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Document 32021L1187
Raschere Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)
Die Richtlinie ist als „intelligente TEN-V-Richtlinie“ bekannt und ist der dritte Teil des dritten Mobilitätspakets der EU – Europa in Bewegung.
Die Richtlinie umfasst Folgendes:
Nicht erfasst sind Projekte, die sich ausschließlich auf Telematikanwendungen, neue Technologien und Innovation im Sinne der TEN-V-Leitlinien — Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 (siehe Zusammenfassung) beziehen.
Die EU-Mitgliedstaaten können den Geltungsbereich der Richtlinie auf alle Projekte des Kernnetzes oder sogar des Gesamtnetzes ausweiten. Falls ein Mitgliedstaat beschließt, den Geltungsbereich zu erweitern, sollte er dies der Europäischen Kommission mitteilen.
Bis zum muss jeder Mitgliedstaat eine benannte Behörde einrichten, die die Projektverantwortung übernimmt. Ihre Rolle wird Folgendes umfassen:
Die Richtlinie vereinfacht die Vorschriften für das Genehmigungsverfahren.
Die benannten Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten bei grenzüberschreitenden Verfahren mit Unterstützung und Aufsicht der EU-Koordinatoren zusammen, um ihre Zeitpläne zu koordinieren und einen gemeinsamen Zeitplan für das Genehmigungsverfahren zu vereinbaren.
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten und muss bis spätestens von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie (EU) 2021/1187 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) (ABl. L 258 vom , S. 1–13)
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