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Document 32019R1716
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua
Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua
Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua
Sie sind Teil des Instrumentariums der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union (EU), mit dem die GASP-Ziele gefördert werden sollen, indem die Rechtsgrundlage für EU-Sanktionen angesichts der politischen und sozialen Lage in Nicaragua geschaffen wird.
Der Beschluss und die Verordnung, die mehrere Male geändert wurden, enthalten u. a.:
Eine Liste der Personen, gegen die diese restriktiven Maßnahmen verhängt werden, ist in den Anhängen des Beschlusses und der Verordnung aufgeführt. Der Rat entscheidet über Änderungen dieser Liste.
Ausnahmeregelungen
Der Beschluss und die Verordnung ermöglichen Ausnahmen von diesen Maßnahmen, darunter:
Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 58-63).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 1-10).
Siehe konsolidierte Fassung.
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 2 – Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen – Artikel 29 (ex-Artikel 15 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 33).
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Fünfter Teil – Das auswärtige Handeln der Union – Titel IV – Restriktive Maßnahmen – Artikel 215 (ex-Artikel 301 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 144).
Letzte Aktualisierung: 04.04.2023