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Document 32014L0023R(01)

Berichtigung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014)

ABl. L 114 vom 5.5.2015, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/23/corrigendum/2015-05-05/oj

5.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 114/24


Berichtigung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe

( Amtsblatt der Europäischen Union L 94 vom 28. März 2014 )

Seite 33, Artikel 31 Absatz 5 Unterabsatz 3 Buchstabe a:

anstatt:

„a)

der betreffende Antragsteller gemäß Artikel 38 Absätze 5 bis 9 auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden könnte oder die gemäß Artikel 38 Absatz 1 festgelegten Eignungskriterien des öffentlichen Auftraggebers oder des Auftraggebers nicht erfüllt;“

muss es heißen:

„a)

der betreffende Antragsteller gemäß Artikel 38 Absätze 4 bis 9 auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden könnte oder die gemäß Artikel 38 Absatz 1 festgelegten Eignungskriterien des öffentlichen Auftraggebers oder des Auftraggebers nicht erfüllt;“

.

Seite 33, Artikel 33 Absatz 1 Unterabsatz 1:

anstatt:

„(1)   Die Konzessionsbekanntmachungen, Zuschlagsbekanntmachungen und Bekanntmachungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 enthalten die in den Anhängen V, VII und VIII genannten Angaben und werden im Format der Standardformulare, einschließlich der Standardformulare für Korrigenda erstellt.“

muss es heißen:

„(1)   Die Konzessionsbekanntmachungen, Zuschlagsbekanntmachungen und Bekanntmachungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 enthalten die in den Anhängen V, VI, VII, VIII und XI genannten Angaben und werden im Format der Standardformulare, einschließlich der Standardformulare für Korrigenda erstellt.“

Seite 53, Anhang II Absatz 1 Unterabsatz 2:

anstatt:

„Die Einspeisung von Gas oder Wärme in feste Netze zur Versorgung der Allgemeinheit durch einen Auftraggeber im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b und c gilt nicht als Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:“

muss es heißen:

„Die Einspeisung von Gas oder Wärme in feste Netze zur Versorgung der Allgemeinheit durch einen Auftraggeber im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b und c gilt nicht als Tätigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 des vorliegenden Absatzes, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:“

.

Seite 53, Anhang II Absatz 2 Unterabsatz 3:

anstatt:

„Die Einspeisung von Strom in Netze zur Versorgung der Allgemeinheit durch einen Auftraggeber im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b und c gilt nicht als Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1, sofern beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:“

muss es heißen:

„Die Einspeisung von Strom in Netze zur Versorgung der Allgemeinheit durch einen Auftraggeber im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b und c gilt nicht als Tätigkeit im Sinne des Unterabsatzes 1 des vorliegenden Absatzes, sofern beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:“

.


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