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Document 32011R0010
Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen
Zugelassene Stoffe
Nach den durch die Verordnung (EU) 2025/351 eingeführten Änderungen präzisiert diese Verordnung die Vorschriften für Stoffe weiter.
Inverkehrbringen
Die Verordnung (EU) 2025/351 präzisiert ferner die Bedingungen, unter denen Kunststoffmaterialien und -gegenstände auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.
Sie ist am in Kraft getreten.
Die Verordnung (EU) 2025/351 gilt seit dem . Die Übergangsbestimmungen erlauben, dass bestehende Materialien und Gegenstände, die den bisherigen Vorschriften entsprechen und vor dem erstmals in Verkehr gebracht wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen, bis die Bestände erschöpft sind.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. L 12 vom , S. 1-89)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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