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Document 32015R0147
Council Implementing Regulation (EU) 2015/147 of 30 January 2015 implementing Regulation (EU) No 101/2011 concerning restrictive measures directed against certain persons, entities and bodies in view of the situation in Tunisia
Durchführungsverordnung (EU) 2015/147 des Rates vom 30. Januar 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
Durchführungsverordnung (EU) 2015/147 des Rates vom 30. Januar 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
ABl. L 26 vom 31.1.2015, pp. 3–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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31.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 26/3 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/147 DES RATES
vom 30. Januar 2015
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien (1), insbesondere auf Artikel 12,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 4. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 erlassen. |
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(2) |
Nach einer Überprüfung der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollten die Einträge zu drei Personen geändert werden. |
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(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 30. Januar 2015.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. RINKĒVIČS
ANHANG
Die Einträge in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 zu den nachstehend aufgeführten Person werden durch die folgenden Einträge ersetzt:
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Gründe |
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3. |
Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI |
Tunesier, geboren am 4. März 1944 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Unternehmens, ehemaliger Wohnsitz: Rue de France 11 — Radès Ben Arous, Personalausweisnr. 05000799. Gestorben am 4. April 2011. |
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der Mittäterschaft bei der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
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12. |
Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI |
Tunesier, geboren am 26. April 1950 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA, Geschäftsführer eines Unternehmens, ehemaliger Wohnsitz: Rue de la Colombe 3 — Gammarth Supérieur, Personalausweisnr. 00178522. Gestorben am 27. Januar 2011. |
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der Mittäterschaft bei der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
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32. |
Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI |
Tunesier, geboren am 13. März 1947 in Hammam-Sousse, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR, Geschäftsführer eines Unternehmens, ehemaliger Wohnsitz: Rue El Moez — Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 02800443. Gestorben am 25. Februar 2011. |
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der Mittäterschaft bei der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |