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Document 52006AE1352

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über irreführende und vergleichende Werbung KOM(2006) 222 endg. — 2006/0070 (COD)

ABl. C 324 vom 30.12.2006, p. 10–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

30.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 324/10


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über irreführende und vergleichende Werbung“

KOM(2006) 222 endg. — 2006/0070 (COD)

(2006/C 324/04)

Der Rat beschloss am 6. Juni 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 20. September 2006 an. Berichterstatter war Herr WESTENDORP.

Aufgrund der Neubesetzung des Ausschusses beschloss das Plenum, über diese Stellungnahme auf der Oktober-Plenartagung abzustimmen und bestellte Herrn WESTENDORP gemäß Artikel 20 der Geschäftsordnung zum Hauptberichterstatter. In Abwesenheit von Herrn WESTENDORP erläuterte Herr PEGADO LIZ die Stellungnahme.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 430. Plenartagung am 26. Oktober 2006 mit 86 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Im Zusammenhang mit dem „Europa der Bürger“ ist es ein wichtiges Anliegen, das Gemeinschaftsrecht verständlich und transparent zu gestalten. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben daher die Notwendigkeit hervorgehoben, mehrfach geänderte Rechtsakte zu kodifizieren und sich in einer interinstitutionellen Vereinbarung auf ein beschleunigtes Verfahren geeinigt. An den zu kodifizierenden Rechtsakten dürfen keine materiell-inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden.

1.2

Der vorliegende Vorschlag der Kommission entspricht genau der Absicht und den Regeln der Kodifizierung, der EWSA erhebt daher keine Einwände.

Brüssel, den 26. Oktober 2006

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


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