lösungen könnte es gelingen, die Gesellschaft in der EU und ihre demokratische Kontrolle längerfristig zu stärken, sie widerstandsfähiger zu machen und sie besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.

Die Kommission und der Hohe Vertreter werden die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen rasch auf den Weg bringen und so die Grundlage für ein längerfristiges Konzept schaffen, das Teil des Europäischen Aktionsplans für Demokratie, der gegen Ende des Jahres vorgelegt werden soll, sowie des geplanten Rechtsakts über digitale Dienste sein wird.

(1)      Der Begriff wurde von der WHO verwendet und wie folgt beschrieben: „Eine Infodemie ist eine übermäßige Menge von Informationen über ein Problem, die eine Lösungsfindung erschwert. Dies kann dazu führen, dass bei einem Gesundheitsnotfall Falschinformationen, Desinformationen und Gerüchte verbreitet werden. Infodemien können wirksame gesundheitspolitische Maßnahmen behindern und Verwirrung und Misstrauen bei den Menschen hervorrufen.“ https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/situation-reports/20200305-sitrep-45-covid-19.pdf?sfvrsn=ed2ba78b_4  
(2)      Im Rahmen der täglichen Medienbeobachtung der Europäischen Kommission wurden Hunderttausende Artikel im Zusammenhang mit COVID-19 ( https://ec.europa.eu/jrc/en/covid-19-media-surveillance?solrsort=ds_created%20desc ) sowie Millionen Erwähnungen in den sozialen Medien weltweit verzeichnet.
(3)       https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/corona_fighting_disinformation.pdf
(4)      JOIN(2018) 36 final vom 5. Dezember 2018.
(5)      Am 26. März 2020 einigten sich die Mitglieder des Europäischen Rates auf eine gemeinsame Erklärung, in der sie sich verpflichten, mit einer transparenten, zeitnahen und faktengestützten Kommunikation über ihr Handeln entschieden gegen Desinformationen vorzugehen und so die Resilienz der Gesellschaft zu stärken. Die Kommission und der Hohe Vertreter wurden ersucht, in vollem Umfang mitzuwirken und dem Rat über die gemeinsamen Anstrengungen Bericht zu erstatten. https://www.consilium.europa.eu/media/43085/26-vc-euco-statement-de.pdf  
(6)      Am 3. April 2020 brachten die EU-Außenminister ihre Bedenken bezüglich Des- und Falschinformationen zum Ausdruck und betonten, dass weiterhin gegen die negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft sowie auf das Leben der Menschen und die öffentliche Gesundheit vorgegangen werden müsse. Sie bekräftigten, dass die gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Desinformation durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und den sozialen Medien intensiviert werden müssen. https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2020/04/03/  
(7)       https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/political-guidelines-next-commission_de.pdf
(8)      Hierzu läuft derzeit eine öffentliche Konsultation: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_962  
(9)      Der „Aktionsplan gegen Desinformation“ von 2018 (JOIN(2018) 36 final vom 5. Dezember 2018) baut auf dem politischen Ansatz auf, der in der Mitteilung der Kommission „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ (COM(2018) 236 final vom 26. April 2018) dargelegt wurde.
(10)

     Die Taskforce entwickelt Kommunikationsprodukte und -kampagnen, die insbesondere auf bessere Informationen über die EU-Politik in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) abzielen. Darüber hinaus unterstützt sie umfassendere Bemühungen der EU zur Stärkung der Medienlandschaft in der Region. Sie berichtet über Desinformationstrends und analysiert diese, zeigt Desinformationsnarrative auf und erläutert sie und sensibilisiert für Desinformationstätigkeiten des russischen Staates sowie anderer russischer Quellen.

(11)       https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/code-practice-disinformation  
(12)      Weitere Informationen zur Reaktion der EU auf Desinformation finden Sie unter: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/corona_fighting_disinformation.pdf
https://eeas.europa.eu/topics/countering-disinformation_en
(13)      Empfehlung der Kommission vom 1. März 2018 für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten (C(2018) 1177 final).
(14)      Obwohl Desinformation an sich nicht strafbar ist, könnten einige Aspekte mit Straftaten in Zusammenhang stehen. Europol hat eine COVID-19-Seite eingerichtet, die Bürgern und Unternehmen helfen soll, sich zu schützen https://www.europol.europa.eu/staying-safe-during-covid-19-what-you-need-to-know  
(15)      Die Plattform www.EUvsDisinfo.eu hat in ihrer öffentlich zugänglichen Datenbank mehr als 500 Beispiele für kremlfreundliche Desinformation veröffentlicht, und der EAD hat in seinen öffentlichen Analyseberichten die Aktivitäten ausländischer Staaten beschrieben.
(16)      Siehe beispielsweise: https://euvsdisinfo.eu/de/ead-sonderbericht-update-kurzbewertung-der-narrative-und-desinformation-zur-covid-19-pandemie-aktualisierung-23-april-bis-18-mai/  
(17)      Siehe Fußnote 9.
(18)      Schlussfolgerungen des Rates über zusätzliche Anstrengungen zur Stärkung der Resilienz und zur Abwehr hybrider Bedrohungen (Dokument 14972/19 vom 10. Dezember 2019).
(19)      Beispielsweise vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. https://www.ecdc.europa.eu/en  
(20)       https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_de  
(21)       https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/fighting-disinformation_de  
(22)       https://euvsdisinfo.eu/de/ead-sonderbericht-update-kurzbewertung-der-narrative-und-desinformation-zur-covid-19-pandemie-aktualisierung-23-april-bis-18-mai/  
(23)       https://www.europol.europa.eu/publications-documents/catching-virus-cybercrime-disinformation-and-covid-19-pandemic  
(24)    Beispielsweise die Arbeitsgruppe „Information“ des Rates, das Schnellwarnsystem, die integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR), der Gesundheitssicherheitsausschuss und das Netz der Krisenbeauftragten.
(25)    Siehe auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen, in der auch Maßnahmen der EU gegen Desinformation über COVID-19 gefordert wurden (P9_TA-PROV(2020)0054).
(26)    Beispielsweise eine regelmäßige Kontaktgruppe oder wöchentliche Videokonferenzen.
(27)    Siehe beispielsweise die EAD-Sonderberichte auf der Website EUvsDisinfo ( https://euvsdisinfo.eu/ ).
(28)    Siehe beispielsweise die Veranstaltung „Disinfo Alert“, die 2019 in Tiflis stattfand: https://euvsdisinfo.eu/georgia/.
(29)    Mit diesen wird bereits die Zivilgesellschaft durch gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation in Drittländern wie Russland, Brasilien oder Indonesien unterstützt.
(30)    Weitere Informationen zur Veranstaltung „Disinfo Horizon“ finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/SPEECH_20_160   https://euvsdisinfo.eu/disinformation-aims-at-undermining-democracy/ .
(31)    Siehe auch die Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Mitteilung über die globale Reaktion der EU auf COVID-19“ (JOIN/2020/11 final).
(32)    Beispielsweise in afrikanischen Ländern, die von Konfliktsituationen betroffen sind, wie die Zentralafrikanische Republik oder der Kongo.
(33)    Einige Plattformen, die zur Verbreitung irreführender Informationen genutzt werden, fallen außerdem nicht unter den Verhaltenskodex (z. B. WhatsApp oder TikTok).
(34)    Insbesondere Google, Facebook, Twitter und Microsoft.
(35)    Diesbezüglich haben die Plattformen neue Instrumente wie Informationstexte, Karten, Pop-ups und Hinweise eingerichtet, die Nutzer direkt zu verlässlichen Informationsquellen in mehreren Sprachen führen.
(36)    Beispielsweise falsche Behauptungen, dass das Virus durch Trinken von Bleichmittel geheilt werden kann.
(37)    Wie z. B. durch Brookings veranschaulicht: https://www.brookings.edu/techstream/encrypted-messaging-apps-are-the-future-of-propaganda/ .
(38)    Insbesondere diejenigen, die während der COVID-19-Krise deutlich sichtbar waren, wie WhatsApp oder TikTok.
(39)    Als Reaktion auf die Krise hat die ERGA kürzlich das Mandat ihrer Untergruppe „Desinformation“ so erweitert, dass es eine Bewertung der Reaktion der Plattformen auf die Herausforderungen dieser außergewöhnlichen Situation umfasst. Im Mittelpunkt der Bewertung werden insbesondere die Maßnahmen der Plattformen zur Ermittlung, Kontrolle und Verhinderung der Verbreitung gefälschter, irreführender oder falscher Informationen über medizinische Behandlungen und die Krankheit selbst, die Art und Weise ihrer Verbreitung sowie die von Regierungen und nationalen Regulierungsbehörden ergriffenen Maßnahmen stehen, siehe: https://erga-online.eu .
(40)    Einige Akteure haben Indikatoren für die Vertrauenswürdigkeit von Nachrichtenquellen entwickelt, beispielsweise die Initiative „Journalismus Trust“.
(41)      Siehe z. B. Berichte des GDI, https://disinformationindex.org/2020/05/why-is-tech-not-defunding-covid-19-disinfo-sites/ .
(42)    Zu diesem Zweck sollten Plattformen die Verwendung von Indikatoren für die Vertrauenswürdigkeit in Erwägung ziehen, die von unabhängigen Faktenprüfern/Forschern oder anderen Akteuren (z. B. GDI, Newsguard) entwickelt wurden.
(43)    Wie das Projekt „Health Emergency Response in Interconnected Systems“ („HERoS“) zur Entwicklung einer neuen Methode für die Gewinnung von Informationen aus sozialen Medien über Gerüchte und Falschinformationen im Zusammenhang mit COVID-19 (weitere Informationen unter: https://cordis.europa.eu/project/id/101003606). Darüber hinaus werden im Rahmen von Horizont 2020 Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Angehörige der einschlägigen Berufsgruppen und Privatunternehmen mobilisiert, um Falschinformationen zu bekämpfen, Faktenprüfungskapazitäten und die Rechenschaftspflicht im Internet aufzubauen und über die Bedeutung einer starken und unabhängigen Medienlandschaft zu forschen.
(44)       https://edmo.eu/  
(45)    Im Juni 2020 wird die zweite Phase der EDMO eingeleitet, in der nationale/regionale Zentren für die Forschung im Bereich Desinformation eingerichtet werden. Im Jahr 2021 werden im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ weitere Mittel bereitgestellt, um die Präsenz nationaler/regionaler Zentren in der gesamten EU sicherzustellen. Die vollständige geografische Abdeckung der EDMO soll durch das neue Programm „Digitales Europa“ realisiert werden. In der Zwischenzeit wird die Kommission Synergien mit vom Europäischen Parlament bereitgestellten Finanzmitteln anstreben, indem sie im Sommer 2020 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um die Forschung zu Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 zu unterstützen.
(46)    Einschließlich des Zugangs zu öffentlichen Datenbanken, Verzeichnissen von Faktenprüfungen und Mechanismen für den datenschutzkonformen Zugang zu den Plattformdaten, um die Erkennung, Analyse und Aufdeckung von Desinformation zu erleichtern.
(47)      Siehe den im April 2020 veröffentlichten Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung (David Kaye) mit dem Titel „Disease pandemics and the freedom of opinion and expression“.
(48)      Diese Fälle sind auf der Plattform des Europarates zum Schutz des Journalismus und zur Sicherheit von Journalisten und auf der von der EU mitfinanzierten Plattform zur Kartierung der Medienfreiheit ( https://mappingmediafreedom.org ) dokumentiert worden.
(49)      Änderung von § 337 des ungarischen Strafgesetzbuchs.
(50)      Die Kommission hat deutlich gemacht, dass Demokratie ohne freie und unabhängige Medien nicht funktionieren kann und dass die Achtung der Meinungsfreiheit und Rechtssicherheit in solchen Zeiten unerlässlich sind. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/STATEMENT_20_567
(51)       https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/media-freedom-projects  
(52)      Ersten Schätzungen zufolge belaufen sich die Einnahmenverluste der Nachrichtenmedien je nach Land auf bis zu 80 %, wobei die kleineren lokalen Nachrichtenmedien voraussichtlich am stärksten betroffen sein werden. http://www.newsmediaeurope.eu/news/covid-19-and-the-news-media-journalism-always-comes-at-a-cost/  
(53)      JOIN(2020)5 vom 23. März 2020.
(54)      Die Medien und die Zivilgesellschaft haben sich, was die Wahrnehmung ihrer Rolle in der demokratischen Debatte während dieser Krise anbelangt, neuen Hindernissen gegenüber gesehen. Der Jahresbericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit wird die diesbezügliche Situation in allen Mitgliedstaaten näher beleuchten.
(55)      Im Einklang mit den Leitlinien des Europarates zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit in Krisenzeiten ( https://www.coe.int/en/web/freedom-expression/freedom-of-expression-and-information-in-times-of-crisis ). Antworten sollten auch auf die Warnungen gegeben werden, die der Europarat auf der Plattform für den Schutz des Journalismus und die Sicherheit von Journalisten veröffentlicht.
(56)      https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_459
(57)      Für den Finanzierungsbedarf des Mediensektors steht beispielsweise die Garantiefazilität für die Kultur- und Kreativbranche zur Verfügung.
(58)      Beispielsweise in Form von Podcasts, Unterstützung für Faktenprüfungen oder Webinaren.
(59)      Darunter beispielsweise das rasche Auftauchen und Verschwinden einzelner betrügerischer Websites, das es sehr schwierig macht, Betrügern, die ständig ihre digitale Identität ändern, das Handwerk zu legen, schwarze Listen aufzustellen und die Verbraucher wie auch die einschlägigen Plattformen entsprechend zu informieren.
(60)      Beispielsweise in Form von Projekten zur Förderung der Medienkompetenz, durch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, welche den Bürgerinnen und Bürgern Hilfe leisten, oder durch die Ermöglichung des Zugangs zu Instrumenten für die Überprüfung von Inhalten.
(61)       https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/2018-2019-call-proposals-preparatory-action-media-literacy-all . Die letzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für diese vorbereitende Maßnahme für den Zeitraum 2018-2020 wird voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2020 veröffentlicht.
(62)      Die Europäische Kommission hat auch die Behörden der Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Wachsamkeit zu verstärken und ihre Kontrollen von Online-Angeboten und Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel im Zusammenhang mit COVID-19 entsprechend anzupassen (https://ec.europa.eu/food/safety/official_controls/eu-co-ordinated-control-plans/covid-19_en). Außerdem hat das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine einschlägige Untersuchung eingeleitet ( https://ec.europa.eu/anti-fraud/media-corner/news/13-05-2020/inquiry-fake-covid-19-products-progresses_en ).
(63)      Dabei handelte es sich um folgende Plattformen: Allegro, Amazon, Alibaba/Aliexpress, CDiscount, Ebay, Facebook (d. h. Facebook, Facebook Marketplace und Instagram), Microsoft/Bing, Google (d. h. Google Ads und YouTube), Rakuten, Wish und Verizon Media/Yahoo.
(64)       https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_938  
(65)      Digitale Marktplätze, Suchmaschinen und soziale Medien.
(66)      Beispielsweise durch die Aufdeckung stark nachgefragter Produkte, die in irreführender Weise vermarktet werden, um sich einen ungebührlichen Vorteil zu verschaffen, und durch automatisierte Mittel zur proaktiven Unterbindung von irreführender Werbung und „Wundermitteln“ mit illegalen gesundheitsbezogenen Angaben.
(67)      Beispielsweise hat Google (weltweit) mehr als 80 Millionen Anzeigen mit Bezug zu COVID-19 blockiert oder entfernt, und eBay hat auf seinem Marktplatz mehr als 17 Millionen Einträge, die gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßen, blockiert oder entfernt.
(68)      Die Kommission hat einen Leitfaden herausgegeben, der den Verbrauchern helfen soll, potenzielle COVID-19-bezogene Betrügereien beim Online-Einkauf zu erkennen und zu vermeiden: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/enforcement-consumer-protection/scams-related-covid-19_de  
(69)      Ferner arbeitet die Kommission eng mit Europol und den Registrierstellen zusammen, um den Austausch von Informationen zu erleichtern, damit COVID-19-Websites, die für kriminelle Zwecke genutzt werden, rasch erkannt, gemeldet und entfernt werden(www.europol.europa.eu/sites/default/files/documents/catching_the_virus_cybercrime_disinformation_and_the_covid-19_pandemic_0.pdf).
(70)      Dazu gehören Maßnahmen zur Überprüfung der Richtigkeit und Gültigkeit der Daten der Registranten für Domänennamen, die COVID-19-bezogene Schlüsselwörter enthalten, und die Meldung verdächtiger Registrierungen an die zuständigen Stellen wie Verbraucherschutz- oder Strafverfolgungsbehörden. Siehe auch https://www.icann.org/news/blog/keeping-the-dns-secure-during-the-coronavirus-pandemic .
(71)       https://eurid.eu/de/news/doteu-covid19-measures/  
(72)      Die Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen dem CPC-Netz, den Domänenregistern und den Zahlungsdienstleistern koordinieren, um wirksam gegen Betrug am Verbraucher vorzugehen.
(73)      Die OECD hat einen Leitfaden zur Erkennung von Betrügereien erstellt, der sich an dem im März veröffentlichten gemeinsamen Standpunkt des CPC-Netzes orientiert, in dem die häufigsten Formen von im Zusammenhang mit COVID-19 verübtem Betrug beschrieben werden http://www.oecd.org/coronavirus/policy-responses/protecting-online-consumers-during-the-covid-19-crisis-2ce7353c/   https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/enforcement-consumer-protection/scams-related-covid-19_de
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