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Document 22021D1397

    Beschluss Nr. 1/EG/2021 vom 28. Juli 2021 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Zulassung einer Konformitätsbewertungsstelle nach dem Sektoralen Anhang über Telekommunikationsendgeräte und Funkausrüstungen [2021/1397]

    PUB/2021/637

    ABl. L 300 vom 24.8.2021, p. 78–79 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1397/oj

    24.8.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 300/78


    BESCHLUSS Nr. 1/EG/2021

    vom 28. Juli 2021

    des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Zulassung einer Konformitätsbewertungsstelle nach dem Sektoralen Anhang über Telekommunikationsendgeräte und Funkausrüstungen [2021/1397]

    DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b,

    in der Erwägung, dass für die Zulassung einer Konformitätsbewertungsstelle nach dem Sektoralen Anhang ein Beschluss des Gemischten Ausschusses erforderlich ist —

    BESCHLIEßT:

    1.

    Die nachgenannte Konformitätsbewertungsstelle wird nach dem Sektoralen Anhang über Telekommunikationsendgeräte und Funkausrüstungen des Abkommens für die nachstehend aufgeführten Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren zugelassen.

    Name, Kurzbezeichnung und Kontaktperson der Konformitätsbewertungsstelle:

    Name: LGAI Technological Center, S.A. (APPLUS)

    Anschrift:

    Campus de la UAB,

    Ronda de la Font del Carme, s/n

    08193 Bellaterra

    Barcelona, SPANIEN

    Telefon: +34 93 567 20 00

    Fax: +93 567 20 01

    E-Mail: elabscert@applus.com

    URL: http://www.applus.com

    Kontaktpersonen der benannten Konformitätsbewertungsstelle: Francisca Asensio Ferreira/Davide Brandano

    Die Zulassung gilt für folgende Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren:

    in Bezug auf das Funkverkehrsgesetz (Radio Law):

    Eingetragene Zertifizierungsstelle

    In Artikel 38-2-2 Absatz 1 Punkt 1 des Funkverkehrsgesetzes beschriebene Funkausrüstungen

    2.

    Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften ausgefertigt und wird von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet. Er ist ab dem Zeitpunkt der letzten Unterschrift wirksam.

    Tokio, den 30. Juni 2021

    Im Namen Japans

    Daisuke NIHEI

    Brüssel, den 28. Juli 2021

    Im Namen der Europäischen Union

    Lucian CERNAT


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