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Der Hohe Vertreter (HV):
Der Hohe Vertreter stellt die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU sicher. Der Hohe Vertreter ist innerhalb der Kommission für die Zuständigkeiten verantwortlich, die seinem Auftrag in den Außenbeziehungen obliegen, und für die Koordinierung der übrigen Aspekte des auswärtigen Handelns der EU.
Der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission für eine Amtszeit von 5 Jahren ernannt.
Bei der Durchführung seines Auftrags wird der Hohe Vertreter vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt — dem diplomatischen Dienst der EU. Der Europäische Auswärtige Dienst arbeitet eng mit den diplomatischen Diensten der EU-Länder zusammen. Er besteht aus Beamten und Bediensteten der EU sowie aus abgeordnetem Personal der nationalen diplomatischen Dienste.
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), bestehend aus Vertretern aus 27 EU-Ländern, handelt ebenfalls unter der Verantwortung des HV. Es überwacht die internationale Lage in den Bereichen, die von der GASP abgedeckt werden, und spielt eine Schlüsselrolle bei der Definition und Umsetzung einer Krisenreaktionsmaßnahme der EU.
Die Position des Hohen Vertreters wurde ursprünglich 1997 durch den Vertrag von Amsterdam geschaffen, und der erste Amtsinhaber war Javier Solana, der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union. Mit dem im Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon wurde die Funktion des Hohen Vertreters beibehalten, allerdings mit einem umfassenderen Zuständigkeitsbereich, einschließlich der Präsidentschaft des Rates für Auswärtige Angelegenheiten und der Rolle des Vizepräsidenten der Kommission.