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Document 22021A1012(01)

    Abkommen über Luftverkehrsdienste

    Abkommen über Luftverkehrsdienste

     

    ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

    Abkommen und Beschlüsse 2006/716/EG und 2010/364/EU zwischen der EU und Albanien

    Abkommen und Beschlüsse 2009/149/EG und 2009/513/EG zwischen der EU und Armenien

    Abkommen und Beschlüsse 2008/420/EG und 2009/510/EG zwischen der EU und Australien

    Abkommen und Beschlüsse 2009/741/EG und 2009/947/EG zwischen der EU und Aserbaidschan

    Abkommen und Beschlüsse 2006/426/EG und 2010/360/EU zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina

    Abkommen und Beschluss 2006/369/EG zwischen der EU und Bulgarien

    Abkommen und Beschlüsse 2011/228/EU und 2011/732/EU zwischen der EU und Kap Verde

    Abkommen und Beschlüsse 2006/734/EG und 2006/735/EG zwischen der EU und Chile

    Abkommen und Beschlüsse (EU) 2018/1152 und (EU) 2020/255 zwischen der EU und China

    Abkommen und Beschlüsse 2006/370/EG und 2008/193/EG zwischen der EU und Kroatien

    Abkommen und Beschlüsse 2006/357/EG und 2008/189/EG zwischen der EU und Georgien

    Abkommen und Beschlüsse 2008/797/EG und 2009/516/EG zwischen der EU und Indien

    Abkommen und Beschlüsse 2011/663/EU und 2012/113/EU zwischen der EU und Indonesien

    Abkommen und Beschlüsse 2009/305/EG und 2009/515/EG zwischen der EU und Israel

    Abkommen und Beschlüsse 2008/216/EG und 2009/512/EG zwischen der EU und Jordanien

    Abkommen und Beschlüsse 2007/470/EG und 2008/195/EG zwischen der EU und Kirgisistan

    Abkommen und Beschlüsse 2006/543/EG und 2008/191/EG zwischen der EU und dem Libanon

    Abkommen und Beschlüsse 2014/35/EU und (EU) 2016/1880 zwischen der EU und Macau

    Abkommen und Beschlüsse 2006/550/EG und 2009/198/EG zwischen der EU und Nordmazedonien

    Abkommen und Beschlüsse 2007/210/EG und 2008/196/EG zwischen der EU und Malaysia

    Abkommen und Beschlüsse 2006/695/EG und 2008/188/EG zwischen der EU und den Malediven

    Abkommen und Beschlüsse 2011/94/EU und 2011/709/EU zwischen der EU und Mexiko

    Abkommen und Beschlüsse 2006/345/EG und 2008/190/EG zwischen der EU und Moldau

    Abkommen und Beschluss 2009/974/EG zwischen der EU und der Mongolei

    Abkommen und Beschlüsse 2006/953/EG und 2008/274/EG zwischen der EU und Marokko

    Abkommen und Beschlüsse 2009/117/EG und 2009/514/EG zwischen der EU und Nepal

    Abkommen und Beschlüsse 2006/466/EG und 2007/633/EG zwischen der EU und Neuseeland

    Abkommen und Beschlüsse 2009/302/EG und 2009/517/EG zwischen der EU und Pakistan

    Abkommen und Beschluss 2008/305/EG zwischen der EU und Panama

    Abkommen und Beschlüsse 2007/323/EG und 2008/197/EG zwischen der EU und Paraguay

    Abkommen und Beschlüsse (EU) 2018/2003 und (EU) 2019/825 zwischen der EU und den Philippinen

    Abkommen und Beschlüsse (EU) 2020/608 und (EU) 2021/1790 zwischen der EU und Südkorea

    Abkommen und Beschluss 2006/424/EG zwischen der EU und Rumänien

    Abkommen und Beschluss 2006/425/EG zwischen der EU und Serbien und Montenegro

    Abkommen und Beschlüsse 2006/592/EG und 2008/194/EG zwischen der EU und Singapur

    Abkommen und Beschlüsse 2013/100/EU und 2014/300/EU zwischen der EU und Sri Lanka

    Abkommen und Beschlüsse 2006/529/EG und 2006/530/EG zwischen der EU und der Ukraine

    Abkommen und Beschlüsse 2008/87/EG und 2009/511/EG zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten

    Abkommen und Beschlüsse 2006/848/EG und 2008/192/EG zwischen der EU und Uruguay

    Abkommen und Beschlüsse 2010/666/EU und 2011/285/EU zwischen der EU und Vietnam

    Abkommen und Beschlüsse 2010/144/EG und 2011/126/EU zwischen der EU und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion.

    WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

    Bestimmte Aspekte bilateraler Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und einer Reihe von Nicht-EU-Ländern wurden vom Gerichtshof der Europäischen Union als Verstoß gegen das EU-Recht eingestuft. Diese horizontalen Abkommen bringen die bilateralen Abkommen durch die Einführung der so genannten EU-Benennungsklausel in Einklang mit dem EU-Recht. Diese Klausel garantiert, dass alle EU-Luftfahrtunternehmen in Bezug auf die Verkehrsrechte im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern gleichbehandelt werden. Neben den wichtigsten Klauseln zur EU-Benennung und zur Sicherheit enthalten mehrere horizontale Abkommen auch Bestimmungen zur Besteuerung von Flugkraftstoff und zur Anwendung der Wettbewerbsregeln.

    Die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union genehmigen die Unterzeichnung der Abkommen im Namen der EU. Durch anschließende Beschlüsse des Rates wird der Abschluss dieser Abkommen im Namen der EU genehmigt.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Verkehrsrechte sowie Benennung und Genehmigung von Luftfahrtunternehmen

    Die Bestimmungen dieser EU-weiten Abkommen ersetzen die entsprechenden Vorschriften früherer bilateraler Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern in folgenden Punkten:

    • Benennung eines Luftfahrtunternehmens durch einen Mitgliedstaat;
    • die dem betreffenden Nicht-EU-Land erteilten Genehmigungen und Erlaubnisse;
    • Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung der Genehmigungen bzw. Erlaubnissen des Luftfahrtunternehmens.

    Wenn ein Mitgliedstaat ein Luftfahrtunternehmen benennt, erteilt das betreffende Nicht-EU-Land die entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnisse mit minimaler Verzögerung, sofern:

    • das Luftfahrtunternehmen seinen Sitz im Mitgliedstaat hat und über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 (siehe Zusammenfassung) verfügt;
    • der Mitgliedstaat, der die Lizenz erteilt, behördliche Kontrollen durchführt und die zuständige Luftfahrtbehörde eindeutig identifiziert ist;
    • das Luftfahrtunternehmen sich mindestens im Mehrheitsbesitz befindet und effektiv von Mitgliedstaaten (oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) oder deren Staatsangehörigen kontrolliert wird.

    Das Nicht-EU-Land kann Erlaubnisse verweigern, widerrufen, aussetzen oder einschränken, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn das Luftfahrtunternehmen Beschränkungen der Verkehrsrechte umgehen würde, die durch ein anderes, bereits genehmigtes bilaterales Abkommen auferlegt wurden.

    Bei der Ausübung dieser Rechte darf das Nicht-EU-Land Luftfahrtunternehmen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminieren. Somit werden alle EU-Luftfahrtunternehmen gleichbehandelt.

    Sicherheit

    Wenn ein Mitgliedstaat ein Luftfahrtunternehmen benennt, das von einem anderen Mitgliedstaat reguliert wird, gelten die Sicherheitsstandards gleichermaßen.

    Besteuerung von Flugkraftstoff

    Nichts in den bereits bestehenden bilateralen Abkommen (wie im Anhang aufgeführt) hindert einen Mitgliedstaat daran, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren oder Abgaben auf den Kraftstoff zu erheben, der in seinem Hoheitsgebiet zur Verwendung in einem Luftfahrzeug eines von einem Nicht-EU-Land benannten Luftfahrtunternehmens, das vollständig innerhalb der EU operiert, an Bord genommen wird.

    Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht

    Nichts in den bereits bestehenden bilateralen Abkommen (wie im Anhang aufgeführt) erfordert oder begünstigt Abkommen, Beschlüsse oder Praktiken, die

    • den Wettbewerb verhindern, verzerren oder einschränken;
    • die Auswirkungen eines solchen Abkommens, Beschlusses oder einer solchen Praxis verstärken;
    • den privaten Unternehmen die Zuständigkeit übertragen, den Wettbewerb verhindernde, verzerrende oder einschränkende Maßnahmen zu ergreifen.

    Teile bereits bestehender Abkommen, die mit diesen Wettbewerbsregeln nicht vereinbar sind, werden nicht angewendet.

    Überarbeitung oder Änderung

    Die Parteien können dieses Abkommen jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen überarbeiten oder ändern.

    DATUM DES INKRAFTTRETENS

    Ukraine

    13. Oktober 2006

    Neuseeland

    25. Oktober 2007

    Georgien

    25. Februar 2008

    Nordmazedonien

    25. Februar 2008

    Moldau

    25. Februar 2008

    Malediven

    15. April 2008

    Kirgisistan

    28. April 2008

    Panama

    3. März 2009

    Malaysia

    3. April 2009

    Australien

    2. Juli 2009

    Israel

    4. November 2009

    Armenien

    12. November 2009

    Mongolei

    2. Dezember 2009

    Marokko

    31. März 2010

    Bosnien und Herzegowina

    12. Juli 2010

    Albanien

    12. Juli 2010

    Aserbaidschan

    17. Dezember 2010

    Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion

    21. Februar 2011

    Vietnam

    31. Mai 2011

    Mexiko

    22. Juni 2012

    Paraguay

    14. Dezember 2012

    Sri Lanka

    4. März 2013

    Vereinigte Arabische Emirate

    22. April 2013

    Pakistan

    5. Mai 2015

    Jordanien

    12. Juni 2015

    Nepal

    25. Juni 2015

    Macau

    30. September 2016

    Singapur

    30. September 2016

    Libanon

    25. Oktober 2017

    Indien

    21. Februar 2018

    China

    27. März 2020

    Indonesien

    27. Juli 2021

    Südkorea

    1. November 2021

    Philippinen

    24. Mai 2022

    Chile

    unterzeichnet* 6. Oktober 2005

    Serbien und Montenegro

    unterzeichnet* 5. Mai 2006

    Uruguay

    unterzeichnet* 3. November 2006

    Kap Verde

    unterzeichnet* 23. März 2011

    Die Abkommen mit Bulgarien, Kroatien und Rumänien, die alle am 5. Mai 2006 unterzeichnet wurden, sind durch die jeweiligen Verträge über den Beitritt zur Europäischen Union ersetzt worden.

    * Die als unterzeichnet gekennzeichneten Abkommen sind noch nicht in Kraft getreten oder werden noch nicht vorläufig angewendet.

    HINTERGRUND

    Weiterführende Informationen:

    HAUPTDOKUMENTE

    Albanien

    Abkommen zwischen dem Ministerrat der Republik Albanien und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom 25.10.2006, S. 52-58).

    Beschluss 2006/716/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom 25.10.2006, S. 51).

    Beschluss 2010/364/EU des Rates vom 24. Juni 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 166 vom 1.7.2010, S. 16).

    Armenien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 50 vom 21.2.2009, S. 22-29).

    Beschluss 2009/149/EG des Rates vom 27. November 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 50 vom 21.2.2009, S. 21).

    Beschluss 2009/513/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 7).

    Australien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 65-73).

    Beschluss 2008/420/EG des Rates vom 7. April 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 63-64).

    Beschluss 2009/510/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 4).

    Aserbaidschan

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 25-33).

    Beschluss 2009/741/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 24).

    Beschluss 2009/947/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 328 vom 15.12.2009, S. 39).

    Bosnien und Herzegowina

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 48-55).

    Beschluss 2006/426/EG des Rates vom 27. April 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 47).

    Beschluss 2010/360/EU des Rates vom 24. Juni 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien-Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 161 vom 29.6.2010, S. 1).

    Bulgarien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 22-30).

    Beschluss 2006/369/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 21).

    Kap Verde

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 96 vom 9.4.2011, S. 2-9).

    Beschluss 2011/228/EU des Rates vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 96 vom 9.4.2011, S. 1).

    Beschluss 2011/732/EU des Rates vom 8. November 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom 12.11.2011, S. 3).

    Chile

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom 31.10.2006, S. 46-52).

    Beschluss 2006/734/EG des Rates vom 27. Juni 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom 31.10.2006, S. 45).

    Beschluss 2006/735/EG des Rates vom 27. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom 31.10.2006, S. 53).

    China

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 55 vom 26.2.2020, S. 3-14).

    Beschluss (EU) 2018/1152 des Rates vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 210 vom 21.8.2018, S. 1).

    Beschluss (EU) 2020/255 des Rates vom 17. Februar 2020 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 55 vom 26.2.2020, S. 1-2).

    Kroatien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 32-40).

    Beschluss 2006/370/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 31).

    Beschluss 2008/193/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 27).

    Georgien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 24-31).

    Beschluss 2006/357/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 23).

    Beschluss 2008/189/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 23).

    Indien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 273 vom 15.10.2008, S. 9-17).

    Beschluss 2008/797/EG des Rates vom 25. September 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 273 vom 15.10.2008, S. 7-8).

    Beschluss 2009/516/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 10).

    Indonesien

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 2-11).

    Siehe konsolidierte Fassung.

    Beschluss 2011/663/EU des Rates vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 1).

    Beschluss 2012/113/EU des Rates vom 14. Februar 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 52 vom 24.2.2012, S. 1).

    Israel

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 90 vom 2.4.2009, S. 10-19).

    Beschluss 2009/305/EG des Rates vom 15. September 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 90 vom 2.4.2009, S. 9).

    Beschluss 2009/515/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 9).

    Jordanien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 68 vom 12.3.2008, S. 15-24).

    Beschluss 2008/216/EG des Rates vom 25. Juni 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 68 vom 12.3.2008, S. 14).

    Beschluss 2009/512/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 6).

    Kirgisische Republik

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 179 vom 7.7.2007, S. 39-45).

    Beschluss 2007/470/EG des Rates vom 30. Mai 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 179 vom 7.7.2007, S. 38).

    Beschluss 2008/195/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 29).

    Libanon

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 215 vom 5.8.2006, S. 17-25).

    Beschluss 2006/543/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 215 vom 5.8.2006, S. 15-16).

    Beschluss 2008/191/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 25).

    Macau

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 21 vom 24.1.2014, S. 2-8).

    Beschluss 2014/35/EU des Rates vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 21 vom 24.1.2014, S. 1).

    Beschluss (EU) 2016/1880 des Rates vom 29. September 2016 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 289 vom 25.10.2016, S. 13-14).

    Republik Nordmazedonien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 217 vom 8.8.2006, S. 17-27).

    Beschluss 2006/550/EG des Rates vom 9. Juni 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 217 vom 8.8.2006, S. 16).

    Beschluss 2008/198/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 32).

    Malaysia

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 94 vom 4.4.2007, S. 28-38).

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 85-94).

    Beschluss 2007/210/EG des Rates vom 19. März 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 94 vom 4.4.2007, S. 26-27).

    Beschluss 2008/196/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 30).

    Malediven

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 286 vom 17.10.2006, S. 20-26).

    Beschluss 2006/695/EG des Rates vom 17. Juli 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 286 vom 17.10.2006, S. 19).

    Beschluss 2008/188/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 22).

    Mexiko

    Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L 38 vom 12.2.2011, S. 34-39).

    Beschluss 2011/94/EU des Rates vom 25. Mai 2010 über die Unterzeichnung des Abkommens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L 38 vom 12.2.2011, S. 33).

    Beschluss 2011/709/EU des Rates vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 283 vom 29.10.2011, S. 25).

    Moldau

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 126 vom 13.5.2006, S. 24-33).

    Siehe konsolidierte Fassung.

    Beschluss 2006/345/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 126 vom 13.5.2006, S. 23).

    Beschluss 2008/190/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 24).

    Mongolei

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 336 vom 18.12.2009, S. 5-11).

    Beschluss 2009/974/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 336 vom 18.12.2009, S. 4).

    Marokko

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 18-27).

    Beschluss 2006/953/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 17).

    Beschluss 2008/274/EG des Rates vom 17. März 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 87 vom 29.3.2008, S. 9).

    Nepal

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 41 vom 12.2.2009, S. 5-11).

    Beschluss 2009/117/EG des Rates vom 7. April 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 41 vom 12.2.2009, S. 3-4).

    Beschluss 2009/514/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 8).

    Neuseeland

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 26-33).

    Beschluss 2006/466/EG des Rates vom 5. Mai 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 25).

    Beschluss 2007/633/EG des Rates vom 18. September 2007 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 256 vom 2.10.2007, S. 27).

    Pakistan

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 84 vom 31.3.2009, S. 34-42).

    Beschluss 2009/302/EG des Rates vom 21. Mai 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 84 vom 31.3.2009, S. 33).

    Beschluss 2009/517/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 11).

    Panama

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 106 vom 16.4.2008, S. 7-13).

    Beschluss 2008/305/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 106 vom 16.4.2008, S. 6).

    Paraguay

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 122 vom 11.5.2007, S. 31-38).

    Beschluss 2007/323/EG des Rates vom 18. September 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 122 vom 11.5.2007, S. 30).

    Beschluss 2008/197/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 31).

    Philippinen

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 3-11).

    Beschluss (EU) 2018/2003 des Rates vom 20. September 2016 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2019/825 des Rates vom 14. Mai 2019 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 137 vom 23.5.2019, S. 1-2).

    Republik Korea

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 363 vom 12.10.2021, S. 3-14).

    Beschluss (EU) 2020/608 des Rates vom 24. April 2020 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 142 vom 5.5.2020, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2021/1790 des Rates vom 5. Oktober 2021 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 363 vom 12.10.2021, S. 1-2).

    Rumänien

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 26-35).

    Beschluss 2006/424/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 25).

    Serbien und Montenegro

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und Montenegro über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 37-46).

    Beschluss 2006/425/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und Montenegro über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 36).

    Singapur

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 243 vom 6.9.2006, S. 22-31).

    Beschluss 2006/592/EG des Rates vom 5. Mai 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 243 vom 6.9.2006, S. 21).

    Beschluss 2008/194/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 28).

    Sri Lanka

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 49 vom 22.2.2013, S. 2-9).

    Beschluss 2013/100/EU des Rates vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 49 vom 22.2.2013, S. 1).

    Beschluss 2014/300/EU des Rates vom 15. Juli 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 31-32).

    Ukraine

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom 1.8.2006, S. 24-38).

    Beschluss 2006/529/EG des Rates vom 29. November 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom 1.8.2006, S. 23).

    Beschluss 2006/530/EG des Rates vom 9. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom 1.8.2006, S. 39).

    Vereinigte Arabische Emirate

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 28 vom 1.2.2008, S. 21-33).

    Beschluss 2008/87/EG des Rates vom 30. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 28 vom 1.2.2008, S. 20).

    Beschluss 2009/511/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 5).

    Uruguay

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 19-27).

    Beschluss 2006/848/EG des Rates vom 17. Juli 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 18).

    Beschluss 2008/192/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 26).

    Vietnam

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 288 vom 5.11.2010, S. 2-9).

    Siehe konsolidierte Fassung.

    Beschluss 2010/666/EU des Rates vom 3. Juni 2010 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 288 vom 5.11.2010, S. 1).

    Beschluss 2011/285/EU des Rates vom 12. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 5).

    Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 16-36).

    Beschluss 2010/144/EG des Rates vom 30. März 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 15).

    Beschluss 2011/126/EU des Rates vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 51 vom 25.2.2011, S. 1).

    VERBUNDENE DOKUMENTE

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 156 vom 9.6.2022, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 329 vom 17.9.2021, S. 1).

    Berichtigung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 397 vom 26.11.2020, S. 30).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 389 vom 4.11.2021, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien-Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 4).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 5).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 6).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 3).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 2).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 7).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 5).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 2).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 4).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 3).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 8 vom 14.1.2020, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 12 vom 16.1.2020, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 12 vom 16.1.2020, S. 3).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 12 vom 16.1.2020, S. 4).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 12 vom 16.1.2020, S. 2).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 3).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 2).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 7).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 4).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 5).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 6).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 9).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 10).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 11).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 8).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 12).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L 39 vom 12.2.2020, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 277 vom 26.8.2020, S. 5).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 82 vom 26.3.2018, S. 1).

    Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 31).

    Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 22-23).

    Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 29-30).

    Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 24-25).

    Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 26).

    Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 27-28).

    Protokoll zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 87 vom 29.3.2008, S. 11).

    Letzte Aktualisierung: 10.05.2022

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