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Document 32023R1115
Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung
In der Verordnung sind verbindliche Vorschriften für Marktteilnehmer und Händler in der Europäischen Union (EU) festgelegt, die Holz, Kautschuk, Rinder, Kaffee, Kakao, Palmöl und Soja in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen, um:
Die Verordnung ist Teil der Biodiversitätsstrategie der EU für 2030, der neuen EU-Waldstrategie für 2030 und des europäischen Grünen Deals.
Entwaldung und Waldschädigung sind die Folge der Erweiterung landwirtschaftlicher Flächen, die mit der Erzeugung der unter diese Verordnung fallenden Rohstoffe verbunden ist. Als wichtiger Verbraucher dieser Rohstoffe kann die EU ihren Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern, indem sie dafür sorgt, dass diese Erzeugnisse und ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind.
Sorgfaltspflicht
Erzeugniskontrollen
Menschenrechte
In den Vorschriften wird außerdem der Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Entwaldung berücksichtigt und der Grundsatz der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung indigener Völker geachtet.
Sanktionen
Die Verordnung enthält Vorschriften über Sanktionen, die die Mitgliedstaaten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend gestalten sollen. Dazu gehören unter anderem Geldstrafen oder Geldbußen, die im Verhältnis zu der Umweltschädigung und zum Wert der relevanten Rohstoffe oder relevanten Erzeugnisse stehen und mindestens 4 % des Jahresumsatzes der Marktteilnehmer in der EU betragen müssen, sowie der vorübergehende Ausschluss von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung.
Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Einige Bestimmungen treten am 30. Dezember 2024 in Kraft (oder am 30. Juni 2025 für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2020 gegründet wurden).
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 206-247).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Neue EU-Waldstrategie für 2030 (COM(2021) 572 final vom 16.7.2021).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final vom 20.5.2020).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019).
Letzte Aktualisierung: 08.12.2023