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Document 52008XG1213(04)

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 zur Europäischen Digitalen Bibliothek EUROPEANA

OJ C 319, 13.12.2008, p. 18–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 319/18


Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 zur Europäischen Digitalen Bibliothek EUROPEANA

(2008/C 319/07)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IN DER ERWÄGUNG:

dass die Errichtung der Europäischen Digitalen Bibliothek EUROPEANA als mehrsprachiges Online-Zugangsportal zu digitalisiertem kulturellen Material in ganz Europa (Bücher, Zeitschriften, Fotografien, kinematografische und audiovisuelle Werke, Archivdokumente, Museumsobjekte, architektonisches und archäologisches Kulturerbe usw.) eine optimale Gelegenheit bietet, das Kulturerbe der Mitgliedstaaten zur Geltung zu bringen und alle Bevölkerungsgruppen daran teilhaben zu lassen,

dass die Digitalisierung und die Online-Verfügbarkeit von kulturellem Material der Mitgliedstaaten sowie dessen digitale Bewahrung ganz allgemein einen entscheidenden Beitrag zur Förderung des Kulturerbes, zur Dynamik der Schaffung von Inhalten und zur Einführung neuer Online-Dienste leisten; zudem fördern diese Maßnahmen die Demokratisierung des Zugangs zur Kultur und zu den Wissensbeständen sowie die Entwicklung der Informationsgesellschaft und der wissensbasierten Wirtschaft —

1.

BETONT:

dass er sich zu den Zielen, Maßnahmen und Zeitplänen bekennt, die er auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission vom 24. August 2006 (1) in seinen Schlussfolgerungen vom 13. November 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (2) festgelegt hat,

dass es wichtig ist, sich unter Wahrung der gemeinschaftlichen und internationalen Rechtsvorschriften für den Schutz des geistigen Eigentums um die Digitalisierung, Erhaltung und Bereitstellung von Inhalten zu bemühen.

2.

BEGRÜSST mit Interesse:

die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 mit dem Titel „i2010: auf dem Weg zu einer Europäischen Digitalen Bibliothek“ (3),

die Mitteilung der Kommission vom 3. Januar 2008 über „kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt“,

sowie die Mitteilung der Kommission vom 11. August 2008 mit dem Titel „Europas kulturelles Erbe per Mausklick erfahrbar machen — Stand der Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung in der EU“ (4), in der die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung der Kommission und der Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2006 herausgestellt werden, jedoch auch auf erhebliche Unterschiede beim Stand der Projekte in den Mitgliedstaaten hingewiesen wird;

3.

NIMMT mit Zufriedenheit KENNTNIS VON:

dem schrittweisen Aufbau der Europäischen Digitalen Bibliothek EUROPEANA, wie er durch die am 8. November 2007 erfolgte Gründung der Stiftung „Europäische Digitale Bibliothek“ nach niederländischem Recht und den Start des Prototyps am 20. November 2008 belegt wird,

dem Engagement der Mitgliedstaaten, Kultureinrichtungen und allgemein der Fachkreise bei der Digitalisierung des kulturellen Materials sowie dessen Online-Bereitstellung und digitalen Bewahrung,

der Unterstützung der Kommission für dieses Projekt und die Digitalisierungsarbeiten im Allgemeinen, insbesondere im Wege des Programms eContent+ und des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung, der Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (5) im Jahr 2007 sowie der Hochrangigen Expertengruppe zu Digitalen Bibliotheken im Jahr 2006 (6) oder auch der Durchführung von Studien (7),

der am 4. Juni 2008 unter der Schirmherrschaft der Kommission getroffenen Vereinbarung zwischen Vertretern von Bibliotheken, Medienarchiven und Rechteinhabern über Leitlinien für die sorgfältige Suche nach Rechteinhabern „verwaister Werke“.

4.

VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass der Erfolg und der Fortbestand von EUROPEANA und ganz allgemein der von den Mitgliedstaaten aufgenommenen Arbeiten zur Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit von kulturellem Material sowie zu seiner digitalen Bewahrung Folgendes voraussetzen:

eine aktive und dauerhafte Förderung der Digitalisierung und der Online-Verfügbarkeit des kulturellen Materials sowie seiner digitalen Bewahrung, so dass ein breit gefächertes und hochwertiges Angebot gewährleistet wird, das für die kulturelle und sprachliche Vielfalt und den Reichtum des geistigen Erbes der Union repräsentativ ist,

die weitere Ausarbeitung von abgestimmten praktischen Lösungen, die mit dem Urheberrecht und verwandten Schutzrechten im Einklang stehen, um so zu einer möglichst umfassenden Online-Verfügbarkeit des kulturellen Materials beizutragen,

die Weiterentwicklung von Technologien, die langfristige digitale Bewahrung, die Interoperabilität der Systeme zur Erschließung der Inhalte, eine mehrsprachige Navigation in diesen Inhalten sowie eine mehrsprachige Bereitstellung dieser Inhalte gewährleisten und den Bürgern ein breites Spektrum hochwertiger Dienste bieten,

die Festlegung eines beständigen wirtschaftlichen Modells für EUROPEANA und eine dauerhafte Unterstützung durch alle Akteure, nämlich Kultureinrichtungen, Fachkreise, Mitgliedstaaten und Kommission.

5.

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN:

aktiv und nachhaltig die Verwirklichung ihrer Strategien und nationalen Ziele zu verfolgen, die sie gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung festgelegt haben, indem sie insbesondere in diesem Rahmen quantitative und qualitative Ziele festlegen und entsprechende Mittel aufbringen,

für Synergien untereinander sowie zwischen den verschiedenen Stellen zu sorgen, die bei der Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und dessen digitaler Bewahrung mitwirken, um auf diese Weise das Angebot an digitalisiertem kulturellen Material zu bereichern,

im Rahmen ihrer nationalen Strategien die Aufnahme von digitalisiertem kulturellen Material in EUROPEANA weiter zu unterstützen, und zwar insbesondere durch die Förderung von Interoperabilitätsnormen, den Aufbau oder die Verbesserung von Portalen zur Zusammenführung von Inhalten der einzelnen Länder oder gegebenenfalls auch durch die Festlegung von europäischen Themenstellungen für die Auswahl des betreffenden Materials, wobei die Prioritäten der am jeweiligen Projekt teilnehmenden Kultureinrichtungen zu achten sind,

die angestrebte Einbeziehung geschützter Werke in EUROPEANA zu berücksichtigen und hierzu — unter Einhaltung der geltenden nationalen und gemeinschaftlichen Regelungen für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte — den Abschluss von Vereinbarungen zwischen den Betroffenen zu fördern, die auch in einem grenzüberschreitenden Kontext wirksam sind und die Digitalisierung und die Online-Verfügbarkeit dieser Werke weiter vorantreiben sollen,

durch entsprechende Mechanismen die Digitalisierung und den Online-Zugang zu verwaisten, nicht mehr aufgelegten oder nicht mehr erhältlichen Werken unter uneingeschränkter Beachtung der Rechte und Interessen der Rechteinhaber zu erleichtern.

6.

FORDERT DIE KOMMISSION auf:

die Arbeiten zur Verbesserung der langfristigen digitalen Bewahrung und der Interoperabilität der Systeme zur Erschließung der Inhalte zu fördern und zu koordinieren, und zwar insbesondere durch den Austausch bewährter Verfahren und die Verbreitung von Normen, und die Forschung und Entwicklung innovativer Technologien zu unterstützen, um auf diese Weise insbesondere die langfristige Bewahrung des digitalen kulturellen Materials, eine mehrsprachige Navigation in diesen Inhalten sowie eine mehrsprachige Bereitstellung dieser Inhalte und die Entwicklung neuer Anwendungen sicherzustellen,

zu untersuchen, ob die Fördermittel für die Digitalisierung des kulturellen Materials der Mitgliedstaaten, das einen europäischen Mehrwert aufweist und zu EUROPEANA beiträgt, im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme und der laufenden Finanziellen Vorausschau aufgestockt werden können, wobei die nationalen Strategien und Ziele angemessen zu berücksichtigen sind,

insbesondere anhand der Berichte der Mitgliedstaaten den Sachstand und die Entwicklungsperspektiven von EUROPEANA — einschließlich der wirtschaftlichen und finanziellen Perspektiven — sowie die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Digitalisierung und der Online-Verfügbarkeit des kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung zu bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat im Jahr 2010 diesbezüglich Bericht zu erstatten.

7.

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten:

den Aufbau von EUROPEANA zu unterstützen und sich an der Seite der Beteiligten zu engagieren, wenn diese ein Wirtschafts- und Lenkungsmodell ausarbeiten, das den Erfolg und den Fortbestand von EUROPEANA garantiert, und sich dabei insbesondere auf die Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung zu stützen,

EUROPEANA europaweit und weltweit aktiv zu fördern und insbesondere im Bereich der Digitalisierung und der Online-Verfügbarkeit des kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung auf die Bildung öffentlich-privater Partnerschaften hinzuwirken, die dem Aufbau dieser Bibliothek dienlich sind.

8.

ERSUCHT DIE STIFTUNG „EUROPÄISCHE DIGITALE BIBLIOTHEK“:

mit den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Kultureinrichtungen unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten eng zusammenzuarbeiten, um ein Wirtschafts- und Lenkungsmodell auszuarbeiten, das den Erfolg und den Fortbestand von EUROPEANA garantiert.


(1)  ABl. L 236 vom 31.8.2006, S. 28.

(2)  ABl. C 297 vom 7.12.2006, S. 1.

(3)  2006/2040 (INI).

(4)  Dok. 12580/08.

(5)  Beschluss der Kommission vom 22. März 2007, ABl. L 119 vom 9.5.2007, S. 45.

(6)  Beschluss der Kommission vom 27. Februar 2006, ABl. L 46 vom 16.2.2006, S. 32.

(7)  Untersuchungen über den Stand der Digitalisierung von Kulturbeständen in der Europäischen Union, über die sozioökonomischen Auswirkungen der langfristigen Bewahrung digitaler Ressourcen und über die sozioökonomischen Auswirkungen von frei verfügbaren Ressourcen.


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