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Document 32015D0876
Council Decision (CFSP) 2015/876 of 5 June 2015 amending Decision 2014/119/CFSP concerning restrictive measures directed against certain persons, entities and bodies in view of the situation in Ukraine
Beschluss (GASP) 2015/876 des Rates vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Beschluss (GASP) 2015/876 des Rates vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
ABl. L 142 vom 6.6.2015, pp. 30–31
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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6.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 142/30 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/876 DES RATES
vom 5. Juni 2015
zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP (1) erlassen. |
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(2) |
Der Rat hat am 5. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/364 (2) erlassen, mit dem bestimmt wird, dass die im Beschluss 2014/119/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen für 14 Personen bis zum 6. März 2016 und für vier Personen bis zum 6. Juni 2015 gelten. |
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(3) |
Für eine dieser vier Personen sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. Oktober 2015 verlängert werden, und die Begründung für diese Person sollte aktualisiert werden. |
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(4) |
Für zwei dieser vier Personen sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2016 verlängert werden, und die Begründungen für diese Personen sollten aktualisiert werden. |
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(5) |
Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates erhält folgende Fassung:
„Artikel 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2016. Die Maßnahmen des Artikels 1 gelten für den Eintrag Nr. 10 des Anhangs bis zum 6. Oktober 2015.
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Artikel 2
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. Juni 2015.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. RINKĒVIČS
(1) Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 26).
(2) Beschluss (GASP) 2015/364 des Rates vom 5. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 62 vom 6.3.2015, S. 25).
ANHANG
1.
Der Eintrag zu folgender Person im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird gestrichen:|
8. |
Viktor Viktorovych Yanukovych (Sohn des ehemaligen Staatspräsidenten) |
2.
Die Einträge zu folgenden Personen im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP erhalten folgende Fassung:|
4. |
Olena Leonidivna Lukash (Олена Леонідівна Лукаш), Elena Leonidovna Lukash (Елена Леонидовна Лукаш) |
Geboren am 12.11.1976 in Rîbnița (Moldau), ehemalige Justizministerin |
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder. |
6.3.2014 |
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10. |
Serhii Petrovych Kliuiev (Сергій Петрович Клюєв), Serhiy Petrovych Klyuyev |
Geboren am 19.8.1969 in Donezk, Bruder von Andrii Kliuiev, Geschäftsmann |
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Person ist verbunden mit einer benannten Person (Andrii Petrovych Kliuiev), die Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte ist. |
6.3.2014 |
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13. |
Dmytro Volodymyrovych Tabachnyk (Дмитро Володимирович Табачник) |
Geboren am 28.11.1963 in Kiew, ehemaliger Minister für Bildung und Wissenschaft |
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder. |
6.3.2014 |