Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Haushaltsplan der Europäischen Union für 2020: 168,7 Mrd. Euro

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Haushaltsplan der Europäischen Union für 2020: 168,7 Mrd. Euro

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020

WAS IST DER ZWECK DIESES RECHTSAKTES?

Es handelt sich um den durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union (EU) vereinbarten Text zur Annahme des Haushalts der EU für 2020.

Mit dem Haushalt

  • wird ein Beitrag zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU geleistet;
  • werden die jährlichen Gesamteinnahmen und -ausgaben für die EU und die Europäische Atomgemeinschaft dargelegt und genehmigt;
  • werden spezifische vorrangige Ausgabenbereiche festgelegt.

Zu den prioritären Bereichen für 2020, die für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind, gehören die folgenden:

  • Klimawandel;
  • Beschäftigung;
  • junge Menschen;
  • Sicherheit und Solidarität in der EU.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im EU-Haushaltsplan für 2020 sind 168,689 Mrd. Euro für Verpflichtungen* und 153,566 Mrd. Euro für Zahlungen* vorgesehen.

Die wichtigsten Ausgabenbereiche sind:

 

Verpflichtungen (in Mio. EUR)

Zahlungen (in Mio. EUR)

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Arbeitsplätze (Forschung, Innovation, Bildung, kleine und mittlere Unternehmen usw.)

25 285

22 308

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Regional-, Sozial- und Investitionsfonds usw.)

58 646

50 046

Nachhaltiges Wachstum, natürliche Ressourcen (Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Umwelt usw.)

59 907

57 904

davon: Direktzahlungen an Landwirte und Marktinterventionsmaßnahmen

43 410

43 380

Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Grenzschutz, Asylpolitik, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung usw.)

3 729

3 685

Europa in der Welt (Entwicklungshilfe außerhalb der EU, humanitäre Hilfe usw.)

10 262

8 929

Verwaltung (Gehälter, Renten und laufende Kosten)

10 272

10 275

Besondere Instrumente

588

419

  • Auch wenn das Vereinigte Königreich zum 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten ist, leistet es bis Ende 2020 weiterhin einen Beitrag zum Haushaltsvollzug und beteiligt sich daran, als wäre es ein EU-Mitgliedstaat.

WANN TRITT DER RECHTSAKT IN KRAFT?

Er ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Der Haushalt ist in erster Linie ein Investitionshaushalt zur Finanzierung sämtlicher Strategien, Tätigkeiten, Organe und Agenturen der EU. Er beträgt rund 1 % des Bruttonationaleinkommens aller EU-Länder und etwa 2 % aller öffentlichen EU-Ausgaben. Er soll die nationalen Haushalte ergänzen und einen Beitrag zur Umsetzung der Prioritäten leisten, auf die sich alle EU-Regierungen geeinigt haben.
  • Der EU-Haushalt 2020 ist der letzte im Rahmen des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014 bis 2020.
  • Am 5. Juni 2019 hat die Europäische Kommission einen EU-Haushaltsentwurf für 2020 mit Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 168,3 Mrd. Euro (+1,3 % gegenüber 2019) und Mitteln für Zahlungen in Höhe von 153,6 Mrd. Euro (+3,5 %) vorgelegt. Dieser Betrag wurde vom Rat leicht reduziert, während er vom Parlament erhöht wurde. Am 18. November 2019 erzielten die drei Organe während des Vermittlungsverfahrens* eine Einigung. Der Haushaltsplan der EU für 2020 wurde am 26. November 2019 formell angenommen und vom Europäischen Parlament am 27. November 2019 verabschiedet.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Verpflichtungen: Mittelvorbehalt auf die Deckung der sich daraus ergebenden Kosten. Dies sind die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen (Verträge, Finanzhilfevereinbarungen/Beschlüsse), die in einem Haushaltsjahr unterzeichnet werden können, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Zahlungen: Geld, das während des Haushaltsjahres in bar oder per Banküberweisung an Begünstigte ausgezahlt wird.
Vermittlungsverfahren: Verhandlungen zwischen dem Rat (EU-Regierungen), dem Europäischen Parlament und der Kommission (die als ehrliche Maklerin fungiert), um den endgültigen Haushalt zu vereinbaren.

HAUPTDOKUMENT

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (ABl. L 57 vom 27.2.2020, S. 1-2384)

Letzte Aktualisierung: 26.02.2020

Top