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Militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)

Militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2022/1968 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Mit dem Beschluss wird eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union (EUMAM) geschaffen mit dem strategischen Ziel, zur Stärkung der militärischen Fähigkeit der ukrainischen Streitkräfte beizutragen, sich zu regenerieren und wirksam Operationen durchzuführen, um es der Ukraine zu ermöglichen:

  • ihre territoriale Unversehrtheit innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen zu verteidigen,
  • ihre Souveränität wirksam auszuüben und
  • die Zivilbevölkerung zu schützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ausbildung und Beratungsrolle

Die EUMAM Ukraine wurde folglich eingerichtet:

  • sie stellt Ausbildung für die ukrainischen Streitkräfte und die Territorialverteidigungskräfte auf grundlegendem, fortgeschrittenem und spezialisiertem Niveau bereit, insbesondere auf unterer Führungsebene bis zur Kompanie, zum Bataillon und zur Brigade;
  • vorbehaltlich deren ausdrücklichen Zustimmung operiert sie im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU, bis der Rat der Europäischen Union etwas anderes entscheidet;
  • sie passt sich an den wandelnden Bedarf der ukrainischen Streitkräfte an und
  • sie umfasst keine Exekutivbefugnisse, sondern nimmt eine ausschließlich beratende Funktion ein.

Die Schulungen umfassen:

Kommandostruktur, politische Kontrolle und strategische Leitung

  • Der militärische Planungs- und Durchführungsstab der EU ist das operative Hauptquartier.
  • Der Direktor des militärischen Planungs- und Durchführungsstabs ist Befehlshaber.
  • Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) nimmt unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik die politische Kontrolle wahr.
  • Das PSK erhält in regelmäßigen Abständen vom Vorsitzenden des Militärausschusses der EU (EUMC) Berichte über die Durchführung der Mission. Das PSK kann die EU-Kommandeure gegebenenfalls zu seinen Sitzungen einladen.
  • Der EUMC überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Mission unter Verantwortung des Befehlshabers der EU-Mission.
  • Der EUMC erhält in regelmäßigen Abständen vom Befehlshaber der EU-Mission Berichte. Er kann die EU-Befehlshaber und Kommandeure zu seinen Sitzungen einladen.
  • Der Vorsitzende des EUMC ist der Hauptansprechpartner für den Befehlshaber der EU-Mission.
  • Es wird ein multinationales Ausbildungskommando für das Gefecht Verbundener Kräfte eingerichtet, und zwar auf Grundlage einer bestehenden nationalen Führungsstruktur in einem benachbarten Mitgliedstaat, in dem die Integration der Ausbildungskomponenten zur Schaffung von homogenen Einheiten stattfindet.
  • Ein anderer Mitgliedstaat stellt ein multinationales Kommando für spezialisierte Ausbildung bereit, das die Ausbildungsmaßnahmen auf seinem Boden leitet.
  • Der Hohe Vertreter sorgt für die Kohärenz mit dem außenpolitischen Handeln der EU insgesamt, einschließlich der im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität finanzierten militärischen Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung der Ukraine.

Status des Personals der EU und der ukrainischen Streitkräfte

  • Das EU-Truppenstatut gilt für von der EU geführte Einheiten, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingesetzt werden.
  • Der Status des Personals der ukrainischen Streitkräfte, das an den Ausbildungsmaßnahmen beteiligt ist, wird in Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten, die die Ausbildungsmaßnahmen durchführen, und den zuständigen Behörden der Ukraine festgelegt.

Nicht-EU-Länder

Unbeschadet der Beschlussfassungsautonomie der EU können Nicht-EU-Länder zur Beteiligung eingeladen werden. Sofern sie einen wesentlichen militärischen Beitrag zur Mission leisten, haben sie bei der laufenden Durchführung dieselben Rechte und Pflichten wie die Mitgliedstaaten.

Projektzelle

Die EUMAM Ukraine kann über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten verfügen, um gegebenenfalls bei Projekten, die von Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern durchgeführt werden und den Zielen der Mission förderlich sind, koordinierend, unterstützend und dazu beratend tätig.

Weitergabe von Informationen

Der Hohe Vertreter ist befugt, als EU-Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUMAM Ukraine generiert werden, an die Ukraine, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich, Kanada und die Internationale Geberkoordinierungsstelle weiterzugeben.

Beginn und Überprüfung

Die EUMAM Ukraine wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/2243 am 15. November 2022 eingeleitet und ist für zwei Jahre gebilligt.

  • Sechs Monate nach Einleitung nimmt das PSK eine strategische Bewertung der Mission und ihres Mandats vor.
  • Rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer dieses Beschlusses wird eine strategische Überprüfung durchgeführt.

Dieser Beschluss wird ab dem Tag der Absetzung des Befehlshabers und der EU-Führungsstruktur aufgehoben.

Kosten

Die Kosten der EUMAM Ukraine für den Zeitraum von zwei Jahren ab ihrem Beginn belaufen sich auf 106,7 Mio. EUR.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er gilt ab dem 17. November 2022 für zwei Jahre.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 85-91).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2022/2243 des Rates vom 14. November 2022 zur Einleitung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (ABl. L 294 vom 15.11.2022, S. 21).

Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 (ABl. L 102 vom 24.3.2021, S. 14-62).

Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.07.2014, S. 42-47).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2014/486/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 07.12.2022

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