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Document 32010D0096

    Ausbildungsmission der Europäischen Union in Somalia (EUTM Somalia)

    Ausbildungsmission der Europäischen Union in Somalia (EUTM Somalia)

     

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Beschluss 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte

    WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

    Dieser Beschluss leitet die Ausbildungsmission der Europäischen Union (EU) in Somalia (EUTM Somalia) ein, deren Ziel es ist, die somalischen föderalen Verteidigungsinstitutionen durch Ausbildung, Anleitung und Beratung zu stärken und sich mit anderen internationalen Partnern abzustimmen. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Effizienz, Glaubwürdigkeit und Rechenschaftspflicht des somalischen Verteidigungssektors, damit die somalischen Behörden zunehmend selbst die Verantwortung für die Sicherheit übernehmen können.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Aufgaben

    Mit diesem Beschluss wurde die EUTM Somalia ins Leben gerufen. Sie ist darauf ausgerichtet, die der somalischen Regierung rechenschaftspflichtigen somalischen nationalen Streitkräfte (Somali National Armed Forces, SNAF) entsprechend den somalischen Bedürfnissen und Prioritäten aufzubauen und zu stärken sowie den somalischen Übergangsplan bei der Übertragung der Sicherheitsverantwortung an die somalischen Behörden zu unterstützen.

    Die Mission, die in den Folgejahren – zuletzt im Jahr 2022 – geändert und erweitert wurde, umfasst ein Mandat und eine Reihe von Zielen, darunter:

    • taktische Ausbildung auf Kompanieebene;
    • Spezialausbildung;
    • strategische Maßnahmen zur Beratung und Begleitung;
    • Führungs- und Spezialkurse, die gemeinsam mit den somalischen Behörden festgelegt werden;
    • Unterstützung für ein eigenes militärisches Ausbildungssystem in Somalia.

    Die Initiative konzentriert sich derzeit auf:

    • die Unterstützung der EU bei der Entwicklung eines eigenen militärischen Ausbildungssystems in Somalia mit dem Ziel, die Verantwortung für die Ausbildung bis Ende 2024 schrittweise an die SNAF zu übergeben, indem sie die von ihr ausgebildeten Einheiten betreut, schult und die Verfolgung und Bewertung ihrer Fortschritte weiterhin ermöglicht;
    • die Unterstützung anderer EU-Akteure bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Sicherheits- und Verteidigungsmandate in Somalia (soweit erforderlich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten), insbesondere der Mission der Europäischen Union zum Aufbau von Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia), im Hinblick auf die Interoperabilität zwischen der SNAF und den somalischen Polizeikräften;
    • die Finanzierung von Unterstützung durch die Europäische Friedensfazilität, insbesondere durch Beratung der SNAF bei der Bedarfsermittlung, sowie Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der EU-Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung dieser Finanzierung;
    • Planung und Durchführung dezentraler Aktivitäten zur Unterstützung des regionalen Hauptquartiers der SNAF (vorbehaltlich der Genehmigung durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) der EU und im Rahmen seiner Möglichkeiten).

    Die Durchführung dieser Maßnahmen hängt von den Sicherheitsbedingungen in Somalia und den politischen Handlungsempfelungen des PSK ab.

    EU-Befehlshaber und Hauptquartier der Mission

    • Der Direktor des Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) der EU wird zum Befehlshaber der Mission EUTM Somalia ernannt.
    • Das MPCC bildet die statische Führungs- und Kontrollstruktur auf der strategischen Ebene außerhalb des Einsatzgebiets, die für die operative Planung und Durchführung der EUTM Somalia verantwortlich ist.
    • Das Hauptquartier der Missionstruppe befindet sich in Mogadischu und untersteht dem Kommando des Befehlshabers der EU-Missionstruppe, mit Unterstützungszellen in Brüssel und Nairobi und einem Verbindungsbüro in Dschibuti.

    Politische Kontrolle und strategische Leitung

    Militärische Leitung

    Der EUMC überwacht die Militärmission und erhält Berichte vom Befehlshaber der EU-Missionstruppe, dessen Hauptansprechpartner der Vorsitzende des EUMC ist.

    Die EU-Militärmission operiert in enger Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren in der Region, insbesondere den Vereinten Nationen und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), im Einklang mit den vereinbarten Anforderungen der somalischen Regierung.

    Nicht-EU-Länder

    Nicht-EU-Länder können eingeladen werden, sich an der Mission zu beteiligen. Länder, die einen nennenswerten militärischen Beitrag leisten, haben in Bezug auf die laufende Durchführung der Mission dieselben Rechte und Pflichten wie die an der Mission teilnehmenden Mitgliedstaaten.

    WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

    Der Beschluss zur Einleitung der Mission trat am 5. Februar 2010 in Kraft. Die Mission endet am 31. Dezember 2024.

    HINTERGRUND

    Weiterführende Informationen:

    HAUPTDOKUMENT

    Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16-19).

    Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2010/96/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

    Letzte Aktualisierung: 25.05.2023

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