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Document 32001D0173

2001/173/EG: Beschluss des Rates vom 26. Februar 2001 zur Ernennung eines niederländischen Mitglieds und eines niederländischen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

ABl. L 63 vom 3.3.2001, p. 56–56 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 25/01/2002: This act has been changed. Current consolidated version: 26/02/2001

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/173/oj

32001D0173

2001/173/EG: Beschluss des Rates vom 26. Februar 2001 zur Ernennung eines niederländischen Mitglieds und eines niederländischen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

Amtsblatt Nr. L 063 vom 03/03/2001 S. 0056 - 0056


Beschluss des Rates

vom 26. Februar 2001

zur Ernennung eines niederländischen Mitglieds und eines niederländischen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

(2001/173/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,

gestützt auf den Beschluss des Rates vom 26. Januar 1998(1) zur Ernennung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses der Regionen,

in der Erwägung, dass durch das Ausscheiden von Herrn A.G.J.M. ROMBOUTS als Mitglied des Ausschusses und von Frau Mathilde VAN DEN BRINK als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses, das dem Rat am 21. September 2000 bzw. 6. Februar 2001 zur Kenntnis gebracht wurde, der Sitz eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds frei geworden ist,

auf Vorschlag der niederländischen Regierung -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Herr W. ZWAAN wird als Nachfolger von Herrn A.G.J.M. ROMBOUTS zum Mitglied des Ausschusses der Regionen und Herr VERKERK als Nachfolger von Frau Mathilde VAN DEN BRINK zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt, und zwar jeweils für die noch verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2002.

Geschehen zu Brüssel am 26. Februar 2001.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. Lindh

(1) ABl. L 28 vom 4.2.1998, S. 19.

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