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Document 52012SC0095
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT on exploiting the employment potential of the personal and household services Accompanying the document COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Towards a job-rich recovery
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN über die Nutzung des Potenzials von personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt Begleitunterlage zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN über die Nutzung des Potenzials von personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt Begleitunterlage zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten
/* SWD/2012/0095 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN über die Nutzung des Potenzials von personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt Begleitunterlage zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten /* SWD/2012/0095 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN über die Nutzung des Potenzials von
personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt Begleitunterlage zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Einen arbeitsplatzintensiven
Aufschwung gestalten
INHALTSVERZEICHNIS 1........... EINLEITUNG............................................................................................................... 3 2........... DEFINITION UND BEURTEILUNG VON
PERSONENBEZOGENEN DIENSTLEISTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN IM HAUSHALT..................................................................... 4 3........... HERAUSFORDERUNGEN FÜR ARBEITSMARKT
UND POLITIK....................... 11 4........... DIE WEITEREN SCHRITTE...................................................................................... 17
Haftungsausschluss: Diese Arbeitsunterlage der Dienstellen der
Europäischen Kommission dient ausschließlich der Information. Sie gibt weder
den offiziellen Standpunkt der Kommission zu dem hier behandelten Thema wieder
noch greift sie einem solchen vor.
1.
EINLEITUNG
Um in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die
Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen bis 2020 auf 75 % zu steigern[1], sollten die Mitgliedstaaten
laut Jahreswachstumsbericht 2012 der „Einleitung von Initiativen, die die
Entwicklung der Wirtschaftszweige mit dem höchsten Beschäftigungspotenzial
erleichtern, wie emissionsarme, ressourceneffiziente Branchen (‚grüne
Arbeitsplätze‘), Gesundheit und Soziales (‚weiße Arbeitsplätze‘) und digitale
Branchen“[2]
besondere Priorität beimessen. Im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zielt
die Leitinitiative „Agenda
für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“[3] darauf ab, durch Steigerung des
Kompetenzniveaus sowie bessere Antizipierung und Abstimmung von Kompetenzen zur
Erreichung der Ziele für 2020 beizutragen. Tätigkeiten, die zum
Wohlergehen von Familien und Einzelpersonen im häuslichen Umfeld beitragen,
beispielsweise Pflege- und Haushaltsdienstleistungen, bieten die Möglichkeit
zur Schaffung vieler Arbeitsplätze. Hauspflegedienstleistungen zählen ebenso
wie Gesundheitsdienstleistungen und Tätigkeiten in der Heimbetreuung zu den
„weißen Arbeitsplätzen“, während Haushaltsdienstleistungen nur am Rande in
diese Kategorie fallen. Die Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen
und Dienstleistungen im Haushalt dürfte aufgrund der Alterung der Bevölkerung
in allen Mitgliedstaaten in Kombination mit dem zu erwartenden Rückgang der
Zahl potenzieller Pflegepersonen im Familienkreis in Zukunft steigen. In vielen
Mitgliedstaaten werden in politischen Debatten häufig personenbezogene
Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt als mögliche Lösung für
folgende Probleme ins Feld geführt: ·
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben durch vermehrte Auslagerung täglicher
Aufgaben im Haushalt sowie bei der Kinder- und Seniorenbetreuung. Zugängliche,
erschwingliche Betreuungsdienstleistungen sind auch eine wichtige Voraussetzung
für eine vermehrte Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt. ·
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für relativ gering qualifizierte Arbeitskräfte, insbesondere im
Bereich der Haushaltsdienstleistungen, mit geringer Belastung der öffentlichen
Finanzen, indem die Erbringung von Haushaltsdienstleistungen in der formellen
Wirtschaft statt in der Schattenwirtschaft gefördert wird. Die Schaffung von
Arbeitsplätzen ist ein Faktor, der auch bei der Untersuchung der Kosten
verschiedener Möglichkeiten der Langzeitpflege zu bedenken ist. ·
Verbesserung der Pflegequalität dank einer Belegschaft, die über die richtigen Qualifikationen verfügt
und von guten Arbeitsbedingungen profitiert, wobei die Dienstleister
Qualitätskontrollen unterzogen werden. Die Verlagerung dieser Dienstleistungen aus
der Schattenwirtschaft in die formelle Wirtschaft wird auch dazu beitragen,
dass Kleinstunternehmen und KMU entstehen und wachsen, denn viele dieser
Dienstleistungen werden von Selbständigen sowie von kleinen und mittleren
Unternehmen erbracht. Obgleich die Beschäftigung im Bereich der
personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt in die
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, sind gemeinsame Überlegungen nützlich,
da alle Mitgliedstaaten dieselben Herausforderungen zu bewältigen haben. Die
Weitergabe bewährter Verfahren, Analysen und Erfahrungen könnte sich als
hilfreich erweisen, um die richtigen Lösungen für die derzeitigen Probleme in
diesem Bereich der Wirtschaft zu finden und auch den künftigen Erfordernissen
aufgrund der demografischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Im Einklang mit
dem Subsidiaritätsprinzip legen die Dienststellen der Kommission dieses
Dokument allen Interessengruppen, wozu insbesondere nationale staatliche
Stellen, Sozialpartner sowie die Nutzer und Anbieter von Dienstleistungen
zählen, zur Debatte vor.
2.
DEFINITION UND BEURTEILUNG VON PERSONENBEZOGENEN DIENSTLEISTUNGEN
UND DIENSTLEISTUNGEN IM HAUSHALT
In diesem Dokument umfasst der Begriff,
„personenbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt“
unterschiedlichste Tätigkeiten, die zum Wohlergehen von Familien und
Einzelpersonen im häuslichen Umfeld beitragen: Kinderbetreuung, Langzeitpflege
von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, Putzen,
Nachhilfeunterricht, Reparaturen am Haus, Gartenarbeit, IKT-Unterstützung usw. Auf Grundlage der vorliegenden statistischen
Informationen kann nur ungefähr angegeben werden, inwieweit Betreuungs- und
Haushaltsdienstleistungen in der NACE[4]
erfasst sind. Außerdem kann die Größenordnung der formellen Beschäftigung in
diesem Bereich angegeben werden, die auf 7,5 Mio. geschätzt wird. Die Kinderbetreuung und die Langzeitpflege von
älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sind soziale Dienstleistungen,
die häufig von Akteuren der Sozialwirtschaft erbracht werden und eine
wesentliche Rolle bei der Erhaltung des sozialen Zusammenhalts spielen. Sie
gelten grundsätzlich als Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und werden
häufig aus öffentlichen Haushalten finanziert. Auf EU-Ebene wird die Erbringung
dieser sozialen Dienstleistungen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode
für Sozialschutz und soziale Eingliederung[5]
politisch koordiniert. Im Hinblick auf die Langzeitpflege nahm der Ausschuss
für Sozialschutz im April 2008 einen Sonderbericht zur Langzeitpflege an
und regte weitere Überlegungen über denkbare Wege zur Bewältigung der
diesbezüglichen Herausforderungen an. Ferner sind Kinderbetreuung und
Langzeitpflege zusammen mit anderen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Gegenstand einer Debatte über die Anwendung von Binnenmarkt- und
Wettbewerbsregeln. In diesem Zusammenhang legte die Kommission im
Dezember 2011 mehrere Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung sozialer
Belange bei der öffentlichen Auftragsvergabe sowie ein neues, vereinfachtes
System der staatlichen Beihilfen vor.[6]
Und schließlich hat die Kommission die Entwicklung eines freiwilligen
Europäischen Qualitätsrahmens für Sozialdienstleistungen[7] im Ausschuss für Sozialschutz
unterstützt, der als Referenz für die Definition, Gewährleistung, Bewertung und
Verbesserung der Qualität dieser Dienstleistungen dienen soll. Personenbezogene Dienstleistungen und
Dienstleistungen im Haushalt weisen unter dem beschäftigungspolitischen Aspekt
einige interessante Merkmale auf: ·
Geringer Einfuhranteil (lokale Tätigkeiten), was
einen geringen Einfuhrverlust bei staatlichem Eingriff bedeutet. ·
Hohe Beschäftigungsintensität, was potenziell große
Auswirkungen im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Falle
staatlicher Förderung bedeutet. ·
Unterschiedliche Niveaus erforderlicher fachlicher
Kenntnisse (Möglichkeit ungelernter Tätigkeiten in bestimmten Bereichen, höhere
Anforderungen im Falle von Pflege und Betreuung); im Allgemeinen sind
angemessene e-Kompetenzen sowie eine gute Beziehungs- und Sozialkompetenz
erforderlich. ·
Geringe Produktivität bei einigen anfallenden
Aufgaben, aber Potenzial für indirekte Produktivitätssteigerungen, wenn
Personen, die Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen in Anspruch nehmen,
sich bessere auf ihre eigene, produktivere Arbeit konzentrieren können. ·
Angesichts des Vorherrschens der Schwarzarbeit in
diesen Sektoren ist es unwahrscheinlich, dass ein staatlicher Eingriff eine
Verlagerung der Beschäftigung von anderen Sektoren nach sich zieht. ·
Der Bedarf an diesen Dienstleistungen steigt
aufgrund des Alterns der Bevölkerung und der Notwendigkeit einer vermehrten
Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt. Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen
tragen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei. Der Staat
gewinnt durch eine Erhöhung der Zahl der Arbeitsstunden oder die Rückkehr der
betreffenden Personen auf den Arbeitsmarkt einen Teil der eingesetzten Mittel
zurück. Traditionell werden Betreuungs- und
Haushaltsdienstleistungen von Mitgliedern eines Haushalts,
zumeist Frauen, im Haushalt erbracht. Teile der anfallenden Aufgaben sind nach
und nach ins externe Umfeld verlagert worden (Verpflegung, Wäsche, Kinderhort,
Einrichtungen für ältere Menschen) oder innerhalb des häuslichen Umfeld
externen Arbeitskräften übertragen worden, die direkt oder indirekt von dem
Haushalt beschäftigt werden. Wie oben erwähnt, sind auch staatliche Stellen in
die Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung und Langzeitpflege als
Instrumente der Sozialpolitik involviert.
2.1.
Erbringung von Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen
innerhalb des Haushalts
Nach Schätzungen
der OECD[8]
wenden erwachsene Haushaltsmitglieder in den europäischen Mitgliedstaaten der
OECD im Durchschnitt 2,5 Stunden pro Tag für Hausarbeit und Betreuung
auf. Frauen sind mit 3,5 Stunden erheblich stärker eingebunden als
Männer mit 1,5 Stunden (siehe Abbildung 1). Der größte Teil der
unbezahlten Arbeit entfällt auf Routinearbeiten im Haushalt (Kochen, Putzen,
Gartenarbeit, Instandhaltungsarbeiten) sowie Betreuungstätigkeiten. Wenn die 331 Mio. Bürgerinnen und Bürger
der EU zwischen 15 und 65 Jahren (aktiv und inaktiv) jeweils
2,5 Stunden täglich für Hausarbeit und Betreuung aufwenden, ergibt das
+/- 830 Mio. Stunden Hausarbeit pro Tag in der EU oder fast
100 Mio. Vollzeitäquivalente. Durch die Auslagerung einiger dieser
Tätigkeiten könnten zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen werden
(selbstständige Erwerbstätigkeit, Gründung oder Weiterentwicklung von KMU). Abbildung 1: Zahl der von Männern und Frauen pro Tag für einzelne
Tätigkeiten aufgewendeten Minuten Quelle: „Society at a Glance 2011 – OECD
Social Indicators“[9] In einem
Eurofound-Bericht[10]
von 2011 wurde zudem festgestellt, dass etwa 80 % der Betreuungs- bzw.
Pflegezeit für Personen mit einer Behinderung oder für abhängige ältere
Personen von informellen Pflegekräften aus dem Familien- oder Freundeskreis
bzw. aus der Nachbarschaft aufgewendet wird, was keine Auswirkungen auf die
öffentlichen Ausgaben hat. Obgleich eine informelle Pflegekraft möglicherweise
eine informelle Bezahlung von der gepflegten Person erhält, handelt es sich
dabei nicht um ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Der Anstieg der Beschäftigungsquote von Frauen
(von 51,2 % 1997 auf 58,2 % 2010) lässt darauf schließen, dass Frauen
weniger Zeit zu Hause verbringen und die informelle Betreuung von Kindern und
älteren Menschen in der Familie sowie wie die Hausarbeit überdacht werden
müssen. Steigende Scheidungsraten[11]
können dazu führen, dass die traditionelle Unterstützung älterer Menschen in
der Familie schwindet. Gemäß den für den Zeitraum von 1970 bis 2007
vorliegenden Daten ist dieser Trend überall in Europa zu beobachten, wobei es
zwischen einigen Mitgliedstaaten gewisse Unterschiede gibt. Auf EU-Ebene ist
die absolute Scheidungsrate[12]
von 0,9 % 1970 auf 2,1 % 2007 gestiegen. Die höchsten Werte sind
dabei in Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Luxemburg, den
Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich zu verzeichnen. Im Bericht „Zweite Europäische Erhebung zur
Lebensqualität: Familienleben und Arbeit“[13]
wird herausgestellt, dass das Gefühl einer übermäßigen Arbeitsbelastung
aufgrund beruflicher oder familiärer Pflichten zu einer erheblichen Minderung
der Lebenszufriedenheit führt. Die fünfte Europäische Erhebung über
Arbeitsbedingungen[14]
zeigt, dass fast ein Fünftel aller europäischen Erwerbstätigen Schwierigkeiten hat, Berufs- und Privatleben in
zufriedenstellender Weise miteinander in Einklang zu bringen. Frauen, die in
Vollzeit einer Erwerbstätigkeit außerhalb des häuslichen Umfeld nachgehen, erleben
einen Konflikt zwischen Berufs- und Privatleben und sind tendenziell weniger
mit ihrem Leben zufrieden als Frauen, die ausschließlich zu Hause arbeiten. Da
die Beschäftigung von Frauen ein wichtiger Aspekt unseres wirtschaftlichen
Wohlstands ist, sollten bessere Bedingungen geschaffen werden, um einen Beitrag
zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu leisten und die
Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern. Ein flächendeckendes Angebot von
Kinderbetreuungseinrichtungen ist von entscheidender Bedeutung, um die
Beschäftigungsquote der Frauen weiter anzuheben und das im Rahmen der Strategie
„Europa 2020“ vereinbarte Kernziel für die Beschäftigung zu erreichen.[15] Ausgaben im Zusammenhang mit
Kinderbetreuungseinrichtungen sind auch als Investition in die Zukunft zu
betrachten. Eine hochwertige Kinderbetreuung kann zur Entwicklung der
Fertigkeiten und Lernfähigkeit kleiner Kinder (insbesondere benachteiligter
Kinder) beitragen. Im Allgemeinen haben Familien die Wahl, einen Kinderhort in
Anspruch zu nehmen, jemanden für die individuelle Kinderbetreuung zu Hause zu
bezahlen, Familienmitglieder in die Betreuung einzubinden oder Kinder selbst zu
betreuen. Welche Wahl im Einzelfall getroffen wird, hängt vom Preis der
Dienstleistungen und von der Verfügbarkeit von Plätzen ab. Folglich hat die
getroffene Wahl Einfluss auf die Beschäftigungsquote. Grundsätzlich könnte der
Mangel an formeller Kinderbetreuung bzw. Langzeitpflege durch informelle
Regelungen kompensiert werden, die es denjenigen, die die Dienstleistungen in
Anspruch nehmen, nicht aber den Leistungserbringern erlauben, einer formellen
Beschäftigung nachzugehen.
2.2.
Staatliche Förderung von Kinderbetreuung und
Langzeitpflege
In den Mitgliedstaaten fördern staatliche
Stellen Kinderbetreuung und Langzeitpflege im Einklang mit den
sozialpolitischen Zielen, da diese Dienstleistungen eine wesentliche Rolle bei
der sozialen Eingliederung spielen und eine Voraussetzung für die vermehrte
Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt sind. Staatliche Eingriffe in die
Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung und Langzeitpflege zielen
darauf ab, das Recht aller auf Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen
unabhängig von Wohlstand oder Einkommen sowie die langfristige Nachhaltigkeit
der Systeme für die Erbringung dieser Dienstleistungen sicherzustellen. Entweder werden die Dienstleistungen
unmittelbar von staatlichen Stellen erbracht, oder diese fördern die Erbringung
der Dienstleistung durch private (gewinnorientierte oder gemeinnützige)
Anbieter, wobei sie die Einhaltung der EU-Vorschriften über staatliche
Beihilfen zu gewährleisten haben. Die häusliche Pflege von älteren Menschen,
die häufiger von Einschränkungen oder Behinderungen betroffen sind, und von
Menschen mit Behinderungen muss durch Haushaltsdienstleistungen ergänzt werden. Staatliche Stellen können auch die Nachfrage
nach Kinderbetreuung und Langzeitpflege durch Familienfreibeträge (z. B.
in Deutschland, Italien und Frankreich), Familienbeihilfe oder steuerliche
Absetzbarkeit der Kosten für Betreuungsdienstleistungen fördern.[16]
Pflege älterer Menschen Langzeitpflege
wird von Menschen benötigt, die bei alltäglichen Verrichtungen, z. B. beim
Aufstehen, Essen, Baden, Ankleiden, Zubettgehen oder beim Toilettengang, Hilfe
brauchen. Dienstleistungen der Langzeitpflege werden entweder informell (siehe
vorheriger Abschnitt) oder formell von Pflegekräften erbracht. Formelle Pflege
wird im häuslichen Umfeld oder in Einrichtungen (wie Betreuungseinrichtungen
und Pflegeheimen) geleistet, und im Allgemeinen übernehmen staatliche Stellen
einen Teil der Kosten. In einigen
Mitgliedstaaten gibt es seit vielen Jahren relativ umfassende häusliche
Pflegedienstleistungen, wobei der Bedarf der Bevölkerung an Langzeitpflege
innerhalb des formalen Systems vollständig gedeckt wird. In anderen
Mitgliedstaaten überwiegt traditionell die Versorgung in der Familie.
Umfassende Ansätze für die Langzeitpflege befindet sich dort erst seit relativ
kurzer Zeit in Entwicklung. In wieder anderen Mitgliedstaaten erhalten zahlreiche
Menschen keine formalen Pflegedienstleistungen, sondern ausschließlich
informelle Pflege.[17]
Kinderbetreuung Die Bedürfnisse von Familien und die
Kinderbetreuungsangebote variieren je nach dem Alter der Kinder
(Mutterschafts-/Elternurlaub, Zeit zwischen Mutterschafts-/Elternurlaub und
Beginn der Schulpflicht sowie während der Schulpflicht). Eine erschwingliche,
zugängliche und hochwertige Kinderbetreuung ist für berufstätige Eltern äußerst
wichtig. Allerdings gibt es in Europa große Unterschiede bei der Verfügbarkeit,
Qualität und Erschwinglichkeit der Kinderbetreuung. Aus den Daten der EU-Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen
(EU-SILC) geht hervor, dass es in einigen Mitgliedstaaten umfassende formelle
Regelungen (einschließlich vorschulischer Erziehung) gibt, während in anderen
Mitgliedstaaten sonstige Regelungen (wie Betreuung durch Tagesmütter und/oder
Familie, Freunde oder Nachbarn) überwiegen. In der Altersstufe zwischen 0 und
2 Jahren variiert die Nutzung formaler Regelungen für die Kinderbetreuung
zwischen 73 % in Dänemark und nur 2 % in der Tschechischen Republik
und in Polen.[18]
Im Rahmen der Strategie zur Gleichstellung von Männern und Frauen wird die
Kommission über die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf
Kinderbetreuungseinrichtungen berichten. Der Bedarf an
Kinderbetreuungsdienstleistungen hängt von der Erwerbsquote der Eltern
(Mütter), der Zahl der in Teilzeit geleisteten Arbeitsstunden, der
Arbeitslosigkeit, der Dauer des Elternurlaubs, den Öffnungszeiten der Schulen
und der Verfügbarkeit von Alternativen wie der Betreuung durch Großeltern
und/oder anderer informeller Lösungen ab.[19]
2.3.
Erbringung personenbezogener Dienstleistungen und
von Dienstleistungen im Haushalt durch nicht angemeldete Arbeitskräfte
Ohne staatliche Förderung ist die formelle
Beschäftigung im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen und
Dienstleistungen im Haushalt für die Mehrheit der Bevölkerung recht teuer, und
das Angebot derartiger Dienstleistungen auf dem formalen Markt ist begrenzt
(siehe 2.2). Daher wird ein beträchtlicher Anteil der personenbezogenen
Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt informell durch nicht
angemeldete Arbeitskräfte erbracht. Dies ist eindeutig auf das
Spannungsverhältnis zwischen dem Nettoeinkommen des Nutzers und den Kosten
zurückzuführen, die entstehen, wenn ein Dienstleister mit Tätigkeiten
beauftragt wird, die der Nutzer auch selbst übernehmen könnte. Naturgemäß ist nicht angemeldete
Erwerbstätigkeit sehr schwierig einzuschätzen. Bislang ist das Ausmaß der nicht
angemeldeten Erwerbstätigkeit in der EU nur wenig untersucht worden. Im
Oktober 2007 wurde ein spezieller Eurobarometer-Bericht (Nr. 284) zum
Thema der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in der Europäischen Union[20] mit den Ergebnissen einer
Direkterhebung veröffentlicht, bei der 26 755 EU-Bürgerinnen und
-Bürger ab 15 Jahren in den 27 EU-Mitgliedstaaten befragt wurden.
Nach der Definition im Rahmen der Erhebung fallen nicht nur gegen Entgelt
ausgeführte Arbeiten unter den Begriff der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit,
sondern auch Arbeiten, die mit Sachleistungen vergütet werden. 11 % der
befragten Bürgerinnen und Bürger der EU der 27 gaben zu, Waren oder
Dienstleistungen im Zusammenhang mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
eingekauft zu haben. Darunter gaben 17 %, das sind 7,7 Mio. Personen,
an, Dienstleistungen im Haushalt (wie Gartenarbeit, Putzen, Betreuung von
Kindern und älteren Menschen) in Anspruch genommen zu haben, während 8 %,
also 3,5 Mio. Personen, nach eigener Angabe personenbezogene
Dienstleistungen (z. B. Friseurleistungen oder Privatunterricht) in
Anspruch nahmen. Aus diesen Zahlen und der Tatsache, dass in
Europa rund 410 Millionen Menschen leben, die mindestens 15 Jahre als
sind, kann gefolgert werden, dass sich 45,1 Mio.[21] Menschen nicht angemeldete
Erwerbstätigkeit zunutze gemacht haben. Da nicht angemeldete Arbeitskräfte in
der Regeln nicht in Vollzeit arbeiten[22],
wird die Zahl potenzieller nicht angemeldeter Arbeitskräfte im Bereich der
Dienstleistungen im Haushalt auf 1 Mio. geschätzt. Dies ist eine
vorsichtige Schätzung, bedenkt man die Wahrscheinlichkeit von Meldelücken in
Erhebungen über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit. Bei dieser Hochrechnung auf Grundlage des
Eurobarometer-Berichts wird möglicherweise die wirkliche Lage unterschätzt.
Tatsächlich scheinen allein jüngere Daten aus Deutschland und Italien[23] über diese Schätzung
hinauszugehen. Deutschland gehört zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten
Anteil an illegaler Beschäftigung in Privathaushalten. Es wird davon ausgegangen,
dass 90–95 % der entsprechenden Dienstleistungen in Privathaushalten
illegal erbracht werden. Diese Zahl umfasst die illegale Beschäftigung von
Migranten ohne gültige Ausweispapiere ebenso wie die informelle Arbeit von
Personen aus der Nachbarschaft oder dem Freundes- und Bekanntenkreis. Besonders
weit verbreitet ist die informelle Arbeit in den Haushalten älterer Menschen,
in denen mindestens 500 000 bis 600 000 Arbeitskräfte illegal
für häusliche Dienstleistungen beschäftigt werden. Auch in Italien ist der
Anteil der illegalen Beschäftigung in Privathaushalten hoch. Dort wird der
größte Teil der Arbeiten im Haushalt von illegalen Einwanderern ausgeführt. Die
tatsächliche Zahl von als Pflegekräften tätigen Migranten (sogenannten
„badanti“[24])
ist unbekannt, was in der Natur der Sache liegt. Ihre Zahl wird jedoch auf
zwischen 0,7 und 1 Mio. geschätzt und ist damit erheblich höher als die
Zahl der Arbeitskräfte im Bereich der formalen Pflege.[25]
2.4.
Öffentliche Förderung des Angebots von
personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt zur
Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
In Anbetracht der Tatsache, dass die nicht
angemeldete Erwerbstätigkeit im Bereich personenbezogene Dienstleistungen und
Dienstleistungen im Haushalt eine erhebliche Rolle spielt, können die
staatlichen Stellen es in Betracht ziehen, Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen,
das Angebot von personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im
Haushalt innerhalb der formellen Wirtschaft zu fördern. Dieser Eingriff kann
sowohl Pflegetätigkeiten als auch Tätigkeiten im Haushalt betreffen. Denkbar wäre
insbesondere ein direktes Eingreifen in den vom Nutzer zu zahlenden Preis, zum
Beispiel über Dienstleistungsgutscheine für bestimmte Aufgaben. Der Verbraucher
zahlt nur einen Teil des tatsächlichen Preises (in etwa den Schwarzmarktpreis),
die staatlichen Stellen begleichen die Differenz. Der
Dienstleistungsgutschein ist eines von mehreren möglichen Instrumenten zur
Verbesserung der Zahlungsfähigkeit der Nachfrager. Er ist auch deshalb
interessant, weil er flexibel und einfach anzuwenden ist. Letztere Eigenschaft
ist insbesondere für ältere (und möglicherweise pflege-/betreuungsbedürftige)
Menschen wichtig, die Unterstützung benötigen. Er vereinfacht ferner Verwaltungsverfahren,
ermöglicht eine fortlaufende Überprüfung derjenigen Personen, die einen
Gutschein erhalten haben, und fördert die Entwicklung der lokalen
Geschäftstätigkeit. Des Weiteren wird dadurch eine finanzielle Weiterverfolgung
der Mittel ermöglicht und die Beurteilung der Kosten und der durch die
Investition bedingten Einnahmen und Kostenersparnisse vereinfacht (vgl. 3.2). In Frankreich wurde das System der
CESU-Gutscheine[26],
die Privathaushalte von einer Bank oder als
nicht monetären Vorteil von ihrem Arbeitgeber erhalten können[27], zur Schaffung formeller
Arbeitsplätze in Privathaushalten eingeführt. Im Jahr 2005 wurden parallel dazu im
„Borloo-Plan“ einige politische Themen behandelt, die mit
familienunterstützenden Dienstleistungen im Zusammenhang stehen: Arbeitsrecht,
Rechtsvorschriften im Bereich Sozialschutz, Qualitätskontrolle und
organisatorische Fragen[28]. Als Folge davon wurden in Frankreich zwischen 2005 und 2009 erfolgreich
500 000 neue sozialabgabenpflichtige Arbeitsplätze in Privathaushalten,
insbesondere für Angehörige von Randgruppen des Arbeitsmarkts, geschaffen. Die
informelle Beschäftigung konnte auf diese Weise um 70 % reduziert werden[29]. Es
besteht ferner die Möglichkeit, dass Privathaushalte als direkte Arbeitgeber
von Erbringern von Dienstleistungen im Haushalt auftreten und dabei
vereinfachten Verwaltungsverfahren unterliegen[30].
Das Marktvolumen für häusliche Dienstleistungen
betrug 2009 16 Mrd. EUR. Seit 1987
wurde eine besondere „70+-Regel“ zur Deckung des Bedarfs älterer Menschen
festgelegt. Ziel dieser Regel ist, dass Privathaushalte von Personen ab 70
Jahre keine Sozialabgaben für direkt beschäftigte Arbeitskräfte zahlen müssen. In Deutschland
existieren mehrere Instrumente zur Förderung der Schaffung formeller
Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich, zum Beispiel die so genannten
„Minijobs“, bei denen Privathaushalte im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens
(„Haushaltsscheckverfahren“) Arbeitskräfte für häusliche Dienstleistungen
anmelden können. Letztere dürfen bis zu 400 EUR pro Monat verdienen,
während die Haushalte als Arbeitgeber von Steuerermäßigungen bei den
Sozialabgaben profitieren (14,34 % Pauschalbeiträge einschließlich der
Beiträge zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die die größten Posten
darstellen)[31].
In Österreich[32] ist
die informelle Arbeit in Privathaushalten traditionell weit verbreitet, mit
Ausnahme der Langzeitpflege. Eine seit 2007 angewendete Strategie zur
Legalisierung der Langzeitunterstützung in Privathaushalten hat dazu geführt,
dass die informelle Beschäftigung (von Migranten) in Privathaushalten älterer
Menschen innerhalb von zwei Jahren um 80 % reduziert werden konnte. In
anderen Bereichen häuslicher Dienstleistungen wird nach wie vor der Großteil
der Arbeit im Rahmen informeller Beschäftigungsverhältnisse geleistet. Auch
Österreich hat ein Gutscheinsystem zur Förderung der formellen Beschäftigung
eingeführt, wobei jedoch lediglich 1 000 Gutscheine pro Jahr verkauft
werden. Dies ist gegebenenfalls durch die Tatsache zu erklären, dass die Kosten,
die dem Privathaushalt für diesen Gutschein entstehen, über dem derzeitigen
Schwarzmarktpreis für diese Dienstleistungen liegen.
3.
HERAUSFORDERUNGEN FÜR ARBEITSMARKT UND POLITIK
3.1.
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Um bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 %
der Bevölkerung im Alter zwischen 20 und 64 Jahren zu erreichen, werden die
Mitgliedstaaten ihr Augenmerk insbesondere auf die Förderung der
Berufstätigkeit von Frauen und auf die allgemeine Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben richten müssen. Den jüngsten Prognosen zufolge wird sich die
Zahl der Europäer, die 65 Jahre und älter sind, innerhalb der nächsten
50 Jahre nahezu verdoppeln, und zwar von 87,5 Mio. im Jahr 2010
auf 152,6 Mio. im Jahr 2060[33].
Gleichzeitig beginnt der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter
abzunehmen, nachdem zuvor jahrzehntelang eine kontinuierliche Zunahme zu
verzeichnen war. Was die Langzeitpflege anbelangt, wird der
Anteil der nichtfachlichen Pflegepersonen innerhalb der kommenden Jahre und
Jahrzehnte als Folge der stärkeren Beteiligung von Frauen und älteren
Arbeitnehmern am Erwerbsleben schwinden. Eine detaillierte Analyse der
demografischen Tendenzen in den kommenden Jahrzehnten zeigt eine Abnahme der
„Oldest Old Support Ratio“, also der maximal pflegebedürftigen Population
bezogen auf die maximal informelle Pflegeleistungen erbringende Population
(vgl. Abbildung 2) (OOSR: 50-74-Jährige/über 85-Jährige). Die Anwerbung von
Pflegepersonen außerhalb der Familie wird zur Deckung des Bedarfs im Bereich
Langzeitpflege zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine aktuelle Studie mit
Schwerpunkt Großbritannien[34]
hat ergeben, dass die Bereitstellung von nichtfachlicher intensiver Pflege für
behinderte ältere Menschen durch ihre erwachsenen Kinder höchstwahrscheinlich
nicht mit dem zukünftigen Bedarf wird Schritt halten können. Abbildung 2:
Entwicklung des Verhältnisses zwischen der ältesten und der älteren
Bevölkerungsgruppe ( „Oldest Old Support Ratio“ – OOSR) Quelle: 2008; Pickard et al., 2009 Zur Ermittlung der zukünftigen Anzahl an
Personen mit Langzeitpflegebedarf ist eine genaue Analyse der Faktoren zur
Untermauerung des Langzeitpflegebedarfs, wie zum Beispiel Beeinträchtigung der
Aktivität, Behinderung sowie Krankheiten oder Umstände, die dazu führen,
erforderlich. Eindeutige und präzise Verbindungen zwischen all diesen Faktoren
sind nicht immer leicht aufzuzeigen. Die Forschung hat ergeben, dass
Behinderung der Haupteinflussfaktor für den Langzeitpflegebedarf darstellt,
wobei diese mit der Altersstruktur der Bevölkerung und der Verbreitung
bestimmter Krankheiten und Umstände in Zusammenhang steht. Auf der Grundlage
dieser Erkenntnis sowie der oben genannten demografischen Tendenzen
(insbesondere der Entwicklung der Bevölkerung über 80 Jahre) wurde eine
Hochrechnung zur potenziellen Anzahl an Langzeitpflegebegünstigten angestellt
(vgl. Abbildung 3). Abbildung 3:
Erwartete Zahl der Pflegebedürftigen und der verschiedenen Betreuungsarten
in den 27 EU-Mitgliedstaaten bei alternativen Szenarien Quelle: Europäische Kommission/Ausschuss für
Wirtschaftspolitik (2009) Zusätzlich zu den Kosten der
Altersversorgungssysteme, die aufgrund der Abnahme der erwerbstätigen
Bevölkerung gegebenenfalls schwerer zu tragen sind, wird auch die Überalterung
unausweichlich dazu führen, dass Druck auf die Regierungen ausgeübt wird, damit
diese soziale Dienstleistungen bereitstellen[35].
Diese Veränderungen werden dazu führen, dass weniger Arbeitskräfte innerhalb
der Haushalte zur Verfügung stehen und die Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf
und der Bereitstellung fachlicher Pflegedienstleistungen größer wird. Als Folge
davon besteht die Gefahr, dass Privathaushalte als Hilfe zur Bewältigung dieser
Tätigkeiten bzw. zur Lösung ihrer Probleme nicht angemeldete Arbeitskräfte
anwerben.
3.2.
Potenzial der Schaffung von Arbeitsplätzen mit
geringer Belastung der öffentlichen Finanzen
Die Möglichkeit eines verstärkten staatlichen
Eingreifens muss sorgfältig hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen
auf das Haushaltsdefizit geprüft werden. Daher ist eine genaue Analyse zur
Bewertung der tatsächlichen Kosten potenzieller weiterer staatlicher Eingriffe
erforderlich. Wie bereits erwähnt, fördern zahlreiche Mitgliedstaaten bereits
das Angebot und die Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen und
Dienstleistungen im Haushalt. Obgleich diese Systeme möglicherweise auf den
ersten Blick eine große Belastung für die öffentlichen Finanzen darzustellen
scheinen, erhält der Staat einen Teil seiner bereitgestellten Mittel zurück,
und zwar über: ·
Zusätzliche Einnahmen aus der Einkommensteuer/aus
Sozialversicherungsbeiträgen und weniger Ausgaben in Form von Leistungen bei
Arbeitslosigkeit durch Schaffung von Arbeitsplätzen (Einnahmen- und
Kostenersparniseffekte). ·
Externe Auswirkungen, bei denen eine zahlenmäßige
Erfassung schwieriger ist, wie zum Beispiel eine bessere Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben, die auch zu größerer Wettbewerbsfähigkeit aufgrund von
weniger Stress führt sowie zu weniger Fehlzeiten im Beruf und höherer
Produktivität; Einsparungen im Vergleich zu den Kosten alternativer Lösungen
(insbesondere was die Langzeitpflege und die Möglichkeit für ältere Menschen,
zu Hause zu bleiben, anbelangt); Schaffung von Arbeitsplätzen für das
Management des Anbieters; erhöhter Konsum durch Dienstleistungskräfte, erhöhte
Gesamtnachfrage usw. (indirekte Einnahmen- und Kostenersparniseffekte). Belgische Dienstleistungsgutscheine: eine
wertvolle Quelle für quantitative Daten Die belgischen Dienstleistungsgutscheine können für
im Haus anfallende Tätigkeiten (Putzen, Waschen, Bügeln, Kochen und Nähen) und
für außerhalb des Hauses anfallende Tätigkeiten (Einkaufen, Bügeln bei einem
Bügelservice und Unterstützung bei der Personenbeförderung unter bestimmten
Bedingungen) verwendet werden. Die Gutscheine können derzeit nicht für
Reparaturarbeiten am Haus oder Gartenarbeit eingesetzt werden. Der Nutzer zahlt
7,50 EUR pro Stunde für die Dienstleistung, die tatsächlichen Kosten
liegen bei 20,80 EUR, die Differenz (13,30 EUR) wird vom RVA/LFA
beglichen[36].
Zusätzlich zu dem Zuschuss können die Haushalte ihre Ausgaben für die
Gutscheine von der Einkommensteuer absetzen (Preis nach Steuerermäßigung =
5,25 EUR). Laut einer im Auftrag der belgischen Regierung
durchgeführten Studie[37]
setzen sich die Nettointerventionskosten dieses Systems wie folgt zusammen: Bruttokosten 1 430 432 704 EUR
Einnahmen- und Kostenersparniseffekte 629 734 509 EUR Indirekter Einnahmen- und Kostenersparniseffekt zwischen 418 275 083 EUR und
534 575 083 EUR[38]
Nettokosten zwischen
382 423 112 und 266 123 112 EUR Diesem Bericht zufolge ist der Nutzer anscheinend
bereit, am Schwarzmarkt 8,59 EUR zu zahlen. In diesem Fall könnten die
steuerlichen Vorteile gestrichen und der Preis für einen
Dienstleistungsgutschein auf bis zu 8,59 EUR erhöht werden. Die
Nettokosten für den Staat entsprechen dann 82 478 861 EUR oder sie
werden negativ (also zu einem Gewinn) -33 821 139 EUR.
Durchschnittlich betragen die Nettokosten 24 328 861 EUR. Das
entspricht einer Intervention von 304 EUR pro Arbeitsplatz (durch
Einführung des Dienstleistungsgutscheinsystems wurden 80 000
Vollzeitarbeitsplätze geschaffen). Die Annahme, dass die Kosten für die Nutzer
dem Schwarzmarktpreis entsprechen, erscheint realistisch und logisch. Aus dem Bericht geht ferner eine interessante
Auswirkung der Gutscheine hervor: 10,4 % der Nutzer erklärten, dass sie
ihre Arbeitszeit/Zeit für Erwerbstätigkeit erhöhen konnten, weil sie einige
Aufgaben mithilfe der Dienstleistungsgutscheine an andere übertragen können,
und 0,6 % der Nutzer erklärten, dass sie auf den Arbeitsmarkt zurückkehren
bzw. einer bezahlten Beschäftigung nachgehen konnten, anstatt Hausarbeit zu
erledigen. 10,8 % der Nutzer erklärten, dass sie ohne
Dienstleistungsgutscheine ihre Arbeitszeit reduzieren müssten. Die staatlichen Stellen sollten bezüglich der
Kosten mit Weitsicht handeln, weil die Stelle, die eine Investition tätigt,
häufig nicht identisch ist mit der Stelle, die den Nutzen aus dieser
Investition zieht. Dadurch werden die tatsächlichen Nettokosten der staatlichen
Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Wirtschaftszweig besser
verständlich. Auch die Begünstigten müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet
werden. Von der Steuerermäßigung profitieren zum Beispiel insbesondere Familien
mit hohem Einkommen, während Familien mit sehr geringem Einkommen eine
Befreiung von Zuzahlungen zugute kommt. Somit tragen Familien mit mittlerem
Einkommen im Verhältnis zu den anderen beiden Gruppen eine größere finanzielle
Last an dem System zur Schaffung von Arbeitsplätzen[39]. Die langfristigen Auswirkungen einer stabilen
Entwicklung von personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im
Haushalt sollten ebenfalls in die Entscheidung für oder gegen staatliche
finanzielle Förderung von Angebot und/oder Nachfrage dieser Dienstleistungen
einfließen. Bei einfachen Hochrechnungen ist stets
Vorsicht angesagt. Angesichts früherer Forschungsergebnisse (Bedarf aufgrund
der demografischen Entwicklung, einfache Tätigkeiten, begrenzte
Nettohaushaltskosten) sind einige grundlegende Berechnungen jedoch hilfreich
bei der Darstellung der potenziellen Erwerbsmöglichkeiten, die durch eine
verstärkte Förderung von personenbezogenen Dienstleistungen und
Dienstleistungen im Haushalt EU-weit geschaffen werden könnten: ·
Eine Hochrechnung des belgischen Systems auf die EU
(unter Berücksichtigung der jeweiligen Bevölkerungsgrößen, einfache
Multiplikation mit 50) ergibt Nettokosten von 1,2 Mrd. EUR für
4 Mio. neue Arbeitsplätze im Bereich Haushaltsdienstleistungen. Wenn jede derzeit erwerbstätige Person
(215 000 000) nur 1 Arbeitsstunde pro Woche auslagert (im Vergleich
zu 2,5 Stunden, die ein erwachsener Europäer im Durchschnitt täglich für
Hausarbeit aufwendet, wie in Abschnitt 2.1 dargestellt), ergibt sich daraus ein
Potenzial von fast 5,5 Mio. neuen[40]
Arbeitsplätzen.
3.3.
Qualität der Dienstleistungen und Qualität der
Arbeit
Personenbezogene Dienstleistungen und
Dienstleistungen im Haushalt werden meist von Frauen erbracht, die überwiegend
in Teilzeit arbeiten, relativ gering qualifiziert sind und häufig einen
Migrationshintergrund haben. Es handelt sich oft um direkt bei Familien
angestellte, unregelmäßige Beschäftigte, was sich auf die Qualität der
Dienstleistung auswirken kann, insbesondere, wenn es sich um
Pflegedienstleistungen handelt. Um die Qualität der Dienstleistungen
sicherzustellen, sollten die Arbeitskräfte über einen festen Arbeitsplatz mit
Mindestarbeitszeit sowie die richtigen Qualifikationen und gute
Arbeitsbedingungen verfügen. Staatliche Hilfen sollten daher unter
Berücksichtigung bestimmter Aspekte gewährt werden, die die Qualität der
Dienstleistungen betreffen.
Qualität Die „Social Platform“[41] schlägt in ihren Empfehlungen
für qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Soziales
(„9 principles to achieve quality social and health services“) vor, dass
Qualität auf lokaler Ebene, also der Ebene, die am nächsten an den Nutzern der
Dienstleistungen liegt, definiert werden muss. Es ist wichtig, die Bedürfnisse
der Nutzer zu berücksichtigen (Geschlecht, Alter, Religion, ethnische Herkunft
usw.) und Schulungen darauf abzustimmen. Einem vom Europäischen Sozialen Netzwerk ins
Leben gerufenen Projekt über die Änderung der Beziehungen zwischen Geldgeber,
Anbieter und Nutzer von Dienstleistungen für ältere Menschen in Europa[42] zufolge könnten
Kontrollmechanismen geschaffen werden, um die Qualität der angebotenen
Dienstleistungen zu bewerten und zu prüfen. Ferner sollten die Mitgliedstaaten
sicherstellen, dass Personen, die illegale Einwanderer beschäftigen, gemäß
Richtlinie 2009/52/EG bestraft werden. Dies sollte auf einzelne
Organisationen, Agenturen oder Dienste angewendet werden. Es müssten noch
Qualitätsindikatoren entwickelt werden. In diesem Zusammenhang ist der oben erwähnte
freiwillige Europäische Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen [43]ein nützliches Instrument zur
Förderung der Qualität von Kinderbetreuung und Langzeitpflege: Darin werden
Qualitätsgrundsätze dargelegt, die im Zusammenhang mit den Eigenschaften, die
eine soziale Dienstleistung aufweisen sollte, damit die vielfältigen
Bedürfnisse und Erwartungen des Dienstleistungsnutzers erfüllt werden, und im
Zusammenhang mit den vielfältigen Dimensionen des Dienstleistungsangebots
stehen (Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Bezahlbarkeit, Personenzentriertheit,
Umfang, Kontinuität, Ergebnisorientiertheit, Respektierung der Nutzerrechte,
Teilhabe und Übertragung von Verantwortung, Partnerschaft, verantwortungsvolle
Führung, gute Arbeitsbedingungen und gute Arbeitsumgebung/Investition in
menschliches Kapital, adäquate physische Infrastruktur). Daneben werden
operative Kriterien vorgeschlagen, die gegebenenfalls bei der Überwachung und
Bewertung der Qualität sozialer Dienstleistungen hilfreich sind. Ferner werden
methodologische Elemente für die Entwicklung von Qualitätsinstrumenten
(Standards oder Indikatoren) auf nationaler oder lokaler Ebene erörtert. Wie in dem Positionspapier zu sozialen
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse der hochrangigen EU-Gruppe
„Behindertenfragen“ vorgeschlagen, erfordert eine nachhaltige Auslagerung von
Dienstleistungen eine gute Qualität sowohl im Pflegebereich als auch im Bereich
Tätigkeiten im Haushalt[44].
Ferner werden verbindliche Qualitätsstandards und geeignete staatliche
Kontrollmechanismen gefordert.
Qualifikationen und Schulung Die EU-Leitinitiative „Agenda für neue
Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ der Strategie Europa 2020
unterstützt Initiativen der Mitgliedstaaten zur Anerkennung der bei der Pflege
betreuungsbedürftiger Verwandter erworbenen Qualifikationen. Bei der Kinderbetreuung und der Langzeitpflege
sind keine so hohen fachlichen Qualifikationen erforderlich wie beispielsweise
bei professionellen Gesundheitsdienstleistungen. Daher sind sie gegebenenfalls
interessant, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen mit der Möglichkeit, zu einem
späteren Zeitpunkt Kompetenzen zu verbessern und eventuell beruflich
aufzusteigen. Es sollten Schulungsmöglichkeiten angeboten werden, damit die
Verbesserung der Kompetenzen sichergestellt ist. Ferner sollten Pflegepersonen
die Möglichkeit erhalten, ein Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen. Unter
diesem Blickwinkel besteht die Notwendigkeit, das Zusammenspiel zwischen der
Arbeits- und Ausbildungswelt zu verbessern,[45]
um die Anerkennung von „nicht formalem und informellem Lernen“ zu fördern. In der vor Kurzem verabschiedeten Mitteilung
der Kommission zum Thema Kinderbetreuung[46]
wird zum Beispiel besonders die Notwendigkeit verbesserter Qualifikationen der
in der Kinderbetreuung Beschäftigten hervorgehoben. 1996 haben die Europäischen Sozialpartner der
Reinigungsbranche ein gemeinsames Memorandum über neue Erwerbsquellen
unterzeichnet,[47]
in dem die Notwendigkeit der Verbesserung von Qualifikationen und der Qualität
der Arbeitsbedingungen für die Entwicklung von Reinigungstätigkeiten im Haushalt
betont wird. Technologie Die Auslagerung von personenbezogenen
Dienstleistungen und von Dienstleistungen im Haushalt könnte durch optimalere
Nutzung von Technologien und Investitionen in Schulungen zu einer
Produktivitätssteigerung bei derartigen Tätigkeiten führen, da eine Auslagerung
üblicherweise mit einer Spezialisierung einhergeht. Im Rahmen des vom Institut für technologische
Zukunftsforschung (IPTS) der gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Kommission
gelenkten Projekts CARICT[48]
wurden systematisch und auf EU-Ebene 52 IKT-gestützte Praktiken für die
Betreuung zu Hause aus verschiedenen Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre
Wirksamkeit und ihre Kosteneffizienz hin untersucht. Die Mitgliedstaaten
konnten sich dabei gegenseitig Anregungen holen (z. B. SOPHIA (DE), CAMPUS
(IT) und E-Care (IT)). Technologische Mittel sind in großem Umfang zur
effektiven Unterstützung der Ausbildung und Zertifizierung nutzbar, können bei
der Organisation des Arbeitsmarkts zum Einsatz kommen (z. B. FEPEM (FR)),
schaffen neue Möglichkeiten für die Freiwilligentätigkeit, verbessern die
Attraktivität der Arbeit im Pflegebereich und helfen Pflegepersonen, die Pflege
besser mit anderen Tätigkeiten zu vereinbaren. Dank Informations- und
Kommunikationstechnologien können Pflegepersonen Fernunterricht nehmen oder
Selbstlernkurse absolvieren, für die es aufgrund ihrer Pflegeverpflichtungen in
zeitlicher und räumlicher Hinsicht ausgesprochen schwierig wäre, herkömmliche
Kurse zu besuchen (z. B. „City and Guilds – Learning for Living“; „Caring
with Confidence“ in Großbritannien, „Coidanet“ in Spanien, „Aspasia“ in
Italien)[49].
IKT kann auch in großem Umfang bei der Zertifizierung von Kompetenzen
eingesetzt werden.
4.
DIE WEITEREN SCHRITTE
Angesichts der absehbaren Auswirkungen der
demografischen Entwicklung auf unsere Gesellschaften müssen die europäischen
Arbeitsmärkte integrativer gestaltet werden. Auch die Beschäftigungsquote muss
erhöht werden. Personenbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungen im
Haushalt eröffnen in dieser Hinsicht signifikante Möglichkeiten, weil sie die
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern, zu einer
Produktivitätssteigerung führen und die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in
den offiziellen Arbeitsmarkt überleiten. Mit dem vorliegenden Dokument laden die
Kommissionsdienststellen alle Interessengruppen ein, sich zu möglichen
Arbeitsplatzfördermaßnahmen im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen
und Dienstleistungen im Haushalt zu äußern. Dabei sind insbesondere folgende
Punkte von Interesse: ·
Wege zur Verbesserung der Messung und Überwachung
der Beschäftigungsniveaus im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen und
Dienstleistungen im Haushalt unter Berücksichtigung der Auswirkungen der
gegenwärtigen Krise, Verlust der Kaufkraft, Probleme betreffend den Ausschluss
aus dem Arbeitsmarkt und die potenzielle positive Auswirkung auf Gründung oder
Wachstum von KMU; ·
Die Zweckmäßigkeit einer Intensivierung des
Erfahrungsaustauschs, insbesondere was die verwendeten oder geplanten
Instrumente zur Förderung von personenbezogenen Dienstleistungen und
Dienstleistungen im Haushalt anbelangt, wobei besonderes die Kosteneffektivität
und die Reduzierung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen
sind; ·
Wege zur Gewährleistung der Dienstleistungs- und
der Arbeitsplatzqualität (Qualifikationsbedarf, Arbeitsbedingungen),
möglicherweise auch durch Entwicklung von Qualitätsstandards; ·
Andere Wege zur Gewährleistung einer stärkeren
Professionalisierung von personenbezogenen Dienstleistungen und von Dienstleistungen
im Haushalt. Das vorliegende Dokument bindet nur die in
seine Ausarbeitung involvierten Kommissionsdienststellen. Der Wortlaut dient
als Diskussionsgrundlage und greift nicht der endgültigen Form einer
zukünftigen Entscheidung der Kommission vor.
Antworten bitte an empl-household-services@ec.europa.eu
Personen ohne Internetzugang können ihre
Antwort auch per Post an folgende Adresse übermitteln:
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Konsultation über personenbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungen im
Haushalt
Referat C2
Rue Joseph II 2
1040 Brüssel
Belgien Ablauf der Äußerungsfrist: 15. Juli 2012 [1] http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm
[2] http://ec.europa.eu/europe2020/reaching-the-goals/monitoring-progress/annual-growth-surveys/index_de.htm [3] http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=958
[4] Diese
Tätigkeiten fallen unter verschiedene Abschnitte der NACE oder Teile davon,
insbesondere die Folgenden in der NACE Rev. 2: 88 (Sozialwesen (ohne
Heime), 97 (Private Haushalte mit Hauspersonal), 96 (Erbringung von sonstigen
überwiegend persönlichen Dienstleistungen), 82.99 (Erbringung sonstiger
wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen) und 78
(Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften). [5] http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=755&langId=de
[6] Siehe
spezifische Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse unter http://ec.europa.eu/competition/state_aid/overview/public_services_en.html.
Siehe ferner die Mitteilung über Sozialdienstleistungen von allgemeinem
Interesse: „Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon: Die
Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union“,
KOM(2006) 177, 26. April 2006; Mitteilung über „Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen: Europas
neues Engagement“, KOM(2007) 725 endgültig vom 20. November 2007;
erster und zweiter „Biennial Report on social services of general interest“
(Zweijahresbericht über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse) (SEC(2008) 2179
vom 2. Juli 2008 und SEC(2010) 1284 vom 22. Oktober 2010);
Leitfaden zur Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union über staatliche
Beihilfen, öffentliche Aufträge und den Binnenmarkt auf Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse inklusive Sozialdienstleistungen, SEC(2010) 1545
endg. vom 7.12.2010; Mitteilung „Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von
allgemeinem Interesse in Europa“, KOM(2011) 900 vom 20. Dezember 2011. [7] SPC/2010/10/8
endg. [8] „Society at
a Glance 2011 – OECD Social Indicators“, S. 12 und 22. OECD [9] Es wird
unterschieden zwischen körperlicher Pflege, Kindererziehung und
Freizeitbetreuung von Kindern sowie Fahrten im Zusammenhang mit einer der
beiden letztgenannten Kategorien, z. B. um ein Kind zur Schule, zum Arzt
oder zum Sport zu bringen. [10] http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef1093_de.htm
[11] Demografiebericht 2010,
Seite 68: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=6824&langId=en [12] Das
Verhältnis der Zahl der Scheidungen während eines Jahres zur
Durchschnittsbevölkerung in diesem Jahr (Eurostat). [13] Zweite
Europäische Erhebung zur Lebensqualität: Familienleben und Arbeit, Eurofound
(März 2010) [14] Fünfte Europäische Erhebung über
Arbeitsbedingungen 2010: http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2010/74/en/3/EF1074EN.pdf
[15] „Progress on
equality between women and men“ (Fortschritt bei der Gleichstellung von Frauen
und Männern), Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission, in Vorbereitung
[16] In Frankreich
wurden zusätzliche Leistungen für die Pflege älterer Menschen (die sogenannte
persönliche Hilfe zur Autonomie, „Allocation personnalisée d’autonomie“, kurz
APA) und für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (die sogenannte
Hilfe für Kleinkinder, „Allocation pour jeune enfant“, kurz APJE), bei der das
Einkommen der Eltern ausschlaggebend ist, eingeführt. [17] Auszug aus
dem Bericht zum Projekt „Living independently at home: Reforms in organisation
and governance of European home care for older people and people with
disabilities in 9 European countries“ (LIVINDHOME),http://www.sfi.dk/livindhome-7284.aspx [18] Betreuungseinrichtungen für Kinder: eine
vergleichende Analyse in 30 europäischen Ländern, 2009 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=545&furtherNews=yes [19] Frühkindliche
Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder
in die Welt von morgen, KOM(2011) 66 endgültig [20] http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_284_en.pdf [21] Dies ist die
Zahl der Personen, die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen
haben, d. h. 11 % von 410 Mio. [22] Basierend auf
einer durchschnittlichen Zahl von 200 Arbeitsstunden pro Jahr und nicht
angemeldeter Arbeitskraft (rund 1/8 der durchschnittlichen Arbeitszeit einer
Vollzeitarbeitskraft) [23] http://www.iwak-frankfurt.de/documents/brochure/april2011.pdf [24] Hierbei
handelt es sich in erster Linie um Migrantinnen ohne Aufenthaltsgenehmigung,
die mit einem abhängigen älteren Menschen zusammenleben und häufig im grauen
Markt arbeiten. [25] http://www.iwak-frankfurt.de/documents/brochure/april2011.pdf
[26] CESU-Gutschein
(Cheque Emploi Service Universel) http://www.cesu.urssaf.fr/cesweb/home.jsp [27] Zum Prinzip
der vorfinanzierten Dienstleistungsgutscheine siehe auch „Le cheque-service, un
instrument pour le développement des services de proximité“, Fondation Roi
Baudouin, Belgique, Octobre 1994. [28] http://www.travail-emploi-sante.gouv.fr/actualite-presse,42/dossiers-de-presse,46/presentation-du-plan-de,82.html [29] Vgl. Fußnote 25
[30] http://www.fepem.fr/ [31] Vgl. Fußnote 25
[32] Vgl. Fußnote 25 [33] Ageing Report 2012, Seite 20: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2011/pdf/ee-2011-4_en.pdf [34] Quelle: 2000/01
und 2001/02 GHS, Government Actuaries Department population and marital status
projections, 2001 Census, PSSRU modelling, Auszug aus Pickard et al., 2009 [35] Ageing Report
2009: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/publication14992_en.pdf
[36] RVA
(Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening)/LFA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) [37] IDEA CONSULT,
„EVALUATION DU REGIME DES TITRES-SERVICES POUR LES SERVICES ET EMPLOIS DE
PROXIMITE 2010“: http://www.ideaconsult.be/index.php?option=com_content&view=article&id=48&Itemid=54&projid=277
[38] Seite 114 des
IDEA-Berichts, vgl. Fußnote 37 [39] EU Expert
Group on Gender and Employment: Long-Term Care for the elderly. Provisions and
providers in 33 European countries [40] 215 000 000
Stunden/40 Stunden [41] http://cms.horus.be/files/99907/MediaArchive/Policies/SocialPlatform_Nine_Principles_EN.pdf [42] http://www.esn-eu.org/commissioning-for-quality/index.htm [43] Vgl. Abschnitt 2
und Fußnote 7 [44] http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4483&langId=en [45] Kommuniqué
von Brügge: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/vocational/bruges_de.pdf [46] http://ec.europa.eu/education/school-education/doc/childhoodcom_de.pdf [47] http://ec.europa.eu/employment_social/dsw/public/actRetrieveText.do?id=10713 [48] http://is.jrc.ec.europa.eu/pages/EAP/eInclusion/carers.html#projects
[49] Kluzer S.,
Redecker C. und Centeno C. (2010), Long-term care Challenges in an Ageing
Society: The role of ICT and Migrants, JRC IPTS Scientific and Technical Report
Series, EUR 24382 EN, abrufbar unter http://ipts.jrc.ec.europa.eu/publications/pub.cfm?id=3299