Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document L:2008:312:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 312, 22. November 2008


    Display all documents published in this Official Journal
     

    ISSN 1725-2539

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 312

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    51. Jahrgang
    22. November 2008


    Inhalt

     

    I   Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden

    Seite

     

     

    VERORDNUNGEN

     

     

    Verordnung (EG) Nr. 1161/2008 der Kommission vom 21. November 2008 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    1

     

     

    RICHTLINIEN

     

    *

    Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (1)

    3

     

     

    II   Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden

     

     

    ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE

     

     

    Kommission

     

     

    2008/878/EG

     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C 18/07 (ex N 874/06)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3178)  (1)

    31

     

     

     

    *

    Hinweis für den Leser (siehe dritte Umschlagseite)

    s3

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

    Top