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Document 32014R0446

    Verordnung (EU) Nr. 446/2014 der Kommission vom 2. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik, der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission und der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen und die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 132 vom 3.5.2014, p. 13–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2020; Stillschweigend aufgehoben durch 32020R1197

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/446/oj

    3.5.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 132/13


    VERORDNUNG (EU) Nr. 446/2014 DER KOMMISSION

    vom 2. Mai 2014

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik, der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission und der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen und die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 2 Buchstaben a, b, d, e und j,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Übermittlung und Bewertung europäischer Statistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen der Unternehmen in der Union geschaffen.

    (2)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission (2) wurden die Häufigkeit der Erstellung der mehrjährlichen strukturellen Unternehmensstatistiken und die Aufschlüsselung der Ergebnisse für die Erstellung der strukturellen Unternehmensstatistik festgelegt, damit vergleichbare und harmonisierte Daten für die Mitgliedstaaten erstellt werden können.

    (3)

    Mit der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission (3) wurden die Kriterien für die Bewertung der Qualität und der Inhalt der von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Qualitätsberichte festgelegt.

    (4)

    Es ist notwendig, die Liste der Merkmale zu aktualisieren und Datenreihen über die Demografie von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger festzulegen, um dem Bedarf an einer stärkeren internationalen Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Statistiken zur Unternehmertätigkeit. Das erste Bezugsjahr, die Periodizität und die Aufschlüsselung der Ergebnisse für diese Merkmale sollten ebenfalls festgelegt werden. Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 und Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 sollten daher entsprechend geändert werden.

    (5)

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass die in den Anhängen V bis VII der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 festgelegten Merkmale nicht mit der derzeitigen jährlichen Periodizität benötigt werden. Die Periodizität der Datenerstellung sollte daher auf alle zehn Jahre festgelegt werden. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 sollte entsprechend geändert werden.

    (6)

    Die Qualitätsberichte über die gemäß den Anhängen V bis VII der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 erstellten Statistiken werden nicht mehr auf jährlicher Grundlage benötigt. Die Periodizität ihrer Übermittlung sollte daher im Einklang mit dem Datenbedarf auf alle zehn Jahre festgelegt werden. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 275/2010 sollte entsprechend geändert werden.

    (7)

    Um eine verbesserte Überwachung der Fortschritte bei der Innovation im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu gewährleisten, haben die Union und nationale Interessenträger einen einheitlichen integrierten Indikator gefordert. Dieser Indikator soll u. a. als Vergleichsmaßstab für die Beschäftigung in innovativen, schnell wachsenden Unternehmen in Europa und weltweit dienen. Die Bereitstellung der Daten für diesen neuen Indikator ist dringend erforderlich, damit er im Europäischen Semester 2014 verwendet werden kann. Die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.

    (8)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Anhänge I, V, VI, VII und IX der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 werden gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 werden gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.

    Artikel 3

    Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.

    Artikel 4

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 2. Mai 2014

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 13.

    (2)  Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen für die strukturelle Unternehmensstatistik bzw. die nach der Überarbeitung der statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) erforderlichen Anpassungen (ABl. L 86 vom 31.3.2009, S. 170).

    (3)  Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission vom 30. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik (ABl. L 86 vom 1.4.2010, S. 1).


    ANHANG I

    Die Anhänge I, V, VI, VII und IX der Verordnung (EU) Nr. 295/2008 werden wie folgt geändert:

    1.

    Im Anhang I erhält Nummer 1 von Abschnitt 8 „Übermittlung der Ergebnisse“ folgende Fassung:

    „1.

    Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, das Bezugszeitraum ist, übermittelt; dies gilt jedoch nicht für die Klassen 64.11 und 64.19 der NACE Rev. 2. Für die Klassen 64.11 und 64.19 der NACE Rev. 2 beträgt die Übermittlungsfrist zehn Monate. Die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse für die Klassen der Gruppen 64.2, 64.3 und 64.9 sowie der Abteilung 66 der NACE Rev. 2 wird nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt.“

    2.

    In Anhang V erhält Abschnitt 5 folgende Fassung:

    „ABSCHNITT 5

    Erstes Bezugsjahr

    Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008.“

    3.

    Anhang VI wird wie folgt geändert:

    a)

    In Abschnitt 4 Buchstabe d wird das Word „jährliche“ durch „mehrjährliche“ ersetzt;

    b)

    Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:

    „ABSCHNITT 5

    Erstes Bezugsjahr

    Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008.“

    4.

    Anhang VII wird wie folgt geändert:

    a)

    In Abschnitt 4 Nummer 2 und Nummer 3 wird das Word „jährliche“ durch „mehrjährliche“ ersetzt;

    b)

    Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:

    „ABSCHNITT 5

    Erstes Bezugsjahr

    Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008.“

    5.

    Anhang IX wird wie folgt geändert:

    a)

    Die folgenden Merkmale werden Abschnitt 5 Nummer 1 hinzugefügt:

    „11 01 0

    Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t

    11 02 0

    Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    11 03 0

    Zahl der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben

    11 04 1

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

    11 04 2

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

    11 04 3

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

    11 04 4

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

    11 04 5

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

    11 96 0

    Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t“

    b)

    Die folgenden Merkmale werden Abschnitt 5 Nummer 2 hinzugefügt:

    „16 01 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

    16 01 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

    16 02 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 02 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 03 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben

    16 03 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben

    16 04 1

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 04 2

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 04 3

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 04 4

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 04 5

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 05 1

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 1 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 05 2

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 2 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 05 3

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 3 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 05 4

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 4 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 05 5

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 5 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

    16 96 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t“

    c)

    Abschnitt 9 erhält folgende Fassung:

    „ABSCHNITT 9

    Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale für Unternehmensschließungen (11 93 0, 16 93 0, 16 93 1) werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraum ist, übermittelt. Nach der Bestätigung der Unternehmensschließung, d. h. wenn zwei Jahre lang keine Geschäftstätigkeit stattgefunden hat, werden für diese Merkmale innerhalb von 30 Monaten nach demselben Bezugszeitraum berichtigte Ergebnisse übermittelt.

    Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraums ist, übermittelt. Nach der Bestätigung des Status nach zwei Jahren werden für diese Merkmale innerhalb von 32 Monaten nach demselben Bezugszeitraum berichtigte Ergebnisse übermittelt.

    Alle anderen Ergebnisse für jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt.

    Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale für schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung werden innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt.

    Alle anderen Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraum ist, übermittelt.“


    ANHANG II

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 wird wie folgt geändert:

    1.

    Nummer 1 wird wie folgt geändert:

    a)

    In der „Übersicht“ erhält die Bezeichnung des Codes der Reihe 1D folgende Fassung:

    „Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev. 2 64.19“

    b)

    Die folgende Reihe wird der „Übersicht“ hinzugefügt:

    Code der Reihe

    Bezeichnung

    „1G

    Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds“

    c)

    Die Tabelle mit der Bezeichnung „Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken“ erhält folgende Fassung:

    Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev.2 64.19 gemäß Anhang I Abschnitt 4 Nummern 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008

    Reihe 1D

    Name der Reihe

    Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev. 2 64.19

    Erstes Bezugsjahr

    2013

    Periodizität

    Jährlich

    Erfasste Tätigkeiten

    NACE Rev. 2, Klassen 64.11 und 64.19

    Merkmale

    Merkmal in Anhang I Abschnitt 4 Nummer 3:

    11 11 0

    Zahl der Unternehmen

    Merkmale in Anhang I Abschnitt 4 Nummer 4:

    12 12 0

    Produktionswert

    12 15 0

    Wertschöpfung zu Faktorkosten

    12 17 0

    Bruttobetriebsüberschuss

    13 11 0

    Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt

    13 13 1

    Aufwendungen für Leiharbeitnehmer

    13 31 0

    Personalkosten

    13 32 0

    Löhne und Gehälter

    13 33 0

    Sozialversicherungskosten

    15 11 0

    Bruttoinvestitionen in Sachanlagen

    16 11 0

    Zahl der Beschäftigten

    16 13 0

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

    16 14 0

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten

    Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten

    NACE Rev. 2: 4-stellig (Klasse)“

    d)

    Die folgende Tabelle wird den bestehenden Tabellen hinzugefügt:

    Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds gemäß Anhang I Abschnitt 4 Nummern 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008

    Reihe 1G

    Name der Reihe

    Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds

    Erstes Bezugsjahr

    2013

    Periodizität

    Jährlich

    Erfasste Tätigkeiten

    NACE Rev. 2, Abteilung 65

    Merkmale

    Merkmal in Anhang I Abschnitt 4 Nummer 3:

    11 11 0

    Zahl der Unternehmen

    Merkmale in Anhang I Abschnitt 4 Nummer 4:

    12 11 0

    Umsatz

    12 12 0

    Produktionswert

    12 15 0

    Wertschöpfung zu Faktorkosten

    12 17 0

    Bruttobetriebsüberschuss

    13 11 0

    Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt

    13 13 1

    Aufwendungen für Leiharbeitnehmer

    13 31 0

    Personalkosten

    13 32 0

    Löhne und Gehälter

    13 33 0

    Sozialversicherungskosten

    15 11 0

    Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (ohne NACE Rev. 2, Gruppen 65.1 und 65.2)

    16 11 0

    Zahl der Beschäftigten

    16 13 0

    Zahl der Beschäftigten (ohne NACE Rev. 2, Gruppen 65.1 und 65.2)

    16 14 0

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten

    Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten

    NACE Rev. 2: 4-stellig (Klasse)“

    2.

    Die Nummern 5, 6 und 7 werden wie folgt geändert:

    a)

    In den Übersichten wird das Wort „Jährliche“ gestrichen.

    b)

    Die Tabellen werden wie folgt geändert:

    i)

    In den Bezeichnungen und in den Namen der Reihen wird das Wort „Jährliche“ gestrichen;

    ii)

    unter Periodizität wird das Wort „Jährlich“ durch „Alle 10 Jahre“ ersetzt.

    3.

    Nummer 9 wird wie folgt geändert:

    a)

    Die folgende Reihen werden der „Übersicht“ hinzugefügt:

    Code der Reihe

    Bezeichnung

    „9E

    Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform

    9F

    Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

    9G

    Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform

    9H

    Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

    9M

    Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung

    9P

    Vorläufige jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen, gemessen an der Beschäftigung“

    b)

    Folgende Tabellen werden hinzugefügt:

    Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008

    Reihe 9E

    Name der Reihe

    Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform

    Erstes Bezugsjahr

    2012

    Periodizität

    Jährlich

    Erfasste Tätigkeiten

    NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N

    Merkmale

    11 01 0

    Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t

    11 02 0

    Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    11 03 0

    Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    16 01 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

    16 01 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

    16 02 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 02 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 03 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    16 03 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten

    B

    BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN

    C

    VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN

    10 + 11 + 12

    Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln; Getränkeherstellung; Tabakverarbeitung

    13 + 14

    Herstellung von Textilien und Bekleidung

    15.

    Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen

    16.

    Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

    17 + 18

    Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus; Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

    19.

    Kokerei und Mineralölverarbeitung

    20 + 21

    Herstellung von chemischen Erzeugnissen; Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

    22.

    Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

    23.

    Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

    24 + 25

    Metallerzeugung und -bearbeitung; Herstellung von Metallerzeugnissen

    26 + 27

    Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen; Herstellung von elektrischen Ausrüstungen

    28.

    Maschinenbau

    29 + 30

    Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau

    31 + 32

    Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren

    33.

    Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen

    D

    ENERGIEVERSORGUNG

    E

    WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN

    F

    BAUGEWERBE/BAU

    G

    HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN

    45.

    Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

    46.

    Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)

    47.

    Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

    47.1.

    Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)

    47.2.

    Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)

    47.3.

    Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)

    47.4.

    Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen)

    47.5.

    Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)

    47.6.

    Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen)

    47.7.

    Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen)

    47.8.

    Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten

    47.9.

    Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten

    H

    VERKEHR UND LAGEREI

    49.

    Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

    50.

    Schifffahrt

    51.

    Luftfahrt

    52.

    Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

    53.

    Post-, Kurier- und Expressdienste

    I

    GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

    55.

    Beherbergung

    56.

    Gastronomie

    J

    INFORMATION UND KOMMUNIKATION

    58.

    Verlagswesen

    59.

    Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik

    60.

    Rundfunkveranstalter

    61.

    Telekommunikation

    62.

    Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

    62.0.

    Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

    62.01.

    Programmierungstätigkeiten

    62.02.

    Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie

    62.03.

    Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte

    62.09.

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

    63.

    Informationsdienstleistungen

    K_X_K642

    ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN OHNE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN (NACE Rev. 2, 642)

    64.1 + 64.3 + 64.9

    Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Beteiligungsgesellschaften

    65.

    Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

    66.

    Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

    L

    GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

    68.

    Grundstücks- und Wohnungswesen

    68.1.

    Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

    68.2.

    Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

    68.3.

    Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

    68.31.

    Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

    68.32.

    Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

    M

    ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

    69.

    Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung

    69.1.

    Rechtsberatung

    69.2.

    Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

    70.

    Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

    70.1.

    Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

    70.2.

    Public-Relations- und Unternehmensberatung

    70.21.

    Public-Relations-Beratung

    70.22.

    Unternehmensberatung

    71.

    Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

    71.1.

    Architektur- und Ingenieurbüros

    71.11.

    Architekturbüros

    71.12.

    Ingenieurbüros

    71.2.

    Technische, physikalische und chemische Untersuchung

    72.

    Forschung und Entwicklung

    72.1.

    Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    72.11.

    Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie

    72.19.

    Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    72.2.

    Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften

    73.

    Werbung und Marktforschung

    73.1.

    Werbung

    73.11.

    Werbeagenturen

    73.12.

    Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen

    73.2.

    Markt- und Meinungsforschung

    74.

    Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

    74.1.

    Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. Ä. Design

    74.2.

    Fotografie und Fotolabors

    74.3.

    Übersetzen und Dolmetschen

    74.9.

    Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.

    75.

    Veterinärwesen

    N

    ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

    77.

    Vermietung von beweglichen Sachen

    77.1.

    Vermietung von Kraftwagen

    77.11.

    Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger

    77.12.

    Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

    77.2.

    Vermietung von Gebrauchsgütern

    77.21.

    Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten

    77.22.

    Videotheken

    77.29.

    Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern

    77.3.

    Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

    77.31.

    Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

    77.32.

    Vermietung von Baumaschinen und -geräten

    77.33.

    Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen

    77.34.

    Vermietung von Wasserfahrzeugen

    77.35.

    Vermietung von Luftfahrzeugen

    77.39.

    Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.

    77.4.

    Leasing von nicht finanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)

    78.

    Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

    78.1.

    Vermittlung von Arbeitskräften

    78.2.

    Befristete Überlassung von Arbeitskräften

    78.3.

    Sonstige Überlassung von Arbeitskräften

    79.

    Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

    79.1.

    Reisebüros und Reiseveranstalter

    79.11.

    Reisebüros

    79.12.

    Reiseveranstalter

    79.9.

    Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

    80.

    Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

    80.1.

    Private Wach- und Sicherheitsdienste

    80.2.

    Sicherheitsdienste mit Hilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen

    80.3.

    Detekteien

    81.

    Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau

    81.1.

    Hausmeisterdienste

    81.2.

    Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln

    81.21.

    Allgemeine Gebäudereinigung

    81.22.

    Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen

    81.29.

    Reinigung a. n. g.

    81.3.

    Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen

    82.

    Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

    82.1.

    Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops

    82.11.

    Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste

    82.19.

    Copy-Shops; Dokumentenvorbereitung und Erbringung sonstiger spezieller Sekretariatsdienste

    82.2.

    Call Centers

    82.3.

    Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter

    82.9.

    Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

    82.91.

    Inkassobüros und Auskunfteien

    82.92.

    Abfüllen und Verpacken

    82.99.

    Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

    Besondere Aggregate

    B_TO_N

    Gewerbliche Wirtschaft ohne NACE Rev. 2, 642 Beteiligungsgesellschaften

    B_TO_E

    Industrie

    ICT_M

    IKT-Branchen der Herstellung von Waren (NACE Rev. 2: 261 + 262 + 263 + 264 + 268)

    G_TO_N_X_K642

    Dienstleistungen der gewerblichen Wirtschaft ohne NACE 642 Beteiligungsgesellschaften

    ICT_T

    IKT insgesamt (NACE Rev. 2: 261 + 262 + 263 + 264 + 268 + 951 + 465 + 582 + 61 + 62 + 631)

    ICT_S

    IKT-Dienstleistungen (NACE Rev. 2: 951 + 465 + 582 + 61 + 62 + 631)

    ICT_W

    IKT-Großhandel (NACE Rev. 2, 465)

    Ebene der Aufschlüsselung nach der Rechtsform

    1.

    Einzelunternehmen

    2.

    Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung

    3.

    Personengesellschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung Ebenfalls eingeschlossen sind andere Rechtsformen wie Genossenschaften, Verbände usw.

    4.

    Alle obengenannten Rechtsformen

    Abgesehen von den Daten für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden die in diese Reihe einbezogenen Daten innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.

    Die in diese Reihe einbezogenen Daten für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden innerhalb von 32 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.

    Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008

    Reihe 9F

    Name der Reihe

    Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklasse der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

    Erstes Bezugsjahr

    2012

    2013 für die Merkmale 11 04 1, 16 04 1 und 16 05 1

    2014 für die Merkmale 11 04 2, 16 04 2 und 16 05 2

    2015 für die Merkmale 11 04 3, 16 04 3 und 16 05 3

    2016 für die Merkmale 11 04 4, 16 04 4 und 16 05 4

    2017 für die Merkmale 11 04 5, 16 04 5 und 16 05 5

    Periodizität

    Jährlich

    Erfasste Tätigkeiten

    NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N

    Merkmale

    11 01 0

    Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t

    11 02 0

    Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    11 03 0

    Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    11 04 1

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

    11 04 2

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

    11 04 3

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

    11 04 4

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

    11 04 5

    Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

    16 01 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

    16 01 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

    16 02 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 02 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 03 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    16 03 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    16 04 1

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 04 2

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 04 3

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 04 4

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 04 5

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 05 1

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 1 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 05 2

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 2 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 05 3

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 3 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 05 4

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 4 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    16 05 5

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 5 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

    Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten

    Siehe Reihe 9E

    Ebene der Aufschlüsselung nach Größenklassen

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger: 1 bis 4, 5 bis 9, 10 oder mehr, insgesamt

    Abgesehen von den Daten für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden die in diese Reihe einbezogenen Daten innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.

    Die in diese Reihe einbezogenen Daten für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden innerhalb von 32 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.

    Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008

    Reihe 9G

    Name der Reihe

    Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform

    Erstes Bezugsjahr

    2012

    Periodizität

    Jährlich

    Erfasste Tätigkeiten

    NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N

    Merkmale

    11 03 0

    Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    16 03 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    16 03 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten

    Siehe Reihe 9E

    Ebene der Aufschlüsselung nach der Rechtsform

    1.

    Einzelunternehmen

    2.

    Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung

    3.

    Personengesellschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung Ebenfalls eingeschlossen sind andere Rechtsformen wie Genossenschaften, Verbände usw.

    4.

    Alle obengenannten Rechtsformen

    Die in diese Reihe einbezogenen Daten werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.

    Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008

    Reihe 9H

    Name der Reihe

    Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

    Erstes Bezugsjahr

    2012

    Periodizität

    Jährlich

    Erfasste Tätigkeiten

    NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N

    Merkmale

    11 03 0

    Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    16 03 0

    Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    16 03 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

    Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten

    Siehe Reihe 9E

    Ebene der Aufschlüsselung nach Größenklassen

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger: 1 bis 4, 5 bis 9, 10 oder mehr, insgesamt

    Die in diese Reihe einbezogenen Daten werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.

    Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008.

    Reihe 9M

    Name der Reihe

    Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung

    Erstes Bezugsjahr

    2012

    Periodizität

    Jährlich

    Erfasste Tätigkeiten

    NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N und Abteilung S95

    Merkmale

    11 96 0

    Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t

    16 96 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in der Grundgesamtheit schnell wachsender Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t

    Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten

    NACE Rev. 2: 3-stellig (Gruppen)

    NACE Rev. 2: 2-stellig (Abteilungen)

    NACE Rev. 2: 1-stellig (Abschnitte)

    Besonderes Aggregat

    B bis N plus S95 (gewerbliche Wirtschaft)

    Die in diese Reihe einbezogenen Daten über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.

    Reihe 9P

    Name der Reihe

    Vorläufige jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung

    Erstes Bezugsjahr

    2013

    Periodizität

    Jährlich

    Erfasste Tätigkeiten

    NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N und Abteilung S95

    Merkmale

    11 96 0

    Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t

    16 96 1

    Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in der Grundgesamtheit schnell wachsender Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t

    Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten

    Siehe Reihe 9M

    Die in diese Reihe einbezogenen Daten über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung werden innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.“


    ANHANG III

    Abschnitt II des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 erhält folgende Fassung:

    „ABSCHNITT II

    Zeitplan

    Ab 2011 übermittelt die Kommission (Eurostat) den Mitgliedstaaten jedes Jahr bis Ende Januar die Qualitätsberichte über das Berichtsjahr t-3 gemäß dem Standardaufbau für ESS-Qualitätsberichte, in die die quantitativen Indikatoren und sonstige der Kommission (Eurostat) bekannte Daten zu den Anhängen I, II, III, IV, VIII und IX teilweise bereits eingetragen sind. Für diese Anhänge übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) jedes Jahr bis 31. März die fertiggestellten Qualitätsberichte.

    Ab 2021 übermittelt die Kommission (Eurostat) den Mitgliedstaaten alle zehn Jahre bis Ende Januar die Qualitätsberichte über das Berichtsjahr t-3 gemäß dem Standardaufbau für ESS-Qualitätsberichte, in die die quantitativen Indikatoren und sonstige der Kommission (Eurostat) bekannte Daten zu den Anhängen V, VI und VII teilweise bereits eingetragen sind. Für diese Anhänge übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) ab 2021 alle zehn Jahre bis 31. März die fertiggestellten Qualitätsberichte.“


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