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Wettbewerb

Ein Markt mit freiem Wettbewerb erlaubt es den Unternehmen, unabhängig voneinander im selben Bereich tätig zu sein und um die Gunst der Verbraucher zu kämpfen. Anders ausgedrückt, es handelt sich um einen Markt, auf dem jedes Unternehmen dem Wettbewerbsdruck durch die anderen ausgesetzt ist. Eine wirksame Konkurrenz schafft für die Unternehmen somit eine Wettbewerbsumgebung und bietet auch den Verbrauchern zahlreiche Vorteile (niedrigere Preise, bessere Qualität, größere Auswahl usw.).

Die europäische Wettbewerbspolitik soll einen freien und lauteren Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union garantieren. Die EU-Wettbewerbsregeln (Artikel 101 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV) haben fünf Schwerpunkte:

  • Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen und aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen sowie der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung, die geeignet sind, den Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt zu behindern (Kartellregeln);
  • vorbeugende Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse mit europäischer Dimension (d. h. Sicherstellung, dass die erhebliche Größe des fusionierten Unternehmens nicht zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem EU-Markt führt);
  • Kontrolle der von den EU-Ländern gewährten Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb zu verfälschen drohen;
  • Einführung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren (z. B. Telekommunikation, Verkehr oder Energie), in denen staatliche Unternehmen bislang eine Monopolstellung hatten;
  • Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden außerhalb der EU.

Die Europäische Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden achten auf die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln. Ihre Zusammenarbeit im Rahmen des „Europäisches Wettbewerbsnetzes“ (ECN) sorgt für die effektive, kohärente Anwendung dieser Regeln.

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