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European Union Military Assistance Mission in support of Ukraine (EUMAM Ukraine)
Militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Mit dem Beschluss wird eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union (EUMAM) geschaffen mit dem strategischen Ziel, zur Stärkung der militärischen Fähigkeit der ukrainischen Streitkräfte beizutragen, sich zu regenerieren und wirksam Operationen durchzuführen, um es der Ukraine zu ermöglichen:
Ausbildung und Beratungsrolle
Die EUMAM Ukraine wurde folglich eingerichtet:
Die Schulungen umfassen:
Kommandostruktur, politische Kontrolle und strategische Leitung
Status des Personals der EU und der ukrainischen Streitkräfte
Nicht-EU-Länder
Unbeschadet der Beschlussfassungsautonomie der EU können Nicht-EU-Länder zur Beteiligung eingeladen werden. Sofern sie einen wesentlichen militärischen Beitrag zur Mission leisten, haben sie bei der laufenden Durchführung dieselben Rechte und Pflichten wie die Mitgliedstaaten.
Projektzelle
Die EUMAM Ukraine kann über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten verfügen, um gegebenenfalls bei Projekten, die von Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern durchgeführt werden und den Zielen der Mission förderlich sind, koordinierend, unterstützend und dazu beratend tätig.
Weitergabe von Informationen
Der Hohe Vertreter ist befugt, als EU-Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUMAM Ukraine generiert werden, an die Ukraine, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich, Kanada und die Internationale Geberkoordinierungsstelle weiterzugeben.
Beginn und Überprüfung
Die EUMAM Ukraine wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/2243 am 15. November 2022 eingeleitet und ist für zwei Jahre gebilligt.
Dieser Beschluss wird ab dem Tag der Absetzung des Befehlshabers und der EU-Führungsstruktur aufgehoben.
Kosten
Die Kosten der EUMAM Ukraine für den Zeitraum von zwei Jahren ab ihrem Beginn belaufen sich auf 106,7 Mio. EUR.
Er gilt ab dem 17. November 2022 für zwei Jahre.
Weiterführende Informationen:
Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 85-91).
Beschluss (GASP) 2022/2243 des Rates vom 14. November 2022 zur Einleitung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (ABl. L 294 vom 15.11.2022, S. 21).
Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 (ABl. L 102 vom 24.3.2021, S. 14-62).
Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.07.2014, S. 42-47).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2014/486/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 07.12.2022