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National technical regulations and free movement of goods
Nationale technische Vorschriften und freier Warenverkehr
Nationale technische Vorschriften und freier Warenverkehr
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Nationale technische Vorschriften und freier Warenverkehr
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Verwaltungsentscheidungen, die auf der Grundlage einer technischen Vorschrift getroffen wurden, und unmittelbar oder mittelbar bewirken, dass
Die Verordnung gilt nicht für
Verfahren
Die Verordnung enthält Regeln zur Bewertung der Konformität der Produkte mit den nationalen technischen Vorschriften. Die zuständigen Behörden der EU-Länder müssen Regeln und Verfahren beachten in Bezug auf:
Produktinfostellen
Jedes EU-Land muss eine oder mehrere Produktinfostellen in seinem Hoheitsgebiet benennen und der Europäischen Kommission und den anderen EU-Ländern die Kontaktinformationen dieser Stellen übermitteln. Diese Stellen haben die Aufgabe, Informationen vorzulegen über
Berichte und Überprüfungen
Jedes EU-Land muss der Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung übermitteln. Die Kommission überprüft alle fünf Jahre die Anwendung dieser Verordnung und veröffentlicht eine Liste der Produkte, die nicht Gegenstand von Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU sind.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 13. Mai 2009 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Diese Verordnung hebt die Entscheidung 3052/95/EG auf und ersetzt sie.
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 21-29)
Letzte Aktualisierung: 01.08.2018