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Document 32008E0944

Illegale Waffen und Munition – globaler Berichterstattungsmechanismus

Illegale Waffen und Munition – globaler Berichterstattungsmechanismus

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern

Beschluss (GASP) 2015/1908 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“)

Beschluss (GASP) 2017/2283 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace III“)

Beschluss (GASP) 2019/2191 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“)

Beschluss (GASP) 2023/387 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern (iTrace V)

WAS IST DER ZWECK DES GEMEINSAMEN STANDPUNKTS UND DER BESCHLÜSSE?

  • Im gemeinsamen Standpunkt werden die Regeln der Europäischen Union (EU) für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern festgelegt.
  • Der Beschluss erneuert die EU-Finanzierung für iTrace, ein benutzerfreundliches globales Informationsverwaltungssystem für umgelenkte oder illegal gehandelte Kleinwaffen und leichte Waffen* (SALW) und Munition.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern

Im gemeinsamen Standpunkt von 2008 werden acht Kriterien zur Prüfung von Anträgen für die Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU genannt sind, festgelegt.

Kleinwaffen und leichte Waffen

  • Der illegale Handeln mit SALW trägt zur Verschärfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bei und ist eine wesentliche Ursache für die Entstehung und Ausweitung von Konflikten und für den Zusammenbruch staatlicher Strukturen.
  • Die EU unterstützt iTrace zur Überwachung des illegalen Handels mit SALW; ein wesentlicher Bestandteil der Lösung dieser Probleme.

iTrace

iTrace V

  • Dem Projekt iTrace V sind 6,2 Millionen EUR aus dem EU-Haushalt zugeteilt worden. CAR und das deutsche Auswärtige Amt decken die zusätzlichen Kosten.
  • Er hat eine Reihe von Zielen, darunter:
    • kontinuierliche Pflege und weitere Verbesserung von iTrace, um politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Waffenkontrolle und den Ausfuhrkontrollbehörden sachdienliche Informationen zur Entwicklung wirksamer, faktengestützter Strategien und Projekte zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler SALW zur Verfügung zu stellen;
    • Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten zur Entwicklung nachhaltiger nationaler Kapazitäten für die Ermittlung und Rückverfolgung illegaler konventioneller Waffen, zur Förderung der dauerhaften Zusammenarbeit mit dem iTrace-Projekt;
    • Erhöhung der Häufigkeit und Verlängerung der Dauer von Nachforschungen vor Ort zu konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition, die in Konfliktgebieten verschoben werden;
    • maßgeschneiderte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten der EU für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger;
    • stärkere Sensibilisierung durch Einbindungsmaßnahmen zu den Ergebnissen des Projekts;
    • Bereitstellung von Berichten im Bereich politischer Kernfragen, gestützt auf die bei den Untersuchungen vor Ort generierten und im iTrace-System dargestellten Daten, zu bestimmten Bereichen, die internationale Aufmerksamkeit erfordern;
    • anhaltende Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition (in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten) zur Feststellung und Überprüfung der Mechanismen zur Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition an unbefugte Nutzer.

WANN TRETEN DER GEMEINSAME STANDPUNKT UND DIE BESCHLÜSSE IN KRAFT?

  • Der gemeinsame Standpunkt ist am 8. Dezember 2008 in Kraft getreten.
  • Beschluss (GASP) 2015/1908 zu iTrace II ist am 22. Oktober 2015 in Kraft getreten.
  • Beschluss (GASP) 2017/2283 zu iTrace III ist am 11. Dezember 2017 in Kraft getreten.
  • Beschluss (GASP) 2019/2191 zu iTrace IV ist am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten.
  • Beschluss (GASP) 2023/387 zu iTrace V ist am 20. Februar 2023 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Kleinwaffen und leichte Waffen. Jegliche tragbare tödliche Waffe. Kleinwaffen umfassen Faustfeuerwaffen, Flinten, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre. Leichte Waffen umfassen schwere Maschinengewehre, Granatwerfer und Panzerabwehrwaffen.

HAUPTDOKUMENTE

Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99-103).

Nachfolgende Änderungen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“) (ABl. L 278 vom 23.10.2015, S. 15-25).

Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern („iTrace III“) (ABl. L 328 vom 12.12.2017, S. 20-31).

Beschluss (GASP) 2019/2191 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace IV“) (ABl. L 330 vom 20.12.2019, S. 53-70).

Beschluss (GASP) 2023/387 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“) (ABl. L 53 vom 21.2.2023, S. 19-36).

Siehe konsolidierte Fassung.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Elemente für eine EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie zugehörige Munition „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ (JOIN/2018/17 final vom 13.6.2018).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europäischer Verteidigungs-Aktionsplan (COM/2016/0950 final vom 30.11.2016).

Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34-42).

Letzte Aktualisierung: 08.05.2023

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