EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.9.2020
COM(2020) 625 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025
{SWD(2020) 212 final}
Ein zentraler Faktor für die Vitalität der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft ist die Bildung. Ziel des europäischen Bildungsraums ist es, dass Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung in herausfordernden und aufregenden Zeiten die Unterstützung erhalten, die sie zur Erfüllung ihrer grundlegenden Aufgabe benötigen – Präsidentin von der Leyen
1Einleitung
In ihren politischen Leitlinien verpflichtete sich Kommissionspräsidentin von der Leyen, den europäischen Bildungsraum bis 2025 zu vollenden. Bildung ist die Grundlage für persönliche Entfaltung, Beschäftigungsfähigkeit und eine aktive und verantwortungsbewusste Bürgerschaft. Das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form wird in der europäischen Säule sozialer Rechte als erster Grundsatz proklamiert. Die Union ist dabei, ihre Wachstumsstrategie auf Basis der Nachhaltigkeit neu auszurichten, wobei der ökologische und digitale Wandel als transformative Triebkraft wirkt. Bildung ist ein Grundpfeiler der europäischen Lebensweise und stärkt die soziale Marktwirtschaft und Demokratie mit den Grundwerten Freiheit, Vielfalt, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit.
Im Juli hat sich der Europäische Rat auf ein beispielloses Aufbaupaket geeinigt, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften abzufedern und eine kräftige Erholung Europas sowie den Wandel und die Reform unserer Volkswirtschaften zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Wohlstands Europas von entscheidender Bedeutung, in die allgemeine und berufliche Bildung sowie in die effektive Nutzung von Kompetenzen zu investieren.
Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa werden durch die COVID-19-Pandemie massiv beeinträchtigt. Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sind mehr als 100 Millionen Menschen in Europa aufgrund der Pandemie mit neuen, anspruchsvollen Umfeldern, Lehr- und Lernwegen und Kommunikationsmethoden konfrontiert. Es muss unbedingt verhindert werden, dass die Gesundheitskrise zu einem strukturellen Hindernis für das Lernen und die Kompetenzentwicklung wird, das sich auf die Beschäftigungsaussichten junger Menschen, die Einkünfte sowie Gleichstellung und Inklusion für die gesamte Gesellschaft auswirkt. Die Mitgliedstaaten suchen im Rahmen ihrer Anstrengungen zum Aufbau resilienter und zukunftsorientierter Bildungssysteme die Zusammenarbeit auf EU-Ebene und legen damit den Grundstein für einen europäischen Bildungsraum.
In der vorliegenden Mitteilung wird ein vertieftes Konzept für die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 vorgestellt. Der europäische Bildungsraum ist eng mit „Next Generation EU“, dem Aufbauinstrument der EU, sowie mit dem langfristigen Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2021–2027 verzahnt.
Wenn es darum geht, die Weichen zu stellen und die erforderlichen Maßnahmen für Erholung und Resilienz zu ergreifen, ist eine am Menschen orientierte Politik wichtiger denn je. Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, Schulen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung, Forschung, Erwachsenenbildung sowie nichtformales Lernen spielen eine zentrale Rolle. Diese Politik muss so beschaffen sein, dass ein ganzheitlicher Ansatz für die allgemeine und berufliche Bildung verfolgt und ihr intrinsischer Wert anerkannt wird, der eine universale Grundlage dafür bietet, den größtmöglichen Beitrag zur Gesellschaft und eine möglichst umfassende Teilhabe an ihr zu gewährleisten.
Der europäische Bildungsraum fußt auf einer jahrzehntelangen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bildungsbereich. Durch den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) konnten Vertrauen und Verständnis aufgebaut werden, mit denen die ersten Initiativen für den europäischen Bildungsraum, nationale Reformen sowie die von den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen unterstützt wurden.
Erfolge der europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Durch die bisherige Zusammenarbeit wurden bereits bedeutende Ergebnisse erzielt: Stärkung der Rolle von Lehrkräften, Verbesserung der allgemeinen Bildung, Anpassung an den digitalen Wandel und Festlegung neuer Grundsätze für die Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Ferner bot der ET 2020-Rahmen, mit dem gemeinsame EU-Ziele („Benchmarks“) festgelegt wurden, eine breite Palette von Instrumenten für das Lernen voneinander und zur Unterstützung der Politik, mit denen die Mitgliedstaaten dazu ermutigt wurden, sich bei ihren Anstrengungen auf die dringendsten Prioritäten zu konzentrieren. Im Jahr 2020 wurden, wie oben dargestellt, die folgenden Ergebnisse erzielt:
-Beinahe 95 % der Kinder besuchen ab einem Alter von vier Jahren eine Einrichtung für frühkindliche Erziehung und Bildung. In dieser äußerst wichtigen Phase können Qualitätsstandards nun umfassend zum Tragen kommen, insbesondere in Bezug auf Kinder aus benachteiligten Verhältnissen.
-Die Zahl junger Erwachsener mit tertiärem Bildungsabschluss ist in den vergangenen zehn Jahren massiv gestiegen, sodass die 2009 für die EU festgelegte Zielvorgabe von 40 % sogar übertroffen wurde. Ein höherer Bildungsabschluss korreliert mit besseren Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten, sowie einem höheren Verdienst und einer größeren Teilhabe am demokratischen Leben;
-Der Anteil der Jugendlichen ohne Abschluss der Sekundarstufe II, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden, ging von 14 % im Jahr 2009 auf 10,2 % im Jahr 2019 zurück, womit das EU-Ziel von 10 % praktisch erreicht wurde. Dieser Erfolg trägt zur Beseitigung der „Niedrigqualifikationsfalle“ (low skill trap) bei jungen Erwachsenen bei.
-Das Ziel, bis 2020 den Anteil der 15-Jährigen mit schwachen Leistungen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften auf weniger als 15 % zu senken, hat die EU nicht erreicht. Die EU als Ganzes schneidet in allen drei Bereichen schlecht ab: Mehr als jeder fünfte 15-Jährige kann einfache Aufgaben in diesen Fächern nicht meistern, und die Ergebnisse korrelieren stark mit dem sozioökonomischen Status.
-Die Beschäftigungsquote junger Absolventinnen und Absolventen stieg 2019 auf 80,9 %, ein Zeichen für eine stetige Erholung von dem Rekordtief von 74,3 % im Jahr 2013 und eine Annäherung an das EU-Ziel von 82 %.
-Bei der Bildungsbeteiligung von Erwachsenen wurde, zum Teil aufgrund der Nachwirkungen der Finanzkrise, die Zielvorgabe von 15 % nicht erreicht, sie stieg 2019 jedoch auf 10,8 %, wobei große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestanden.
In der neuen Strategischen Agenda 2019–2024, die am 20. Juni 2019 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten „die Investitionen in die Kompetenzen und die Ausbildung der Menschen aufstocken“ müssen. Bei ihrer ersten gemeinsamen Orientierungsaussprache am 8. November 2019 waren sich die Bildungs- und Finanzministerinnen und -minister einig, dass Investitionen in Bildung, Qualifikationen und Kompetenzen eine Notwendigkeit für alle Mitgliedstaaten sind und eine strategische Priorität für die EU darstellen sollten.
Für einige Mitgliedstaaten besteht die unmittelbare Herausforderung darin, ausreichend hohe Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung zu gewährleisten. Für andere geht es vor allem darum, die Mittel effizient und effektiv auszugeben.
Das Programm Erasmus+ hat maßgeblich dazu beigetragen, erfolgreiche Praktiken zu verbreiten und die Zusammenarbeit für nationale Reformen zu verbessern sowie die Umsetzung von Maßnahmen auf EU-Ebene finanziell zu unterstützen, etwa die Verpflichtung der EU zu untermauern, Bürgersinn, Grundfreiheiten, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung zu fördern. Über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds wurden Mittel für die Durchführung systemischer nationaler Reformen bereitgestellt. Im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen erhielten die Mitgliedstaaten technische Unterstützung bei ihren Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme.
Die Bedeutung dieser Maßnahmen fand höchste politische Anerkennung, woraufhin ehrgeizigere europäische Ziele im Bildungsbereich gesetzt wurden. In der Erklärung von Rom von März 2017 bekannten sich die Staats- und Regierungschefs der EU zu einer Union, „in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und arbeiten können“. Die europäische Säule sozialer Rechte, die von den Staats- und Regierungschefs der EU auf dem Göteborger Sozialgipfel 2017 gemeinsam proklamiert wurde, enthält als ersten Grundsatz das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 wurde betont, dass „Bildung und Kultur […] der Schlüssel zum Aufbau inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften und zur Aufrechterhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit“ sind, und – in Übereinstimmung mit der Vision der Kommission für den europäischen Bildungsraum – wurde eine Reihe vorrangiger Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Die Kommission hat bei den ersten Initiativen für den europäischen Bildungsraum in verschiedenen Bereichen diesem Mandat entsprechend gehandelt.
Die Bemühungen zur Schaffung des europäischen Bildungsraums erfolgen in Synergie mit der Europäischen Kompetenzagenda, der erneuerten Politik im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und dem Europäischen Forschungsraum, um Wissen nutzbar und zur Grundlage für die Erholung und den Wohlstand Europas basierend auf den gemeinsamen Grundsätzen Integration, Mobilität und Innovation zu machen. Diese Initiativen werden zusammen mit der neuen EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 dazu beitragen, einen reibungslosen Übergang von der Schule zum Studium, zur Berufsausbildung und ins Erwerbsleben zu fördern und lebenslanges Lernen Wirklichkeit werden zu lassen. Zudem werden sie eine gleichstellungsorientierte Arbeitsplatzkultur fördern sowie zur Bekämpfung von Rassismus und sämtlichen Formen der Diskriminierung, einschließlich der geschlechtlichen Stereotypisierung, beitragen.
Aufbauend auf diesen Errungenschaften und im Einklang mit der Entschließung des Rates zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums von November 2019 wird in dieser Mitteilung eine Vision zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums bis 2025 aufgezeigt und dargelegt, welche Schritte konkret erforderlich sind, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen.
2Ein ehrgeiziger europäischer Bildungsraum
Die Kommission schlägt eine Konsolidierung der laufenden Bemühungen sowie die Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums in sechs Dimensionen vor.
2.1Qualität:
Qualitativ hochwertige Bildung vermittelt jungen Menschen das Wissen sowie die Fähigkeiten und Einstellungen, um im Leben erfolgreich zu sein und die vielfältigen Herausforderungen zu meistern, denen sie sich stellen müssen. Auf EU-Ebene umfasst die Vision für Qualität im Bildungsbereich Folgendes:
-Beherrschung von Grundfertigkeiten, einschließlich digitaler Kompetenzen – eine Voraussetzung für Erfolg im Leben, Erfüllung im Beruf und eine aktive Bürgerschaft. Im Jahr 2018 lag die Quote der Lernenden mit unterdurchschnittlichen Leistungen – der Anteil der Lernenden, die nicht in der Lage sind, grundlegende Aufgaben in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen auszuführen –, laut der von der OECD durchgeführten PISA-Studie im EU-Durchschnitt bei 22,5 % (Lesen), 22,9 % (Mathematik) bzw. 22,3 % (Naturwissenschaften). Im Zeitraum 2009–2018 verschlechterten sich auf EU-Ebene die Leistungen in den Bereichen Naturwissenschaften und Lesen, während sie in Mathematik stabil blieben. Im Jahr 2019 gab ein Fünftel der jungen Menschen in Europa an, keine digitalen Grundkenntnisse zu haben.
Dennoch konnten die Leistungen in einigen EU-Ländern im Laufe der Zeit durch strukturelle Bildungsreformen, die Erhöhung der Autonomie von Schulen, die frühzeitige Bekämpfung von Ungleichheiten sowie Investitionen in Lehrkräfte verbessert werden. Werden diese für das weitere Lernen benötigten Grundfertigkeiten nicht erworben, entstehen Qualifikationslücken, die erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Leben der Betroffenen haben und Lernfördermaßnahmen im Erwachsenenalter erfordern.
-Beherrschung von Querschnittskompetenzen wie kritisches Denken, Unternehmergeist, Kreativität und bürgerschaftliches Engagement durch transdisziplinäre lernerzentrierte und herausforderungsorientierte Ansätze.
-Förderung der doppelten Freiheit – Freiheit für Lernende und Lehrende, mobil zu sein, und Freiheit der Einrichtungen, sich innerhalb Europas und darüber hinaus zusammenzuschließen. Lernmobilität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind starke Triebkräfte für die Verbesserung der Qualität von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Viele Lehrende und Lernende sehen sich in Bezug auf die länderübergreifende Mobilität allerdings immer noch mit einer Vielzahl von Hindernissen konfrontiert. Möglicherweise verfügen sie nicht über ausreichende Informationen oder Orientierungshilfe zur Lernmobilität oder sind nicht ausreichend vorbereitet, wenn es um das Erlernen von Sprachen geht, oder stehen vor Schwierigkeiten bei der Zugänglichkeit. Auch Folgendes kann Lernende und Lehrende von der Wahrnehmung dieses Freizügigkeitsrechts abhalten: finanzielle Hindernisse, mangelnde Übertragbarkeit der Unterstützungssysteme für Studierende, keine volle Anerkennung der in Phasen der Mobilität erworbenen Lernergebnisse und Qualifikationen oder die Schwierigkeit, Mobilität mit den Anforderungen der Lehrpläne zu kombinieren. Ferner gilt es, die Lernmobilität in Zukunft so zu gestalten, dass sie ökologisch nachhaltiger und auf digitale Herausforderungen und Chancen ausgerichtet ist.
-Förderung des Erlernens von Fremdsprachen und der Mehrsprachigkeit. Die Fähigkeit, verschiedene Sprachen zu sprechen, ist eine Voraussetzung, um im Ausland zu studieren und zu arbeiten und Europa in seiner ganzen kulturellen Vielfalt zu entdecken. Sie ermöglicht es Lernenden und Lehrenden, die Vorteile eines wahren europäischen Lernraums zu nutzen. Wertschätzung und Mobilisierung des sprachlichen Hintergrunds der Lernenden.
-Die Unterstützung der Lehrkräfte beim Umgang mit sprachlicher und kultureller Vielfalt in der Schule ist ein zentrales Element bei der Förderung der Qualität in der Bildung, insbesondere durch die Behebung anhaltender Defizite bei der Lesekompetenz. Ein solcher Ansatz unterstützt auch die Verbesserung der Bildungsergebnisse von Schülerinnen und Schülern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
-Durch das Einbringen einer europäischen Perspektive in die Bildung soll den Lernenden ein Einblick gegeben werden, welche Bedeutung Europa im Allgemeinen und die Union im Besonderen für ihr tägliches Leben haben. Diese europäische Perspektive ergänzt die nationalen und regionalen Perspektiven und sollte auf dynamische und pluralistische Weise vermittelt werden, um die Entwicklung kritischen Denkens zu fördern.
-Aufrechterhaltung von allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen als sichere Umfelder, die frei von Gewalt, Mobbing, verletzender Sprache, Desinformation und jeglichen Formen der Diskriminierung sind.
2.2Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter:
Im Bildungswesen gelingt es nicht, Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem sozioökonomischen Status abzubauen, obwohl die leistungsfähigsten Bildungssysteme diejenigen sind, die hohen Wert auf Gerechtigkeit legen. In ganz Europa folgen die individuellen Bildungserfahrungen sozialen Mustern. Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten Verhältnissen sind unter den Lernenden mit unterdurchschnittlichen Leistungen überrepräsentiert. Unterdurchschnittliche Lesekompetenz und frühe Schulabgänge sind bei Jungen im Durchschnitt häufiger zu beobachten als bei Mädchen. Ländliche Gebiete geraten in Rückstand, und Lernende mit Migrationshintergrund haben in der Schule schlechtere Noten. Die COVID-19-Pandemie hat die Bedeutung von Inklusion und Fairness im Bildungswesen noch deutlicher zutage treten lassen und gezeigt, wie relevant die geografische Herkunft der Lernenden und ihrer Familien ist. Um eine Wende zum Positiven zu schaffen, sollte im europäischen Bildungsraum Folgendes angestrebt werden:
-Das Bildungsniveau sollte vom sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Status entkoppelt werden, um sicherzustellen, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung die Fähigkeiten jedes Einzelnen fördern und sozialen Aufstieg ermöglichen. Der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung kommt in dieser Hinsicht eine wesentliche Rolle zu. Es ist auch wichtig, inklusiv auf die Bildungsbedürfnisse von Lernenden mit hohem Lernpotenzial einzugehen.
-Bildungssysteme auf allen Ebenen sollten dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen.
-Berufsbildungssysteme, die junge Menschen bei ihrem Eintritt in einen sich wandelnden Arbeitsmarkt unterstützen und sicherstellen können, dass Erwachsene an Programmen teilnehmen, die auf den ökologischen und digitalen Wandel zugeschnitten sind, sollten gemäß dem Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung flexibler, resilienter und zukunftssicherer sein.
-Robuste und inklusive Strategien für lebenslanges Lernen sollten denjenigen, die frühzeitig aus dem Bildungssystem ausgeschieden sind, den Wiedereinstieg in die Bildung, und denjenigen, bei denen Bedarf besteht, Zugang zu Hochschul- und Berufsbildungsprogrammen ermöglichen, damit sie Qualifikationen erwerben oder aktualisieren können, die für die Arbeitsplätze von morgen erforderlich sind (dies gilt auch für ältere Menschen).
-Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sollte verstärkt werden, sowohl in der Jugendarbeit als auch in den Bereichen Sport und Kultur, um das nichtformale Lernen, einschließlich der Verknüpfung mit der formalen Bildung, zu fördern.
Im EU-Durchschnitt weisen Frauen ein höheres Bildungsniveau und geringere Quoten auf, was frühe Ausscheiden aus der allgemeinen und beruflichen Bildung betrifft. Dennoch gibt es in einigen naturwissenschaftlichen Studienfächern ein anhaltendes Geschlechtergefälle, und zwar häufig in denjenigen, die zu besser bezahlten Arbeitsplätzen führen. Obwohl Bildungserhebungen Frauen eine höhere digitale Kompetenz bescheinigen, lag ihr Anteil im Jahr 2018 in den Studienbereichen Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen bei 26 % und im Fach Informations- und Kommunikationstechnologie lediglich bei 18 %. Darüber hinaus sind Frauen in Entscheidungspositionen im Hochschulwesen nach wie vor unterrepräsentiert. Im europäischen Bildungsraum sollten die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf Folgendes ausgerichtet sein:
-Entwicklung einer besseren Geschlechtersensibilität in Bildungsprozessen und -einrichtungen. Jungen und Mädchen haben gleichberechtigten Zugang zur Bildung, doch besteht die neue Zielsetzung für die Gleichstellung der Geschlechter in der Bildung nun darin, allen Jungen und Mädchen gleichen Respekt sowie angemessene Bedingungen zu verschaffen, damit sie aus den Schulen und Universitäten als Erwachsene hervorgehen, die ihr Potenzial entfalten können. Sexistisches Verhalten und sexuelle Belästigung betreffen vor allem Mädchen und junge Frauen und beeinträchtigen ihre Bildungserfahrung. Das Bildungsumfeld birgt eine einzigartige Chance, Jungen und Mädchen die Grundlage dafür zu bieten, zu Erwachsenen zu werden, die ihre eigene Identität und die ihrer Altersgenossen voll und ganz respektieren.
-Hinterfragen und Auflösen von Geschlechterstereotypen, insbesondere von solchen, die die Wahl des Studienfachs bei Jungen und Mädchen einschränken, aber auch von all jenen, die möglicherweise in der Praxis der allgemeinen und beruflichen Bildung und den dazugehörigen Lernmaterialien vermittelt werden. Es gilt, traditionelle Männer- bzw. Frauenberufe weiter für Personen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts zu öffnen.
-Hinwirken auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen, auch in Hochschuleinrichtungen.
2.3Grüner und digitaler Wandel:
Strategien der allgemeinen und beruflichen Bildung und Investitionen, die auf einen inklusiven grünen und digitalen Wandel abzielen, sind der Schlüssel zur künftigen Widerstandsfähigkeit und zum künftigen Wohlstand Europas. In der Frühjahrsprognose der Kommission wird davon ausgegangen, dass die EU-Wirtschaft im Jahr 2020 um 8,3 % schrumpfen und 2021 um etwa 5,8 % wachsen wird. In der EU wird die Arbeitslosenquote zwischen 2019 und 2020 voraussichtlich von 6,7 % auf 9 % ansteigen und anschließend 2021 wieder auf 8 % sinken. Für junge Menschen, die in dieser Zeit in den Arbeitsmarkt eintreten, wird es schwieriger, ihre erste Stelle zu finden. Auch wenn Kurzarbeitsregelungen, Lohnzuschüsse und die Unterstützung von Unternehmen dazu beitragen dürften, den Verlust von Arbeitsplätzen zu begrenzen, wird die COVID-19-Pandemie schwerwiegende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Digitale Kompetenzen sind ein Muss, erst recht in einer Welt nach COVID-19. Praktisch alle weiteren Lernprozesse und Arbeitsplätze in sämtlichen Wirtschaftszweigen werden eine gewisse Form von digitalen Kompetenzen erfordern, doch im Durchschnitt mangelt es zwei von fünf Europäerinnen und Europäern im Alter von 16 bis 74 Jahren an diesen Kompetenzen.
Der Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen und klimaneutralen Kreislaufwirtschaft hat erhebliche beschäftigungspolitische und soziale Auswirkungen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass ihre Regierungen bei der Planung von Aufbaumaßnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Krise dem Schutz der Umwelt Priorität einräumen, um den Übergang zu einer ökologischeren und digitaleren Welt zu fördern. Nur mit den richtigen Qualifikationen und angemessener Bildung kann Europa einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung erleben, der auf den ökologischen und digitalen Wandel ausgerichtet ist, und zugleich auf der internationalen Bühne mit gutem Beispiel vorangehen, seine Position im globalen Wettbewerb stärken und seinem Engagement für einen gerechten Übergang treu bleiben. Ein solcher Wandel setzt Folgendes voraus:
-Es besteht die Notwendigkeit, einen tiefgreifenden Wandel im Verhalten und bei den Kompetenzen der Menschen anzustoßen, angefangen bei den Bildungssystemen und -einrichtungen als Katalysatoren. Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, das Verhalten zu ändern, die Qualifikationen für die grüne Wirtschaft zu verbessern, neue nachhaltige Infrastrukturen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern und bestehende Gebäude zu renovieren („Renovierungswelle“), um so ein günstiges Umfeld für diesen Wandel zu schaffen.
-Der grüne Wandel erfordert ferner Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung, um die Zahl der Fachleute zu erhöhen, die auf eine klimaneutrale und ressourceneffiziente Wirtschaft hinarbeiten.
- Es bedarf einer wirksamen Unterstützung des Wandels hin zu mehr Nachhaltigkeit durch die Integration ökologischer Nachhaltigkeitsperspektiven in die Natur- und Geisteswissenschaften und die Förderung von Veränderungen in Bezug auf Fähigkeiten, Methoden, Prozesse und Kulturen.
-Durch die allgemeine und berufliche Bildung auf allen Ebenen sollten den Menschen digitale Fertigkeiten, aber auch andere Fähigkeiten wie Unternehmergeist und Lernkompetenz vermittelt werden, die erforderlich sind, um sich auf dem vom technologischen Wandel geprägten Arbeitsmarkt zurechtzufinden.
2.4Lehrende und Ausbildende:
Lehrende, Ausbildende und pädagogische Fachkräfte sind das Herzstück der Bildung. Ihnen kommt die wichtigste Rolle zu, wenn es darum geht, Bildung zu einer fruchtbaren Erfahrung für alle Lernenden zu machen. Europaweit mussten sich Millionen Lehrende schnell auf Schulschließungen aufgrund der COVID-19-Pandemie einstellen. Sie verblieben in ihrer Tätigkeit an vorderster Front, um sicherzustellen, dass das Lernen weitergeht, indem sie den Fernunterricht für die Lernenden zu Hause innovativ gestalteten. Ohne Lehrende und Ausbildende kann es keine Innovation, keine Inklusion und keine transformativen Bildungserfahrungen für Lernende geben. Die Vision für Bildungsberufe im europäischen Bildungsraum besteht in hochkompetenten und motivierten Lehrenden, Ausbildenden und pädagogischen Fachkräften, die während ihrer vielfältigen beruflichen Laufbahnen von verschiedensten Möglichkeiten der Unterstützung und beruflichen Entwicklung profitieren können. Im europäischen Bildungsraum sollten Lehr- und Ausbildungsberufe gebührende Wertschätzung genießen:
-Es besteht ein Bedarf an hochkompetenten, enthusiastischen und engagierten Fachkräften. Dies beginnt mit der Überwindung des Mangels an Lehrkräften. In den meisten EU-Ländern fehlt es an Lehrkräften, entweder allgemein oder für bestimmte Fachbereiche wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) oder für die Betreuung von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Da etwa ein Drittel der Lehrkräfte im nächsten Jahrzehnt in den Ruhestand gehen wird, müssen die Bindung vorhandener Fachkräfte und die Erneuerung des Personalbestands im Vordergrund stehen.
-Der Lehrberuf als solcher muss aufgewertet werden, und zwar in sozialer und in einigen Mitgliedstaaten auch in finanzieller Hinsicht. Nur ein Fünftel der Lehrkräfte an Schulen der Sekundarstufe I ist der Meinung, dass ihr Beruf von der Gesellschaft geschätzt wird, und etwa die Hälfte gab den hohen Verwaltungsaufwand als einen beruflichen Stressfaktor an.
-Lehrende und Ausbildende müssen kontinuierlich Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung haben. Der OECD-Lehrerstudie (OECD Teaching and Learning International Survey, TALIS) zufolge hat eine beträchtliche Anzahl der Lehrkräfte das Bedürfnis, ihre Kompetenzen in Bezug auf das Unterrichten von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf, den Einsatz digitaler Technologien und den Unterricht in mehrsprachigen und multikulturellen Klassenzimmern weiter auszubauen.
-Die internationale Mobilität von Lernenden, Lehrenden und Ausbildenden sollte Teil der Ausbildung von Lehrkräften werden, um den Zugang zur breiten Palette hochwertiger Unterrichtsansätzen auszuweiten und den Bedürfnissen der Lernenden gerecht zu werden.
2.5Hochschulbildung:
Die Mobilität von Studierenden und Personal hat zu einer schrittweisen Öffnung der Hochschulbildung beigetragen und die Grundlage für eine strukturierte Zusammenarbeit gestärkt. Der Bologna-Prozess war eine treibende Kraft für Internationalisierung und Mobilität. Der Mehrwert der Mobilität liegt auf der Hand: Nachweislich verbessern sich die Berufsaussichten durch Studienerfahrungen im Ausland erheblich. 80 % der Teilnehmer des Programms Erasmus+ finden in weniger als drei Monaten nach dem Abschluss des Studiums einen Arbeitsplatz. Allerdings haben nur 5 % der Studierenden die Möglichkeit, an Erasmus+ teilzunehmen. Finanzielle Aspekte sind nach wie vor einer der häufigsten Gründe, warum Studierende nicht ins Ausland gehen, dicht gefolgt von Bedenken hinsichtlich der Anerkennung der Lernergebnisse. Im Rahmen der 41 Pilotprojekte der Initiative
„Europäische Hochschulen“
testen und erproben mehr als 280 Hochschuleinrichtungen in der gesamten EU neue Modelle für eine engere und ehrgeizigere Zusammenarbeit.
Der Hochschulsektor hat während der COVID-19-Pandemie seine Resilienz bei der Bewältigung von Veränderungen bewiesen. Die Krise hat jedoch auch die Herausforderungen in Bezug auf Digitalisierung, innovative Pädagogik, Inklusion und Wohlergehen, Unterstützung von Studierenden, Forschenden und Personal sowie Mobilität und Finanzierung verstärkt. Die europäischen Hochschulsysteme sollten Folgendes anstreben:
-Eine engere und vertiefte Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, die zu mehr gemeinsamen Lehrplänen und Studiengängen führen könnte und es den Lernenden ermöglichen würde, sich leichter zwischen den Bildungssystemen verschiedener Länder zu bewegen, wodurch ein europaweiter Pool an qualifizierten Fachkräften aufgebaut werden könnte, unter anderem in hochmodernen wissenschaftlichen Disziplinen und Technologien wie künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Hochleistungsrechnen.
-Einen grenzübergreifenden politischen Rahmen für eine nahtlose transnationale Zusammenarbeit, die es Allianzen von Hochschuleinrichtungen ermöglicht, ihre Stärken zu nutzen und ihre Online- und physischen Ressourcen, Kurse, Fachkenntnisse, Daten und Infrastrukturen disziplinübergreifend zu bündeln.
- Hochschuleinrichtungen als zentrale Akteure des „Wissensquadrats“ (Bildung, Forschung, Innovation und Dienst an der Gesellschaft), die eine zentrale Rolle bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie und der nachhaltigen Entwicklung in Europa spielen und gleichzeitig dazu beitragen, dass qualifizierte Fachkräfte für das Bildungswesen, die Forschung und den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
-Automatische Anerkennung von Qualifikationen und Studienzeiten im Ausland für das weitere Lernen, Qualitätssicherung gemeinsamer transnationaler Maßnahmen sowie Anerkennung und Übertragbarkeit von kurzen Kursen, die zu Micro-Credentials führen. Dadurch würden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, ihre Zusammenarbeit im Vergleich zu den Möglichkeiten, die ihnen jetzt im Rahmen des Bologna-Prozesses zur Verfügung stehen, zu vertiefen und zu beschleunigen. Der europäische Bildungsraum kann als Motor für den Bologna-Prozess fungieren, indem andere Mitgliedsländer des Europäischen Hochschulraums dazu angeregt und dabei unterstützt werden, von einem ähnlichen Weg zu profitieren.
-Stärkere Konzentration auf spezialisierte Bildungsprogramme für fortgeschrittene digitale Kompetenzen, z. B. in neuesten Technologien wie künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Hochleistungsrechnen, da auf diesen Gebieten ein akuter Mangel an Fachleuten herrscht.
2.6Geopolitische Dimension:
Die Zusammenarbeit im Bildungsbereich ist nach und nach zu einem wichtigen Instrument für die Umsetzung der EU-Außenpolitik, genauer gesagt zu einem unbestreitbaren „Soft Power“-Instrument geworden. Die Austauschprogramme der Union helfen den Menschen dabei, weltweit Kontakte zu knüpfen und eine große Zahl von Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, zu erreichen. Sie helfen dabei, ein positives Bild von Europa in der Welt zu vermitteln und europäische Botschaften und Grundwerte zu verbreiten. Sie leisten einen Beitrag zur Gestaltung der Beziehungen der EU zu anderen Ländern und Regionen. Eine qualitativ hochwertige internationale Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist auch für die Bewältigung bestehender und neuer globaler Herausforderungen von entscheidender Bedeutung. Sie ist wesentlich für die Verwirklichung der geopolitischen Prioritäten der Union und der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Die veränderte Weltordnung (z. B. Aufstieg Chinas, Rückzug der USA aus dem multilateralen System) erfordert eine Stärkung der europäischen internationalen Zusammenarbeit, auch im Bildungsbereich. Eine Förderung europäischer Interessen und Werte wird vonnöten sein. In der internationalen Dimension des europäischen Bildungsraums werden Gegenseitigkeit, gleiche Ausgangsbedingungen sowie Ethik- und Integritätsstandards ein zentraler Gesichtspunkt beim Aufbau ehrgeiziger Partnerschaften mit Partnerländern auf der ganzen Welt sein.
Die Internationalisierung ist nicht nur in der Hochschulbildung, sondern auch in Grund- und Sekundarschulen immer stärker ausgeprägt. Überdies verbringen einige europäische Lernende einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Bildung außerhalb der EU. In anderen Bildungsbereichen, insbesondere in der Berufsbildung und im Jugendbereich, besteht jedoch weiterhin ein enormes ungenutztes Potenzial. Der tertiären Bildungsebene sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da sie eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Denkens der nächsten Generation von Führungskräften und Unternehmern in Partnerländern auf der ganzen Welt spielt. Jedes Jahr kommen mehrere hunderttausend Studierende aus Drittländern in die EU, um eine Hochschulausbildung zu absolvieren. Das EU-Recht
gewährleistet einen transparenten und kohärenten Rechtsrahmen für internationale Studierende, die in die EU kommen. Die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen innerhalb und außerhalb der Union trägt dazu bei, weltweit die besten Talente anzuziehen und das Peer-Learning sowie gemeinsame internationale Forschungs- und Innovationsprojekte zu fördern.
Insbesondere in Afrika, dem Westbalkan und den Nachbarschaftsländern zielt der laufende Prozess der Reform der Systeme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Forschung auf die Förderung der Jugendbeschäftigung, des Unternehmertums und ökologischer und digitaler Kompetenzen ab und soll Wohlstand, Stabilität und Sicherheit stärken. Die Ausweitung der Beteiligung von Nicht-EU-Ländern, insbesondere im Westbalkan, am europäischen Bildungsraum ist ein integraler Bestandteil der bis 2025 zu verwirklichenden Vision.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden über das Programm Erasmus+ Verbindungen zwischen dem europäischen Bildungsraum und der übrigen Welt geschaffen und gefestigt. Jedes Jahr tauschen Hochschulen in Europa rund 50 000 Studierende und Mitarbeiter mit Hochschulen in anderen Teilen der Welt aus. Internationale Partnerschaften haben die Entwicklung innovativer Lehrpläne und gemeinsamer Abschlüsse erleichtert und zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsprojekte beigetragen. Auch dadurch war es möglich, Europa zu einem attraktiven Reiseziel zu machen und Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken. Ebenso waren Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau maßgeblich für die Internationalisierung der Hochschulsysteme in Partnerländern, wodurch sozioökonomische Reformen und die demokratische Konsolidierung unterstützt wurden.
3Initiativen und Meilensteine
Ergänzend zu den seit 2018 laufenden Initiativen wird die Kommission eine Reihe neuer Initiativen vorschlagen, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern bis 2025 einen ehrgeizigen europäischen Bildungsraum zu schaffen, der sich an den sechs im vorigen Abschnitt vorgestellten Dimensionen orientiert.
3.1Anhebung der Qualität der Bildung
Die Anhebung der Qualität der Bildung erfordert koordinierte Bemühungen, die auf die Herausforderungen der einzelnen Systeme zugeschnitten sind. Durch EU-weite Zielvorgaben werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und ihre Bildungsökosysteme so ausgerichtet, dass der Schwerpunkt auf den Kompetenzebenen liegt, sowie die Bildungsbeteiligung und das Bildungsniveau gesteigert. Durch Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung auf EU-Ebene sollen Einblicke in die Politikgestaltung der Mitgliedstaaten gewonnen werden. Insbesondere gilt:
-Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung wirksamer politischer Reformen unterstützen, die einen besseren Erwerb von Grundfertigkeiten fördern. Dies betrifft insbesondere Lehrpläne und Bewertungen sowie die Fähigkeit der Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter, innovativ zu sein und ihre Lernansätze und -umgebungen zu entwickeln. Ferner wird die Kommission europäische Interessenverbände sowie Vereinigungen von Lehrkräften und Anbietern im Bereich Lehrkräfteausbildung dabei unterstützen, zusammenzuarbeiten und einen Beitrag zu politischen Empfehlungen für innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernansätze für Grundfertigkeiten zu leisten. Für nationale Maßnahmen können andere Quellen herangezogen werden, z. B. die europäischen Struktur- und Investitionsfonds oder die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verfügbaren Mittel.
-Die Kommission plant, begleitend zum gestärkten Erasmus-Programm den Rahmen für die Lernmobilität zu aktualisieren. Dadurch soll mehr Lernenden und Lehrenden ermöglicht werden, Hindernisse zu überwinden und Mobilitätschancen zu nutzen. Mit dem überarbeiteten Rahmen soll eine dreifache Herausforderung angegangen werden: i) Schaffung von Chancen für eine weit größere Vielfalt von Teilnehmern, ii) ökologische und digitale Mobilität, auch durch eine Kombination von Online- und physischem Austausch, iii) Förderung einer ausgewogenen Mobilität.
-Zur Förderung der Mehrsprachigkeit werden die Interessenträger auf nationaler, regionaler und schulischer Ebene aufgefordert, die Empfehlung des Rates von 2019 zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen weiter umzusetzen – auch in der Berufsbildung. Im Wege der künftigen Finanzierung aus dem Erasmus-Programm und durch Peer-Learning-Aktivitäten wird sich die Kommission bemühen, die Mitgliedstaaten bei der Förderung von sogenannten „sprachbewussten Schulen“ zu unterstützen, um letztlich die Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichem Hintergrund zu verbessern. Über das Erasmus-Programm sollen Sprachkompetenzen unter Gesichtspunkten des lebenslangen Lernens weiter gefördert werden, und zwar indem Möglichkeiten für Lehr- und Lernaufenthalte im Ausland geboten werden, aber auch indem die weitere Zusammenarbeit zwischen Anbietern von allgemeiner und beruflicher Bildung auf allen Ebenen unterstützt wird.
-Die Förderung von Querschnittskompetenzen wie kritisches Denken, Unternehmergeist, Kreativität und bürgerschaftliches Engagement sind für die nächsten Generationen von Studierenden, Forschenden und Innovatoren der Schlüssel zum Aufbau einer resilienten Gesellschaft. Das künftige Erasmus-Programm zielt darauf ab, Lernenden auf allen Ebenen eine breite Palette von Möglichkeiten zur Entwicklung dieser Fähigkeiten zu bieten, insbesondere indem Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung mehr Gelegenheiten erhalten, in Zusammenarbeit mit ihren Wissensökosystemen stärker transdisziplinäre, lernerzentrierte und herausforderungsorientierte Ansätze zu entwickeln. Über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds können Maßnahmen zur Entwicklung solcher Fähigkeiten auf regionaler und nationaler Ebene unterstützt werden.
-Die Kommission wird Akteure des Bildungswesens und Vertreter der Mitgliedstaaten zusammenbringen, um das Peer-Learning und die Entwicklung einer europäischen Bildungsperspektive zu fördern. Ziel ist es, die Jean-Monnet-Maßnahmen auszuweiten und zu stärken, indem sie den Schulen näher gebracht werden, und so die europäische Lebensweise, die Nachhaltigkeit und die Werte der EU zu fördern.
-Um ein demokratisches Bildungsumfeld zu schaffen, das frei von Mobbing, verletzender Sprache und Desinformation ist, plant die Kommission, die Mitgliedstaaten und Interessenträger im Rahmen des Erasmus-Programms weiterhin bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht zu unterstützen.
3.2Mehr Inklusivität und Geschlechtersensibilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Über spezielle Plattformen für das Lernen voneinander und für Zusammenarbeit wird die Kommission Fachleute und Interessenträger aus den Mitgliedstaaten zusammenbringen, um die Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten sowie Innovationen für eine inklusive und gleichberechtigte Bildung zu unterstützen und damit den politischen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Dies sollte dabei helfen, Investitionen auf nationaler und EU-Ebene gezielt auf die Gruppen und Gebiete mit dem größten Bedarf auszurichten.
Für den neuen Programmplanungszeitraum wird den Aspekten Inklusion, Gleichstellung und Vielfalt im Erasmus-Programm und im Europäischen Solidaritätskorps besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Kommission wird einen vielschichtigen Ansatz darlegen, um die Programme inklusiver zu gestalten, unter anderem durch die Einführung flexiblerer und leichter zugänglicher Formate, durch unterstützende Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung der Teilnehmer und durch finanzielle Maßnahmen zur Unterstützung des Personenkreises, der sonst Schwierigkeiten bei der Teilnahme am Programm hätte.
Des Weiteren dürften die folgenden Initiativen dazu beitragen, die inklusive Dimension der Bildung zu stärken:
-Die Initiative „Pathways to School Success“ (Wege zum schulischen Erfolg) soll allen Lernenden dabei helfen, ein Basisniveau an Grundfertigkeiten zu erreichen. Besonderes Augenmerk liegt bei dieser Initiative auf Gruppen mit einem höheren Risiko von unterdurchschnittlichen Leistungen und frühem Schulabgang. Aufbauend auf der Empfehlung des Rates von 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um gemeinsam politische Leitlinien für die Verringerung von Leistungsschwächen und die Erhöhung der Zahl von Sekundarschulabschlüssen aufzustellen. Diese werden auf vier Säulen basieren: i) Überwachung (Verfolgung und gezielte Maßnahmen), ii) Prävention (insbesondere bei gefährdeten Gruppen), iii) frühzeitige Intervention (bei Schülern, die bereits Schwierigkeiten haben) und iv) Kompensation (für diejenigen, die bereits schlechte Ergebnisse erzielt haben und eine zweite Chance benötigen). Überdies wird die Kommission das Europäische Semester mobilisieren. Sie wird den Mitgliedstaaten maßgeschneiderte politische Unterstützung bei ihren Bemühungen um eine Anhebung des Kompetenzniveaus bieten, wobei der Entkopplung des Bildungsniveaus vom sozioökonomischen Hintergrund besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Die Initiative wird zur Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit beitragen, und die Kommission wird für eine enge Koordinierung mit den im jüngsten Vorschlag zur Stärkung der Jugendgarantie
vorgesehenen Maßnahmen sorgen.
-Die Kommission wird eine Expertengruppe einberufen, die Vorschläge für Strategien zur Schaffung von unterstützenden Lernumgebungen für Gruppen, bei denen ein Risiko unterdurchschnittlicher Leistungen besteht, sowie zur Förderung des Wohlbefindens in der Schule erarbeiten soll. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Herausforderungen, z. B. geschlechtliche Stereotypisierung in der Bildung und in Bildungsberufen oder Leistungsschwäche bei Jungen, sowie die Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung. In Bezug auf sexuelle Belästigung sollte die Befähigung von Frauen und Mädchen zur Selbstverteidigung gegen Online-Gewalt gefördert werden. Für Maßnahmen auf nationaler Ebene können die Mitgliedstaaten verschiedene Finanzierungsinstrumente, den Europäischen Sozialfonds oder die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verfügbaren Mittel in Anspruch nehmen.
-Da die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung eine wichtige Determinante für den späteren Erwerb von Grundfertigkeiten ist, wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des europäischen Qualitätsrahmens für hochwertige Systeme der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung unterstützen. Um Kinder besser auf einen erfolgreichen Bildungsweg im gesamten Lebensverlauf vorzubereiten, wird die Kommission 2021 ein Toolkit für Inklusion in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, das sich auf den Austausch bewährter Verfahren und die Beiträge von Fachleuten und Interessenträgern stützt, sowie einen Überblick über die Kernkompetenzen der in diesem Bereich tätigen Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Zudem arbeitet die Kommission derzeit an einer Kindergarantie.
-Um die Inklusivität und Qualität der Berufsbildungssysteme zu fördern, plant die Kommission, wie in der Europäischen Kompetenzagenda angekündigt, die Einrichtung von 50 Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung mit Mitteln aus dem Erasmus-Programm zu unterstützen. Diese Zentren sollen zu Bezugspunkten sowohl für die Erstausbildung von Jugendlichen als auch für die laufende Fortbildung und Umschulung von Erwachsenen werden.
-Die Hochschul- und Berufsbildungssysteme müssen angepasst werden, damit sie ihre zentrale Rolle in Bezug darauf, lebenslanges Lernen zu unterstützen und eine vielfältigere Studierendenschaft zu erreichen, stärken können. Dies erfordert grundlegende Veränderungen in der Denkweise sowie in der Kultur und Struktur. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten auf dieses Ziel hinarbeiten und beabsichtigt, über das Erasmus-Programm und andere Fonds und Instrumente der EU Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus wird die Kommission, wie in der Kompetenzagenda dargelegt, auf die Entwicklung eines europäischen Ansatzes für Micro-Credentials hinarbeiten, um dazu beizutragen, die Lernmöglichkeiten zu erweitern und die Rolle der Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen beim lebenslangen Lernen durch flexiblere und modulare Lernoptionen zu stärken. Diese sind nicht nur für Fachkräfte nützlich, sondern können auch den Lehrplan für Bachelor- und Master-Studierende und Doktoranden ergänzen. Eine wachsende Zahl von Erwachsenen mit oder ohne Hochschulabschluss wird sich durch im Vergleich zu einem vollwertigen Abschluss flexiblere Alternativen neu- und weiterqualifizieren müssen, um die Kluft zwischen den im Rahmen ihrer ursprünglichen formalen Qualifikation erreichten Lernergebnissen und dem aufkommenden Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden. Der Bedarf an flexibleren und inklusiveren Bildungswegen ist gestiegen, da die Population der Studierenden immer vielfältiger wird und die Lernbedürfnisse dynamischer werden. Während eine wachsende Zahl von Hochschuleinrichtungen, einschließlich Europäischer Hochschulen, bereits an der Entwicklung dieser Micro-Credentials arbeitet, fehlt es an einer gemeinsamen Definition und einem gemeinsamen Ansatz für ihre Validierung und Anerkennung. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, wie in der Kompetenzagenda angekündigt, 2021 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vorzulegen. Die Empfehlung hat zum Ziel, durch europäische Maßnahmen zur Schaffung von Vertrauen in Micro-Credentials in ganz Europa beizutragen, und bis 2025 sollen alle notwendigen Schritte für die breitere Nutzung, Übertragbarkeit und Anerkennung von Micro-Credentials unternommen werden.
-Nichtformales Lernen, einschließlich der Freiwilligenarbeit, trägt zum Erwerb von lebenspraktischen und beruflichen Fertigkeiten und Kompetenzen bei. Diese Fertigkeiten und Kompetenzen müssen gefördert, wertgeschätzt und in vollem Umfang anerkannt werden. Das Europäische Solidaritätskorps hat den Lernwert der Freiwilligenarbeit und ihre Anerkennung vollständig in seine Ziele und Tätigkeiten integriert. Es gibt jedoch immer noch Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität von Freiwilligen, die unter anderem auch die Anerkennung von Lernergebnissen bei Arbeitgebern betreffen. Aufbauend auf der Überprüfung der bestehenden Empfehlung des Rates von 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger wird die Kommission 2021 aktualisierte politische Leitlinien vorlegen, um die rechtlichen, finanziellen und administrativen Hindernisse zu beseitigen, die der grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeit und Solidarität junger Menschen nach wie vor im Wege stehen. Diese werden einen Beitrag dazu leisten, die Inklusivität, Qualität und Anerkennung der grenzüberschreitenden Erfahrungen im Rahmen des künftigen Europäischen Solidaritätskorps weiter zu verbessern.
-Gemeinsam mit Interessenträgern sollten die Regierungen die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern, auch indem sie den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung für Jungen und Mädchen, Frauen und Männer in all ihrer Vielfalt gewährleisten.
-Gemeinsam mit Interessenträgern sollten die Regierungen eine inklusive Bildung in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern, und zwar im Einklang mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der EU im Hinblick auf die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
-Die Kommission will, unter anderem mit Unterstützung aus Horizont Europa, zur Stärkung der Forschung beitragen, bei der es darum geht, die Rolle der Geschlechter in der allgemeinen und beruflichen Bildungspolitik und die Zusammenhänge zwischen Geschlecht, Bildung und sozialem und wirtschaftlichem Erfolg zu untersuchen.
-Durch spezielle Module im Rahmen der Lehrkräfteakademien könnten Lösungen zur wirksamen Förderung eines geschlechtersensiblen Unterrichts an Schulen aufgezeigt werden.
-Eine neue Agenda für die Umgestaltung des Hochschulwesens wird darauf ausgerichtet sein, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in akademischen Laufbahnen und bei der Studienwahl sowie die Integration einer Geschlechtergleichstellungsdimension in die Lehrpläne der Hochschulen zu fördern. Bei den im Rahmen der neuen Agenda ergriffenen Maßnahmen wird dem Thema Frauen in Entscheidungspositionen in Hochschuleinrichtungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
-Die Kommission wird spezielle Arbeitsabläufe im europäischen Bildungsraum vorschlagen, die es ermöglichen, einen begünstigenden Rahmen für die Aufstellung politischer Leitlinien zur Gleichstellung der Geschlechter in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln. Dazu gehören auch Leitlinien zur Entwicklung geschlechtersensibler Bildungsprozesse. Bei der Erstellung von Material, Studien und Analysen zur Unterstützung des europäischen Bildungsraums wird die Kommission die Geschlechterdimension thematisieren.
3.3Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels in der und im Wege der allgemeinen und beruflichen Bildung
Um den doppelten Wandel zu vollziehen, empfiehlt die Kommission, vorrangig Maßnahmen zu ergreifen, die den Menschen dabei helfen, Wissen, Fähigkeiten, Werte und Einstellungen zu erwerben, die für das Leben in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft sowie für deren Entwicklung und Unterstützung erforderlich sind. Auch Finanzierungsprogramme zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels wie die Aufbau- und Resilienzfazilität oder der Fonds für einen gerechten Übergang können eingesetzt werden, um im Rahmen der Verwirklichung ihrer Hauptziele die allgemeine und berufliche Bildung zu fördern; die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, entsprechende Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen und geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Ebenso werden praktische digitale Erfahrungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung für alle dazu beitragen, dass die Menschen in einer hypervernetzten Gesellschaft ihren Beitrag leisten und sich entfalten können.
-Die Kommission wird bis Ende 2020 eine Koalition zum Thema Bildung für den Klimaschutz ins Leben rufen, um Fachwissen zu mobilisieren, Ressourcen für die Vernetzung bereitzustellen und kreative Ansätze mit Lehrenden, Schülerinnen und Schülern und Studierenden zu unterstützen. In Synergie mit dem europäischen Klimapakt wird diese Koalition durch Unterstützung von Zusagen und konkreten Maßnahmen zur Änderung des Nachhaltigkeitsverhaltens in der gesamten EU ein Bindeglied zwischen Bottom-up-Initiativen und Maßnahmen auf EU-Ebene darstellen.
-Um den ökologischen und digitalen Wandel in die Schul-, Hochschul- und Berufsbildung zu integrieren, wird die Kommission 2021 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Bildung im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit ausarbeiten. Mit dieser Empfehlung werden Schulen, Hochschuleinrichtungen und Lehrkräfte Leitlinien für die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zum Thema Bildung im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit erhalten. Darüber hinaus wird die Kommission einen europäischen Kompetenzrahmen vorschlagen, der die Entwicklung und Bewertung von Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen zum Klimawandel und zur nachhaltigen Entwicklung unterstützen soll und mit der Empfehlung des Rates verknüpft werden könnte.
-Die Kommission wird die Ökologisierung der Bildungsinfrastruktur fördern. Auf die Bildungsinfrastruktur entfallen durchschnittlich 8 % der Ausgaben der EU-Länder für allgemeine und berufliche Bildung. Dennoch sind die meisten Schul- und viele Hochschulgebäude nicht angemessen ausgestattet, um der Nachfrage nach neuen Kompetenzen und pädagogischen Konzepten gerecht zu werden, oder sie entsprechen nicht den heutigen Energiestandards, und es besteht ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Grünflächen auf den Schulgeländen, um Interaktion und Lernen zu fördern. Die Kommission beabsichtigt, mit der Europäischen Investitionsbank, unter anderem im Rahmen des Programms „InvestEU“, zusammenzuarbeiten, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, alle verfügbaren Finanzierungsquellen für die Entwicklung digitaler und physischer Infrastrukturen der allgemeinen und beruflichen Bildung auszuschöpfen und die für ihre Nutzung erforderlichen Kapazitäten aufzubauen.
-Die Initiative „Researchers at School“ (Forschende an Schulen) zielt darauf ab, Wissenschaft in die Schulen zu bringen; junge Forschende, die im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen unterstützt werden, erhalten die Möglichkeit, mit Lehrenden und Lernenden über Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung, Gesundheit und andere Themen zu sprechen, die unter den europäischen Grünen Deal fallen.
-Um die digitale Qualifikationslücke unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens zu schließen und die digitale Kapazität und Resilienz der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu stärken, schlägt die Kommission heute im Rahmen des neuen Aktionsplans für digitale Bildung einen neuen umfassenden Ansatz für digitales Lernen und digitale Bildung auf europäischer Ebene vor. Dieser Ansatz umfasst ehrgeizige Maßnahmen, die zwei strategische Prioritäten betreffen: die Förderung der Entwicklung eines europäischen digitalen Bildungsökosystems und die Verbesserung der digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten für den digitalen Wandel.
-Das künftige Programm „Digitales Europa“ wird die Finanzierung von fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen in Bereichen wie künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Hochleistungsrechnen vorsehen, um den Bedarf der Mitgliedstaaten an digitalen Fachleuten zu unterstützen.
-In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und seinen Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) sowie mit anderen Teilen von Horizont Europa sollen die Workshops zu digitalen und unternehmerischen Kompetenzen (40 000 Studierende) ausgebaut und Kurzpraktika für Studentinnen in digitalen und in MINT-Bereichen in verschiedenen Wirtschaftssektoren der EU organisiert werden.
-Im Einklang mit den Vorschlägen sollen das Erasmus-Programm und das Europäische Solidaritätskorps in Zukunft ökologischer und digitaler werden. Virtuelle und gemischte Mobilität könnten die physische Mobilität ergänzen. Aufgrund ihres zukunftsweisenden und strategischen Charakters sollen ökologische und digitale Themen in Kooperationsprojekten Priorität erhalten. Über die Programme soll die digitale Dimension innerhalb der Mobilitäts- und Kooperationsmaßnahmen gestrafft werden, und klimafreundliche Formen der Zusammenarbeit und Projektdurchführung sollen unterstützt werden. Weitere Initiativen wie Anreize für eine emissionsarme physische Mobilität sollen die Maßnahmen ergänzen.
3.4Stärkung von Kompetenz und Motivation in Bildungsberufen
Nationale politische Entscheidungsträger und Fachleute haben das Potenzial für eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene zur Stärkung von Bildungsberufen betont. Auf dieser Grundlage wird die Kommission eine Reihe von Initiativen starten, um die Kompetenz- und Laufbahnentwicklung von Lehrenden, Ausbildenden und Verantwortlichen in der Schulbildung besser zu unterstützen und die Attraktivität von Bildungsberufen zu fördern. Diese Initiativen werden dazu beitragen, die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Anerkennung der in verschiedenen Kontexten vollzogenen individuellen Kompetenzentwicklung zu verbessern. Sie werden zur Diversifizierung der beruflichen Möglichkeiten für Lehrende, Ausbildende und Verantwortliche in der Schulbildung beitragen und der persönlichen, schulischen und systemischen Entwicklung zugutekommen. Zudem werden sie einen Beitrag dazu leisten, die Qualität und Anzahl der Auslandsaufenthalte von Lehrenden zu steigern und die Mobilität als integralen Bestandteil ihrer Erstausbildung und Weiterbildung zu verankern. Überdies werden diese Initiativen die Zusammenarbeit zwischen Lehrenden, Anbietern im Bereich Lehrkräfteausbildung und der forschungsbasierten Lehrkräfteausbildung fördern. Nicht zuletzt werden diese Initiativen die Fähigkeit von Lehrkräften fördern, sich zusammenzufinden, um ihre eigenen Erfahrungen weiterzugeben und die Gesellschaft zu erreichen und sich so mehr Gehör zu verschaffen. Zur Erreichung dieser Ziele
-plant die Kommission für 2021, im Rahmen des neuen Erasmus-Programms Lehrkräfteakademien einzurichten, mit dem Ziel, Netzwerke von Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung und Lehrkräfteverbänden zu schaffen. Im Laufe der Zeit sollen aus diesen Akademien praxisbezogene Gemeinschaften entstehen, insbesondere zur Erstausbildung und beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften, um einen Beitrag zu den nationalen und europäischen Strategien im Bereich der Lehrkräfteausbildung zu leisten und Innovationen in der Unterrichtspraxis zu unterstützen. Über diese Netzwerke werden Lehrende und Lernende Lernmöglichkeiten zu pädagogischen Fragen von gemeinsamem Interesse erhalten. In speziellen Modulen werden verschiedene Themen, z. B. Dialog mit der Gesellschaft, Bildung im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung oder Unterricht in mehrsprachigen Klassen, behandelt werden. Die Erasmus-Lehrkräfteakademien werden sich die Vorteile struktureller Partnerschaften und gemeinsamer Programme zwischen Einrichtungen und anderen Anbietern im Bereich Lehrkräfteausbildung und Lehrkräfteverbänden zunutze machen, wobei grenzüberschreitende Ausbildung und grenzüberschreitendes Lernen ein regulärer Bestandteil sein werden. Bis 2025 sollen 25 Erasmus-Lehrkräfteakademien eingerichtet werden.
-wird die Kommission im Zeitraum 2021–22 einen europäischen Leitfaden für die Entwicklung nationaler Rahmenregelungen für Laufbahnen entwickeln, mit dem Ziel, die Laufbahnentwicklung von Fachkräften in der Schulbildung zu unterstützen. Dies wird erreicht, indem die Länder voneinander lernen, während sie das Konzept eines kohärenten Rahmens für Laufbahnen in der Schulbildung anpassen und umsetzen.
-wird die Kommission als Bestandteil ihrer Arbeit an einem künftigen Mobilitätsrahmen und in Abstimmung mit den Erasmus-Lehrkräfteakademien gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern einen politischen Rahmen für die Erhöhung der Zahl und der Qualität der Auslandsaufenthalte von Lehrkräften in Europa auf der Grundlage ihres tatsächlichen Mobilitätsbedarfs erarbeiten.
-wird die Kommission bis 2021 einen Europäischen Preis für innovative Lehre einrichten, um die Arbeit von Lehrenden (und ihren Schulen) zu würdigen, die einen außergewöhnlichen Beitrag zum Beruf leisten. Diese Initiative wird auf bewährten Verfahren wie dem Europäischen Sprachensiegel, dem Jan-Amos-Comenius-Preis sowie den nationalen und europäischen eTwinning-Preisen aufbauen.
3.5Stärkung der europäischen Hochschuleinrichtungen
Die Hochschulen in Europa sind das Herzstück des europäischen Bildungsraums wie auch des Europäischen Forschungsraums und besonders gut geeignet, diese beiden Räume miteinander zu verbinden. Um sicherzustellen, dass die Synergien zwischen den beiden Räumen umfassend ausgeschöpft werden, hat sich die Kommission verpflichtet, die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen bei der Schaffung eines politischen Rahmens zu unterstützen, der eine nahtlose und ehrgeizige transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen in Europa ermöglicht. Dies wird auf den Erfahrungen der Allianzen Europäischer Hochschulen aufbauen, die im Rahmen des Programms Erasmus+ ausgewählt und auch über Horizont 2020 gefördert wurden.
Ziel ist es, den mehr als 5000 Hochschuleinrichtungen in ganz Europa Anreize zu bieten, sich an die Bedingungen nach der COVID-19-Pandemie anzupassen und die künftigen Generationen darin zu schulen, über Grenzen, Disziplinen und Kulturen hinweg gemeinsam Wissen für eine resiliente, inklusive und nachhaltige Gesellschaft zu schaffen. Die Kommission wird mit dem Hochschulsektor und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um gemeinsam auf offene und inklusive Weise Anreize für einen schnelleren Wandel der Hochschuleinrichtungen in Europa zu schaffen.
Ein solcher Wandel wird sich auf die Konnektivität zwischen den Hochschuleinrichtungen, aber auch mit den sie umgebenden Ökosystemen und der Gesellschaft konzentrieren, sodass alle vier Aufgaben der Hochschulen abgedeckt sind: Bildung und Forschung, die zu Innovation und Dienst an der Gesellschaft führen. Inklusion wird ebenfalls ein wichtiges Ziel sein, mit dem zugängliche Hochschuleinrichtungen gewährleistet werden sollen, die für eine vielfältige Studierenden- und Forscherschaft offen sind und mehr Möglichkeiten für lebenslanges Lernen bieten. Drittens geht es bei dem Wandel darum, die digitale und ökologische Bereitschaft und Resilienz zu fördern, um die Hochschulen in ihren Bemühungen zu unterstützen, digitale und ökologische Kapazitäten und digitale Werkzeuge zu entwickeln, zu verbessern und zu stärken. In Übereinstimmung mit dem Aktionsplan für digitale Bildung sollen durch den Wandel die Bedürfnisse der Studierenden, des Personals und der Forschenden in Bezug auf digitale Fertigkeiten und Kompetenzen gestärkt werden. Da die Hochschulbildung der Schlüssel zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals und der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist, wird der Wandel die Integration und durchgängige Berücksichtigung von Lernen und Ausbildung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in allen Disziplinen und auf allen Ebenen durch einen interdisziplinären und herausforderungsorientierten Ansatz unterstützen, bei dem Innovation eine entscheidende Komponente sein wird. Abgesehen von Innovationen im Zusammenhang mit der Forschung ist es gleichermaßen wichtig, Innovationen im studierendenzentrierten Lernen und Lehren sowie flexiblere und modulare Lern- und Karrierewege zu gewährleisten. Maßnahmen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ werden dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in bestimmten digitalen Bereichen zu unterstützen, um diese Ökosysteme zu stärken und so Talente anzuziehen, auszubilden und umzuschulen.
Zu diesem Zweck wird die Kommission in diesem Jahr eine öffentliche Online-Konsultation auf den Weg bringen, die durch gezielte Konsultationsveranstaltungen ergänzt wird. Damit wird die gemeinsame Ausarbeitung einer Agenda für den Wandel in der Hochschulbildung bis Ende 2021 eingeleitet.
Die folgenden konkreten Initiativen werden diese Agenda unterstützen:
-Ziel der Kommission ist es, die vollständige Umsetzung der Initiative „Europäische Hochschulen“ im Rahmen des Erasmus-Programms und in Synergie mit Horizont Europa, dem Programm „Digitales Europa“ und anderen EU-Instrumenten voranzutreiben. Ausgehend von den Erfahrungen der Allianzen Europäischer Hochschulen, die 2019 und 2020 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und dem Hochschulsektor zusammenarbeiten, um die Vision der Europäischen Hochschulen zu optimieren und konkrete Hindernisse anzugehen und dem Hochschulsektor so die Verwirklichung seiner ehrgeizigen Ziele zu ermöglichen.
-Mit Unterstützung der EU STEM Coalition
wird die Kommission dazu beitragen, die Entwicklung neuer Hochschullehrpläne für die Bereiche Ingenieurwesen und Informations- und Kommunikationstechnologien auf der Grundlage des MINKT-Ansatzes (MINKT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Kunst und Technik) zu fördern. Im Einklang mit den in der Europäischen Kompetenzagenda angekündigten Maßnahmen wird sie Mittel und Wege erkunden, um die MINT-Bereiche für Frauen attraktiver zu machen. Dies wird dazu beitragen, das Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern in der Studierendenschaft und beim Personal der Hochschulen zu verbessern wie auch den Bestand an Fähigkeiten und Kompetenzen in diesem dringend benötigten Bereich zu erhöhen.
-Ferner wird die Kommission in diesem Zusammenhang gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern die Entwicklung eines europäischen Hochschulabschlusses prüfen, der einen Rahmen bieten könnte, um die Vergabe gemeinsamer Abschlüsse von Hochschulallianzen wie den Europäischen Hochschulen zu erleichtern. Ein solcher europäischer Hochschulabschluss ist ein grundlegendes Element, wenn es darum geht, Studierenden auf allen Ebenen und in allen Disziplinen unter pädagogisch fundierter Anleitung die Entscheidung zu überlassen, was, wo und wann sie an einer Hochschule, die einer transnationalen Hochschulallianz angehört, studieren wollen.
-Hochschuleinrichtungen sollten eine wirksamere Durchführung gemeinsamer modularer Programme erleichtern. Neben den formalen Anforderungen an die ausgestellten Abschlüsse betrifft dies auch die Akkreditierung und Qualitätssicherung. Die Kommission wird ihrerseits zusammen mit den nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC), Hochschuleinrichtungen, den Qualitätssicherungsagenturen und anderen wichtigen Akteuren die Umsetzung der erforderlichen Transparenzinstrumente fördern. Diese Arbeit wird aufbauen auf erfolgreichen Projekten im Rahmen von Erasmus+, etwa zur Datenbank für externe Qualitätssicherungsberichte, zur Nutzung und Förderung des digitalen Diplomzusatzes, zur Erstellung der Online-Kurskataloge und Datenbanken von Studienprogrammen und zur Entwicklung neuer Technologien wie Blockchain, die die Umsetzung der automatischen Anerkennung für das weitere Lernen unterstützen sollen. Mithilfe eines echten europäischen Anerkennungs- und Qualitätssicherungssystems soll dafür gesorgt werden, dass die externe Qualitätssicherung die Autonomie der Hochschuleinrichtungen gewährleistet und gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit in die automatische Anerkennung für das weitere Lernen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten aufrechterhält. Zu diesem Zweck wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Hochschulsektor die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Qualitätssicherung überprüfen.
-In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Hochschulsektor wird die Kommission die Notwendigkeit und Machbarkeit eines rechtlichen Statuts für Hochschulallianzen, z. B. für die Europäischen Hochschulen, untersuchen. Falls gerechtfertigt, können ab 2023 Maßnahmen zur Erleichterung einer solchen vertieften und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen aus verschiedenen Mitgliedstaaten folgen. Zu möglichen Maßnahmen können Lösungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Finanzierung, Akkreditierung, Qualitätssicherung, Studierenden- und Arbeitsbeziehungen und Infrastrukturmanagement zählen. Geprüft werden soll, ob bestehende nationale und europäische Statutsmodelle, etwa die für den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit, mit den entsprechenden Anpassungen zweckdienlich wären oder ob es anderer Lösungen bedarf.
-Die Initiative für einen europäischen Studierendenausweis, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 als eine der Schlüsselmaßnahmen zur weiteren „Förderung der Mobilität von Studierenden und ihrer Teilhabe am Bildungs- und Kulturangebot“ bezeichnet wurde, ist ein wichtiger Schritt in Richtung darauf, die Ziele des europäischen Bildungsraums zu erreichen und die Mobilität von Studierenden in ganz Europa soweit wie möglich zu vereinfachen. Durch ihre beiden Schlüsselkomponenten, die Erasmus+-App und die Digitalisierung des Mobilitätsmanagements für Studierende, zeigt die Initiative in wahrlich revolutionärer Form, wie die Hochschulen die Steuerung der Mobilität von Studierenden vereinfachen können. Durch die Einrichtung einer zentralen digitalen Anlaufstelle in Form der mobilen App Erasmus+ können Studierende einfach und sicher auf alle Informationen und Dienstleistungen zugreifen, die sie vor und während ihres Auslandsaufenthalts sowie im Anschluss daran benötigen. Die App wird Studierenden folgende Möglichkeiten bieten: Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt, Wahl der zu belegenden Kurse, automatische Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungspunkte, schnellerer Zugang zu Dienstleistungen wie Bibliothek, Transport und Unterkunft sowie einfacher Zugriff auf Informationen über Veranstaltungen und Aktivitäten, die von der lokalen Studierendenvereinigung oder lokalen Zweigstellen paneuropäischer Studierendenverbände organisiert werden. Als Beitrag zu den Zielen der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis wird die Plattform EU Student eCard einen Rahmen für den vertrauenswürdigen grenzüberschreitenden Austausch von Identifikationsdaten im Einklang mit der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste schaffen.
-
Die Initiative zielt darauf ab, das Mobilitätsmanagement für Hochschuleinrichtungen einfacher, effizienter und ökologischer zu machen. Vorgesehen ist, sämtliche administrativen Schritte zu digitalisieren und die verschiedenen interoperablen IT-Systeme der Hochschulen in den am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern miteinander zu verbinden, um letztlich eine papierlose Erasmus+-Mobilität unter voller Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu erreichen. Die Initiative fördert auch eine starke europäische Studierendenidentität, indem es den Hochschulen ermöglicht wird, ihren bestehenden Studierendenausweisen ein Hologramm „European Student“ und eine eindeutige Ausweisnummer hinzuzufügen, sodass ihre mobilen Studierenden im Ausland Dienste und Ermäßigungen für Studierende in Anspruch nehmen können. Mit Unterstützung aus dem Erasmus-Programm, dem Programm „Digitales Europa“ und der Fazilität „Connecting Europe“ wird die Kommission 2021 mit der schrittweisen Einführung dieser Dienste für Erasmus-Studierende beginnen, damit diese bis 2025 allen mobilen Studierenden in Europa zugutekommen;
-Gemäß der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland sollte ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter Qualifikationsnachweis für die Zwecke des Zugangs zu weiteren Lernangeboten in jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden. Dazu wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, die Bedingungen zu schaffen, die eine automatische gegenseitige Anerkennung bis 2025 ermöglichen. Dies umfasst auch die enge Zusammenarbeit mit den NARIC, die durch das Programm Erasmus+ unterstützt werden. Über Erasmus+ wurde die Einrichtung eines Teams für technische Unterstützung für das NARIC-Netz finanziert, das die Umsetzung der automatischen Anerkennung fördern soll. Es wird das NARIC-Netz durch den Aufbau von Kapazitäten, Schulungen und den Austausch bewährter Verfahren zur automatischen Anerkennung unterstützen. Die Kommission wird 2022 auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten über die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates berichten.
-Im Rahmen der Kompetenzagenda wird die Kommission die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen dabei unterstützen, die im Europass verfügbaren europäischen Standardinstrumente zur Ausstellung authentischer digitaler Qualifikationsnachweise, einschließlich digitaler Diplome und Micro-Credentials, zu nutzen. Digitale Qualifikationsnachweise, die mithilfe gemeinsamer europäischer Instrumente ausgestellt werden, können zur Vereinfachung der Anerkennung, zu mehr Effizienz bei Zulassungs- und Einstellungsverfahren sowie zur Verringerung von Betrug beitragen.
-Um sicherzustellen, dass die von den Studierenden erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen von hoher Qualität und für die Arbeitswelt von heute und morgen relevant sind, ist es wichtig, von den Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss ihres Studiums Feedback einzuholen. Feedback im Wege von Umfragen ist nicht nur für Hochschulen nützlich, die ihre Lehrinhalte und Lehrpläne anpassen können, sondern auch für politische Entscheidungsträger, die bestrebt sind, die Beschäftigungsfähigkeit von Absolventinnen und Absolventen zu verbessern, Qualifikationsdefizite und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen, soziale Inklusion, Zugänglichkeit und Mobilität zu fördern sowie Hochschuleinrichtungen bei der Entwicklung ihrer Lehrpläne zu unterstützen. Dies ist der Kern der europäischen Initiative zur Werdegang-Nachverfolgung, die mit der Empfehlung des Rates von 2017 zur Werdegang-Nachverfolgung auf den Weg gebracht wurde. Infolge der Initiative wurden in vielen Ländern Mechanismen zur Überwachung der Studien- und Beschäftigungsergebnisse von Absolventinnen und Absolventen eingerichtet oder bestehende Mechanismen verbessert. Die Kommission wird 2022 eine Bestandsaufnahme der Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung vornehmen und rechnet damit, dass die Empfehlung bis Ende 2024 zu 80 % umgesetzt wird. Um die europäische Dimension zu stärken, haben die Mitgliedstaaten gemeinsam daran gearbeitet, die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, und viele von ihnen werden anhand eines einheitlichen Fragenkatalogs, der vergleichbare Ergebnisse gewährleisten soll, Erhebungen unter den Absolventinnen und Absolventen durchführen. Die Kommission geht davon aus, dass die Werdegang-Nachverfolgung bis 2025 europaweit eingeführt sein wird. Diese Initiative könnte nicht nur Hochschulen helfen, sondern auch in die Gestaltung der EU-Politik einfließen, um Hochschuleinrichtungen bei der Entwicklung der für den ökologischen Wandel nötigen Kompetenzen zu unterstützen.
-Horizont Europa und das EIT werden eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Forschungs- und Innovationsdimension der Allianzen der Europäischen Hochschulen sowie beim Aufbau von Wissensökosystemen spielen. Eine gewisse Rolle bei der Unterstützung der Entscheidungsfindung und des Lernens im europäischen Bildungsraum sollte darüber hinaus auch datenintensiven Analysen und maschinellem Lernen zukommen, wobei die Standards des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre zu beachten sind. In Synergie mit dem Europäischen Forschungsraum und mit Unterstützung des EIT wird die Kommission Initiativen starten, um den Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Innovationsfähigkeit Europas zu stärken.
3.6Bildung als Teil eines stärkeren Europas in der Welt
Der europäische Bildungsraum kann zu den geopolitischen Zielen der Europäischen Union beitragen, indem er ihre Verbindungen mit der übrigen Welt stärkt. Bei der Unterstützung der Bildungssysteme in den Partnerländern sollte die internationale Zusammenarbeit eine größere Rolle spielen.
Zum Ausbau der Rolle der Bildung in der EU-Außenpolitik, auch im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie, könnten folgende Maßnahmen ins Auge gefasst werden:
-Maßnahmen auf EU-Ebene sollten darauf ausgerichtet sein, einen „Team Europa“-Ansatz zu schaffen, eine engere Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten bei den externen Aktivitäten von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung in verschiedenen Teilen der Welt zu fördern und dadurch die Positionierung der EU als Partner im Bildungsbereich auf globaler Ebene zu stärken. Dies würde unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der EU und der in den EU-Verträgen festgelegten Entscheidungsverfahren, einschließlich der Abstimmungsregeln, umgesetzt. Die EU an sich ist zwar ein relativ kleiner Akteur, doch entfällt auf sie und ihre Mitgliedstaaten mehr als die Hälfte der gesamten internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich, einschließlich der Grund-, Sekundar-, Berufs- und Hochschulbildung. Die allgemeine und berufliche Bildung spielen daher eine integrale Rolle, wenn es darum geht, das Team Europa einzuberufen. Dazu gehört eine bessere Ausrichtung der europäischen Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich, einschließlich des Programms Erasmus+ und des EU-Beitrags zu globalen Bildungsinitiativen, auf die Prioritäten der EU auf bilateraler, regionaler und globaler Ebene. Zudem wird die EU Kindern, die von humanitären Krisen betroffen sind, weiterhin durch Bildungskomponenten in Soforthilfeprojekten den Zugang zu einer sicheren, qualitativ hochwertigen und anerkannten Primar- und Sekundarschulbildung ermöglichen. Die EU wird die Gleichberechtigung beim Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung auf allen Ebenen fördern, indem sie die Finanzierung von Bildung in Notlagen bei 10 % des Budgets für humanitäre Hilfe belässt. Durch einen solchen Ansatz können stärkere Synergien zwischen der Bildung und den anderen Bereichen der EU-Partnerschaftsagenda entstehen.
-Zusätzlich zur physischen Mobilität sollte die EU den digitalen Weg der Internationalisierung von Bildungsanbietern, insbesondere von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen, unterstützen, indem sie die digitalen Möglichkeiten für das Personal sowie die Lehrenden und Studierenden, unter anderem durch Online-Kurse und Modelle des integrierten Lernens (Blended Learning), erweitert.
-Die EU sollte auch die Zusammenarbeit mit strategischen globalen Partnern (z. B. China, Japan, USA) verstärken und gleichzeitig die Interessen, das Know-how und die Werte der Union besser schützen sowie Gegenseitigkeit und gleiche Ausgangsbedingungen fördern.
-Eine erweiterte internationale Dimension des Erasmus-Programms könnte ein wichtiges Instrument zur Förderung der globalen Dimension des europäischen Bildungsraums sein. Das Erasmus-Programm sollte im größeren Maß gezielt dafür eingesetzt werden, Talente für EU-Hochschuleinrichtungen zu gewinnen und die Alumni-Netzwerke zu nutzen, um strategisch mit jungen und zukünftigen Führungskräften in den Partnerländern in Kontakt zu treten. Starker Nachdruck sollte auf die Zusammenarbeit mit den Nachbarschaftsländern und insbesondere mit Afrika gelegt werden, indem die Umsetzung der umfassenden EU-Strategie für Afrika unterstützt wird, die durch Förderung des laufenden Prozesses der Reform der Systeme für allgemeine und berufliche Bildung und Forschung zur wirtschaftlichen Erholung der Region beiträgt.
-Die Kommission wird Maßnahmen wie gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse der Welt gegenüber weiter öffnen, um internationale Partnerschaften zu stärken und sicherzustellen, dass die europäische Hochschulbildung noch attraktiver wird. Dies sollte dazu beitragen, die Internationalisierung, Attraktivität und globale Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen in Europa weiter zu fördern.
Zu den internationalen Meilensteinen wird die Ausweitung der Beteiligung an Vereinbarungen über das Lernen voneinander und die Zusammenarbeit zählen. Zusätzlich zur laufenden Teilnahme derjenigen Länder der Europäischen Freihandelsassoziation, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, sollte auch der Westbalkan gemäß den geltenden Bedingungen und Verfahren vollständig in den europäischen Bildungsraum und das Erasmus-Programm einbezogen werden.
4Begünstigender Rahmen für die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025
Zur Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 wird ein begünstigender Rahmen geschaffen.
4.1Aufgaben des begünstigenden Rahmens für die Vollendung des europäischen Bildungsraums
Der begünstigende Rahmen wird wie folgt zur Vollendung des europäischen Bildungsraums beitragen:
-Erstens wird er es den Mitgliedstaaten, der EU und breiteren Fachkreisen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung ermöglichen, die in dieser Mitteilung vorgestellten Initiativen zur Vollendung des europäischen Bildungsraums umzusetzen. Auf der Grundlage einer verstärkten Orientierung durch den Rat wird er Anreize für flexible Methoden der Zusammenarbeit bieten und die Synergien mit anderen Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich des Europäischen Forschungsraums und der Kopenhagen- und Bologna-Prozesse, stärken. Zusätzlich zu den europäischen Bildungsgipfeln und Kooperationsmaßnahmen im Rahmen des europäischen Bildungsraums und des Aktionsplans für digitale Bildung, darunter die Koalition „Bildung für das Klima“ oder der Hackathon für digitale Bildung, wird die Kommission regelmäßige Outreach-Aktivitäten und ‑Kampagnen fördern, um das Engagement der Interessenträger auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen.
-Zweitens werden im begünstigenden Rahmen Ziele und Indikatoren festgelegt werden, um die Fortschritte auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum zu steuern und zu überwachen. Neben der Verfolgung der Fortschritte in Bezug auf bereits bestehende Ziele ist es notwendig, mit allen Beteiligten einen neuen Ansatz für Indikatoren und Ziele für den europäischen Bildungsraum entsprechend seinen sechs Dimensionen zu entwickeln. Die Kommission wird weiter mit den Mitgliedstaaten und der Fachwelt im Bereich allgemeine und berufliche Bildung zusammenarbeiten, um vergleichbare Daten zu sammeln und Indikatoren zu entwickeln und so eine evidenzbasierte Politikgestaltung für die Vollendung des europäischen Bildungsraums zu fördern.
-Drittens wird der günstige Rahmen die Integration der allgemeinen und beruflichen Bildung in das Europäische Semester erleichtern, um die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Erholung von der COVID-19-Krise zu stärken. Das Europäische Semester wird den breiteren Kontext bieten, in dem die Fortschritte in Bezug auf die Vollendung des europäischen Bildungsraums neben anderen sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen überprüft werden. Zudem wird es Erkenntnisse und Analysen zur Interaktion der allgemeinen und beruflichen Bildung mit anderen Politikbereichen liefern, die in die länderspezifischen Empfehlungen einfließen können. In Zusammenarbeit mit dem Rat wird die Kommission neue Optionen für freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten zum Semester prüfen, z. B. durch freiwillige Peer-Reviews. Der begünstigende Rahmen wird den Schlüssel zur Lenkung der finanziellen Unterstützung darstellen, die über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und das Instrument der Kommission für technische Unterstützung (zuvor Programme zur Unterstützung von Strukturreformen) geleistet wird. Die erheblichen Mittel, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung stehen, werden zusätzlich eine wichtige Unterstützung für Bildungsreformen und Investitionen in die Bildung, von der Infrastruktur und dem Bau von Einrichtungen bis hin zu Schulungen, digitalen Geräten oder der Finanzierung offener Bildungsressourcen, darstellen. In der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 wurde die Notwendigkeit beispielloser Investitionen in Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen hervorgehoben und diese Art der Investition zu einer der sieben Schlüsselinvestitionen erklärt.
-Viertens wird der begünstigende Rahmen die Grundlage für die Einrichtung eines vollwertigen Governance-Rahmens für den europäischen Bildungsraum bis 2025 schaffen, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Organisation ihrer Bildungssysteme in vollem Umfang gewährt wird. Um in einem komplexen Ökosystem Entscheidungen zu treffen, wird dieser neue Governance-Rahmen einer politischen Kursvorgabe auf hochrangiger Ebene bedürfen. Dazu sollte er die strategischen Ziele der EU stärken und dazu beitragen, Verbindungen zu globalen Initiativen, einschließlich Initiativen der Vereinten Nationen oder der OECD, herzustellen. Er sollte zu mehr Effizienz und Effektivität bei Ministerien und Fachleuten führen, was ihr Engagement auf EU-Ebene betrifft. Und schließlich sollte er zur Förderung wirksamer Lösungen und politischer Reformen vor Ort beitragen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission dabei helfen, die Arbeiten im Bereich Investitionen als Teil des europäischen Bildungsraums zu intensivieren. Dazu gehört auch die Förderung der Debatte in hochrangigen politischen Foren, etwa der gemeinsame Austausch zwischen EU-Finanzministern und EU-Bildungsministern, sowie mit anderen Institutionen wie der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Parlament. Auf technischer Ebene wird eine Fachgruppe für qualitativ hochwertige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung diesen Prozess unterstützen und dazu beitragen, dass der Schwerpunkt auf nationale und regionale Investitionen gelegt wird. Die Kommission wird außerdem speziell lokale, regionale und nationale Behörden unterstützen, um das Lernen voneinander, die Analyse und den Austausch bewährter Verfahren bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu erleichtern.
4.2Beschreibung des begünstigenden Rahmens
Für den Zeitraum bis 2025 schlägt die Kommission vor, dass der begünstigende Rahmen für den europäischen Bildungsraum alle erprobten und bewährten Regelungen des ET 2020 für das Lernen voneinander beibehält, etwa die Arbeitsgruppen, die Formationen der Generaldirektoren und die Peer-Learning-Instrumente, und zwar mit finanzieller Unterstützung insbesondere aus dem Erasmus-Programm. Ebenso sollten andere relevante Leitungsgremien, etwa der Beratende Ausschuss für Berufsausbildung, einbezogen werden.
Um den immer komplexeren und schnelllebigeren Anforderungen der digitalen Gesellschaft und Wirtschaft gerecht zu werden, wird der begünstigende Rahmen für den europäischen Bildungsraum das Engagement und die Interaktion innerhalb des breiteren Bildungsökosystems erleichtern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Online- und persönlichen Formaten fördern.
Dieser begünstigende Rahmen hätte folgende Hauptmerkmale:
-Der Rat wird ersucht, regelmäßige gemeinsame Gespräche zwischen dem Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) und anderen Ratsformationen zu organisieren, um einen ressortübergreifenden Ansatz im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern und den Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu den politischen Prioritäten der EU
zu stärken und gleichzeitig die Arbeit im Bildungsbereich im Rahmen des Europäischen Semesters zu unterstützen.
-Einrichtung eines Lenkungsausschusses für den europäischen Bildungsraum, der eine Bestandsaufnahme sämtlicher Initiativen zur Vollendung des europäischen Bildungsraums vornimmt und sicherstellt, dass diese nicht an Dynamik verlieren. Die Zusammensetzung und Arbeitsmethoden dieses Ausschusses sollten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bis Ende Juni 2021 festgelegt werden.
-Verstärkung der strukturierten Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und mit Interessenträgern zur gemeinsamen Ausarbeitung von Strategien und Finanzierungsmaßnahmen, auch durch Bottom-up-Initiativen und eine stärkere Nutzung von EU-Mitteln.
-Einrichtung einer ständigen Plattform für den europäischen Bildungsraum als öffentliches Portal für entsprechende Maßnahmen und Dienstleistungen. Die Plattform wird für Transparenz sorgen und den Zugriff auf Informationen sicherstellen sowie einen leicht zugänglichen Raum mit Informationen über die Aktivitäten des begünstigenden Rahmens und die dabei erzielten Ergebnisse bieten. Die Plattform wird auch eine interaktive Plattform zur Unterstützung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Interessenträgern umfassen.
4.3Fortschrittsverfolgung
Es gibt Belege dafür, dass die EU-Zielvorgaben Bildungsfragen auf die nationale Agenda bringen und zur Fortschrittsüberwachung beitragen. Sie sind wichtige Bezugspunkte für das Europäische Semester und richtungsweisend für die EU-Finanzierung. Um die Fortschritte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung weiterzuverfolgen, schlägt die Kommission eine Reihe von Zielen vor, die bis 2030 erreicht werden sollen und somit zeitlich mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammenfallen. Der Zeitrahmen räumt den Mitgliedstaaten die Zeit ein, die benötigt wird, um die notwendigen politischen Reformen und Investitionen durchzuführen und deren Auswirkungen sichtbar werden zu lassen.
Diese Ziele sollten auf international vergleichbaren Daten beruhen, die auf den Aggregaten der einzelnen Länder und einem gewichteten EU-Durchschnitt basieren. Ihre Überwachung erfolgt nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Die Kommission fordert den Rat auf, für die EU als Ganzes die folgenden Ziele für 2030 vorzugeben:
-Der Anteil der 15-Jährigen mit schwachen Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften sollte unter 15 % liegen.
-Der Anteil der Achtklässler mit geringen Computer- und Informationskompetenzen sollte unter 15 % liegen.
-Mindestens 98 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter sollten an frühkindlicher Erziehung und Bildung teilnehmen.
-Der Anteil der 20- bis 24-Jährigen mit mindestens einem Abschluss der Sekundarstufe II sollte bei 90 % liegen.
-Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss sollte mindestens 50 % betragen.
Darüber hinaus sollten entsprechend der Kompetenzagenda bis 2025 50 % der erwachsenen Bevölkerung in der EU jedes Jahr Lernangebote wahrnehmen.
Die vorgeschlagenen Ziele für den europäischen Bildungsraum und in Bezug auf die Erwachsenenbildung, die Berufsbildung und die Beschäftigungsfähigkeit, die in der Kompetenzagenda und dem Vorschlag für die Empfehlung des Rates zur Berufsbildung dargelegt sind, ergänzen und verstärken sich gegenseitig und decken zugleich das gesamte Spektrum der allgemeinen und beruflichen Bildung ab. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele regelmäßig überprüfen und bei Bedarf ihre Ausweitung und Überarbeitung für 2030 vorschlagen.
Die Kommission wird jedes Jahr den Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung veröffentlichen, um den Stand der Vollendung des europäischen Bildungsraums in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu überprüfen. Der Monitor wird Länderprofile enthalten sowie die Fortschritte in Bezug auf die EU-Ziele beleuchten, wobei den Zielvorgaben auf EU- und Länderebene Rechnung getragen und Orientierungshilfen für politische Reformen gegeben werden. Die Daten werden konsequent nach Geschlecht, sozioökonomischem Status, besonderen Bildungsbedürfnissen und Minderheiten- oder Migrationshintergrund analysiert.
Begleitend zu den Zielen des europäischen Bildungsraums sollten verschiedene Analyse- und Peer-Learning-Instrumente bereitgestellt werden, die den Fortschritt anhand international vergleichbarer und regelmäßig erhobener Daten messen. Zur Überwachung der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU sollen auch andere quantitative und qualitative Indikatoren sowie Studien und Forschungsergebnisse herangezogen werden. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten, Fachleuten, Interessenträgern und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um Indikatoren in Bereichen zu entwickeln, die nicht Gegenstand bestehender internationaler Datenerhebungen sind, sich jedoch als vorrangige Ziele des europäischen Bildungsraums herauskristallisiert haben.
Um eine Bilanz der Fortschritte bei der Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 zu ziehen, nächste Schritte zu erörtern und neue Impulse zu geben, wird die Kommission 2022 einen Fortschrittsbericht zum europäischen Bildungsraum veröffentlichen und 2023 gemeinsam mit dem Europäischen Parlament eine Halbzeitüberprüfung organisieren. Ein vollständiger Bericht der Kommission über den europäischen Bildungsraum wird 2025 folgen.
5Fazit
Wie in dieser Mitteilung dargelegt, ist der Erfolg des europäischen Bildungsraums abhängig von den Ergebnissen der bisherigen Zusammenarbeit, einem neuerlichen Bekenntnis zur Verfolgung gemeinsamer Ziele und einem soliden Rahmen für seine Verwirklichung und Vollendung bis 2025. Die Kommission ersucht den Rat, die dem europäischen Bildungsraum zugrunde liegenden sechs Dimensionen, die damit zusammenhängenden Initiativen und Meilensteine sowie den vorgeschlagenen begünstigenden Rahmen für seine Vollendung bis 2025 zu billigen. Der europäische Bildungsraum bietet eine Perspektive für die Zukunft der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union. Er zeigt Schlüsselfragen auf und gibt Möglichkeiten für das weitere Vorgehen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und unter voller Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Allgemeine und berufliche Bildung werden wichtige Triebkräfte für eine Erholung sein, die auf den ökologischen und digitalen Wandel ausgerichtet ist. Darüber hinaus werden die Arbeiten in Bezug auf den europäischen Bildungsraum zur geopolitischen Positionierung der EU und ihrer Mitgliedstaaten beitragen.
Die Kommission setzt sich voll und ganz für die Vollendung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 ein und ruft die anderen europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten, die Fachwelt im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und all diejenigen, für die Bildung von Bedeutung ist, auf, ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsam die Macht der Bildung dafür zu nutzen, eine nachhaltige und großzügige Welt zu schaffen.