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Document 32023R1496

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1496 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

ABl. L 183I vom 20.7.2023, p. 15–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1496/oj

20.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 183/15


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1496 DES RATES

vom 20. Juli 2023

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der VN-Charta darstellt, erneut entschieden verurteilt. Der Europäische Rat hat ferner bekräftigt, dass die Union nach wie vor entschlossen ist, den kollektiven Druck auf Russland aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, auch durch mögliche weitere restriktive Maßnahmen.

(4)

Iran leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass fünf an der Entwicklung und Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge an Russland beteiligte Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(5)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:

„Personen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

1573.

Hamid Reza SHARIFI TEHRANI

حمید رضا شریفی تهرانی

alias Hamidreza SHARIFI TEHRANI

Funktion: Mitglied im Vorstand von Qods Aviation Industries

Geburtsdatum: 6.7.1974

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Hamid Reza Sharifi-Tehrani ist ein wichtiges Mitglied im Verwaltungsrat von Qods Aviation Industries (QAI), einem Unternehmen, das Mohajer-6-Drohnen an Russland verkauft, die im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eingesetzt werden. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

20.7.2023

1574.

Ali Reza TANGSIRI

علیرضا تنگسیری

Funktion: Befehlshaber der Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) sowie Verwaltungsratsvorsitzender und Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company

Geburtsdatum: 27.8.1963

Geburtsort: Arvandkenar, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Ali Reza Tangsiri ist Befehlshaber der Marine des IRGC sowie Verwaltungsratsvorsitzender und ein Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company, die unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles — UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force — IRGC ASF) hergestellt und diese für die Marine des IRGC getestet hat. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

20.7.2023

1575.

Mohsen ASADI

محسن اسدی

Funktion: Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company

Geburtsdatum: 16.9.1971

Geburtsort: Kerman, Iran

Geschlecht: männlich

Mohsen Asadi ist Mitglied des Vorstands von Paravar Pars Company, die unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles — UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force — IRGC ASF) hergestellt und diese für die Marine des IRGC getestet hat. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

20.7.2023

1576.

Mohammad Reza MOHAMMADI

محمد رضا محمدی

Funktion: Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company

Geburtsdatum: 16.4.1971

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Mohammad Reza Mohammadi ist ein Mitglied des Vorstands von Paravar Pars Company, die unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles — UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force — IRGC ASF) hergestellt und diese für die Marine des IRGC getestet hat. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

20.7.2023

1577.

Mohammad Sadegh Heidari MOUSA

محمد صادق حیدری موسی

Funktion: Mitglied des Vorstands der Paravar Pars Company

Geburtsdatum: 24.9.1977

Geburtsort: Shahrebabak, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Mohammad Sadegh Heidari Mousa ist ein Mitglied des Vorstands von Paravar Pars Company, die unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles — UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force — IRGC ASF) hergestellt und diese für die Marine des IRGC getestet hat. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Daher ist er für Handlungen und politische Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

20.7.2023“


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