Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document L:1978:304:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 304, 30. Oktober 1978


Display all documents published in this Official Journal

Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 304
21. Jahrgang
30. Oktober 1978



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

......

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

78/884/EWG:

 
 

*

Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof

1

  

Dänischer Wortlaut des Übereinkommens von 1968 und des Protokolls von 1971

17

  

Englischer Wortlaut des Übereinkommens von 1968 und des Protokolls von 1971

36

  

Irischer Wortlaut des Übereinkommens von 1968 und des Protokolls von 1971

55

  

Gemeinsame Erklärung

74

  

Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (*)

77

  

Dem Übereinkommen beigefügtes Protokoll (*)

93

  

Gemeinsame Erklärung

96

  

Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof

97

  

Gemeinsame Erklärung

101




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


Top