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Document 32023R2048

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2048 der Kommission vom 4. Juli 2023 zur Berichtigung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2023/4094

ABl. L 236 vom 26.9.2023, p. 1–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2023/2048/oj

26.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 236/1


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2048 DER KOMMISSION

vom 4. Juli 2023

zur Berichtigung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (1), insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011 (2), (EU) 2019/2015 (3), (EU) 2019/2016 (4) und (EU) 2019/2018 (5) der Kommission enthalten Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion.

(2)

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält in der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 47 einen Fehler, da die Einheit für den Energieverbrauch von Zweikanal-Luftkonditionierern falsch angegeben ist.

(3)

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält in Anhang III unter mehreren Nummern Fehler, da gemäß diesen die Angaben zum stündlichen Energieverbrauch in kWh/60 min auf die nächste Ganzzahl aufgerundet werden müssen, um in das Etikett für Einkanal- und Zweikanal-Luftkonditionierer aufgenommen zu werden.

(4)

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält in Anhang III unter mehreren Nummern Fehler, die die Rundungsregel für die Leistung im Kühl- und Heizbetrieb sowie für die Energieeffizienzparameter SEER, SCOP, EER und COP betreffen.

(5)

Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 sollte berichtigt werden, da der Wortteil „Netzspannungs“ fehlt.

(6)

Anhang IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 sollte berichtigt werden, da sich die Bereichsangabe „[0-100]“ nur auf den CRI beziehen sollte.

(7)

Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 enthält in Anhang VI einen Fehler in Bezug auf den thermodynamischen Parameter (rc) für den Fachtyp Zwei-Sterne-Abteil.

(8)

Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 enthält einen Fehler in Anhang IV, da eine Bezugnahme auf Tabelle 4 fehlt und eine solche Bezugnahme erforderlich ist, um deutlich zu machen, dass keine Temperaturtoleranz zulässig ist.

(9)

Die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016 und (EU) 2019/2018 sollten daher entsprechend berichtigt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011

Die Anhänge I und III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission werden gemäß Anhang 1 der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Artikel 2

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015

Die Anhänge VI und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission werden gemäß Anhang 2 der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Artikel 3

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2016

Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2016 der Kommission wird gemäß Anhang 3 der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Artikel 4

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2018

Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2018 der Kommission wird gemäß Anhang 4 der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Artikel 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Juli 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1.

(2)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission vom 4. Mai 2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 178 vom 6.7.2011, S. 1).

(3)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 68).

(4)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 102).

(5)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion (ABl. L 315 vom 5.12.2019, S. 155).


ANHANG 1

Die Anhänge I und III der Delegierten Verordnung (EU) 626/2011 der Kommission werden wie folgt geändert:

1.

In der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 47 wird die Einheit „kWh/a“ durch die Einheit „kWh/h“ ersetzt.

2.

In Anhang III werden die nachstehenden Nummern wie folgt geändert:

unter Nummer 1.1 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 1.1 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 1.1 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 1.1 Buchstabe a Ziffer VIII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 1.1 Buchstabe a Ziffer IX wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 1.5 Ziffer iv Nummer 10 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 2.1 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 2.1 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 2.1 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 2.5 Ziffer iv Nummer 10 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 3.1 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 3.1 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 3.1 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 3.5 Ziffer iv Nummer 9 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.1 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.1 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.1 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.2 Ziffer iv Nummer 11 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.3 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.3 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.3 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.4 Ziffer iv Nummer 11 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.5 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.5 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.5 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 4.6 Ziffer iv Nummer 11 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.2 Ziffer iv Nummer 11 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.4 Ziffer iv Nummer 11 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffer V wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffer VI wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffer VII wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt,

unter Nummer 5.6 Ziffer iv Nummer 11 wird das Wort „aufgerundet“ durch das Wort „gerundet“ ersetzt.

3.

In Anhang III werden die nachstehenden Nummern wie folgt geändert:

unter Nummer 4.1 Buchstabe a Ziffer VII wird der Wortlaut „auf die nächste Ganzzahl“ ersetzt durch „auf eine Dezimalstelle“,

unter Nummer 4.3 Buchstabe a Ziffer VII wird der Wortlaut „auf die nächste Ganzzahl“ ersetzt durch „auf eine Dezimalstelle“,

unter Nummer 4.5 Buchstabe a Ziffer VII wird der Wortlaut „auf die nächste Ganzzahl“ ersetzt durch „auf eine Dezimalstelle“,

unter Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffer VII wird der Wortlaut „auf die nächste Ganzzahl“ ersetzt durch „auf eine Dezimalstelle“,

unter Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer VII wird der Wortlaut „auf die nächste Ganzzahl“ ersetzt durch „auf eine Dezimalstelle“,

unter Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffer VII wird der Wortlaut „auf die nächste Ganzzahl“ ersetzt durch „auf eine Dezimalstelle“.

4.

In Anhang III werden die nachstehenden Nummern wie folgt geändert:

unter Nummer 4.2 Ziffer iv Nummer 12 wird die Angabe „XY“ durch die Angabe „X,Y“ ersetzt,

unter Nummer 4.4 Ziffer iv Nummer 12 wird die Angabe „XY“ durch die Angabe „X,Y“ ersetzt,

unter Nummer 4.6 Ziffer iv Nummer 12 wird die Angabe „XY“ durch die Angabe „X,Y“ ersetzt,

unter Nummer 5.2 Ziffer iv Nummer 12 wird die Angabe „XY“ durch die Angabe „X,Y“ ersetzt,

unter Nummer 5.4 Ziffer iv Nummer 12 wird die Angabe „XY“ durch die Angabe „X,Y“ ersetzt,

unter Nummer 5.6 Ziffer iv Nummer 12 wird die Angabe „XY“ durch die Angabe „X,Y“ ersetzt.

5.

In Anhang III sollten die nachstehenden Abbildungen wie folgt geändert werden:

1.

Die Abbildung unter Nummer 4.1 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 1

2.

Die Abbildung unter Nummer 4.2 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 2

3.

Die Abbildung unter Nummer 4.3 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 3

4.

Die Abbildung unter Nummer 4.4 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 4

5.

Die Abbildung unter Nummer 4.5 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 5

6.

Die Abbildung unter Nummer 4.6 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 6

7.

Die Abbildung unter Nummer 5.1 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 7

8.

Die Abbildung unter Nummer 5.2 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 8

9.

Die Abbildung unter Nummer 5.3 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 9

10.

Die Abbildung unter Nummer 5.4 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 10

11.

Die Abbildung unter Nummer 5.5 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 11

12.

Die Abbildung unter Nummer 5.6 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

Image 12


ANHANG 2

Die Anhänge VI und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission werden wie folgt geändert:

1.

In Anhang VI wird der Wortlaut „LED- und OLED-Lichtquellen“ unter folgenden Nummern durch den Wortlaut „LED- und OLED-Netzspannungslichtquellen“ ersetzt:

Nummer 1 Buchstabe e Nummer 11,

Nummer 1 Buchstabe e Nummer 12.

2.

In Anhang IX Tabelle 9 wird der Wortlaut „CRI und R9 [0-100]“ durch den Wortlaut „CRI [0-100] und R9“ ersetzt.


ANHANG 3

Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2016 der Kommission wird wie folgt geändert:

 

Unter Nummer 1 Tabelle 7 wird der mit dem Wert „2,10“ angegebene thermodynamische Parameter (rc) für den Fachtyp Zwei-Sterne-Abteil durch „1,80“ ersetzt.


ANHANG 4

Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2018 der Kommission wird wie folgt geändert:

 

In Anhang IV Nummer 2 Buchstabe b wird der Wortlaut

„—

Edaily , ausgedrückt in kWh/24h und auf drei Dezimalstellen gerundet, ist der Energieverbrauch des Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion über einen Zeitraum von 24 Stunden.“

 

durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„—

Edaily , ausgedrückt in kWh/24h, auf drei Dezimalstellen gerundet und gemessen gemäß den in Tabelle 4 aufgeführten Temperaturbedingungen für die betreffende Temperaturklasse, ist der Energieverbrauch des Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion über einen Zeitraum von 24 Stunden.“


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