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Supply of crisis-relevant medical countermeasures in the event of a public health emergency at the European Union level
Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Ebene der Europäischen Union
Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Ebene der Europäischen Union
Mit der Verordnung wird ein Rahmen für Maßnahmen, die im Falle einer gesundheitlichen Notlage eingesetzt werden, eingerichtet, über den die Europäische Union (EU) die erforderlichen Maßnahmen zur ausreichenden und rechtzeitigen Verfügbarkeit und Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
Vorsorge und Reaktion bei gesundheitlichen Notlagen
Geltungsbereich
Mit der Verordnung wird ein Notfallrahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage geschaffen. Die folgenden Maßnahmen können ergriffen werden:
Aktivierung
Gesundheitskrisenstab
Sie ist am 26. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 64-78).
Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU (ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26-63).
Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1-11).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte (ABl. L 20 vom 31.1.2022, S. 1-37).
Beschluss der Kommission vom 16. September 2021 zur Einrichtung der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (ABl. C 393 I vom 29.9.2021, S. 3-8).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erste Lehren aus der COVID-19-Pandemie (COM(2021) 380 final vom 15.6.2021).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Arzneimittelstrategie für Europa (COM(2020) 761 final vom 25.11.2020).
Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1-6).
Siehe konsolidierte Fassung.
Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924-947).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1-33).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 26.12.2022