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Document 32017D2414

    Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Philippinen

    Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Philippinen

     

    ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

    Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Philippinen

    2012/272/EU: Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens

    Beschluss (EU) 2017/2414 des Rates über den Abschluss des Abkommens

    WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

    • Mit dem Abkommen wurde eine neue und verbesserte Rechtsgrundlage geschaffen, die es der Europäischen Union (EU) und den Philippinen ermöglicht, ihre Beziehungen, besonders in politischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen, einschließlich der Menschenrechte, zu intensivieren.
    • Mit dem Beschluss 2012/272/EU des Rates wird die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens durch die EU gebilligt.
    • Mit dem Beschluss (EU) 2017/2414 des Rates wird das Abkommen selbst gebilligt.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Die Vertragsparteien verpflichten sich, einen umfassenden Dialog zu führen und ihre Kooperation fortzusetzen. Dazu zählt die Zusammenarbeit

    • in allen einschlägigen regionalen und internationalen Gremien und Organisationen in politischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen;
    • in der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität;
    • auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Führung eines Dialogs über die Bekämpfung schwerer Verbrechen von internationalem Belang;
    • bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichten Waffen sowie bei der Förderung von Friedensprozessen und der Konfliktprävention;
    • in allen relevanten Bereichen des Handels und der Investitionen von beiderseitigem Interesse;
    • im Bereich Recht und Sicherheit, einschließlich der Themen:
    • in den Bereichen Migration und Arbeit auf See;
    • in allen anderen Bereichen von beiderseitigem Interesse, u. a.:
    • für die verstärkte Beteiligung beider Vertragsparteien an subregionalen und regionalen Kooperationsprogrammen, die der jeweils anderen Vertragspartei offenstehen;
    • an der Schärfung der Rolle und des Profils der Philippinen und der Europäischen Union;
    • an der Förderung der Verständigung zwischen den Menschen sowie einen wirksamen Dialog und Austausch mit der organisierten Zivilgesellschaft.

    Mittel der Zusammenarbeit

    • Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Vorschriften geeignete Mittel, einschließlich Finanzmitteln, für die Verwirklichung der in diesem Abkommen festgelegten Ziele der Zusammenarbeit bereitstellen.
    • Die Vertragsparteien rufen die Europäische Investitionsbank auf, ihre Tätigkeit in den Philippinen im Einklang mit ihren Verfahren und Finanzierungskriterien fortzusetzen.

    Gemeinsamer Ausschuss

    Ein gemischter Ausschuss, der sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammensetzt, hat die Aufgabe,

    • das ordnungsgemäße Funktionieren und die ordnungsgemäße Durchführung dieses Abkommens zu gewährleisten;
    • Prioritäten für die Verwirklichung der Ziele dieses Abkommens zu setzen,
    • Empfehlungen für die Erreichung der Ziele dieses Abkommens auszusprechen.

    DATUM DES INKRAFTTRETENS

    Das Abkommen ist am 1. März 2018 in Kraft getreten.

    HINTERGRUND

    Weiterführende Informationen:

    HAUPTDOKUMENTE

    Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (ABl. L 343 vom 22.12.2017, S. 3-32).

    Nachfolgende Änderungen des Rahmenabkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

    Beschluss 2012/272/EU des Rates vom 14. Mai 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (ABl. L 134 vom 24.5.2012, S. 3).

    Beschluss (EU) 2017/2414 des Rates vom 25. September 2017 über den Abschluss – im Namen der Union – des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (ABl. L 343 vom 22.12.2017, S. 1-2).

    VERBUNDENE DOKUMENTE

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (ABl. L 78 vom 21.3.2018, S. 1).

    Letzte Aktualisierung: 16.01.2023

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